Nebelscheinwerfer - bringen die was?

Opel Astra G

Hallo,

hab mal die Suche gewälzt, aber nicht so richtig meine Antwort gefunden.
Und zwar, bringt es was Nebelscheinwerfer zu haben (also bei Nebel und schlechter Sicht, wo man sie benutzen darf!)?

Ich bin nämlich am überlegen mir in meinen Astra NSW nachzurüsten, zumal er in den nächsten Tagen (vielleicht muss ich auch noch ein paar Wochen warten🙄) sowieso für gute 2-3 Wochen in die Werkstatt muss zur Reperatur (weil mir son Autofahrer mit gelben Nummernschild drauf gefahren ist) und dann hätte ich ggf. mir die passenden Teile beim FOH noch dazubestellt (einbauen würde ich es wohl selber; hab ja keine 2 linken Hände😉)

Also, dass die Nebler tagüber nix bringen, ohne Nebel oder so, ist mir klar und mir ist auch klar, dass es bei solchen, guten Bedingungen verboten ist die NSW einzuschalten. Es geht mir wie gesagt um den Nutzen (oder auch nicht) bei Nebel oder schlechter Sicht!

Gruß
Markus

Beste Antwort im Thema

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten:

(1) 1Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. 2Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. 3Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. 4Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. 5Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. 6Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

$ 17 Beleuchtung:

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Das ist der Auszug aus dem Gesetzestext. Nur wenn die Außenkante der NSW mehr als 40cm von der Außenkante des Fahrzeugs weg ist, dürfen sie nur zusammen mit dem Abblendlicht betrieben werden. D.h. bei Regen ist auch NSW+Standlich erlaubt wenn es die Bauart (wie z.B. beim Astra) erlaubt.

Klar das man nicht so zum Spaß mit Standlich und NSW rumfahren darf wie es viele in der Dämmerung tun.

Nur damit wir das mal geklärt haben :-)

25 weitere Antworten
25 Antworten

Hallo,

also ich kann nur immer sagen, dass ich froh bin wenn welche dran sind am Auto. Habe bei meinem alten Ford damals welche nachgerüstet und bei meinem Astra auch. Allerdings hatte ich billige Nachbauten von Ebay, die machten kein sehr schönes Licht, da merkte man fast keinen Unterschied ob an oder aus. Jetzt habe ich auf die OPC 2 Stoßstange umgerüstet und damit auch die OPC Nebelscheinwerfer von Valeo und die haben eine sehr schöne Ausleuchtung wie ich finde.
Kann jetzt natürlich nicht sagen in wie fern die originalen NSW vom Astra G die Straße ausleuchten, da ich nur die billigen nachbauten hatte.

Gruß
Torsten

die NSW sind doch net zum sehen, sondern zum gesehen werden.
wenn nebel ist siehst du so oder so nix mehr.

Zitat:

Original geschrieben von dj_ibo


die NSW sind doch net zum sehen, sondern zum gesehen werden.
wenn nebel ist siehst du so oder so nix mehr.

ganz richtig ist das aber nicht.

warum sonst hängen die nebelscheinwerfer wohl weiter unten als die normalen?
(ausser beim golf - da hab ich den sinn auch net verstanden 🙄 )

Die NSW sollten so Montiert sein, das die Unter die Nebeldecke ausleuchtet damit man etwas sehen kann. Bei starken Nebel, sind selbst die besten NSW Nutzlos.

Für mich als seltener Landstrassen Fahrer recht unnütz, jedoch als Design recht schöner als ohne.

Ähnliche Themen

Hallo,

ich habe an allen Autos originale Nebelscheinwerfer verbaut.

An meinem QP benutze ich diese auch bei Nachtfahrten Überland, da Sie das Abblendlicht sehr gut ergänzen und direkt vor dem Auto und sehr stark rechts und links die Straßenrand ausleuchten. Diese Eigenart beruht auf 3 Wildunfällen - da wird man vorsichtiger und man sieht so sofort die Augen im Dunkeln!

Bei richtig schlechter Sicht benutze ich die Nebelscheinwerfer sogar nachts ohne Hauptscheinwerfer, weil man ohne mehr sieht, aber trotzdem noch durch die Nebelscheinwerfer gesehen wird.

Also - Daumen hoch für NSW.

Gruß,
QP_Bertone_19 

Zitat:

Original geschrieben von QP_Bertone_19


Hallo,

ich habe an allen Autos originale Nebelscheinwerfer verbaut.

An meinem QP benutze ich diese auch bei Nachtfahrten Überland, da Sie das Abblendlicht sehr gut ergänzen und direkt vor dem Auto und sehr stark rechts und links die Straßenrand ausleuchten. Diese Eigenart beruht auf 3 Wildunfällen - da wird man vorsichtiger und man sieht so sofort die Augen im Dunkeln!

