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Nächtliche Anlieferung im Wohngebiet zulässig?

In unserem reinen Wohngebiet (verkehrsberuhigte Zone) befindet sich ein größerer Kindergarten, der im Rahmen der Tagesbetreuung die Kinder auch aus eigener Küche verpflegt. Leider erfolgt die Anlieferung der Lebensmittel u. a. mit einem großen LKW (12-15 t z.GG) mindestens 2x die Woche ab ca. 03:45 Uhr.
Dabei entsteht für die direkten Anwohner im 50m-Radius eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung durch den Rangierverkehr (Motorenlärm, Rückfahrpiepser). Zusätzlich machen die Fahrer vereinzelt im Anschluss an die Lieferung in Hörweite am Rande des Wohngebietes mit laufender Kühlanlage ihre Pause.
 
Gibt es rechtliche Möglichkeiten, gegen den frühen Zeitpunkt der Lieferung vorzugehen, wenn sich die Kindergartenleitung freundlichen Appellen gegenüber nicht aufgeschlossen zeigen sollte?
(Ich habe weder etwas gegen den Kindergarten, noch generell gegen die Anlieferung.)
  
Wer wäre der korrekte Ansprechpartner, die örtliche Polizeiwache oder das Ordnungsamt?
 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ein Kindergarten/Schule in der Nachbarschaft ist doch die reinste Hölle.

Ich würde mich da auch sofort ans OA wenden.

Aber die Hauptsache ist, die Kinder gehen in einen schönen Kindergarten, werden gut betreut und versorgt.

Nah bei und gut erreichbar mit dem AUTO muss er natürlich auch sein.

Aber bloß nicht in der eigenen Straße / Siedlung. Könnte ja Krach machen. Und die vielen Muttis, die morgens mit dem Auto die Kinder abliefern. Immer eilig. Kann man ja auch keinem zumuten, mal 1500 - 2000m zu Fuss zu gehen.

"Wasch mich, aber mach mich nicht Nass dabei!"

MFG Thomas

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erschreckende Antworten hier....der Fragesteller hat doch nicht grundsätzlich den Kindergarten in Frage gestellt, aber nächtliche Anlieferungen im Wohngebiet gehen nun mal nicht...möchte auch Nachts meine Ruhe haben....sollen die doch ab 6.00h kommen.

Und was ist mit Leuten die Spät und Nachtschicht haben?

Reiner LKW Verkehr hat in Wohngebieten nichts zu suchen.

Jooh...😛

Gibt einiges zu meckern! Wobei es ja gar nicht die Kinder sind, sondern die Eltern/Elternteile!
Die ach so guten Menschen, die ihre Kinder als Schutzschild für ihr Fehlverhalten büßen lassen...!
Falsch parken, unnötig Motor laufen lassen...meist zur Straßenseite die Kinder aussteigen lassen, fehlende Kindersitze...aber Hauptsache: Aufkleber.. mit Kevin on board...am Auto! 😁

Wen interessiert das? Entsprechend einer Studie haben meist unverheiratete Paare solche Aufkleber am Auto....und das Phänomen soll es überwiegend nur in Deutschland geben! 

Für die Oberlehrer: habe vergessen wo ich es gelesen hatte....😛

Kindertagesstätten sind dringend notwendig, keine Frage! 

Die Leute bezeichnen ihr "Wohngebiet" gerne als Wohngebiet....was aber auch ein Mischgebiet sein könnte....Gewerbegebiet schließ ich mal aus....😁

Muss eben geklärt weden um welche Gegend es sich wirklich handelt!

Schaue in den aktuellen Mietspiegel der Kommune...dort werden die Unterscheide anhand der Preise deutlicher....😉😛

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Und was ist mit Leuten die Spät und Nachtschicht haben?

Reiner LKW Verkehr hat in Wohngebieten nichts zu suchen.

Ist ja auch ein Anlieferverkehr!!!!

MFG Thomas

Ein Rätsel bleibt mir die Uhrzeit der Anlieferung....nebenbei bemerkt! Für eine KT recht ungewöhnlich...was nicht heißt, es soll das nicht geben!

Soll der TE mal was dazu genauer erzählen!

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


Ist ja auch ein Anlieferverkehr!!!!

Der hat sich auch an die Ruhezeiten zu halten.

Das ist eben die Frage! Darauf nehmen eben Sachverhalte, wie um welches Gebiet handelt es sich...was sagt die Gemeindeordnung zu den Uhrzeiten...ist die Kt ein Betrieb oder nicht....was dazu!

