Nebelscheinwerfer mit Geschwindigkeitsbegrenzung kombinieren
Mit fällt jetzt gerade wieder auf, dass nach einem kurzen Nebelstück auch am nächsten Tag, ggf. sogar in der nächstn Woche viele Fahrzeuge mit eingeschalteten NSW unterwegs sind. Das blendet und dient nicht der Sicherheit.
Ich habe mir nun überlegt, dass die NSW ja erst ab einer Sichtweit von < 50m eingeschaltet werden dürfen. Das bedeutet natürlich auch, dass Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h extrem unverantwortlich sind. Es wwäre also sinnvoll eine Steuerung einzubauen, die bei eingeschalteten NSW die fahrbare Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.
Einerseits würden die Fahrer/innen nach der Nebelbank gerne die NSW wieder ausschalten und so keine anderen Verkehrsteilnehmer blenden. Andererseits würden die "Wunderdurchblicker" nicht mit NSW und 120 km/h ins Nichts rasen.
Was haltet Ihr davon
Beste Antwort im Thema
das mit den 50m/50kmh ist nur für die NSL gültig und hat mit den NSW nichts zutun!
78 Antworten
das mit den 50m/50kmh ist nur für die NSL gültig und hat mit den NSW nichts zutun!
Zitat:
Original geschrieben von Database
das mit den 50m/50kmh ist nur für die NSL gültig und hat mit den NSW nichts zutun!
da masgt du recht haben wie der gesetzestext schreibt
§ 17 Absatz 3 StVO lautet:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. .... Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
nur, und das is garantiert so meinen mindestens 80 % der NSW-Benutzer, das ein Paar Tropfen Regen schon erheblich die Sicht einschränken, da sollt ich mir doch erstmal überlegen, mir nicht mal einen Satz neue Scheibenwischer zu besorgen, bzw. doch gar mal in die Waschanlage zu kurven um sich den Dreck abzukratzen der die sicht ERHEBLICH behindert
Zitat:
nur, und das is garantiert so meinen mindestens 80 % der NSW-Benutzer, das ein Paar Tropfen Regen schon erheblich die Sicht einschränken
ich glaube eher die 80% wollen einfach nur cool sein und haben deshalb die lampen an 😉
OK das mag stimmen, dass eine 50m-Regel nur für die Nebelschlussleuchte gilt, aber die NSW darf ich ja auch nur bei schlechter Sicht einsetzen, was gleichzeitig bedeuten muss: Fuß vom Gas!
Also wäre eine elektronische Abriegelung der Höchstgeschwindigkeit doch trotzdem ganz sinnvoll!
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Zitat:
Original geschrieben von Database
das mit den 50m/50kmh ist nur für die NSL gültig und hat mit den NSW nichts zutun!
Zusätzlich sollte es dir der Name eigentlich schon sagen NEBELscheinwerfer und NEBELschlußleuchte... ansonsten würds ja heißen Nachtfahrlicht... Dämmerungsfahrlicht... Abblendlicht etc. pipapo...
Zitat:
Original geschrieben von uwbiker
OK das mag stimmen, dass eine 50m-Regel nur für die Nebelschlussleuchte gilt, aber die NSW darf ich ja auch nur bei schlechter Sicht einsetzen, was gleichzeitig bedeuten muss: Fuß vom Gas!Also wäre eine elektronische Abriegelung der Höchstgeschwindigkeit doch trotzdem ganz sinnvoll!
Entweder so, oder ganz abschaffen, denn dann is mann/frau gezwungen langsamer zu fahren
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Entweder so, oder ganz abschaffen, denn dann is mann/frau gezwungen langsamer zu fahrenZitat:
Original geschrieben von uwbiker
OK das mag stimmen, dass eine 50m-Regel nur für die Nebelschlussleuchte gilt, aber die NSW darf ich ja auch nur bei schlechter Sicht einsetzen, was gleichzeitig bedeuten muss: Fuß vom Gas!Also wäre eine elektronische Abriegelung der Höchstgeschwindigkeit doch trotzdem ganz sinnvoll!
Da ist es wie bei den Fahrern von Wunderregenreifen die bei 10 cm Wasserstand immer noch mit 150 km/h über die Autobahn brettern. Die Unverantwortlichen werden wir nicht erwischen.
