ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Nächtliche Anlieferung im Wohngebiet zulässig?

Nächtliche Anlieferung im Wohngebiet zulässig?

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 6:19

In unserem reinen Wohngebiet (verkehrsberuhigte Zone) befindet sich ein größerer Kindergarten, der im Rahmen der Tagesbetreuung die Kinder auch aus eigener Küche verpflegt. Leider erfolgt die Anlieferung der Lebensmittel u. a. mit einem großen LKW (12-15 t z.GG) mindestens 2x die Woche ab ca. 03:45 Uhr.

Dabei entsteht für die direkten Anwohner im 50m-Radius eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung durch den Rangierverkehr (Motorenlärm, Rückfahrpiepser). Zusätzlich machen die Fahrer vereinzelt im Anschluss an die Lieferung in Hörweite am Rande des Wohngebietes mit laufender Kühlanlage ihre Pause.

 

Gibt es rechtliche Möglichkeiten, gegen den frühen Zeitpunkt der Lieferung vorzugehen, wenn sich die Kindergartenleitung freundlichen Appellen gegenüber nicht aufgeschlossen zeigen sollte?

(Ich habe weder etwas gegen den Kindergarten, noch generell gegen die Anlieferung.)

  

Wer wäre der korrekte Ansprechpartner, die örtliche Polizeiwache oder das Ordnungsamt?

 

Beste Antwort im Thema
am 23. Januar 2012 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ein Kindergarten/Schule in der Nachbarschaft ist doch die reinste Hölle.

Ich würde mich da auch sofort ans OA wenden.

Aber die Hauptsache ist, die Kinder gehen in einen schönen Kindergarten, werden gut betreut und versorgt.

Nah bei und gut erreichbar mit dem AUTO muss er natürlich auch sein.

Aber bloß nicht in der eigenen Straße / Siedlung. Könnte ja Krach machen. Und die vielen Muttis, die morgens mit dem Auto die Kinder abliefern. Immer eilig. Kann man ja auch keinem zumuten, mal 1500 - 2000m zu Fuss zu gehen.

"Wasch mich, aber mach mich nicht Nass dabei!"

MFG Thomas

96 weitere Antworten
Ähnliche Themen
96 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

oder das Ordnungsamt?

 

Genau die sind dafür zuständig.

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 6:24

Ich war mir nicht sicher, weil die Zuständigkeit des Ordnungsamtes sich ja auf den ruhenden Verkehr beschränkt.

 

Hast Du Erkenntnisse hinsichtlich der Rechtsgrundlagen?

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

Hast Du Erkenntnisse hinsichtlich der Rechtsgrundlagen?

in der zeit, wo du hier jetzt stundenlang auf antworten wartest, die sich im laufe des threads als falsch und später dann doch wieder als richtig rausstellen, hättest du schon längst beim ordnungsamt und wenn die sich als nicht zuständig fühlen - bei der polizei anrufen können!

allerdings sind deine erfolgsaussichten eher mau!

am 23. Januar 2012 um 6:50

Ein Kindergarten/Schule in der Nachbarschaft ist doch die reinste Hölle.

Ich würde mich da auch sofort ans OA wenden.

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

Ich war mir nicht sicher, weil die Zuständigkeit des Ordnungsamtes sich ja auf den ruhenden Verkehr beschränkt.

Hast Du Erkenntnisse hinsichtlich der Rechtsgrundlagen?

Die Zuständigkeit des OA ist nicht auf den ruhenden Verkehr beschränkt. Es fallen darunter die allgemeine Gefahrenabwehr und u.a. die Überwachung der Einhaltung des Lärmschutzgesetzes.Es gibt hier genug Supermärkte in Wohngebieten die Auflagen bezüglich der Anlieferung innerhalb der Ruhezeiten bekommen haben.Also stehen die Aussichten nicht schlecht, es wäre aber besser wenn da noch einige "Mitstreiter"

vorhanden wären.

am 23. Januar 2012 um 6:57

Reden wir mal darüber, worum es eigentlich geht.....dem Lärm aufgrund Lieferungen für den Kindergarten!

Eigentlich sollte es ab frühestens 06:00 Uhr losgehen....was aber mit dem zuständigen Ordnungsamt, bzw. der Stadt geklärt werden sollte.

 

Handelt es sich dabei um eine städtische KT, konfessionelle oder privaten KT. Ist wichtig für weitere Gespräche und der Zuständigkeit.

