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Nebelschlussleuchte durch AHK verdeckt - zulässig?

Themenstarteram 6. September 2022 um 7:56

Hallo,

habe gerade einen Fall, wo ich etwas stutzig geworden bin.

Fahrzeug wird zur HU vorgestellt. (Peugeot 206 Kombi Typ 2 KFU)

Durch den Anbau der AHK wird die Nebelschlussleuchte verdeckt. Nach meinem Verständnis ist das nicht zulässig. (wie man da drüber weg schaut brauch ich nicht wissen).

Deshalb die Frage an euch, seht Ihr das rein rechtlich auch als Mangel?

PS: Die AHK hat eine E-Kennzeichnung, und wird auch im Handel so als starres Bauteil verkauft. (geschraubt)

In der Anbauanleitung steht weiter nichts dazu.

 

Grüße

IMG_20220906_085547.jpg
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139 Antworten

Also wenn man diese Thematik im Netz sucht, dann findet man so einige Fälle. Lösung hierfür ist, dass die Nebelschlussleuchte an anderer Stelle montiert wird.

Was zum Lesen.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 6. September 2022 um 13:32:24 Uhr:

Gab es das Auto auch mit AHK ab Werk? Wenn ja, ist die dann seitlich statt mittig angebracht?

Wahrscheinlich gibt es ab Werk nur abnehmbare, das ist ja eigentlich inzwischen Standard.

Finde ich legitim. Denn eine außermittige AHK habe ich noch nie gesehen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man vorschreibt, eine zusätzliche Nebelschlussleuchte zu montieren. Wenn, dann sollte die idealerweise direkt an der AHK befestigt sein.

Themenstarteram 6. September 2022 um 17:33

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 6. September 2022 um 13:23:07 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 06. Sept. 2022 um 09:56:50 Uhr:

Die AHK hat eine E-Kennzeichnung, und wird auch im Handel so als starres Bauteil verkauft. (geschraubt)

Bitte nicht schon wieder diese Leier anfangen. Das war überhaupt nicht gefragt.

Wie meinst du das?

War doch meine Frage...

Themenstarteram 6. September 2022 um 17:34

Ich finde es zumindest auch eigenartig.

Wenn ich mal ein wenig Luft habe, werde ich dahingehend weiter nachforschen...

 

Es gab auch schon Fahrzeuge, wo Kennzeichen verdeckt würden, dass nur abnehmbare zulässig sind.

 

Beispiel Ford Fiesta.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 6. September 2022 um 12:08:58 Uhr:

Muss man eine abnehmbare AHK nicht sowieso entfernen wenn man nichts dran hat?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 6. September 2022 um 13:23:07 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 06. Sept. 2022 um 09:56:50 Uhr:

Die AHK hat eine E-Kennzeichnung, und wird auch im Handel so als starres Bauteil verkauft. (geschraubt)

Bitte nicht schon wieder diese Leier anfangen. Das war überhaupt nicht gefragt.

Ich geh mal davon aus, dass er vermeiden wollte, dass die Diskussion darum entbrannt, ob man eine AHK, an der nichts hängt abmonitieren / einklappen muss und hat deswegen noch mal Deine Frage zitiert hat

Meines Erachtens nach ganz klar als EM zu bewerten, Hinweis über TL an KBA notwendig, wie der Kollege das oben schon beschrieben hat.

Ich würde zumindest den §49a unter Punkt 9a dahingehend interpretieren, auch wenn der Hamsterhaken vielleicht nicht unbedingt als "Ladung" anzusehen ist.

Schräge, also außermittige AHK gibt es durchaus, sehen immer wieder lustig aus, der Nissan Juke (glaube ich) hat sowas:

https://www.anhaengerkupplungen24.de/...abnehmbar-45-Grad::181367.html

Und abschalten muss die Nebelschlussleuchte am Fahrzeug bei Einstecken des Anhängersteckers auch nur bei abnehmbaren Fahrradträgern, bei Anhängern dürfen imho beide NSL leuchten.

Grüße der Gardiner

Und woher weiß das Auto, ob ein Anhänger oder ein Fahrradträger dranhängt?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. September 2022 um 19:34:49 Uhr:

Ich finde es zumindest auch eigenartig.

Wenn ich mal ein wenig Luft habe, werde ich dahingehend weiter nachforschen...

Es gab auch schon Fahrzeuge, wo Kennzeichen verdeckt würden, dass nur abnehmbare zulässig sind.

Beispiel Ford Fiesta.