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Zusätzlich sollte es dir der Name eigentlich schon sagen NEBELscheinwerfer und NEBELschlußleuchte... ansonsten würds ja heißen Nachtfahrlicht... Dämmerungsfahrlicht... Abblendlicht etc. pipapo...Zitat:
Original geschrieben von Database
das mit den 50m/50kmh ist nur für die NSL gültig und hat mit den NSW nichts zutun!
du musst mir nicht sagen wofür die lampen gut sind.die NSL habe ich noch nie benutzt und die nebelscheinwerfer auch nur wenn es wirklich nebelig ist und ich durch die NSW besser sehen konnte.
trotzdem dürfen NEBELscheinwerfer auch bei starker sichtbehinderung durch REGEN oder SCHNEE benutzt werden!😁
da fällt mir ein, ich empfehle:
http://www.motor-talk.de/forum/nebelruecklichtidioten-t2006573.html
http://www.motor-talk.de/forum/nebelleuchten-vorne-t2009518.html
Zitat:
Original geschrieben von uwbiker
Da ist es wie bei den Fahrern von Wunderregenreifen die bei 10 cm Wasserstand immer noch mit 150 km/h über die Autobahn brettern. Die Unverantwortlichen werden wir nicht erwischen.Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Entweder so, oder ganz abschaffen, denn dann is mann/frau gezwungen langsamer zu fahren
Du sagst es,
fahre zwar auch nich immer strikt nach Vorschrift, aber wenns der Verkehr, das Wetter etc nicht zulässt, muss ma eben mal den Fuß vom Gas nehmen, Es kommen schon wieder die Tage an denen es schön is mit 200+ über die BAB zu brettern
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Entweder so, oder ganz abschaffen, denn dann is mann/frau gezwungen langsamer zu fahrenZitat:
Original geschrieben von uwbiker
OK das mag stimmen, dass eine 50m-Regel nur für die Nebelschlussleuchte gilt, aber die NSW darf ich ja auch nur bei schlechter Sicht einsetzen, was gleichzeitig bedeuten muss: Fuß vom Gas!Also wäre eine elektronische Abriegelung der Höchstgeschwindigkeit doch trotzdem ganz sinnvoll!
Genau, weil jeder, der bei Nebel 100 oder mehr fährt das nur tut, weil er Nebelscheinwerfer hat.
🙄
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Du sagst es,Zitat:
Original geschrieben von uwbiker
Da ist es wie bei den Fahrern von Wunderregenreifen die bei 10 cm Wasserstand immer noch mit 150 km/h über die Autobahn brettern. Die Unverantwortlichen werden wir nicht erwischen.
fahre zwar auch nich immer strikt nach Vorschrift, aber wenns der Verkehr, das Wetter etc nicht zulässt, muss ma eben mal den Fuß vom Gas nehmen, Es kommen schon wieder die Tage an denen es schön is mit 200+ über die BAB zu brettern
Und das wollt ihr mit der Nebelscheinwerfer-Geschwindigkeitskopplung erzielen?
Na da bin ich mal gespannt.
Bei neueren Fahrzeugen werden die Nebelleuchten (also NSW + NSL) beim abschalten der Fahrzeugbeleuchtung automatisch mit abgeschaltet (durch mechanische Massnahmen am Lichtschalter oder durch Massnahmen in der Fahrzeugelektrik). Bei meinem Fahrzeug reicht ein "Motor aus" ohne die Beleuchtung extra abzuschalten damit beim nächsten Motorstart die Nebelbeleuchtung automatisch aus ist. Deshalb gehe ich davon aus das die Fahrer neuerer Fahrzeuge die Nebelbeleuchtung frühestens bei Antritt der Fahrt eingeschaltet haben und nicht tagelang damit unterwegs sind. Also nicht vergessen sondern willentlich eingeschaltet (und dann evtl. nach der ersten Nebelbank das abschalten verpennt). Meines Wissens darf die NSL innerhalb geschlossener Ortschaften überhaupt nicht verwendet werden. Das würde bei Einfahrt in Ortschaften bedeuten: NSL aus.
Die Kopplung der Beleuchtung mit der Geschwindigkeit sehe ich eher als unglückliche Lösung an.
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Dass einerseitsZitat:
Und das wollt ihr mit der Nebelscheinwerfer-Geschwindigkeitskopplung erzielen?
Na da bin ich mal gespannt.die Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse angepasst wird
und adererseits
die NSW/NSL ausgeschaltet werden wenn die Sichtverhältnisse das nicht erfordern und der Fahrer schneller als 50 km/h fahren will. So vergißßt auch keiner über Wochen dass die NSW eingeschalten sind und bleiben.