 

Rechtliche, verbindliche Aufklärung wird wohl nur über das zuständige Ordnungsamt erfolgen können. Ggf. Gewerbeaufsicht, wenn es sich um einen Betrieb (bezüglich Immisonen/Lärmverordnung) handeln sollte. Die Störung geht vom LKW aus...verantwortlich aber auch der Kindergartenbetreiber!

am 23. Januar 2012 um 7:23

Boahhh, was für ein Getrommel hier. Warum nicht gleich das SEK rufen? Bei der Belästigung!:confused::confused:

@ TE

Wie wäre es denn mal mit einem direkten Gespräch mit der Leitung der Kita? Die sind sich wahrscheinlich nicht der Problematik bewusst, die eine nächtliche Anlieferung verursacht.

Doch die Kita-Leitung kann beim Lieferanten einwirken, das evtl. die Tour umgestellt wird oder das für die Anlieferung ein anderer LKW/LIeferwagen benutzt wird.

Doch die müssen von dem Problem wissen, damit sie reagieren können!!!!

MFG Thomas

am 23. Januar 2012 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ein Kindergarten/Schule in der Nachbarschaft ist doch die reinste Hölle.

Ich würde mich da auch sofort ans OA wenden.

Aber die Hauptsache ist, die Kinder gehen in einen schönen Kindergarten, werden gut betreut und versorgt.

Nah bei und gut erreichbar mit dem AUTO muss er natürlich auch sein.

Aber bloß nicht in der eigenen Straße / Siedlung. Könnte ja Krach machen. Und die vielen Muttis, die morgens mit dem Auto die Kinder abliefern. Immer eilig. Kann man ja auch keinem zumuten, mal 1500 - 2000m zu Fuss zu gehen.

"Wasch mich, aber mach mich nicht Nass dabei!"

MFG Thomas

am 23. Januar 2012 um 7:31

Tja, so ist das eben. Aber du kannst dir ja einen Kindergarten in den Garten bauen.:rolleyes:

am 23. Januar 2012 um 7:32

Hallo?! :eek:

 

Ich nehme das Problem ernst! Es geht nicht um die Einrichtung selbst oder um die armen Kinder und Mutti"s, sondern nur um den Lärm des LKW und der damit verbundenen Geräuchskulisse der Anlieferung und der "Ruhepause" des Fahrers!

 

Du machst möglicher Weise mehr daraus...! 

 

 

P.S. Ich mache drei Kreuze nicht in der Nähe einer Schule, Kindergarten oder sonst was zu leben!

 

Wer keine Ahnung hat sollte auch mal die X halten...;)

am 23. Januar 2012 um 7:35

Deshalb ab zum AO.

Zitat:

Wer keine Ahnung hat sollte auch mal die X halte...

So siehts aus. Wenn man nicht betroffen ist, sagt sich alles so leicht.

Meine Schwester ist Ende 2011 deswegen umgezogen. Da wurde ein Kindergarten direkt zwischen zwei Wohnblöcke gebaut. Jeden Tag Krach und mit Nachtschicht geht sowas nicht. Seine Ruhe auf dem Balkon genießen? Fehlanzeige!

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ein Kindergarten/Schule in der Nachbarschaft ist doch die reinste Hölle.

Ich würde mich da auch sofort ans OA wenden.

Warum denn das? Soll Dir das OA beim Umzug helfen oder einfach nur ein paar Ohrstöpsel vorbei bringen?

am 23. Januar 2012 um 7:42

Warum tun manche so weltfremd, wenn es sich um ein solches Thema handelt?

 

Hier gibt es große Interessenkonflikte...zwischen Anwohnern und der KT; wenn eine Schule oder eine KT nachträglich in ein Wohngebiet gebaut wird kommt meistens keine große Freude auf. Außer, bei denen die da nicht leben müssen...:(

 

Kopfschüttel.....

 

 

P.S. Ist es reines Wohngebiet, Mischgebiet....das bedarf auch der Klärung, denn da bestehen große Unterschiede bezüglich...was sein darf und was nicht! Hier hilft die Kommune...

am 23. Januar 2012 um 8:56

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Warum tun manche so weltfremd, wenn es sich um ein solches Thema handelt?

Weil das Argument Kinder eben für alles herhalten muss :rolleyes:

Zitat:

wenn eine Schule oder eine KT nachträglich in ein Wohngebiet gebaut wird kommt meistens keine große Freude auf.

Völlig richtig, es ist ja nicht nur der Krach, sondern auch das reinste Verkehrschaos, weil Kevin-Pascal und Chantal nicht einmal 500 Meter laufen können.

Dann noch eine Anlieferung vor 4 Uhr Nachts, sonst geht es den Leuten aber echt gut. Und die, die hier wieder auf Verständnis pochen, wohnen wahrscheinlich in der ruhigsten Gegend. Aber man darf eben nicht dagegen sein, denn die eigenen Kinder gehen ja auch zum Kindergarten/Schule, die dann weit weg vom Eigenheim steht.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Nächtliche Anlieferung im Wohngebiet zulässig?