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Nebelscheinwerfer durch LED Tagfahrlicht ersetzen ?

BMW 3er E46

Der TÜV hat meine Nebelscheinwerfer beanstandet da Wasser drin und schlechter Refektor.
Die Orginal BMW Nebelleuchten sind mir zu teuer und haben bei ohnehin nicht viel gebracht.
Kann ich diese durch einen LED Tagfahrlicht TECH LD905 ersetzen ?

https://www.autodoc.de/tech/14354269#tagfahrleuchtensatz

Gruß
Alex

16 Antworten

Dann müsstest du wohl auch ein LSZ ohne NSW-Schalter installieren. Wenn die Taste vorhanden ist, muss sie funktionieren.

Ich kenne es so das Leuchten die vorhanden sind auch RICHTIG funktionieren und so erlaubt sein müßen.

Das jetzt schon alle Schalter im Auto IMMER funktionieren müßen höre ich das erste mal.

Gruß Andi

War bei mir mal so. Eine vorhandene Funktion des Fahrzeugs muss auch intakt sein. Hätte ich den Schalter weggerüstet, wär es kein Problem gewesen. Muss man einzeln wohl nachfragen.

Was ist ein LSZ ?
Ein Lichtschalter ?
Ich habe für hinten und für vorne je einen Druckknopf für die Nebelleuchten.

Gruß
Alex

Zitat:

@Suedseefan schrieb am 13. April 2025 um 11:47:45 Uhr:


Und warum habe ich dann ab Werk ein Multifunktionslenkrad mit Knöpfen für die nicht vorhandene Freisprecheinrichtung?

Beleuchtung die verbaut ist muss für den TÜV funktionieren.
Hatte das vor über 25 Jahren schon mit der LWR im E30,da der aber Bj.89 war,hat es gereicht die Bedieneinheit innen abzubauen.
Da hat die feste Einstellung der Scheinwerfer dann gereicht.
Sonst kein TÜV, bei späteren E30 war die schon Pflicht und musste funktionieren.
Wie kann man das mit einem Knopf auf einem MFL vergleichen?

DU hast doch geschrieben:
„Eine vorhandene Funktion des Fahrzeugs muss auch intakt sein.“
Dann solltest du deine Aussage auch auf die Beleuchtung reduzieren und nicht solche Pauschalaussagen treffen.

Zitat:

@haumti schrieb am 13. April 2025 um 12:36:28 Uhr:


Was ist ein LSZ ?
Ein Lichtschalter ?
Ich habe für hinten und für vorne je einen Druckknopf für die Nebelleuchten.

Gruß
Alex

LSZ = Lichtschaltzentrum
Das ist die komplette Bedieneinheit für die Beleuchtung.
Diese ist, je nach Ausstattung, mit unterschiedlichen Schaltern belegt.

Wenn ich die NSW jetzt ausbaue und durch schwarze Kappen ersetze ist diese Funktion dann auch nicht mehr vorhanden und muß dann auch nicht mehr funktionieren ?

Gruß
Alex

Am Besten fragst du wohl deinen Prüfer.....

Zitat:

@Suedseefan schrieb am 13. April 2025 um 14:27:43 Uhr:


DU hast doch geschrieben:
„Eine vorhandene Funktion des Fahrzeugs muss auch intakt sein.“
Dann solltest du deine Aussage auch auf die Beleuchtung reduzieren und nicht solche Pauschalaussagen treffen.

Die war nicht von mir.

Zitat:

@haumti schrieb am 13. April 2025 um 15:01:24 Uhr:


Wenn ich die NSW jetzt ausbaue und durch schwarze Kappen ersetze ist diese Funktion dann auch nicht mehr vorhanden und muß dann auch nicht mehr funktionieren ?

Gruß
Alex

Theoretisch richtig,Nebelscheinwerfer sind keine Pflicht.
Ob es da Probleme mit dem Schalter geben kann weiß ich allerdings nicht,vielleicht mal einen TÜV Prüfer fragen.

Ich denke mit dem Schalter gibt es nur Probleme wenn durch betätigen eine Kontroll-Leuchte anzeigt das es funktioniert.

Das könnte man aber ja leicht beheben in dem man z.B. die Sicherung dazu zieht..? (Weiß grade nicht ob das beim E46 so noch gehen würde) 🙂

Ansonsten schwarzes Isolierband über die Taste, dann sollte die ja auch als "nicht vorhanden" gelten..?

Immer vorausgesetzt es existieren keine Scheinwerfer mehr dazu..!

Die NSW wurden Schwarz überlackiert und heute vom TÜV abgenommen.

Gruß
Alex

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