Meine Schwägerin hat am 17.04. einen neuen 1er 116 bestellt und auch die entsprechende Auftragsbestätigung bekommen.
Nun hat sich das Autohaus gemeldet und hat eine Anpassung der Bestellung mit der gleichen Ausstattung zu einem 350 Euro höheren Preis geschickt und um Unterschrift gebeten.
Der Hinweis auf die 4-Monatsregel aus der AGB (Preiserhöhungen sind nur möglich, wenn die Lieferung länger als 4 Monate dauert) wurde abgebügelt, weil es nicht nur eine Preisänderung sondern auch eine Produktänderung sei (wohl die auch hier schon erwähnte Modellpflege). Damit könne das Autohaus auch innerhalb einer 4-Monatsfrist den Vertrag zu Ungunsten des Kunden ändern.
Finden wir sehr frech, zumal wir dazu in den AGBs nichts gefunden haben.
Was sagen die Experten?