Nebelscheinwerfer in der Dämmerung an , 10 Euro ärmer

VW Vento 1H

Moin ich wurde gerade von der Polizei angehalten, da ich in der Dämmerung meine Nebelscheinwerfer eingeschaltet habe....

Kostet das wirklich 10 Euro , wenn dich die Polizei damit anhält? Normalerweise kostet es ja nur was wenn man Standlicht + Nebelscheinwerfer zusammen anschaltet....
Oder die Nebelschlußleuchte vergessen hat auszuschalten ....

Wenn das rechtens ist, wird in Deutschland immer mehr abgezockt...

Beste Antwort im Thema

Da ich mir z.Z. erlaube nen LKW und Buss-Schein zu machen , drücke ich mit 45 doch glatt noch mal die Bank in der Fahrschule.

Erstaunlich , was man da im Laufe der Jahre doch so alles vergessen hat.

Also , Nebelrückleuchte:
Darf man nur bei NEBEL mit einer Sichtweite von unter 50 m einschalten und dabei max. 50 km/h schnell sein.
Gleichzeitig muss mind. das Abblendlicht brennen.

Nebelscheinwerfer:
Dürfen bei Sichtbehinderrungen jeder Art mit Sichtweiten unter 150m eingesetzt werden.
Dabei muss mind. das Standlicht brennen.
Normale Dunkelheit zählt dabei aber nicht als Sichtbehinderrung.

Kommt mir son Proll bei bester Sicht mit NSW entgegen , mach ich hald Fernlicht an ^^

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Ich hab mir das auch nur erzählen lassen, aber Nebelscheinwerfer sollen bei nasser Straße für Brillenträger extrem blenden. Könnte auch einer der Gründe sein, wieso es verboten ist.

Zitat:

Original geschrieben von swarm


Das ist richtig.Die heißen doch Nebelscheinwerfer oder.Die soll man nur anmachen, wenn die sicht unter 50 mtr ist.

Sorry, das ist totaler Blödsinn.

Die 50Meter gelten für die NebelSCHLUSSleuchte, dann aber auch automatisch mit einer Vmax von 50km/h.

Bzgl. der Nebelscheinwerfer gibt es keine klare Regelung, lediglich "bei schlechter Sicht".

§17 StVo (3) "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.(Text um unwesentliches gekürzt)"

Also haben die NSW keine feste und starre meter angabe.

Du hast recht , Nebelscheinwerfer haben in der STVO keine Angabe über die Sichtweite. Da heist es nur bei schlechter Sicht.
Genauer deffiniert haben das aber die Gerichte mit ihrer Rechtsprechung. Die Richter gehen zZ davon aus , das eine schlechte Sicht bei 150m oder weniger , vorauszusetzen ist.

Dunkelheit ausgenommen .

Da gabs wirklich nen Trottel der sich mit seinem Einspruch gegen das Ordnungsgeld darauf berufen hat , das er ja bei Dunkelheit keine 150m weit sehen kann und sein Abblenlicht wegen der gesetzl. Bestimmungen ja gar nicht so weit reichen kann. Er meinte daher , er könne immer bei Nacht mit NSW rumfahren ^^

Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm


Da ich mir z.Z. erlaube nen LKW und Buss-Schein zu machen , drücke ich mit 45 doch glatt noch mal die Bank in der Fahrschule.

Erstaunlich , was man da im Laufe der Jahre doch so alles vergessen hat.

Also , Nebelrückleuchte:
Darf man nur bei NEBEL mit einer Sichtweite von unter 50 m einschalten und dabei max. 50 km/h schnell sein.
Gleichzeitig muss mind. das Abblendlicht brennen.

Nebelscheinwerfer:
Dürfen bei Sichtbehinderrungen jeder Art mit Sichtweiten unter 150m eingesetzt werden.
Dabei muss mind. das Standlicht brennen.
Normale Dunkelheit zählt dabei aber nicht als Sichtbehinderrung.

Kommt mir son Proll bei bester Sicht mit NSW entgegen , mach ich hald Fernlicht an ^^

Dann drück sie gleich nochmal - wenn man solch simple Sachen wann man NSW und NSL einschalten darf erst vergisst und dann nach Jahren Fahrpraxis beim zweiten Anlauf auch noch falsch lernt.

Erstmal muss bei NSL nicht mindestens das Abblendlicht brennen! Es reichen auch nur die NSW+NSL! Oder ne Kombination aus Abblendlicht, Fernlicht und NSW damit die NSL leuchten dürfen.

Und übrigens heißt die Nebelschlussleuchte 😉

Im Gesetz ist keine Meter-Angabe der Sichtbehinderung bei Nebelscheinwerfern angegeben und ich finde auch kein allgemein-gültiges Urteil (also kein Einzelfall-Urteil, welches ich ebenso auch nicht finde) dass ein Richter das mal fest gelegt hat.

Die Nebelscheinwerfer dürfen auch nicht bei _jeder_ Sichtbehinderung sondern nur bei Nebel, Regen und Schneefall eingesetzt werden... hat man nen fetten Fleck auf der Windschutzscheibe oder is der Fahrbahnrand sehr dicht bewachsen sind das auch Sichtbehinderungen aber kein Freischein für die Nebler!!

Und Leude mit Fernlicht blenden is ja wohl das unreifeste und gefährlichste was geht!! Man schaut automatisch rein, wenn einer aufblendet und ich hatte auch mal son Arsch, der meinte die Fernscheinwerfer anzumachn, nur weil er kurz warten musste, dass ich annem Auto vorbei gefahrn bin und ich war danach echt fürn paar Sekunden total geblendet... wenn in dem Moment nen kleines Kind auf die Straße läuft fehlt wertvolle Reaktionszeit...

Aber Hauptsache Du hast bei dem "Proll" zurück geprollt...

Solltest vllt. drüber nachdenken deinen Führerschein abzugeben...

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