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Nachträgliche Rabatt-Reduzierung ...

BMW 4er F36 (Gran Coupé)
Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 18:06

Guten Abend,

Es klingt unglaublich was mir heute passiert ist, es ist aber leider wahr.

Ich habe vor einem Monat einen Vertrag für einen 430xd GC unterschrieben zu sehr guten Konditionen. Rabatt war deutlich über 20%.

Heute ruft mich mein Verkäufer an und bittet mich zu einem persönlichen Gespräch. Dort wurde mir dargelegt, dass er sich beim Rabatt um schlanke 4.000 Euro zu meinen Gunsten geirrt hätte und er nun eine Lösung sucht...

Auf meine Frage hin ob der Verkäufer den Vertrag stornieren könnte, verneinte er. Aber dann: Er persönlich müsse angeblich den Schaden zumindest teilweise begleichen. Und dieser Gedanke macht mich fertig...Der zweite Gedanke ist: Was ist wenn das nicht wahr ist und er versucht das Maximum fürs Autohaus herauszuholen?

Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen ob sich ein Autohaus an seinem Verkäufer schadfrei halten kann/darf?

Danke

Beste Antwort im Thema

Ich würde mich ehrlich gesagt auch nicht auf eine nachträgliche Reduzierung einlassen.

Selbst wenn er für einen Teil selbst haften muss, das schmälert wahrscheinllich nur seine monatliche Provision.

Er wird's überleben und läuft unter Lehrgeld bezahlen.

Das hat schon so mancher mitgemacht und hat einen nachhaltigen Effekt ;)

Ein wenig OT, aber .....

Schön finde ich allerdings, das es ein schlechtes Gewissen bei Dir hervorruft.

Oder Du dir zumindest Gedanken über deine Mitmenschen machst.

Das zeugt von Charakter und sozialer Stärke.

Gut zu wissen, das sowas nicht ausstirbt.

Viele Grüße,

Speedy

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Sorry, das ist unseriös. Da bleibt dir nur eins übrig: Lass dich auf keinen Deal ein. Vertrag ist Vertrag. Kein Verkäufer haftet persönlich für die Verträge, denn die halten gerade bei guten Konditionen immer Rücksprache mit dem Chefverkäufer.

Da will dich nur einer abzocken. Da wäre ich auch beim weiteren Verlauf unglaublich vorsichtig.

Ich würde mich ehrlich gesagt auch nicht auf eine nachträgliche Reduzierung einlassen.

Selbst wenn er für einen Teil selbst haften muss, das schmälert wahrscheinllich nur seine monatliche Provision.

Er wird's überleben und läuft unter Lehrgeld bezahlen.

Das hat schon so mancher mitgemacht und hat einen nachhaltigen Effekt ;)

Ein wenig OT, aber .....

Schön finde ich allerdings, das es ein schlechtes Gewissen bei Dir hervorruft.

Oder Du dir zumindest Gedanken über deine Mitmenschen machst.

Das zeugt von Charakter und sozialer Stärke.

Gut zu wissen, das sowas nicht ausstirbt.

Viele Grüße,

Speedy

Ich will ja nichts schlechtes unterstellen, aber das sieht nach Lockangebot bis zur Unterschrift aus. Versuche mal heraus zu finden, ob sowas da schon öfters vorgekommen ist.

am 17. Oktober 2016 um 20:39

Der Verkäufer hat als Vertreter des Autohauses einen Vertrag mit dir geschlossen. Wo ist sein hauptverantwortlicher Vorgesetzter, der sich für den Fehler entschuldigt und ihn erklärt, wenn es tatsächlich einen solchen gegeben haben sollte?

Und selbst wenn - du hast einen rechtsgültigen Vertrag, nicht einschüchtern lassen. Hättest du nicht genau dieses Angebot bekommen, das du letztlich angenommen hast, hättest du wahrscheinlich wo anders gekauft.

Vertrag ist Vertrag, ich finde, du solltest dich da keinen Zentimeter bewegen.

Kann es nicht sein, dass der Verkäufer sich nicht doch sehr getäuscht hat, bei diesen Rabattangaben deutet das fast schon darauf hin. Natürlich obliegt es jetzt dem Käufer, auf einen Teil der gewährten Rabatte zu verzichten oder aber auf den Vertrag zu beharren. Wie würde ich das machen, hm, ich würde mal prüfen, was eigentlich die normale Rabattmarge im Moment beim 4er ist, sollte diese deutlich unter den gewährten Rabatten liegen, würde ich wohl auf die Hälfte der zusätzlich durch einen Irrtum gewährten Rabatte verzichten. Nach der Devise, ganz kommt er mir nicht davon, aber den Schaden alleine soll er auch nicht tragen. Zumindest sehe hier absolut nichts unredliches, er spielt ja mit offenen Karten. Achja, die Zeiten, dass die Automobilverköufer das Geld kistenweise heimgetragen haben, sind sehr lange vorbei. Die haben allenfalls ein mittleres Einkommen.

