Nachts rote Ampel umgangen
Guten Abend liebe Community,
gestern um Ca. 23.30 war ich mit meinem Motorrad auf dem Weg nach Hause. Ich bin von der Autobahn abgefahren und die Ampel an der Ausfahrt wurde grade grün und so konnte ich ungebremst Links abbiegen.
Rechts an der Kreuzung stand ein Auto dem ich zunächst keine Beachtung schenkte.
Ich bin brav mit den dort erlaubten 50 kmh weiter die Straße hinunter gefahren, bis ich an der nächsten Ampel rot hatte,wo ich rechts abbiegen wollte.
Dort stand ich Ca 2 Sekunden und dachte mir, dass mein Handy vorhin vibriert hatte und bin mit dem Motorrad im Leerlauf auf den Bürgersteig. Da mir das Gekrame mit den Motorradhandschuhen allerdings zu nervig war habe ich mich dann doch entschlossen weiterzufahren und tat dies dann auch nachdem ich geguckt hab ob ein Auto kommt.
Kurz danach sah ich ein Auto zu mir aufschließen, das noch ein weites Stück von mir entfernt war.
Bald darauf durfte ich dann durch den roten Schriftuug erkennen, dass es sich um ein Polizeifahrzeug handelte.
Dort stiegen zwei Beamte aus und irgendwann erfuhr ich dann im genervten Ton, dass ich eine rote Ampel überfahren habe.
Ich stritt dies ab und meinte ich hätte mein Motorrad auf den Fußweg geschoben. Ein Video hat die Polizei nicht gemacht.
Nun zu meiner Frage:
Das Polizeiauto muss mindestens 200 Meter von mir entfern gewesen sein als ich mit dem Motorrad auf den Bürgersteig bin. Es war stockfinster, doch der Polizist der mit mir sprach meinte, dass die beiden gesehen hätten wie ich auf den Bürgersteig gefahren bin und ich somit eine rote Ampel überfahren hab.
Da ich dies allerdings anders sehe bin ich am überlegen nicht auf die kommende Anzeige zu reagieren und vor Gericht zu gehen?
Meint ihr, dass ich eine Chance habe dass mir geglaubt wird dass ich geschoben habe oder habe ich schon direkt verloren weil die Polizisten zu zweit waren?
Vielen Dank für eure Hilfe
Mfg.
Dennis
Beste Antwort im Thema
Du bist doch drüber und warum jetzt nach Gründen suchen?
Dass einer nachts vom Bock steigt, über den Fußweg schiebt, das glaubt doch nur einer der die Hose mit der Kneifzange anzieht.
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich sehe das täglich mehrfach.Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Unkorrekter Spurwechsel, nicht geblinkt, überfahren von Fahrbahnmarkierungen ... da könnte einiges zusammenkommen. Oder brutal reduziert: Verstoß gegen §1 StVO 🙂
Ich sage immer wieder, das Geld liegt, in unserem Fall, fährt es auf der Straße, unser Staatshaushalt könnte ausgeglichen sein, wenn man an den richtigen Stellen den Hebel ansetzt.
Aber kaum schöpft der Staat das Geld da ab, wo es zu holen ist, fangen die armen Sünderlein an, ihr Abzocke-Lied zu singen ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Im Ernst: woher hast du deine Aussage? Mein zitierter Beitrag behauptet da jedenfalls was anderes.Zitat:
"Wer eine rote Ampel über einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich – hier ein Tankstellengelände – umfährt, begeht keinen Rotlichtverstoß.
Doppelte Negierung ist manchmal ein Problem, Dein Zitat behauptet nicht etwas anders, er bestätigt es 😉
Das in Deiner Skizze ist das Umfahren eines geschützten Kreuzungsbereichs und damit ein Rotlichtverstoß.
Beim Abbiegen über eine Tankstelle o.ä. wird der geschützte Bereich nicht umfahren, und ist damit kein Rotlichtverstoß.
Da wirst du schlechte Karten haben.
Du hast die rote Ampel nun ein mal Umgangen... die Geschichte mit dem Handy interessiert da niemanden und hat nichts mit dem Tatbestand zu tun.
Und rein theoretisch hättest du ja wieder brav an die Ampel zurück rollen können und weiter warten.
Ein Video braucht die Polizei hier nicht zwingend.
Der Richter entscheidet... und der wird 2 Beamten vermutlich mehr glauben schenken.
Sonst könnte ja jeder zu schnell fahren oder über die rote Ampel fahren und hinterher sagen: Neee die beiden Beamten lügen!
Ein Quäntchen mehr Glück könnte man haben wenn der/die Beamte alleine ist...
@Pflaumenkuchen: Ich bin mir da jetzt nicht so ganz sicher.
"einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich" => Die Rechtsabbiegespur ist NICHT durch die Lichtzeichenanlage geschützt!?! (Im Artikel ist es eben die Tanke, hier in meinem Beispiel die Rechtsabbiegespur)
"begeht keinen Rotlichtverstoß" => Je länger ich überlege um so sicherer bin ich dann doch, dass das kein Rotlichverstoß ist.
Wüsste nicht was das jetzt mit der doppelten Verneinung zu tun hätte.
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Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ein Quäntchen mehr Glück könnte man haben wenn der/die Beamte alleine ist...
Man kann es auch anders ausdrücken.
Man muss schon eine große Portion Pech haben wenn man mitten in der Nacht wegen so einem Sch... angesch... wird.