Das muss geklärt sein, um eine adäquate Antwort geben zu können!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Der hat sich auch an die Ruhezeiten zu halten.

Solange es dort kein zeitlich begrenztes Einfahrverbot für LKW gibt, hat man vermutlich rein rechtlich gesehen schlechte Karten. Da aber auch dem Kindergarten vermutlich an guter Nachbarschaft gelegen ist, sollte man es zunächst einmal mit einer gütlichen Einigung versuchen...

Natürlich dürfen schwere LKW auch in Wohngebiete einfahren um dort etwas auszuliefern. Ich hätte auch wenig Lust, die 2 t Pflastersteine für meine neue Terasse mit der Schubkarre von der nächsten Hauptstrasse abzuholen. Wenn aber wirklich jede Nacht um 4 Uhr angeliefert würde, würde ich erst einmal ein Gespräch suchen.

P.S.
An die kinderlosen Ruhe liebenden: Zum Glück sind Lautäußerungen von Kindern laut höchst richterlicher Entscheidung kein Lärm und somit kann man dagegen auch nicht klagen...

Ist in der Tat nicht ganz einfach das Thema, aber Anlieferungen durch LKW´s innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten (22h-6h) sind nicht so ganz einfach möglich...besonders nicht in "reinen" Wohngebieten, da nachezu ausgeschlossen, in Mischgebieten auch nicht ganz so einfach, den die "TA Lärm" setzt da zum Glück ganz enge Grenzen...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Solange es dort kein zeitlich begrenztes Einfahrverbot für LKW gibt, hat man vermutlich rein rechtlich gesehen schlechte Karten.

Falsch. Es geht hier ja wohl nicht um das einfahren sondern um den Krach beim Entladen.Wenn es sich hier um ein reines und allgemeines Wohngebiet handelt spielt sich vor 6.00 Uhr nichts ab.In dem Falle bekommt der Kindergarten eine Auflage, daß die Anlieferungen ab 6.00 Uhr durchzuführen sind.Dagegen kann er zwar klagen, aber die Chancen sind bei Null damit durchzukommen. Das hat alles nichts mit "Kinderlärm"

zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Falsch. Es geht hier ja wohl nicht um das einfahren sondern um den Krach beim Entladen.Wenn es sich hier um ein reines und allgemeines Wohngebiet handelt spielt sich vor 6.00 Uhr nichts ab.In dem Falle bekommt der Kindergarten eine Auflage, daß die Anlieferungen ab 6.00 Uhr durchzuführen sind.Dagegen kann er zwar klagen, aber die Chancen sind bei Null damit durchzukommen.

Das wusste ich noch nicht, dass Einfahren und Abladen zwei getrennt zu betrachtende Vorgänge sind. Demnach dürfte der LKW um 4:00 Uhr einfahren, 2 Stunden warten und dann abladen 😁

Zitat:

Das hat alles nichts mit "Kinderlärm" zu tun.

Das war mir schon klar. Das war auch eher auf unseren Spezialisten gemünzt, der bei allen anderen perfekte Regeleinhaltung einfordert, dies für sich selber aber ganz anders sieht.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Das war mir schon klar. Das war auch eher auf unseren Spezialisten gemünzt, der bei allen anderen perfekte Regeleinhaltung einfordert, dies für sich selber aber ganz anders sieht.

Ach,

den

meinst du....😁

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Die Leute bezeichnen ihr "Wohngebiet" gerne als Wohngebiet....was aber auch ein Mischgebiet sein könnte....Gewerbegebiet schließ ich mal aus....😁

Muss eben geklärt weden um welche Gegend es sich wirklich handelt!

Vollkommen unerheblich, da Kindergarten in jeder Art von ausgewiesenem Gebiet gebaut werden dürfen...

Im Übrigen würde ich bei irgendwelchen Ruhezeiten auch berücksichtigen wollen, dass es sich hier ja um Lebensmitteltransport handelt, da gelten vllt. wieder andere Regelungen...und bei der TA Lärm gilt glaube ich nur der Betrieb von Anlagen, nicht aber von Fahrzeugen...

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Demnach dürfte der LKW um 4:00 Uhr einfahren, 2 Stunden warten und dann abladen 😁

So sieht es aus.Allerdings könnte man vieleicht den Kindergartenträger mal vorher drauf ansprechen.Die Behörde kann danach immer noch eingeschaltet werden.

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