nachrüstung solar reflect

Ford Galaxy Mk1 (WGR)

Hallo Forum,

ich habe in meiner "normalen" Galaxy II Frontscheibe einen heftigen Steinschlagschaden. Die Scheibe muss raus. Nach den ersten Sonnenfahrten sehne ich mich nach einer Solar Reflect Scheibe. Würde sie gerne nachrüsten. Habe allerdings keinen Regensensor.

Weiss jemand,
- ob es die Solar Reflect auch ohne Regensensor gibt
- wenn nein, ob ich die Solar Reflect Scheibe dennoch nachrüsten kann und den Regensensor eben stilllege
- wieviel die Solar Reflect Scheibe mehr kostet.

Danke

20 Antworten

Hallo tees,
die Solar reflect Scheibe selbst hat keinen Regensensor, sondern dieser, soweit man ihn hat, sitzt hinter der Scheibe unterhalb des Innenspiegels.
Das heisst, wenn Du keinen Sensor hast, aber eine Solar Reflect für einen Sensor, hat die Scheibe lediglich eine klare Stelle, dort wo normalerweise der Sensor durchlugt.
Die Scheibe selbst ist gegenüber der normalen Scheibe nur speziell beschichtet und kann auch nachträglich eingebaut werden.
Zu den Kosten kann ich nix sagen, meine aber es wird teuer.
Wenn deine Versicherung einen Anteil von der normalen Scheibe übernimmt musst Du mal den Aufpreis erfragen und dann entscheiden ob sich das für dich lohnt.

Gruß
Nayla

Warum sollte es teuer werden? Deckt das nicht die Versicherung ab?

Zitat:

Original geschrieben von gartenzwerg1


Warum sollte es teuer werden? Deckt das nicht die Versicherung ab?

In diesem Falle nicht es sei den Du machst einen Deal mit Deiner Werkstatt. Es werden nur die Kosten der ursprünglich eingebauten Scheibe ersetzt.Solltest Du eine andere einbauen so zahlt man die Differenz selber plus der Selbstbeteilung sofern man eine hat. Der mehrpreis für die Solar Scheibe liegt meines wissens nach bei 130 €.

Gruß Ruthe

Hab nach Steinschlag ebenfalls eine neue Scheibe bekommen.
Die IR Scheibe (beheizbar) kostet etwa 1500 EURO ikl. Einbau

Frage: Woher hat die Versicherung Kenntnis darüber welche Scheibe vorher eingebaut war ? Bei mir hat Sie die alte Scheibe nicht sehen wollen...

BM

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc


Frage: Woher hat die Versicherung Kenntnis darüber welche Scheibe vorher eingebaut war ? Bei mir hat Sie die alte Scheibe nicht sehen wollen...

Anhand der Fahrgestellnummer können die Versicherungen abfragen, welche Serienausstattungen ein Fahrzeug hatte als es von Band lief.

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc


Hab nach Steinschlag ebenfalls eine neue Scheibe bekommen.
Die IR Scheibe (beheizbar) kostet etwa 1500 EURO ikl. Einbau

Frage: Woher hat die Versicherung Kenntnis darüber welche Scheibe vorher eingebaut war ? Bei mir hat Sie die alte Scheibe nicht sehen wollen...

BM

Sollte das im nachhinein überprüft werden wird Dir dann ein Versicherungsbetrug unterstellt.Da es aber hier um eine vergleichbar geringe Summe geht wird das keine Versicherung überprüfen.

Zitat:

Original geschrieben von ruthe01


Da es aber hier um eine vergleichbar geringe Summe geht wird das keine Versicherung überprüfen.

Nee, is klar - und wenn das alle machen, dann bist Du der Erste, der wegen den hohen Versicherungsprämien rummeckert. Also, generell würde ich hier keine Empfehlungen für solche Sachen geben; und auch am liebsten nicht lesen.

Greatz Spikeman

Zitat:

Original geschrieben von Spikeman


Nee, is klar - und wenn das alle machen, dann bist Du der Erste, der wegen den hohen Versicherungsprämien rummeckert. Also, generell würde ich hier keine Empfehlungen für solche Sachen geben; und auch am liebsten nicht lesen.

