Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten verwenden, wie geht es?
Hallo
In Österreich ist Tagfahrlicht Pflicht und es ist erlaubt, entweder das normale Abblendlicht (Xenon) zu verwenden oder die Nebelscheinwerfer (oder spezielle Tagfahrleuchten zum an die Stoßstange schrauben🙁).
Das normale Abblendlicht kann man im Menü ja auf Dauerlicht umstellen, allerdings brennt dann immer alles mit, die Xenonscheinwerfer halten davon sicher auch nicht länger.
Meine Frage, weiß jemand was von einem Softwareupdate (oder Programmierung), wo nur die Nebler eingeschalten werden, solange die Abblendlichter nicht leuchten?
Oder kann man sowas mittels Relaisschaltung lösen?
mfg Klaus
67 Antworten
Hallo,
so langsam nimmt das hier SKURRILE Züge an.:
Sollen wir die BlenderKisten jetzt friedensbewahrenderweise schnell noch volltanken oder wie ?
Wie wäre es mit Kenntnisnahme geltendes Rechtes hierzulande ..:
a.) NSW nur bei entsprechenden KLAR DEFINIERTEN Bedingungen
b.) § 1 StVO, Grundregeln, I. (Allgemeine Verkehrsregeln)
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ... gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. ......
"
UND GANZ OFFENBAR bin ich nicht der einzige den das NERVT.
@C220: Die NSW leuchten nun einmal asymmetisch und also blenden diese auch KORREKT EINGESTELLT bereits auf über 30m den Gegenverkehr - was also SOLL der Vergleich Leuchtweite mit normalem Abblendlicht usw? Reicht Dir das normale Geblende etwa nicht ?
@Oblo: Schon einmal darüber nachgedacht, dass das VIELLEICHT mit Agressivität der NSW-fahrer und deren Unbelehrbarkeit (s. Golf3 oben) zu tun hätte - AHEM ?!..:
=> Übrigens, gestern gegen 19 Uhr, sinnigerweise:
Ein ÖSI, Kennzeichen "Wx" irgendwas, unter 25 Jahre, BMW Model scheintot, Offenbacher Kaiserlei: Aber seine 6 LEUCHTSTARKEN Vollblender vorne (2 x 3 pro seite) die brauchte er schon - kein Nebel oder Regen, klar ...
Und da soll ich dem Fredersteller noch Tipps geben ?
Lach !!!!
VG H
Zitat:
Original geschrieben von Oblomov
Wenn die Kombination Standlicht+NSW in Österreich zulässig ist, dann geht uns hier in D das herzlich wenig an. Wenn ich sehe, wie sich einige hier über die NSW-Fahrer ereifern, dann möchte ich allemal lieber mit den NSW-Fahrern im Strassenverkehr zu tun haben, als mit diesen aggressiven Rechthabern. Wer ernsthaft durch NSW geblendet wird, sollte vielleicht einmal seine Augen überprüfen lassen.
Oblomov
Hallo hektor-58,
ich habe mit dem "Geblende" wenig Probleme. Zwar gibt es hin und wieder einige Blender, die sind aber selten. Und wenn ich geblendet werde, schaue ich einfach an den Scheinwerfern vorbei, anstatt genau in die Lichtquelle(n).
Das es die Benutzung der NSW gesetzlich geregelt ist, ist mir bekannt. Es bleibt mir aber frei, mich über dieses Gesetz in irgend einer Weise zu äußern.
Zitat:
Die NSW leuchten nun einmal asymmetisch und also blenden diese auch KORREKT EINGESTELLT bereits auf über 30m den Gegenverkehr - was also SOLL der Vergleich Leuchtweite mit normalem Abblendlicht usw?
1. Leuchten NSW symmetrisch (im Gegensatz zum Abblendlicht).
2. Verstehe ich nicht, warum die Leuchtweite identisch sein soll mit Wegstrecke, die der Gegenverkehr geblendet wird.
3. Der Vergleich sollte den Unterscheid zwischen der Ausleuchtung NSW und Ausleuchtung des Abbelndlichtes aufzeigen. Ich wollte damit nicht irgend jemand hier zur ständigen Nutzung der NSW im öffentlichen Verkehr anregen oder auffordern.