Ich hab schon eine Eintragung in Ziffer 22 gesehen, dass bei Fahrt ohne Anhänger die AHK zu demontieren ist(nur abnehmbare zulässig) damit das Kennzeichen nicht verdeckt wird. Mir fallen öfter Fahrzeuge auf,wo man regelmäßig die Buchstaben der Erkennungsnr durch die AHK nicht mehr erkennen kann. Ein paar Jäger haben dauerhaft einen Korb auf der AHK da sieht man vom Kennzeichen gar nichts, müsste dann eigentlich ein Wiederholungskennzeichen montieren. Scheint der Rennleitung nicht aufzufallen,statt dessen bemängeln sie die Montage eines vorderen Kennzeichen, was 2.5 cm zu tief ist.

Ich könnte mir bei der NSL das genauso vorstellen, dass diese nicht verdeckt sein darf. Die Abstrahlwirkung nach hinten ist beeinträchtigt durch die AHK.

Müsste eigentlich was in der Genehmigung zur AHK stehen.

Themenstarteram 6. September 2022 um 19:45

Zitat:

@Kai R. schrieb am 06. Sept. 2022 um 21:36:19 Uhr:

Und woher weiß das Auto, ob ein Anhänger oder ein Fahrradträger dranhängt?

Kontakt in der Dose.

Aber nur bei 13-pol, die alten 7-pol haben das nicht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. September 2022 um 21:44:30 Uhr:

Ich könnte mir bei der NSL das genauso vorstellen, dass diese nicht verdeckt sein darf.

Ich schüttle hier immer nur den Kopf, wie manch einer hier drauf kommt, dass das nach deutschem Recht gehen soll ... am besten nur, weil es blöd ist, eine andere weitergehende Lösung zu realisieren.

Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen uneingeschränkt sichtbar sein, da gibt es keine Ausnahmen. Natürlich muss man den Haken mittig platzieren, dann muss man halt die Nebelschlussleuchte versetzen. Und wenn das nicht ginge, dann würde es halt nicht gehen, einen Haken zu installieren. Das ist recht einfach. Das kann man alles übertrieben und doof finden (dafür habe ich sogar echtes Verständnis), aber das ändert nichts.

Ansonsten könnte man nur den Weg gehen, dass die Nebelschlussleuchte auch am Träger oder wo auch immer dran ist. Aber das, wie im Ausgangsbeitrag dargestellte Bild geht ganz sicher nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. September 2022 um 21:36:19 Uhr:

Und woher weiß das Auto, ob ein Anhänger oder ein Fahrradträger dranhängt?

Kai, die Frage kann doch nicht ernst gemeint sein. Du bist doch hier einer der aktivsten User mit über 11.000 Beiträgen.

Wenn du den Stecker vom Anhänger oder Fahrradträger in die Dose steckst, dann weiß es das Auto. Man bekommt dann auch eine Meldung, dass ein Teil der Assistenzsysteme hinten deaktiviert ist.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 6. September 2022 um 21:47:42 Uhr:

Aber nur bei 13-pol, die alten 7-pol haben das nicht.

Ich bekomme auch bei 7-poligen Steckern die Meldung, dass die Parksensoren wegen Anhängerbetriebes abgeschaltet sind.

Dafür braucht es ja keine Leitung zum Anhänger, sondern eine zur Dose.

Themenstarteram 6. September 2022 um 20:01

Man kann sich auch fragen, wie die Franzosen auf so einen Unsinn kommen.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 6. September 2022 um 21:53:29 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. September 2022 um 21:44:30 Uhr:

Ich könnte mir bei der NSL das genauso vorstellen, dass diese nicht verdeckt sein darf.

Ich schüttle hier immer nur den Kopf, wie manch einer hier drauf kommt, dass das nach deutschem Recht gehen soll ... am besten nur, weil es blöd ist, eine andere weitergehende Lösung zu realisieren.

Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen uneingeschränkt sichtbar sein, da gibt es keine Ausnahmen. Natürlich muss man den Haken mittig platzieren, dann muss man halt die Nebelschlussleuchte versetzen. Und wenn das nicht ginge, dann würde es halt nicht gehen, einen Haken zu installieren. Das ist recht einfach. Das kann man alles übertrieben und doof finden (dafür habe ich sogar echtes Verständnis), aber das ändert nichts.

Ansonsten könnte man nur den Weg gehen, dass die Nebelschlussleuchte auch am Träger oder wo auch immer dran ist. Aber das, wie im Ausgangsbeitrag dargestellte Bild geht ganz sicher nicht.

Worüber Du den Kopf schüttelst ist mir jetzt nicht klar. Ich bin der Meinung,dass die AHK die NSL nicht verdecken darf.

Für den 206 dürften dann nur abnehmbare zugelassen sein bzw bei starrer Ausführung müsste die NSL versetzt werden. Dazu sollte dann was in der Genehmigung der AHK drin stehen.

Aber beim 206 ist ja auch das vordere Kennzeichen tiefer als in der FZV vorgeschrieben.

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