Nebelscheinwerfer mit Geschwindigkeitsbegrenzung kombinieren
Mit fällt jetzt gerade wieder auf, dass nach einem kurzen Nebelstück auch am nächsten Tag, ggf. sogar in der nächstn Woche viele Fahrzeuge mit eingeschalteten NSW unterwegs sind. Das blendet und dient nicht der Sicherheit.
Ich habe mir nun überlegt, dass die NSW ja erst ab einer Sichtweit von < 50m eingeschaltet werden dürfen. Das bedeutet natürlich auch, dass Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h extrem unverantwortlich sind. Es wwäre also sinnvoll eine Steuerung einzubauen, die bei eingeschalteten NSW die fahrbare Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.
Einerseits würden die Fahrer/innen nach der Nebelbank gerne die NSW wieder ausschalten und so keine anderen Verkehrsteilnehmer blenden. Andererseits würden die "Wunderdurchblicker" nicht mit NSW und 120 km/h ins Nichts rasen.
Was haltet Ihr davon
Beste Antwort im Thema
das mit den 50m/50kmh ist nur für die NSL gültig und hat mit den NSW nichts zutun!
78 Antworten
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
OT:
Gibt es eigentlich auch Leute, die sich durch nicht vorschriftsmäßig gekrümmte Gurken gestört fühlen?
klar, die Oberbürokraten in Brüssel, die sich soviel Mühe bei der Erstellung dieser EU-Verordnung gemacht haben, die keiner wirklich beachtet. 😁
Demnächst werden wahrscheinlich pauschale Strafzahlungsbescheide an alle Gurkenbauern verschickt, damit wieder Recht und Ordnung herrschen ...
BTW: Geschmacklich konnte ich bisher noch keinen krümmungsspezifischen Unterschied feststellen.
Gruß,
Norbert
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
lol... aber trotzdem die bessere möglichkeit wenn man uuuuunbedingt seine Neblis nutzen muss...
Passt vielleicht zur dunklen Sonnenbrille 😎, ist aber verboten. Kostet so um die 10 € an die Rennleitung, wenn ich die Preise aus dem NSW-Thread noch richtig im Kopf habe.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Passt vielleicht zur dunklen Sonnenbrille 😎, ist aber verboten. Kostet so um die 10 € an die Rennleitung, wenn ich die Preise aus dem NSW-Thread noch richtig im Kopf habe.Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
lol... aber trotzdem die bessere möglichkeit wenn man uuuuunbedingt seine Neblis nutzen muss...Gruß
Frank
Die Sonnebrille is vielleicht verboten aber lt. STVO wird das so geregelt
§17/3
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werd
nachtrag---
nactürlich auch wiederum nur bei entsprechender witterung
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Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Da hast du Recht, bei dieser Witterung.
Die 😎en die ich meine, fahren so bei Tag und schönen Wetter.
Gruß
Frank
Eine wie auch immer geartete Geschwindigkeitsbegrenzung würde sich nicht mal juristisch argumentieren lassen, zumindest nicht in dem Rahmen, um den es hier geht.
Dieses
Zitat:
§17/3
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, ...
"erheblich" ist höchstgerichtlich klar definiert: auf Autobahnen ab 130 Meter Sicht.
Mit der Regel des "halben Tacho" für den Abstand, wären das "zulässige" 260 km/h.
Und mit dem Verständnis der "angepassten Geschwindigkeit" seeehr viel weniger.
Ciao!
P.S.: wohl eher bis 130m Sicht und nicht ab 130m.
Ich höre immer "halber Tachoabstand" Wie hoch ist den so ein Tacho? Wenn der z.B 20 cm hoch ist, wären das doch 10 cm. Oder denke ich da falsch?🙄
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Eine wie auch immer geartete Geschwindigkeitsbegrenzung würde sich nicht mal juristisch argumentieren lassen, zumindest nicht in dem Rahmen, um den es hier geht.Dieses
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
"erheblich" ist höchstgerichtlich klar definiert: auf Autobahnen ab 130 Meter Sicht.Zitat:
§17/3
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, ...Mit der Regel des "halben Tacho" für den Abstand, wären das "zulässige" 260 km/h.
und wenn du nur 50 meter sicht hast fährst trotzdem 100 wa?
erheblich is für mich aber kein sonnen schein am hellichten tag, keine sternenklare nacht, nebel der sich vielleicht grad mal durch zuviel kippen im fahrzeug innern gebildet hat....
Also ich mach die Dinger grundsätzlich dann an wenn ich Lust dazu hab, auch wenns vielleicht manchmal nur leicht oder gar nicht regnet. Wenn irgendein Sheriff da mal was dagegen haben sollte (was bisher nicht vorgekommen ist) werd ich mich halt mit den 10€ Strafe abfinden.
Blenden tu ich damit niemanden und ich wurde auch noch nie selbst durch Nebelscheinwerfer geblendet. (Viel öfter durch Leute die bei beladenem Auto nicht die Leuchtweitenregulierung benutzen, vielleicht sollte man lieber eine automatische Leuchtweitenregulierung auch für nicht-Xenon Scheinwerfer einführen?...)
Ich versteh einfach nicht warum sich alle so über die NSW aufregen, selbst wenn ichs drauf anlegen wollte könnte ich die NSW nicht so hoch stellen, dass sie mehr blenden als das Abblendlicht, dafür reicht der Verstellbereich nicht mal aus!
Abblendlicht am Tag bei jedem Wetter wird aber immer gefordert...