@cabrioletcruiser:
Ich muß nicht erst den Fahrzeugschein zu Rate ziehen, um zu wissen welches Auto ich fahre.
Nur scheint es bei dir mit der Fähigkeit des Lesens oder mit deren Gebrauch nicht weit her zu sein.
Ansonsten wüsstest du, daß du sehr wohl nur NSW (+ Standlicht) bei deinem W210 einschalten kannst.
Hier würde sicher ein Blick in die Bedienungsanleitung nicht schaden.
PS: Kleiner Tipp: Das Schwarze sind die Buchstaben!
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
habe ich mir gedacht, warum sollte man das ändern.
Da stellt sich mir doch die Frage: cabrioletcruiser
Hast Du einen?
Diese Regelung "NSW nur mit Standlicht oder nur mit Abblendlicht " gibt es hierzulande schon lange - und gilt übrigens für alle PKWs.
Und es soll übrigens sogar ausreichen, Nachts NUR mit Abblendlicht zu fahren - sinnvolle Geschwindigkeit und übliche Strassenverhältnisse vorausgesetzt.
VG H
Zitat:
Original geschrieben von c220
Hallo hektor-58,
ich habe mit dem "Geblende" wenig Probleme. Zwar gibt es hin und wieder einige Blender, die sind aber selten. Und wenn ich geblendet werde, schaue ich einfach an den Scheinwerfern vorbei, anstatt genau in die Lichtquelle(n).
Das es die Benutzung der NSW gesetzlich geregelt ist, ist mir bekannt. Es bleibt mir aber frei, mich über dieses Gesetz in irgend einer Weise zu äußern.
1. Leuchten NSW symmetrisch (im Gegensatz zum Abblendlicht).
2. Verstehe ich nicht, warum die Leuchtweite identisch sein soll mit Wegstrecke, die der Gegenverkehr geblendet wird.
3. Der Vergleich sollte den Unterscheid zwischen der Ausleuchtung NSW und Ausleuchtung des Abbelndlichtes aufzeigen. Ich wollte damit nicht irgend jemand hier zur ständigen Nutzung der NSW im öffentlichen Verkehr anregen oder auffordern.@jozsef1977:
Ich muß nicht erst den Fahrzeugschein zu Rate ziehen, um zu wissen welches Auto ich fahre.Nur scheint es bei dir mit der Fähigkeit des Lesens oder mit deren Gebrauch nicht weit her zu sein.
Ansonsten wüsstest du, daß du sehr vohl nur NSW (+ Standlicht) bei deinem W210 einschalten kannst.
Hier würde sicher ein Blick in die Bedienungsanleitung nicht schaden.
PS: Kleiner Tipp: Das Schwarze sind die Buchstaben!
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Werter hector58, wischen Sie sich doch bitte den Schaum vom Mund, so etwas wirkt unvorteilhaft. Mir ist es schleierhaft, wie Sie den Verkehr bewältigen, wenn Sie sich über eine solche Lappalie so aufregen können. Noch einmal: wer durch NSW geblendet wird, sollte vielleicht seine Augen überprüfen lassen.
Nutzt nicht Mercedes neuerdings jeweils einen NSW als Abbiegeleuchte? Wie das aussieht, möchte ich lieber nicht kommentieren.
Gruß
Oblomov
kann es leider nicht editieren, also hier komplett und neu.. VG H
------------------
Hallo C220,
es wäre nett wenn Du Deine persönlichen Anwürfe bleiben liessest. Auch gut, wenn Du Dich etwas mehr um sachliche Argumente bemühen würdest...!
Kommentar wie folgt ..:
a.) "ich habe mit dem "Geblende" wenig Probleme. Zwar gibt es hin und wieder einige Blender, die sind aber selten. Und wenn ich geblendet werde, schaue ich einfach an den Scheinwerfern vorbei, anstatt genau in die Lichtquelle(n)."
A: Schön für Dich ! Und was ist mit dem Sekundenbereich in der das Hindernis auftaucht und Du es wg. Blendeffektes nicht erkennst ?!
b.)" Das es die Benutzung der NSW gesetzlich geregelt ist, ist mir bekannt. Es bleibt mir aber frei, mich über dieses Gesetz in irgend einer Weise zu äußern."
