Nachträgliche Preiserhöhung nach Bestellung F70

BMW 1er F70

Meine Schwägerin hat am 17.04. einen neuen 1er 116 bestellt und auch die entsprechende Auftragsbestätigung bekommen.

Nun hat sich das Autohaus gemeldet und hat eine Anpassung der Bestellung mit der gleichen Ausstattung zu einem 350 Euro höheren Preis geschickt und um Unterschrift gebeten.

Der Hinweis auf die 4-Monatsregel aus der AGB (Preiserhöhungen sind nur möglich, wenn die Lieferung länger als 4 Monate dauert) wurde abgebügelt, weil es nicht nur eine Preisänderung sondern auch eine Produktänderung sei (wohl die auch hier schon erwähnte Modellpflege). Damit könne das Autohaus auch innerhalb einer 4-Monatsfrist den Vertrag zu Ungunsten des Kunden ändern.

Finden wir sehr frech, zumal wir dazu in den AGBs nichts gefunden haben.

Was sagen die Experten?

11 Antworten

Deine Schwägerin sollte mal auf der letzten Seite ihrer Bestellung schauen, da sollte folgender Passus drauf sein (s. Bild).

Wenn ja ist es nicht frech, sondern Gegenstand der Bestellung, den man per Unterschrift angenommen hat.

Img

Da lieg dein Autohaus falsch.

AGB:

Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vetragsabschluss

und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert.

Weiter steht da:

Bei Lieferungen innerhalb von 4 Monaten gilt in jedemfall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis.

Steht unter allgemeine Geschäftsbedingungen unter II. Preise.

Die hast du beim Vertragsabschluss bekommen.

Zitat:
@01goeran schrieb am 13. Juni 2025 um 17:10:55 Uhr:
Deine Schwägerin sollte mal auf der letzten Seite ihrer Bestellung schauen, da sollte folgender Passus drauf sein (s. Bild).
Wenn ja ist es nicht frech, sondern Gegenstand der Bestellung, den man per Unterschrift angenommen hat.

In dem von dir angehängten Bild ist von einem "Angebot" die Rede, nicht von einer Bestellung. In der unterschriebenen Bestellung (zumindest in meiner) steht nichts mehr von unverbindlich usw. Sondern lediglich Preisanpassungen laut AGB wie schon erwähnt wurde.

Meine Erfahrung: habe Anfang / Mitte Februar einen 120 bestellt. Zum 1.3. gab es Preisanpassungen wovon auch meiner betroffen gewesen wäre. Besprochen wurde damals, dass meiner noch im Februar produziert wird und damit die Preiserhöhung nicht greift. Aus irgendwelchen Gründen hat das dann doch nicht mehr funktioniert und ich bekam kurzfristig eine neue Bestellung mit der Bitte um Unterschrift. Allerdings zum vereinbarten Verkaufspreis, somit ging die Erhöhung nicht auf meine Kappe.

Anpassung der Bestellung mit der gleichen Ausstattung

Die hat sich ja evtl. geändert: Jetzt ist Alarmanlage dabei, Sitzheizung dabei Reifenpannenset dabei. Oder hatte sie das schon drin?

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@chain

Alarmanlage war bisher nicht mit dabei. Aber es gab ja einen Vertrag ohne Alarmanlage und der muss erfüllt werden.

Das hängt dann vom kompletten Vertrag ab den du prüfen (lassen) solltest.

Bestellt am 17.04.2025 - wann soll denn der Liefertermin sein?

Dieses Fahrzeug wird noch als Modelljahr 2025 gebaut werden.

Das Modelljahr 2026 mit der serienmäßigen ua Alarmanlage, wird erst ab 01.07.2025 gebaut.

Da wird das bestellte Fahrzeug schon gebaut sein.

Wie bereits geschrieben, ab Bestelldatung ist der Preis 4 Monate fix.

Der Verkäufer sucht nun verzweifelt nach Paragraphen in den AGB, die eine Preiserhöhung rechtfertigen, schafft es aber nicht.

Er wird aber weiterhin darauf bestehen, da es schon immer so gehandhabt wurde.

Danke, das war wohl der letzte BMW …

Tritt doch einfach zurück, dann steht er da mit seinem BMW! Das Recht solltest Du ja noch haben!?

Zitat:
@demichve schrieb am 15. Juni 2025 um 15:51:01 Uhr:
Der Verkäufer sucht nun verzweifelt nach Paragraphen in den AGB, die eine Preiserhöhung rechtfertigen, schafft es aber nicht.
Er wird aber weiterhin darauf bestehen, da es schon immer so gehandhabt wurde.
Danke, das war wohl der letzte BMW …

Das hat doch mit BMW nichts zu tun, sondern mit dem Händler.

Immer diese überzogenen Aussagen.

Schreibe doch an die BMW AG, dein Fahrzeug wird kein Modelljahr 2026 werden, also, sofern nicht bestellt, wird der weder eine Alarmanlage noch eine Sitzheizung haben. Schon aus diesem Grund ist eine Preiserhöhunggar nicht gerechtfertigt.

da bin ich mal gespannt...

Hab meinen am 12.05. bestellt, soll im August kommen.

Meine Konfiguration wird unterm Strich 200€ günstiger ;)

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