Nebelscheinwerfer in der Dämmerung an , 10 Euro ärmer

VW Vento 1H

Moin ich wurde gerade von der Polizei angehalten, da ich in der Dämmerung meine Nebelscheinwerfer eingeschaltet habe....

Kostet das wirklich 10 Euro , wenn dich die Polizei damit anhält? Normalerweise kostet es ja nur was wenn man Standlicht + Nebelscheinwerfer zusammen anschaltet....
Oder die Nebelschlußleuchte vergessen hat auszuschalten ....

Wenn das rechtens ist, wird in Deutschland immer mehr abgezockt...

Beste Antwort im Thema

Da ich mir z.Z. erlaube nen LKW und Buss-Schein zu machen , drücke ich mit 45 doch glatt noch mal die Bank in der Fahrschule.

Erstaunlich , was man da im Laufe der Jahre doch so alles vergessen hat.

Also , Nebelrückleuchte:
Darf man nur bei NEBEL mit einer Sichtweite von unter 50 m einschalten und dabei max. 50 km/h schnell sein.
Gleichzeitig muss mind. das Abblendlicht brennen.

Nebelscheinwerfer:
Dürfen bei Sichtbehinderrungen jeder Art mit Sichtweiten unter 150m eingesetzt werden.
Dabei muss mind. das Standlicht brennen.
Normale Dunkelheit zählt dabei aber nicht als Sichtbehinderrung.

Kommt mir son Proll bei bester Sicht mit NSW entgegen , mach ich hald Fernlicht an ^^

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Nebelscheinwerfer sind nur bei Sichtweiten unter 50m erlaubt(Nebel, Regen, Schnee). Das lernt man aber auch in der Fahrschule. 

Wenn kein Nebel/Regen/Schnee war ,ist das richtig.
Edit:zu langsam...........

Zitat:

Original geschrieben von Duky


Wenn das rechtens ist, wird in Deutschland immer mehr abgezockt...

das nicht, aber jeden morgen steht in deutschland ein dummer auf der mit nsw bei guter sicht rumfährt

Find ich auch gut dass da durchgegriffen wird.
Nervt mich immer wenn da irgendwelche Chaoten mit Nebelscheinwerfern an rumfahren nur weil sie meinen dass das "cool" aussieht.
Schade dass das nur 10 Euro kostet.
Ich wäre eher für 30-50 euro.

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Zitat:

Original geschrieben von Professor35i


Nebelscheinwerfer sind nur bei Sichtweiten unter 50m erlaubt(Nebel, Regen, Schnee). Das lernt man aber auch in der Fahrschule. 

NEIN, das ist falsch!

Nebelschlussleuchte ist nur bei Sichtweiten unter 50m erlaubt.

Nebelscheinwerfer sind erlaubt, sobald keine klare sicht mehr ist. Alsow enig nebel, regel, schnee usw

obs hell doer dunkel ist ist also egal. klar sicht=> keine nebelscheinwerfer.

Abzocke ist es allemal...

@heizer: viel schlimemr sind die mit den nebelschlussleuchte. nebelscheinwerfer würde ich, wenn ich dürfte, auch immer mit einschalten, weil ältere autos die nicht gerade bi xenon haben, nicht gerade die hellsten SW haben.

Hallo Ritter!

Da sind wir ausnahmsweise einmal nicht einer Meinung 🙂
Ich finde, das Nebelscheinwerfer auch nur bei Sichtbehinderungen zur Anwendung kommen dürfen. Gerade Nachts auf nassen Straßen, die das Licht noch zusätzlich reflektieren, empfinde ich das beim Gegenverkehr als sehr störend, zumal man mit NSW nun nicht wirklich mehr sieht. Bei den Serienfuntzeln im G3/Vento ist die Ausleuchtung nach vorn nun auch nicht mehr sehr zeitgemäß, wenn man bedecknt, welche Ausleuchtungen Neuwagen inzwischen erreichen. Da ist für mich jedes zusätzliche Licht im Gegenverkehr eigendlich nur störend. Ob es jetzt "nur" 10 Euro oder 50, 60 100 Euro kostet ist eigentlich egal. Eigentlich sollte jeder Kraftfahrer von Hause aus so rücksichtsvoll sein, seinen Straßenmitbenutzern das Leben nicht noch schwerer zu machen. Meine Meinung...
USCAM

ich finde nebelscheinwerfer sollten grundsätzlch erlaubt werden, hab dank den dingern zb niederwild besser erkennen können , da sie unten alles ausleuchten.....