A: Sicher. Nur liegt es in der Natur von Gesetzen, das diese befolgt werden sollen - ODER ?
c.) "Leuchten NSW symmetrisch (im Gegensatz zum Abblendlicht). "
A: Klasse, Verschreiber gemerkt und GENAU: genau deswegen blenden diese. SO WHAT ?!
d.) "Verstehe ich nicht, warum die Leuchtweite identisch sein soll mit Wegstrecke, die der Gegenverkehr geblendet wird."
Zitat " ...cabrioletcruiser hat hier übersehen, daß das Abblendlicht deutlich weiter leuchtet als der Nebelscheinwerfer. Der Nebelscheinwerfer ist ja dazu da, den Nachbereich vor dem Auto auszuleuchten (in der Ferne würde er ja bei Nebel o. ä. wenig bringen). Bei zügiger Landstraßenfahrt leuchtet der Haupscheinwerfer die Straße ausreichend weit aus..."
A. Was weillst Du der Leserschaft eigentlch mit dem ganzen überbringen - was st deine Botschaft ?: No further comment ?!
e.) " Der Vergleich sollte den Unterscheid zwischen der Ausleuchtung NSW und Ausleuchtung des Abbelndlichtes aufzeigen. Ich wollte damit nicht irgend jemand hier zur ständigen Nutzung der NSW im öffentlichen Verkehr anregen oder auffordern":
A: Und wozu schreibt Du das ganze dann ?!
f.) "@cabrioletcruiser: Ich muß nicht erst den Fahrzeugschein zu Rate ziehen, um zu wissen welches Auto ich fahre.
Nur scheint es bei dir mit der Fähigkeit des Lesens oder mit deren Gebrauch nicht weit her zu sein.
Ansonsten wüsstest du, daß du sehr wohl nur NSW (+ Standlicht) bei deinem W210 einschalten kannst.
Hier würde sicher ein Blick in die Bedienungsanleitung nicht schaden.
PS: Kleiner Tipp: Das Schwarze sind die Buchstaben! "
A: Das finde ich unverschämt. Liest Du Dir Dein Geschreibsel eigentlich hinterher nochmal durch ?!
=> Nochmals ganz langsam:
NSW hierzulande nur mit Standlicht oder Abblendlicht: AUS GUTEM GRUND erlaubt und seit zig Jahren auch bei allen Fahrzeugen so realisiert !
VG H
Zitat:
Original geschrieben von Oblomov
Werter hector58, wischen Sie sich doch bitte den Schaum vom Mund, so etwas wirkt unvorteilhaft. Mir ist es schleierhaft, wie Sie den Verkehr bewältigen, wenn Sie sich über eine solche Lappalie so aufregen können. Noch einmal: wer durch NSW geblendet wird, sollte vielleicht seine Augen überprüfen lassen.
Nutzt nicht Mercedes neuerdings jeweils einen NSW als Abbiegeleuchte? Wie das aussieht, möchte ich lieber nicht kommentieren.Gruß
Oblomov
jetzt aber...
@ Oblo, alter Schaumschläger ! das war aber knapp daneben - Lustischer Beitrag...:
Können Sie LESEN ?
Wenn ja..:
Der Beitrag auf den Du Dich beziehst DAS IST / War (wenngleich irrtümlich)
NIX
ALS
ein
Zitat von unserem Freund C220.
Also bitte beschimpfe diesen - wenn Dir danach ist.
(Wobei sachlicher Ton schon angemessener wäre)
Hehehe ! - OK ?
VG H
Also Hektor, ich muss Oblomov recht geben. Ich glaube auch, Du musst zum Arzt! Wenn man sich Deine Beiträge so ansieht (Kopfschüttel):
Zitat:
Original geschrieben von hektor-58
Hallo,
mich nerven diese
"TagUndNachtUndEgalOBNebelMit NebelScheinwerferFahrer"
immens......Seltsamerweise schaltet mein w211 dann SOFORT (unerlaubterweise, klar) auf FERNlicht oder NebelSchlusslicht.
Noch seltsamer: In 99 % der Fälle gibt es keine Reaktion - die merken nix mehr....
