Nebelscheinwerfer einstellen
Komme gerade von der Dekra. Bremsen hinten hatte ich vorher gemacht.War alles O.K. Gefunden hat er hinten weggegammelte Stoßstangen Halterung. ( Schon bei Skandix bestellt )
Außerdem das beide Nebelscheinwerfer zu tief stehen.
Meine Frage : kann man die einstellen ???
Wünsche allen einen guten Rutsch
Beste Antwort im Thema
Hi,
klar!!
Schau mal im Bild 12 und die Beschreibung Punkt 12....
Ist zwar für den V 70 ist aber beim 8er nicht viel anders...
36 Antworten
Falls du sie ausbauen willst, würde ich sie nehmen ^^
Ne Spaß bei Seite, einer meiner Nebler ist auch deutlich zu tief, Tüv hats zwar bemängelt aber da er zu tief war ist es kein Erheblicher Mangel gewesen.
Zum Thema Golf, der Tüv Prüfer hat da wohl nen sehr schlechten Tag gehabt, denn wenn die Blinkleuchten in den Spiegeln ne Zulassung haben, müsste das erlaubt sein, genauso wie Heckscheibenwischer entfernen, da dies keine Pflicht in Deutschland ist.
Hmmm, so halb richtig 😁
Es geht nicht darum, was in D vorgeschrieben ist, sondern was zur ABE des Fahrzeuges gehört.
Wenn z.B. ein Airbag zur allg. Betriebserlaubnis des Fahrzeuges gehört, weil der Hersteller es so angemeldet und abnehmen lassen hat, dann darf man den Airbag nicht entfernen.
Gleiches gilt für einen Heckwischer oder Seitenblinker.
Man darf zwar bauartgenehmitgte Teile (also mit ABE) anbauen, aber dafür keine der zur Betriebserlaubnis gehörende Teile entfernen.
Da die Nebelschienwerfer beim Volvo ein optionales Zubehör waren, sind sie nicht Bestandteil der ABE eines 850 oder V70. Ebensowenig wie SW-Reinigungsanlage.
Trotzdem finde ich es schade, wenn solche sinnvollen und charkteristischen Merkmale demontiert werden 🙁
Markus
...der den ganzen §§-Wahnsinn mit seinem Golf II GTi 16V schon vor 15 Jahren zum ersten Mal durchlaufen hat 🙄
Und ich bekomm unsere Autos mit US Blinkern durchn Tüv 😁
Beim Opel ham wa des schon so mitgekauft in 2008 und keinen störts, beim volvo hab ichs nachgerüstet ^^
Zitat:
Moin,
mal so nebenbei 'ne generelle Frage ->
vor gefühlten Jahrhunderten gab's irgendwie 'ne Bestimmung, dass irgendwelche ...................
Nebelscheinwerfer ...Auszug aus StVO und StVZO
2 Stück, können zusammen mit Abblendlicht oder Standlicht geschaltet sein/gefahren werden.
Wenn die äußere Lichtaustrittskante der NS mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss entfernt ist, dürfen sie nur parallel mit dem Abblendlicht betrieben werden.
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Um zu dem Thema zurück zu kommen, ja in der STVZO steht beschrieben das die Nebelscheinwerfer bei Fernlicht ausgehen müssen, so habe ich das auch in der Berufschule, Überbetrieblichen Lehrgang und Zwischenprüfung gelernt. Allerdings ist diese Schaltung heutzutage nichtmehr wirklich in Gebrauch.
Ich kenne das nur bei ein paar Fahrzeugen (Bsp Mercedes Benz Viano/Vito) wo die Nebelscheinwerfer und Fernscheinwerfer in einem Scheinwerfergehäuse sitzen, das da sich die Nebelscheinwerfer ausschalten, sonst hab ich das bei keinen anderen Fahrzeugen gesehen.
Moin,
cool, ich denke nicht, dass dies bei meinem 850 der Fall ist. Alles serienmässig - bin ich jetzt nicht StVZo-konform 😕 Gehe nachher mal schauen, wie das geschaltet ist...