Greatz Spikeman

Tja, das machen ja nicht alle, nur die "besonders gescheiten".

Ich frage mich immer, ob dieselben das auch gut fänden, wenn ich im Kaufhaus ohne zu bezahlen Waren mitnehme, die mir zu teuer sind?

Na nu lasst mal Dampf ab....

Mein Gala wurde ab Werk mit einer beheizbaren IR-Scheibe ausgeliefert !!! Nix mit Versicherungsbetrug. Alles ehrlich und reedlich abgelaufen. Soviel dazu! Mögen sich die zuerst selbst an die Nase fassen, die anderen unsubstantuierte unreedlcihe Absichten unterstellen wollen...

Dennoch kann eine Versicherung anhand der Fahrgestellnummer nicht erkennen, welche Scheibe tatsächlich montiert ist. Diese könnte ja in der Vergangenheit bereits "aufgerüstet" worden sein. Ob es sich bei so einem Aufrüsten um ein meldepflichtiges Zubehörteil handelt ist nicht ganz eindeutig. Sollte es aber eines - wie z.B. Panzerglas sein, so ist dieser Sondereinbau bis zu einem Betrag von 2500,-- EUR nicht meldepflichtig und bereits mitversichert ( s.h. AKB Liste der versicherbaren Fahrzeug- und Zubehörteile.)

D.h. dass eine nachträglich eingaute IR- Scheibe in jedem Fall und im Rahmen einer bestehenden Teilkasko mitversichert ist auch wenn dem Versicherer dies nicht angezeigt wurde und ab Werk eine andere Scheibe eingebaut war.
Daraus folgt, dass eine Überprüfung der Fahrgestellnummer im hiesigen Fall totaler blödsinn und überflüssig ist.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc


Daraus folgt, dass eine Überprüfung der Fahrgestellnummer im hiesigen Fall totaler blödsinn und überflüssig ist.

Die meisten Versicherungen lassen die Glasschadenrechnungen von unabhängigen Firmen ( z.B. Control Expert) auf die Richtigkeit hin überprüfen. Da diese Unternehmen mehr Geld damit verdienen, wenn eine Rechnung NICHT stimmig ist, als wenn sie korrekt ist, wird selbstverständlich auch immer eine VIN-Abfrage ausgeführt.

Stimmt dann die angegebene Scheibe nicht mit der originalen überein, dann werden diese Mehrkosten ersteinmal gestrichen. Nun muss natürlich der ausführende Betrieb nachweisen, dass eine höherwertige Scheibe bereits verbaut war.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Die meisten Versicherungen lassen die Glasschadenrechnungen von unabhängigen Firmen ( z.B. Control Expert) auf die Richtigkeit hin überprüfen. Da diese Unternehmen mehr Geld damit verdienen, wenn eine Rechnung NICHT stimmig ist, als wenn sie korrekt ist, wird selbstverständlich auch immer eine VIN-Abfrage ausgeführt.

Stimmt dann die angegebene Scheibe nicht mit der originalen überein, dann werden diese Mehrkosten ersteinmal gestrichen. Nun muss natürlich der ausführende Betrieb nachweisen, dass eine höherwertige Scheibe bereits verbaut war.

O.k. Du hast sicher recht mit dem Ablauf.Aber der Nachweis dürfte ja relativ einfach zu führen sein.Und ausserdem kann dem Kunden das auch egal sein, denn wie beschrieben - ist eine "bessere" Scheibe trotzdem versichert. Daher ist es auch sicher möglich im Schadensfall eine höherwertige Scheibe einbauen zu lassen und die Mehrkosten dafür selbst zu tragen. Das ist aus meiner Sicht absolut o.k. und hat auch nichts mit Betrug zu tun.