Wenn bei "nasser" Strasse auch noch Regen dabei war, ist es rechtens...

Im übrigen stellen korrekt eingestellte Leuchten (egal welche) keine blendung anderer Fahrer dar. Ob NSW oder SW, beide würden nicht blenden, es sein denn man hat eine Überempfindlichkeit.

Schlimmer wie angesprochen sind die Leute die mit NSL rumfahren. Heute, als wirklich mal Nebel herschte musste ich auch hinter einem kleinen Koreaner hinterherfahren. NSL an und mit 70! durch den Nebel. Bei NSL sollte bei Überschreiten der 50km/h Marke sofort ein nerviger Warnton erklingen.

Das Verwarngeld war jedenfalls rechtens.

--> Es ist erlaubt, bei Regen/Schnee/Nebel mit Standlicht+NSW zu fahren. Tagsüber oder bei guter Sicht sind die NSW eher für das Verwarngeld ausschlaggebend.

Zitat:

Original geschrieben von Duky


ich finde nebelscheinwerfer sollten grundsätzlch erlaubt werden, hab dank den dingern zb niederwild besser erkennen können , da sie unten alles ausleuchten.....

Also wenn ich da was sehe, wo die Nebler leuchten, dann isses zu spät, dann kann ich weder bremsen noch ausweichen...

Kann aber auch daran liegen dass ich die Hella Golf 4 Look drin habe, die einfach eine absolutes Bombenlicht machn! Habe bis jetzt noch nichts besseres gesehen.

Endlich hats mal einen erwischt, Missbrauch der Beleuchtungseinrichtung 🙂
Nebelscheinwerfer dürfen in Verbindung mit dem Standlicht eingeschaltet werden, wenn es Wetterlage erfordert, bei starkem Regen, Schneefall oder Nebel.
Dämmerung oder taghell ist kein Wetter 😁
Schade, nur ein 10er kassiert ...

ich finde 10€ viel zu günstig, es gibt einfach zuviele nebelprolls... zumal sieht es bei 99% der autos total beschissen aus und blendet wie sau!

Nebellampen sind zwar nie und nimmer in der Lage zu blenden, wenn sie ordentlich montiert sind, der Sinn derer liegt darin, bei schlechtem Wetter im Nahbereich besser sehen zu können. Nur dann ist es erlaubt, sie zu benutzen

Zitat:

Original geschrieben von uscam


Hallo Ritter!

Da sind wir ausnahmsweise einmal nicht einer Meinung 🙂
Ich finde, das Nebelscheinwerfer auch nur bei Sichtbehinderungen zur Anwendung kommen dürfen. Gerade Nachts auf nassen Straßen, die das Licht noch zusätzlich reflektieren, empfinde ich das beim Gegenverkehr als sehr störend, zumal man mit NSW nun nicht wirklich mehr sieht. Bei den Serienfuntzeln im G3/Vento ist die Ausleuchtung nach vorn nun auch nicht mehr sehr zeitgemäß, wenn man bedecknt, welche Ausleuchtungen Neuwagen inzwischen erreichen. Da ist für mich jedes zusätzliche Licht im Gegenverkehr eigendlich nur störend. Ob es jetzt "nur" 10 Euro oder 50, 60 100 Euro kostet ist eigentlich egal. Eigentlich sollte jeder Kraftfahrer von Hause aus so rücksichtsvoll sein, seinen Straßenmitbenutzern das Leben nicht noch schwerer zu machen. Meine Meinung...
USCAM

Hast du dich mti dem "nicht" vertippt?

Seh ich doch gen au so. Bei Sichtbehidnerung durch Regen, schnee, nebel usw...aber nix mit sichtreichweite.

Und jammert hier nicht rum, dass euch Nebler blenden, Xenonlicht (legales!) blendet 10x mehr!

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV


Nebellampen sind zwar nie und nimmer in der Lage zu blenden, wenn sie ordentlich montiert sind, der Sinn derer liegt darin, bei schlechtem Wetter im Nahbereich besser sehen zu können. Nur dann ist es erlaubt, sie zu benutzen

ich finde dass sie blenden 🙂

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