Bei richtig schlechter Sicht benutze ich die Nebelscheinwerfer sogar nachts ohne Hauptscheinwerfer, weil man ohne mehr sieht, aber trotzdem noch durch die Nebelscheinwerfer gesehen wird.

Also - Daumen hoch für NSW.

Gruß,
QP_Bertone_19 

Also bist du einer von vielen, die gerne andere Blenden😉. NSW darf eigentlich nur für Nebel benutzt werden😉

@devil: wie du selber geschrieben hast, leuchten originale und richtig eingestellte Nebelscheinwefer unter der Nebeldecke entlang und können somit nicht blenden!

Davon abgesehen dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel sondern schlechten Sichtverhältnissen (Regen, Dunkelheit = Auslegungssache) genutzt werden. Man darf die Anwendung der NSW nicht mit der NSL verwechseln! 😉

In der Straßenverkehrsordnung is auch nur die verwendung der NSW in Verbindung mit dem Abblendlicht geregelt

was auch bei den meisten KFZ gar nicht anders möglich is

ausnahmen
bekannte BMW Einstellung ^^
und auch beim Astra G möglich

Standlicht zählt in der Straßenverkehrsordnung als Seitenmarkierungsleuchte

Bisher war die Nutzung bei allen meinen Fahrzeugen bei Standlicht (serie) möglich; egal ob Seat Ibiza, VW Golf IV,  Opel Vectra B, Opel Omega B, Opel Corsa C, BMW E46, Fiat Doblo II, etc.

Bei richtig dichtem Nebel behindert Abblendlicht nur die Sicht - daher war das auch nur ein Tipp!

Aber, dass NSW nur bei Nebel genutzt werden dürfen ist und bleibt falsch.
Hingegen darf die NSL nur bei Sicht unter 50 m genutzt werden und demensprechend auch die Geschwindigkeit auf 50 km/h verringert werden, um eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten. Größter Fehler: NSL bei Regen! Das blendet die hinterherfahrenden Fahrzeuge enorm.

Darüber hinaus gilt das Standlicht nicht als Seitenmarkierungsleuchte sondern als Standlicht, wie es der Name sagt (wie Parklicht beidseitig).

traurig traurig

Naja das is halt Bürokraten Deutschland^^

Über die NSW Geschichte gibts schon x Threads ellenlang
kannste ganzen Roman drüber schreiben....

ich bin mal so frei:

§17 StVo Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Seitenmarkierungsleuchte war bissle falsch ausgedrückt von mir
aber zählt auf jeden Fall als Begrenzungsleuchte

Genau richtig.

Aber hier sollen wir uns ja auch nicht über das Standlicht streiten, sondern über die Effektivität und Anwendung der NSW.

Grüße,
QP_Bertone_19 

scho

Also als Abbiegelicht ala Mercedes sind die auch ned schlecht

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten:

(1) 1Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. 2Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. 3Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. 4Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. 5Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. 6Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

$ 17 Beleuchtung:

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Das ist der Auszug aus dem Gesetzestext. Nur wenn die Außenkante der NSW mehr als 40cm von der Außenkante des Fahrzeugs weg ist, dürfen sie nur zusammen mit dem Abblendlicht betrieben werden. D.h. bei Regen ist auch NSW+Standlich erlaubt wenn es die Bauart (wie z.B. beim Astra) erlaubt.

Klar das man nicht so zum Spaß mit Standlich und NSW rumfahren darf wie es viele in der Dämmerung tun.

Nur damit wir das mal geklärt haben :-)

Zitat:

Original geschrieben von ToschiBHV


(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Klar das man nicht so zum Spaß mit Standlich und NSW rumfahren darf wie es viele in der Dämmerung tun.

Nur damit wir das mal geklärt haben :-)

😉 Ganz genau

Zitat:

Original geschrieben von QP_Bertone_19


Hallo,
ich habe an allen Autos originale Nebelscheinwerfer verbaut.
An meinem QP benutze ich diese auch bei Nachtfahrten Überland, da Sie das Abblendlicht sehr gut ergänzen und direkt vor dem Auto und sehr stark rechts und links die Straßenrand ausleuchten. Diese Eigenart beruht auf 3 Wildunfällen - da wird man vorsichtiger und man sieht so sofort die Augen im Dunkeln!

QP_Bertone_19

Das sagt doch schon alles. Normale Scheinwerfer sind auf der Fahrerseite anders eingestellt, damit sie ebend nicht andere Blenden. Möchte aber auch keine Diskusion anfangen die es schon so oft gab.

An alle die sowas trotzdem machen, empfehle ich noch eine Kerze die se sich auf Cockpit Kleben können, damit sie noch mehr sehen😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen