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Nachts rote Ampel umgangen

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 0:08

Guten Abend liebe Community,

gestern um Ca. 23.30 war ich mit meinem Motorrad auf dem Weg nach Hause. Ich bin von der Autobahn abgefahren und die Ampel an der Ausfahrt wurde grade grün und so konnte ich ungebremst Links abbiegen.

Rechts an der Kreuzung stand ein Auto dem ich zunächst keine Beachtung schenkte.

Ich bin brav mit den dort erlaubten 50 kmh weiter die Straße hinunter gefahren, bis ich an der nächsten Ampel rot hatte,wo ich rechts abbiegen wollte.

Dort stand ich Ca 2 Sekunden und dachte mir, dass mein Handy vorhin vibriert hatte und bin mit dem Motorrad im Leerlauf auf den Bürgersteig. Da mir das Gekrame mit den Motorradhandschuhen allerdings zu nervig war habe ich mich dann doch entschlossen weiterzufahren und tat dies dann auch nachdem ich geguckt hab ob ein Auto kommt.

Kurz danach sah ich ein Auto zu mir aufschließen, das noch ein weites Stück von mir entfernt war.

Bald darauf durfte ich dann durch den roten Schriftuug erkennen, dass es sich um ein Polizeifahrzeug handelte.

Dort stiegen zwei Beamte aus und irgendwann erfuhr ich dann im genervten Ton, dass ich eine rote Ampel überfahren habe.

Ich stritt dies ab und meinte ich hätte mein Motorrad auf den Fußweg geschoben. Ein Video hat die Polizei nicht gemacht.

Nun zu meiner Frage:

Das Polizeiauto muss mindestens 200 Meter von mir entfern gewesen sein als ich mit dem Motorrad auf den Bürgersteig bin. Es war stockfinster, doch der Polizist der mit mir sprach meinte, dass die beiden gesehen hätten wie ich auf den Bürgersteig gefahren bin und ich somit eine rote Ampel überfahren hab.

Da ich dies allerdings anders sehe bin ich am überlegen nicht auf die kommende Anzeige zu reagieren und vor Gericht zu gehen?

Meint ihr, dass ich eine Chance habe dass mir geglaubt wird dass ich geschoben habe oder habe ich schon direkt verloren weil die Polizisten zu zweit waren?

Vielen Dank für eure Hilfe

Mfg.

Dennis

Beste Antwort im Thema

Du bist doch drüber und warum jetzt nach Gründen suchen?

Dass einer nachts vom Bock steigt, über den Fußweg schiebt, das glaubt doch nur einer der die Hose mit der Kneifzange anzieht.

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Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Wenn ich jetzt rechts abbiege, nach ein paar Metern wende und dann wieder rechts abbiege, weil da ja gerade grün ist bzw. auch ein grüner Pfeil steht, kann mir da ein gelangweilter Polizist deswegen auf die Pelle rücken?

Kommt darauf an, wie viele Meter dieses "nach ein paar Metern" sind.

Selbe Situation besteht ja bei Fußgänger, die einfach neben der Fußwegmarkierung die Fahrbahn bei rot überqueren und dann nur die Fahrbahn überquert und nicht mehr bei rot rüber sind.

Bei Fußgängern gibt es ein paar Urteile, nach denen die jeweiligen Richter entschieden haben, dass ein Abstand von 10 Meter oder geringer zu wenig war und als Rotverstoß gewertet wurden - und ein Abstand von 20 Meter und mehr ausreichend war, um das nicht mehr als Rotverstoß zu werten.

Bei Autofahrern ist mir kein Vorgang bekannt, dass sich ein Richter zu einem derartigen Fahrverhalten und der Streckenlänge äußern musste.

Zitat:

Original geschrieben von warnkb

Es gibt nur einen Ausweg aus diesem juristischen Dilemma:

Wenn die Ampel rot ist, bleibt man stehen. Aus langjähriger Erfahrung kann ich euch folgendes versichern: Die wird dann auch bald wieder grün.

Und dann kann man weiterfahren. Funktioniert sogar nach Einbruch der Dunkelheit.

Jetzt mache es uns mal nicht so einfach hier :D

Die einfachste Lösung führt hier aber am ehesten zum Ziel und außerdem wird damit niemand gezwungen, sich Ausreden einfallen zu lassen, warum er geltende Verkehrsregeln übertreten hat.

am 19. Juli 2014 um 20:31

Jetzt mal komplizierter:

Eine Kreuzung von zwei Strassen mit Ampelanlage.

Die Ost/West Verbindung hat eine Fahrspur pro Richtung plus jeweils eine Linksabbiegerspur mit eigener Ampel.

Die Nord/Süd Verbindung hat jeweils zwei Fahrspuren pro Richtung. Auf der Südseite sind diese baulich getrennt (Grünstreifen). Auf der Nordseite sind diese auf den ersten 100m nach der Ampel auch noch baulich getrennt. Danach macht die Strasse eine Rechtskurve und dann stehen nur noch eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung. Die bauliche Trennung endet kurz vor der Rechtskurve.

Ampelschaltung wie folgt: Erst hat Ost/West grün in Richtung Geradeaus und Rechts. Danach haben die Linksabbieger aus Ost und West grün. Danach hat Nord/Süd in alle Richtungen grün. Dann wieder alles von vorne.

Komme ich nun aus Richtung Westen und will Rechts abbiegen und sehe, dass die Ampel für Geradeaus/Rechts rot wird und für die Linksabbieger grün, biege ich also Links ab, folge der Nord/Süd Verbindung in Richtung Norden bis kurz vor die Rechtskurve (Da wo die bauliche Trennung aufhört) und mache einen U-Turn Links um die bauliche Trennung. Ich fahre nun also Richtung Süden (wo ich ja vom Grundsatz her auch hin will). Mittlerweile haben die Linksabbieger rot und die Ampel der Nord/Süd Verbindung ist Grün. Somit würde ich schneller Richtung Süden kommen, als wenn ich auch die nächste Grünphase Ost/West warte und dann Rechts Richtung Süden abbiege.

Auf der Fahrbahn am U-Turn sind weder durchgezogene Linien, noch blaue Schilder die eine Rechtsabbiegen vorschreiben.

Ist das nun auch Rotfahren?

am 19. Juli 2014 um 20:58

Jetzt wurde auf sechs Seiten durchgekaut, dass alles Einzelfallentscheidungen sind, die irgendein Richter in irgendeinem speziellen Prozess getroffen hat. Was wilsst du jetzt hören? Ja? Nein? Vielleicht?

am 19. Juli 2014 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Was wilsst du jetzt hören? Ja? Nein? Vielleicht?

Jau.

Hier hört niemand mehr irgendwas - das kleinliche Wörterklauben deute ICH jetzt als unerlaubte Rechtsberatung und schließe das Trauerspiel.

Es sollte jedem einigermaßen denkendem Menschen klar sein, dass es grundsätzlich ganz spezielle Fallbeurteilungen sind, die den Richter letztlich zu einem Urteil führen.

twindance/MT-Moderation

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