Und um dass nocheinmal für die "besonders Gescheiten" klarzustellen: Zu keinen Zeitpunkt habe ich, oder habe ich beasichtigt eine Versicherung zu betrügen. Wenn aber manch ein User aufgrund meiner technischen Frage "wie die Versicherungen an diese Informationen kommen" eine solche strafbare Handlung ableitet und dies ganz unverblümt und ohne Detailkenntnis der Sachlage - hier im Forum niederschreibt, so zeugt dies nicht nur von den dunklen Phantasien dieser User sondern ist auch ehrbeleidigend.
Ich hoffe nur dass diese User nun verstanden haben, dass bei meinem Scheibentausch die orig. ab Werk verbaute Scheibe 1:1 getauscht wurde. Dennoch entschuldige ich mich aber bei diesen User dafür, dass ich meine Scheibe auf Versicherungskosten habe tauschen lassen und obwohl ich damit in SFK 23 zurückgestuft werde, womöglich für eine höhere Versicherungsprämie dieser User mitverantwortlich bin.

Gruss

BM

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc


Dennoch entschuldige ich mich aber bei diesen User dafür, dass ich meine Scheibe auf Versicherungskosten habe tauschen lassen und obwohl ich damit in SFK 23 zurückgestuft werde, womöglich für eine höhere Versicherungsprämie dieser User mitverantwortlich bin.

1. Wenn eine Scheibe defekt ist und die wieder eingebaut wurde, die voher verbaut war, oder der Mehrpreis vom Kunden bezahlt wird, dann ist dies O.K. und es gibt nichts für das man sich entschuldigen müsste, da man sich für diesen Fall ja speziell versichert hat.

2. Ein Glasschaden ist ein Teilkaskofall. Da die Teilkasko KEINEN Schadensfreiheitsrabatt hat kann man auch NICHT zurückgestuft werden.

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc


Und um dass nocheinmal für die "besonders Gescheiten" klarzustellen: Zu keinen Zeitpunkt habe ich, oder habe ich beasichtigt eine Versicherung zu betrügen. Wenn aber manch ein User aufgrund meiner technischen Frage "wie die Versicherungen an diese Informationen kommen" eine solche strafbare Handlung ableitet und dies ganz unverblümt und ohne Detailkenntnis der Sachlage - hier im Forum niederschreibt, so zeugt dies nicht nur von den dunklen Phantasien dieser User sondern ist auch ehrbeleidigend.
Ich hoffe nur dass diese User nun verstanden haben, dass bei meinem Scheibentausch die orig. ab Werk verbaute Scheibe 1:1 getauscht wurde. Dennoch entschuldige ich mich aber bei diesen User dafür, dass ich meine Scheibe auf Versicherungskosten habe tauschen lassen und obwohl ich damit in SFK 23 zurückgestuft werde, womöglich für eine höhere Versicherungsprämie dieser User mitverantwortlich bin.

Also mein lieber BicMac,

also ich habe bisher hier nix von einer Anschuldigung irgendeiner Person gelesen. Würde ja auch keinen Sinn machen - generell sollte man hier doch auch nur Tips und Empfehlungen geben. Ob sich einer dran hält ist eine andere Sache.
Schreiben sollte man auf jeden Fall keine Sachen, die aus eigener Sicht nicht in Ordnung sind. Aus meiner Sicht ist Versicherungsbetrug nicht in Ordnung, wenn auch in der Gesellschaft überwiegend als "akzeptabel" empfunden. Somit schreibe ich hier nix zu solchen Sachen, weise nur einmal auf die Konsequenzen hin.
Wenn man sich aber in 2 Beiträgen plötzlich sehr vehement dagegen stellt, wurde vielleicht ein Versehen erkannt und das nächste Mal ein wenig anders reagiert.
Also ich weiss nicht, ob Du mich als - wie schreibst Du noch - "besonders Gescheiten" ansiehst, aber wenn, dann willkommen im Kreis? Auch wegen der Geschichte mit der Hochstufung (siehe Autoglasmeister).

Einen schönen Tag,

Greatz Spikeman

Hallo,

auch ich kann keine direkte Anschuldigung lesen. Nur das geschrieben wurde wie man diesen Fall rechtlich deuten kann.Im endefekt ist das jeden seine Entscheidung wie er es handhabt. Eine Rückstufung in eine andere SF klasse gibt es in diesen Fall auch nicht weil wie schon beschrieben das ein TK Schaden ist. Das einzige worauf dieses Einfluss nehmen kann ist in der Bewertung der RK. Ist aber eher unwahrscheinlich das dieses einen großen Einfluss hat in einer Neubewertung der Versicherungen.

Ruthe

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