Da ich ja nun die Schrauberei als Hobby habe bin ich an Literatur und Infos gerade auch zur gesetzlichen Lage sehr interessiert. Ich will ja keinen Mist an irgendwelche Autos bauen 😰
@caos1994 und Fieldo: Könnt ihr mir die jeweiligen Passagen nennen, damit ich nicht die gesamte STvZo googeln muss? Das wäre eine tolle Aktion. DANKE
Markus
...der auch nicht immer 100% StVZo konform unterwegs war/ist... aber psssssst 😉
Zitat:
Original geschrieben von Chaos1994
Um zu dem Thema zurück zu kommen, ja in der STVZO steht beschrieben das die Nebelscheinwerfer bei Fernlicht ausgehen müssen, so habe ich das (...) Fahrzeugen gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Chaos1994
Und ich bekomm unsere Autos mit US Blinkern durchn Tüv 😁
......, beim volvo hab ichs nachgerüstet ^^
Moin,
wie ich das (Bilder) so sehe, sind die Scheinwerfer komplett AUS + nur die 'Nebler' AN
(mal abgesehen von den 'Blinkern'😉 😕 .
DAS erscheint mir, von der Sicht auf die Strasse her, das Vernünftigste - höchstens noch das Standlich dazu, damit Entgegenkommende nicht meinen, es kämen zwei nebeneinanderfahrende Mofas/Mopeds daher 😁😁.
Jede "weitere" aktivierte Scheinwerferbirne würde dann nur noch diese "weisse Wand voraus" erzeugen 😉 - und DAS gilt's ja zu vermeiden.
Bei 850 und V70 die ab Werk die Nebler hatten können sie eingeschaltet werden erst wenn das Standlicht an ist. Man kann natürlich am Relais spielen 😁
Hi,
wenn ich jetzt noch davon ausgehe, dass es stimmt was mir der Volvodealer seinerzeit erzählt hatte, als meine nachgerüsteten Nebellampen nicht brennen wollten, so müsste es ohne großen Aufwand möglich sein, dass die Nebler bei Fernlicht ausgehen. Denn angeblich!! hätten meine Nebler anfangs nur mit dem Fernlicht zusammen geleuchtet. Erst durch den Einbau einer gesonderten "Brücke" konnten die STVZO- konform geschalten werden.
Die Frage die sich mir stellt ist aber: Warum sollte man das wollen??? Jedes Lux mehr an Licht kann doch nicht schaden, oder??
Gruß der Sachsenelch
Na ja der Sinn von NSW ist eigentlich das die sehr tief leuchten (unter dem Nebel im Idealfall) . Wenn man bei Nebel das Fernlicht einschaltet dann hat man eine schöne milchige Wand vor sich und wären so ziemlich nutzlos ob die NSW an oder aus sind.
Bei anderen Autos wird automatisch beim einschalten der NSW auch die NSL eingeschaltet (ist das eigentlich nicht Pflicht laut StVO?)
Was genau diese Brücke machen soll erschließt er mir noch nicht in den Schaltplänen ist sie nicht verzeichnet lediglich bei der Relaisauflistung.
Gruß
Cristian
In den jeweiligen Ländern ist die Gesetzgebung anders.
Deshalb gibt es verschiedene Brücken für verschiedene Länder
Zitat:
Original geschrieben von scutyde
... Bei anderen Autos wird automatisch beim einschalten der NSW auch die NSL eingeschaltet (ist das eigentlich nicht Pflicht laut StVO?) ...
Zumindest
nichtin Deutschland.
Nebelschlussleuchte (NSL) darf nur bei Sicht von weniger als 50m und auch NUR bei Nebel zugeschaltet werden (§17 StVO), also nicht bei Schneefall oder Regen!! Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50Km/h.
Nebelscheinwerfer (NSW) dürfen hingegen auch bei schlechter Sicht eingesetzt werden, selbst wenn die Sichtweite noch weiter als 50m ist. Auch dürfen die NSW im Gegensatz zur NSL nicht nur bei Nebel zum Einsatz kommen, sondern z.B. auch bei Regen oder Schneefall. Es existiert keine spezielle Geschwindigkeitsbegrenzung beim Fahren mit eingeschalteten NSW!