Zitat:
Original geschrieben von hektor-58
Kurz und kannp..: ICH WÜSCHE DIR jedenfalls,dass DIR jemand demnächst demnächst so geblendet in Deine Karre "reinbrummt " ! Einmal so theoretisch dahergewünscht, was sonst ?
Seltsamerweise aber jetzt ohne Grüsse !
Zitat:
Original geschrieben von hektor-58
@ Fredersteller Klaus: Von mir gibts dazu keinen Tipp - weil MICH DAS UNENDLICH NERVT --- OK ?!
Reg' Dich doch nicht so auf! Wetten, Du hast auch Probleme mit Deinen Nachbarn?
Also tief durchatmen, Luft aus der Hose lassen, und es gibt wirklich Schlimmeres im Leben!
Schmelli
Hallo hektor-58,
Zitat:
es wäre nett wenn Du Deine persönlichen Anwürfe bleiben liessest.
Ich wollte dich hier nicht anwerfen. Wenn du es so aufgefasst hast, möchte ich mich dafür entschuldigen.
zu A: Du kannst genau so durch das Abblendlicht geblendet werden und in die gleiche Situation geraten (oder viel schlimmer, wenn der Gegenverkehr nicht das Fernlicht ausmacht).
zu B: Sicher sollen Gesetze befolgt werden. Nur schließt das doch nicht eine Diskussion über die Gesetze aus!
zu D: Ich wollte damit sagen, daß der Neigungswinkel zur Horizontalen der NSW größer ist als der Neigungswinkel vom Abblendlicht. Auch von diesem hängt die Blendung wesentlich ab.
zu E: ich wiederhole mich: Der Vergleich sollte den Unterscheid zwischen der Ausleuchtung NSW und Ausleuchtung des Abbelndlichtes aufzeigen. Man kann ja den Test in der eigenen Tiefgarage "fahren" oder auf einer Privatstraße.
zu F: ja, ich lese mein Beitrag noch einmal durch.
Das ist eine Angelegenheit zwischen cabrioletcruiser und mir.
Wünsche dir noch einen schönen Abend.
Zitat:
Oblo, alter Schaumschläger ! das war aber knapp daneben - Lustischer Beitrag...:Können Sie LESEN ? Wenn ja..: Der Beitrag auf den Du Dich beziehst DAS IST / War (wenngleich irrtümlich) NIX ALS ein Zitat von unserem Freund C220.
Durchaus nicht, auch wenn es bei Ihrer etwas chaotischen Form zu posten durchaus passieren könnte. Haben Sie es schon einmal in Erwägung gezogen, auf die Zitierfunktion des Forums zurückzugreifen? Verständliche Beiträge sind auch eine Form der Rücksichtnahme.
Gruß
Oblomov
ich fass es nicht, vier Seiten über Nebelfunzeln und ob sie blenden oder nicht. Das sind echte Problem, kann ich verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von Schmelli
Also Hektor, ich muss Oblomov recht geben. Ich glaube auch, Du musst zum Arzt! Wenn man sich Deine Beiträge so ansieht (Kopfschüttel):
Reg' Dich doch nicht so auf! Wetten, Du hast auch Probleme mit Deinen Nachbarn?
Also tief durchatmen, Luft aus der Hose lassen, und es gibt wirklich Schlimmeres im Leben!
Schmelli
@ schnelli: Ziemlich mutig ... "Arzt" - wir werden ja sehen, wenn es darauf ankommt !
VG
H
Zitat:
Original geschrieben von Oblomov
Durchaus nicht, auch wenn es bei Ihrer etwas chaotischen Form zu posten durchaus passieren könnte. Haben Sie es schon einmal in Erwägung gezogen, auf die Zitierfunktion des Forums zurückzugreifen? Verständliche Beiträge sind auch eine Form der Rücksichtnahme.
Gruß
Oblomov
@oblo, alter schwede ! :
Wo ist hier etwas chaotisch ?
Moserst den Falschen an ?
Nanu - nix verstanden ?
Dafür aber sind DEINE Comments ziemlich LAUT und persistent....
Finde ich jedenfalls...
=> Musstehalterstlesendannerstvestehnendannschreiben, sorry...
VG H