Ich würde es ein stückweit auch davon abhängig machen, ob es eine NL oder ein Händler ist. Tippe hier ganz stark auf einen Händler. Im Zweifelsfall würde ich ihm Naturalien abringen! Paar Services gratis usw. Ansonsten klar: Vertrag ist Vertrag! Das hören wir als Verbraucher von der anderen Seite häufiger! Da gibt es auch kaum bis eher nie Entgegenkommen!

am 17. Oktober 2016 um 21:06

Ich hab nochmal darüber nachgedacht: ich würde es schon als großes Entgegenkommen meinerseits sehen, wenn ich ein eventuelles Angebot annehmen würde, den Vertrag vollständig aufzulösen - selbstverständlich ohne dass mir irgendwelche Kosten entstehen.

Das gibt dem Verkäufer die Möglichkeit, den Fehler rückgängig zu machen. Alles was er verliert ist der Deal mit dir. Selbst wenn BMW als Hersteller darauf besteht, dem Händler das Auto zu liefern, hat er immer noch dir Chance, es zu einem besseren Preis zu verkaufen, als der Deal mit dir offenbar gebracht hätte. Das muss es dem Händler wert sein.

Wenn er nicht mal das anbietet bzw. darauf einzugehen bereit ist, dann will er dich ziemlich sicher über den Tisch ziehen.

@flyingandreas

Vielleicht hat er damit gerechnet, dass das Facelift bald vor der Türe steht und es sich doch noch etwas verzögert. Beim A5 gabs ja damals auch sehr hohe Rabatte...

also bei über 20% Nachlass legt das Autohaus drauf... da hat er sich sicher verrechnet

Sorry Leute, euer Mitgefühl in Ehren, aber der TE schreibt, dass er dem Verkäufer eine Stornierung angeboten hat und diese nicht angenommen wurde. Da habe ich den Eindruck, dass einer zunächst seine persönlichen Verkaufsziele erreichen wollte und nun merkt, dass der Deal nicht erforderlich war und nun gerne doch etwas mehr Provision kassieren möchte.

@TE: ist das eine NL oder ein Händler?

Wenn der Verkäufer eine Stornierung nicht akzeptiert, ist das alles, was man für ihn tun kann.

Ansonsten könnte jeder Autos für die Hälfte anbieten und später sagen, dass er sich geirrt hätte.

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag, ausser im Fußball natürlich...................;-)

am 18. Oktober 2016 um 5:26

Zitat:

@RRRoadrunner15 schrieb am 18. Oktober 2016 um 06:16:52 Uhr:

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.

Das stimmt so nicht. Jeder kann sich bei einem Vertragsschluss irren und einen Fehler begehen. Dafür gibt es sogar eine explizite gesetzliche Grundlage. Allerdings muss man dies unverzüglich machen, sobald man den Fehler erkennt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

So wie es sich darstellt möchte (oder kann, da er sich gar nicht geirrt hat) der Händler den Vertrag aber gar nicht anfechten, sonst hätte er ja einer Stornierung zugestimmt.

Insofern würde ich ihm anbieten, dass er den Vertrag gem. § 119 BGB anfechten kann, oder aber auf Vertragserfüllung bestehen.

Sorry, wenn der TE eine Stornierung angeboten hat, die abgelehnt wurde, dann ist der Drops gelutscht. Der Vertrag wurde doch zu diesen Konditionen abgeschlossen. Wenn jetzt die Gegenseite eine Stornierung ablehnt, aber ansonsten auf die Vertragserfüllung zu schlechteren Konditionen pocht, ist das eine absolute Frechheit.

Ich finde es schon seeeeehr großzügig, dass der TE stornieren wollte. Hut ab.

Und haftbar ist der Verkäufer nach meiner Einschätzung nicht. Ich werte das so, als würde ein Mechaniker in der Werkstatt versehentlich den Lack eines Fahrzeugs beschädigen. Da muss er auch nicht haften, obwohl er einen Fehler gemacht hat.

Deshalb mein Fazit: Auto zu den vereinbarten Konditionen liefern und basta :mad:

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