Daher würde sich eine Pflicht, dass die NSL beim Einschalten der NSW automatisch mit eingeschaltet werden muß, nicht mit den Regeln/Vorschriften zu deren Nutzung vereinbaren lassen. Ich kenne (zumindest bisher) auch kein in Deutschland ausgeliefertes Fahrzeug, bei dem das werksmäßig so geschaltet wäre.
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Chaos1994
Um zu dem Thema zurück zu kommen, ja in der STVZO steht beschrieben das die Nebelscheinwerfer bei Fernlicht ausgehen müssen, so habe ich das auch in der Berufschule, Überbetrieblichen Lehrgang und Zwischenprüfung gelernt. Allerdings ist diese Schaltung heutzutage nichtmehr wirklich in Gebrauch. ...
Zeig mir BITTE, wo das stehen soll. Für NSW zuständig sind in diesem Zusammmenhang der bereits zitierte §17 StVO sowie §52/I StVZO.
Ich kann da absolut nichts finden, das ein automatisches Ausschalten der NSW beim Zuschalten des Fernlichts vorschreibt. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn man mir die Stelle mit dem zugehörigen Gesetzestext zeigt. 😉
Zudem würden nach Deiner Angabe "Allerdings ist diese Schaltung heutzutage nichtmehr wirklich in Gebrauch." Kfz-Hersteller somit Neufahrzeuge ausliefern, die nicht der StVO/StVZO entsprechen ... kann ich irgendwie nicht wirklich glauben.
Gruß
NoGolf
Nachrägliche Ergänzung:
§52/I StVZO sagt unter Anderem
"Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können."
Das hat aber NICHTS mit der Funktion der Fernscheinwerfer zu tun, sondern soll sinngemäß vorschreiben, dass weit innenliegende NSW (>40cm von der Außenkante) nicht alleine leuchten dürfen und das Fahrzeug damit Nachts schmaler wirkt, als es tatsächlich ist.
Es gibt genügend Hersteller die nicht StVO/StVZO konforme Fahrzeuge ausliefern. Nur leider kriegen Hersteller für sowas einfacher eine Sondergenehmigung als unserer eins.
Um mal ein Beispiel zu liefern:
V70 II und V70 III haben zum Teil in den hinteren Rückleuchten eine integrierte Seitenmarkierungsleuchten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese in Deutschland gelb bzw orange leuchten müssen.
Die beiden oben genannten Fahrzeuge haben aber rote LEDs verbaut 🙄
Ich kann ja nur sagen was man mir im Rahmen meiner Lehre mit der STVZO und STVO beigebracht hat, das ich das bis jetzt nur bei sehr wenigen Fahrzeugen gesehen habe, das die Nebelscheinwerfer bei Fernlicht ausgehen ist ne andere Sache. Angeblich würde laut § 17 3 STVO es nur erlaubt sein Nebelscheinwerfer mit Abblend- und Standlicht zu betreiben wenn diese der Bauart weniger als 40 cm von der Außenkante des Fahrzeuges entfernt sind, sowie das nur maximal 6 Lichtquellen gleichzeitig leuchten dürften.
Auf meine Frage warum das dann bei fast allen Autos ist, bekam ich nur "Kann ich nicht sagen, dürfte aber normal nicht gehen" zu hören.
In der Zwischenprüfung zum Thema Beleuchtungswandstecken mussten auch die Nebelscheinwerfer bei Fernlicht ausgehen, in Bezug auf die gültigen Bestimmungen.
Ich persönlich habe auch keinen Paragraphen direkt gefunden der das verbietet, aber das nicht STVZO konforme Fahrzeuge vertrieben werden ist ja auch nicht möglich, sonst hätte man ja Probleme beim Tüv.
Allerdings habe ich auch noch nie gesehen das der Tüv bei uns ein Auto hat durchfallen lassen, weil Nebelscheinwerfer und Fernlich gleichzeitig leuchten konnten, deswegen hat mich das, was ich in der Schule gelernt hab ja doch verwundert das dies anscheinend nich der Realität entspricht.