Nachträgliche Rabatt-Reduzierung ...

BMW 4er F36 (Gran Coupé)

Guten Abend,

Es klingt unglaublich was mir heute passiert ist, es ist aber leider wahr.

Ich habe vor einem Monat einen Vertrag für einen 430xd GC unterschrieben zu sehr guten Konditionen. Rabatt war deutlich über 20%.

Heute ruft mich mein Verkäufer an und bittet mich zu einem persönlichen Gespräch. Dort wurde mir dargelegt, dass er sich beim Rabatt um schlanke 4.000 Euro zu meinen Gunsten geirrt hätte und er nun eine Lösung sucht...

Auf meine Frage hin ob der Verkäufer den Vertrag stornieren könnte, verneinte er. Aber dann: Er persönlich müsse angeblich den Schaden zumindest teilweise begleichen. Und dieser Gedanke macht mich fertig...Der zweite Gedanke ist: Was ist wenn das nicht wahr ist und er versucht das Maximum fürs Autohaus herauszuholen?

Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen ob sich ein Autohaus an seinem Verkäufer schadfrei halten kann/darf?

Danke

Beste Antwort im Thema

Ich würde mich ehrlich gesagt auch nicht auf eine nachträgliche Reduzierung einlassen.
Selbst wenn er für einen Teil selbst haften muss, das schmälert wahrscheinllich nur seine monatliche Provision.
Er wird's überleben und läuft unter Lehrgeld bezahlen.
Das hat schon so mancher mitgemacht und hat einen nachhaltigen Effekt 😉

Ein wenig OT, aber .....

Schön finde ich allerdings, das es ein schlechtes Gewissen bei Dir hervorruft.
Oder Du dir zumindest Gedanken über deine Mitmenschen machst.
Das zeugt von Charakter und sozialer Stärke.
Gut zu wissen, das sowas nicht ausstirbt.

Viele Grüße,
Speedy

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Zitat:

@Sir_Tobi schrieb am 18. Oktober 2016 um 07:26:41 Uhr:



Zitat:

@RRRoadrunner15 schrieb am 18. Oktober 2016 um 06:16:52 Uhr:


Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.

Das stimmt so nicht. Jeder kann sich bei einem Vertragsschluss irren und einen Fehler begehen. Dafür gibt es sogar eine explizite gesetzliche Grundlage. Allerdings muss man dies unverzüglich machen, sobald man den Fehler erkennt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

So wie es sich darstellt möchte (oder kann, da er sich gar nicht geirrt hat) der Händler den Vertrag aber gar nicht anfechten, sonst hätte er ja einer Stornierung zugestimmt.

Insofern würde ich ihm anbieten, dass er den Vertrag gem. § 119 BGB anfechten kann, oder aber auf Vertragserfüllung bestehen.

Sorry, ich dachte man erkennt es sofort

Die Regeln lauten so:

http://de.memory-alpha.wikia.com/wiki/Erwerbsregeln_der_Ferengi
siehe Regel 17

http://www.cologneweb.com/StarTrek/ferengi.htm

Also ich bin ja aus Österreich, dass heisst das Autohaus steht auch ebendort. Bei uns wird da nicht zwischen Händler oder Niederlassung unterschieden. Es handelt sich aber um ein langjähriges reines BMW-Autohaus. Den Verkäufer kenne ich bereits länger, wennglech dass die erste Bestellung bei ihm war. Angeblich betrifft es mich und einen zweiten Kunden mit dem er sich scheinbar bereits einigen konnte, wobei er natürlich keine Details nannte.
Die Stornierung des Vertrags habe ich eigentlich nicht angeboten, ich habe mich lediglich erkundigt ob das Autohaus meinen Vertrag stornieren kann. Ich bin dann gestern Abend noch über den Vertrag gegangen: Ich habe bereits eine Auftragsbestätigung mit Unterschrift des VK und des Chef-VKs des Autohaus Mitte September erhalten. Warum ist dem Chefverkäufer dass nicht damals schon aufgefallen? Jedenfalls kann das Autohaus nur 2 Wochen nach Vertragsunterzeichung vom Verkauf zurücktreten, laut den Unterlagen die ich erhalten habe.
Man hat nun den Betrag, welcher zur Disposition steht auf 2.700 Euro verringert. Damit habe ich einen Rabatt, welcher lt. Aussage des Verkäufers gerade noch kostendeckend für das Autohaus ist. Selbst damit wäre der Rabatt noch immer gut (LP: 75,3; KP: 62.0). Aber ich bin noch immer in der Gefühls-Zwickmühle: Auf der einen Seite möchte ich dem Verkäufer nicht schaden, auf der anderen Seite wil ich eigentlich nicht von den gemeinsam ausverhandelten Konditionen abrücken. Eventuell mache ich den Vorschlag, dass wir uns die 2.700 Euro teilen.

Zitat:

Aber ich bin noch immer in der Gefühls-Zwickmühle: Auf der einen Seite möchte ich dem Verkäufer nicht schaden, auf der anderen Seite wil ich eigentlich nicht von den gemeinsam ausverhandelten Konditionen abrücken. Eventuell mache ich den Vorschlag, dass wir uns die 2.700 Euro teilen.

Sorry aber ich würde mich da kein Stück bewegen. Es wurde von beiden unterschrieben und jetzt kommen die nochmal an. Das geht gar nicht. Ich würde mich einfach über die guten Konditionen freuen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand persönlich dafür haftet. Dafür ist er angestellter und kein Unternehmer.

Die angebliche Einigung mit einem 2.klingt eher nach Masche als nach Realität! Wenn der Händler bei 2 Fehlschüssen dieser Art bereits soweit geht, auf die Kunden zuzugehen, um nachträglich etwas zurückzuverhandeln, dann muss es ihm echt schlecht gehen!