Zitat:
Original geschrieben von WACK_DONALDS
Also ich mach die Dinger grundsätzlich dann an wenn ich Lust dazu hab, auch wenns vielleicht manchmal nur leicht oder gar nicht regnet. Wenn irgendein Sheriff da mal was dagegen haben sollte (was bisher nicht vorgekommen ist) werd ich mich halt mit den 10€ Strafe abfinden.Blenden tu ich damit niemanden und ich wurde auch noch nie selbst durch Nebelscheinwerfer geblendet. (Viel öfter durch Leute die bei beladenem Auto nicht die Leuchtweitenregulierung benutzen, vielleicht sollte man lieber eine automatische Leuchtweitenregulierung auch für nicht-Xenon Scheinwerfer einführen?...)
Ich versteh einfach nicht warum sich alle so über die NSW aufregen, selbst wenn ichs drauf anlegen wollte könnte ich die NSW nicht so hoch stellen, dass sie mehr blenden als das Abblendlicht, dafür reicht der Verstellbereich nicht mal aus!
Abblendlicht am Tag bei jedem Wetter wird aber immer gefordert...
unbelehrbar was... geht nicht um dich ob du blendest oder nicht.. es gibt genug andere... vor allem schön dann wenns bisschen regnet die straße is nass.. ja das is supi wenn die sch.. funzeln nicht richtig eingestellt sind...
scheint mir das du zuviel kohle hast wa
Zitat:
Original geschrieben von WACK_DONALDS
Also ich mach die Dinger grundsätzlich dann an wenn ich Lust dazu hab, auch wenns vielleicht manchmal nur leicht oder gar nicht regnet.
mich würde interessieren wieso du sie dann einschaltest? aus optischen gründen?
Ich versteh grad das Problem nicht. Bei nasser Straße blenden die NSW aber, bei starkem Regen (bleibt da die Straße trocken oder wie?) sollen sie aber an. Das Abblendlicht, das in beiden Situationen eingeschaltet gehört, stört aber keinen? Zumal ein NSW selbst bei falschester Einstellung eigentlich nicht blenden kann...
Meistens schalte ich sie ein wenns regnet oder neblig/diesig draußen wird (auch wenns nur leicht regnet, bei nasser Straße kann die Sicht durch aufgewirbeltes Wasser auch schlecht sein, wenn nicht stören die NSW auch nicht). Wenn dann halt zwischendurch mal abschnittsweise kein Nebel oder Regen mehr ist schalt ich die Dinger nicht alle paar Minuten an und aus sondern lass sie halt an bis ich angekommen bin.
In seltenen Fällen auch einfach weil ich Lust dazu hab, bzw "aus optischen Gründen".
Zuviel Geld hab ich eigentlich nicht, aber bisher hat das weder die Polizei noch sonst jemanden gestört und blenden tu ich dank richtiger Einstellung sämtlicher Scheinwerfer egal bei welchem Wetter niemanden.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Aus dem gleichen Grund, aus dem es auch Vorschriften gibt, die den Krümmungswinkel von Gewürzgurken regeln.Zitat:
Original geschrieben von uwbiker
Gibts Vorschriften für den Einsatz von NSW?Wenn ja - warum?
OT:
Gibt es eigentlich auch Leute, die sich durch nicht vorschriftsmäßig gekrümmte Gurken gestört fühlen?
Dieser Vergleich hinkt auf beiden Füssen!
Es gibt keine Vorschriften, die den Krümmungswinkel von Gewürzgurken regeln, es gibt nur Vorschriften die regeln wie die Gurken zu bewerten sind. Wenn Dir dann jemand eine billige Gurke als teure verkauft fühlst Du Dich dann nicht auch betrogen?
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
und wenn du nur 50 meter sicht hast fährst trotzdem 100 wa?
Nein, weil eher ungesund aber es wäre gesetzlich "zulässig".
Das Thema hier ist die gesetzliche Speed-Begrenzung bei der Nutzung der NSW und genau das ist aufgrund bereits vorhandener Gesetze und juristischer Definitionen (Gerichtsurteile) nicht durchsetzbar. Ein (neues) Gesetz kann nichts verbieten, was durch andere und durch obersten Urteile bereits "höheren" Rechtssprechungen als zulässig erkannt wurde.
Einfacher: Ein derartige Gesetz wäre durch existierende BGH-Urteile zu dieser Thematik bereits vor dem Erscheinen rechtsunwirksam.
Zitat:
Es gibt keine Vorschriften, die den Krümmungswinkel von Gewürzgurken regeln, es gibt nur Vorschriften die regeln wie die Gurken zu bewerten sind.
Diese Vorschriften existieren auch nicht aus der Langeweile irgendwelcher EU-Politiker, sondern aus der Anforderung der Industrie. Kennt man auch schon vor der EU, nennt sich "Handelsklassen" und wird zB. für die maschinelle Verpackung benötigt.
Die Gurkenkrümmung war schon immer klassifiziert, die EU hat nur eine EU-weit gültige Vereinheitlichung vorgenommen, damit nicht ein Gurkenproduzent 15 verschiedenen Tabellen beachten muss, wenn er in 15 verschiedene Länder liefern will.
Dass Eier auch "reglementiert" sind, wird von allen Verbrauchern als positiv angesehen, oder möchtest Du nach dem Kauf lieber feststellen. dass Du nur Mickerdinger bekommen hast, nur weil in einem anderen Land "Klasse A1" für mickrig steht und deren Einteilung leider genau umgekehrt verläuft?