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
...
Ein OLG kann keine außerhalb der zur Entscheidung vorliegenden Situation eine Aussage treffen. Hier lag ein "echtes" Abbiegen vor und alle Aussagen, zB. in der Urteilsbegründung sind dann auch ausschließlich darauf bezogen und begrenzt.
Das Übertragen von Auszügen einer Urteilsbegründung auf andere Bereiche, die nicht Inhalt der Verhandlung sind (das tatsächliche Geschehen), nur weil es so praktisch und logisch wäre und eigentlich auch anbietet, lässt sich nicht mal bei BGH-Entscheidungen machen (siehe Garantie und Pflicht zur Vertragswerkstatt).
Ganz nebenbei sollte man auch nicht die lokalen Begrenzungen eines OLG vergessen. Es gibt genügend völlig gegenteilige OLG-Urteile, die sich nur durch den Wohnort des "Täters" oder dem "Tatort" differenzieren (siehe Tateinheit oder Tatmehrheit bei Handynutzung und gleichzeitig nicht angelegtem Gurt).
Hier zu überlegen, ob und wo überall diese Argumentation auch passen könnte, kann man machen. Zu überlegen, wo das ebenso passen muss, das ist dann etwas für Kaffeesatz und zerstoßene Hühnerbeine.
Ist jetzt aber auch interessant mir erst vorzuwerfen ich hätte die doppelte Verneinung nicht verstanden und als das dann ein Schuss nach hinten war mit einer ganz anderen Argumentation zu kommen 😉.
Du magst in der Sache aber durchaus recht haben.
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Ist jetzt aber auch interessant mir erst vorzuwerfen ich hätte die doppelte Verneinung nicht verstanden und als das dann ein Schuss nach hinten war mit einer ganz anderen Argumentation zu kommen 😉.
Mag interessant sein - mehr ist es aber nicht.
Hier gibt es viele Argumente, warum Deine Überlegung nicht richtig ist und wenn eine nicht so einfach nachvollzogen werden kann, wie es sich für einen selbst darstellt, dann muss man das nicht zerpflücken und aufdröseln, sondern nimmt eine andere.
Deshalb wird die andere, erstgenannte Antwort aber nicht falsch. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
OLG ist sicherlich nicht letztinstanzlich - aber vom Grundsatz her haben OLG-Entscheidungen (zumindest vorläufigen) Gesetzescharakter - hab ich zumindest mal so in einer Wirtschaftsrechts-Vorlesung gehört (und warum sollte das im Verkehrsrecht anders sein ...).
Dein Wirtschaftsrechts-Professor kann sich ja auf die Freiheit der Lehre berufen - aber ich glaube die herrschende Meinung zum Stichwort "Gewaltenteilung" wird sich schwer tun, irgendeiner Gerichtsentscheidung (egal welcher Instanz) Gesetzescharakter zuzugestehen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Dein Wirtschaftsrechts-Professor kann sich ja auf die Freiheit der Lehre berufen - aber ich glaube die herrschende Meinung zum Stichwort "Gewaltenteilung" wird sich schwer tun, irgendeiner Gerichtsentscheidung (egal welcher Instanz) Gesetzescharakter zuzugestehen. 😉
Gesetzescharakter nicht, aber ein BGH-Urteil ist schon eine klare Ansage für die Auslegung der entsprechenden Gesetze/Verordnungen von denen ein untergeordnetes Gericht nicht einfach abweichen darf.
In diesem Fall hoffe ich dass sich die Rechtsauffassung des OLG-Hamm nicht durchsetzt, sonst haben wir in Kürze "Wildwest" auf allen an Kreuzungen grenzenden Grundstücken um vermeintlich legal rote Ampeln zu umfahren. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
In diesem Fall hoffe ich dass sich die Rechtsauffassung des OLG-Hamm nicht durchsetzt, sonst haben wir in Kürze "Wildwest" auf allen an Kreuzungen grenzenden Grundstücken um vermeintlich legal rote Ampeln zu umfahren. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Wenn man eine rote Ampel auf so eine Weise gefahrenfrei umfahren kann, ist die Frage eher ob die rote Ampel da im Sinne des Erfinders gewesen sein kann!
Die Frage ist doch ob es im Sinne des Grundstücksbesitzers ist wenn da Leute permanent die Ampel umfahren. Wie würdest du darüber denken wenn die über deinen Vorgarten/Stellplatz abkürzen? Siehst du das gerne?
Auch wer über ein Werksgelände oder einer Tankstelle die rote Ampel umfährt, ohne dort zu halten, etwas abzugeben oder zu kaufen fängt sich ein Bußgeld ein.
An Ampeln mit Kontaktschleifen, sieht es für Motorradfahrer etwas anders aus.,
Statt uU Stundenlang auf ein schwereres Fahrzeug warten zu müssen, das den Kontakt auslösen kann, darf über die Fußgängerampel ein Signal geholt werden und dort das Motorrad bei grün rüber geschoben werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Auch wer über ein Werksgelände oder einer Tankstelle die rote Ampel umfährt, ohne dort zu halten, etwas abzugeben oder zu kaufen fängt sich ein Bußgeld ein.
...
Hierfür würde mich mal die rechtliche Grundlage interessieren. Ist ja schließlich Privatgelände, wo es die Ordnungsmacht erstmal (platt gesagt) einen Sch**** angeht, warum ich auf das Gelände fahre und am anderen Ende wieder runter.