Wenn du wegen deines Gewissens absolut nicht anders kannst und dich in der Mitte treffen möchtest, dann lass dir als Gegenleistung andere Dinge zusichern: Winterradsatz, 2 Services gratis oder oder...

Edith ergänzt noch: mein VK würde mir sowas max erzählen, dass er da um einiges über das Ziel hinausgeschossen ist zu meinen Gunsten. Niemals würde er jedoch fragen, ob ich ihm da nachträglich entgegenkomme! Soviel ist sicher!

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Beim 3er Touring gibt's grad maximal 28.75 % im Internet. Waren die Werte nicht schon Mal beim 4er in der Nähe?

2700 EUR sind 5% Rabatt auf einen durchschnittlichen 3er, die das Autohaus woanders weniger geben kann. Da hätte ich keine schlaflosen Nächste.

Hm, ich habe so etwas auch schon erlebt. Habe mich dann geeinigt und 1/3 des zu viel gegebenen Rabattes übernommen. 2/3 zu Lasten des Händlers. Ich habe mich damals aus Gründen des sehr guten Verhältnis zum Händler dazu entschieden. Ist mir hoch angerechnet worden und ich habe das Gefühl, es kommt mir nach wie vor zugute.

Also zunächst mal ist ein Vertrag geschlossen worden der m.M nach binden ist. Der Verkäufer haftet da erstmal überhaupt nicht. Als Erfüllungsgehilfe und Angestellter des Autohauses trägt eben dieses den Schaden und wenn nicht die Haftpflicht des Autohauses .
Bei einer Bank haftet ja auch nicht der Angestellte sondern die Bank oder der Haftungsfonds für die aus Fahrlässigkeit entstandenen Schäden .
Auch wenn ich den Versuch des Verkäufers verstehe , den Schaden einzudämmen, würde ich nicht entgegenkommen. Die sollen den Beratungs oder Berechnungsfehler der Betriebshaftpflicht melden .

Burschen...vielen lieben Dank für den gesammelten Input.

Ich bin nun wie folgt vorgegangen und habe folgendes Angebot dem Verkäufer zukommen lassen:

- Übernahme von 1/3 des Schadens in Höhe von 900 Euro.
- Montage der beigestellten Teile (Carbon Dekor Wahlhebel, Seitenschwellerfolien, Niere in schwarz, Wechsel der Sommer auf Winterreifen) und Lackierung plus Montage der Seitenspiegel in schwarz auf Kosten des Hauses. (Damit können sie die Kosten immerhin auf eine andere Kostenstelle abwälzen)

Mal schauen wie die Antwort ausfällt.

Das ist nicht doll. Ich hoffe, dass man dir dies nie vergisst und entsprechend beim Service und künftigen Neuwagenverhandlungen weiß, mit welchem gutherzigen Burschen man es zu tun hat!

Man muss nicht immer das letzte herausholen. Das zahlt sich auf Dauer aus. Ich denke das ist eine Gute Lösung und Du hast einen sehr günstigen BMW Neuwagen.

Zitat:

@thowa schrieb am 18. Oktober 2016 um 10:21:03 Uhr:


Beim 3er Touring gibt's grad maximal 28.75 % im Internet. Waren die Werte nicht schon Mal beim 4er in der Nähe?

28,75% auf einen Neuwagen? 😮

@kartE46
Du glaubst doch nicht wirklich das eine Versicherung dafür aufkommt ....

Hab selbst auch ein Geschäft und wenn einer meiner Verkäufer das macht dann gibt es 2 Möglichkeiten: entweder ich muss dafür Blüten oder dem Verkäufer fehlt am Ende des Monats einiges bei der Provision ...

Just my 2 Cents

Gruß

Zitat:

@Mikaman1 schrieb am 18. Oktober 2016 um 15:07:15 Uhr:


@kartE46
Du glaubst doch nicht wirklich das eine Versicherung dafür aufkommt ....

Hab selbst auch ein Geschäft und wenn einer meiner Verkäufer das macht dann gibt es 2 Möglichkeiten: entweder ich muss dafür Blüten oder dem Verkäufer fehlt am Ende des Monats einiges bei der Provision ...

Just my 2 Cents

Gruß

Sry ich weiß das Banken sowas haben . Bei Beratungsfehler und Schäden können die sowas ziehen . Wie das läuft keine Ahnung .
auch Angestellte haben manchmal eine privat Dienst und Amtshaftpflicht die sowas übernimmt. Ob ein Automobilverkäufer sowas hat ... keine Ahnung
Aber man kann sich ja gegen/für alles versichern . Beratungsfehler incl.
Wenn Du deinen MA was vom Lohn abziehst , geht das ja nur wennn Du grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Fehler nachweisen kannst.
Alles andere ist für den AG wohl Pech.
Allerdings gilt ja zu unterscheiden welche Branche und was genau fürn Schaden entstanden ist.
Betriebshaftpflicht gibts ja auch bei Handwerkern

Zitat:

@Mikaman1 schrieb am 18. Oktober 2016 um 15:07:15 Uhr:


@kartE46
Du glaubst doch nicht wirklich das eine Versicherung dafür aufkommt ....

Hab selbst auch ein Geschäft und wenn einer meiner Verkäufer das macht dann gibt es 2 Möglichkeiten: entweder ich muss dafür Blüten oder dem Verkäufer fehlt am Ende des Monats einiges bei der Provision ...

Just my 2 Cents

Gruß

dem BMW Verkäufer wird am Ende des Monats auch die Provision fehlen.

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