Nachlackierung verschwiegen - Autokauf
Guten Abend,
ich habe gestern meinen Golf 7 GTI von einem VW Händler, 250km entfernt, abgeholt.
Der Golf ist ca. 4 Jahre alt, ist ein Leasingrückläufer und verfügt über ein "Das WeltAuto" Qualitätssiegel.
Im Kaufvertrag wurde lediglich festgehalten, dass Stossfänger und Querträger hinten erneuert wurden, weshalb er mir nicht als unfallfrei verkauft worden ist.
Leider habe ich heute festgestellt, dass der Lack unter der Dichtung vom hinteren Seitenfenster (ist ein 3-Türer) abblättert. Daraufhin bin ich damit zu einem Fachmann vor Ort gefahren. Fazit: Das komplettes Seitenteil wurde nachlackiert und gespachtelt. Ebenso wurde die Motorhaube nachlackiert. Beides relativ unprofessionell, weshalb sich nun der Lack löst. Damit muss zumindest das Seitenteil neu lackiert/teillackiert werden, da es sich sonst ausbreiten würde. Ebenfalls stört mich, dass ich nicht weiß was mit dem Wagen wirklich gewesen ist und wie groß der Schaden tatsächlich war.
Daraufhin habe ich dem Verkäufer den Fall geschildert und er hat bestätigt, dass das Fahrzeug nachlackiert worden ist, mir dies im Vorhinein jedoch nie erzählt und das trotz Nachfragen über Unfallschaden etc. Auch hat es sich so angehört, dass er sich um die Angelegenheit kümmere.
Meine Frage ist jetzt wie ich am besten weiter vorgehe und was meine Möglichkeiten als Privatperson sind.
Wagen zurückgeben oder Kaufpreisminderung und Kostenübernahme für Nachlackierung?
Macht es Sinn ein Dekra Gutachten erstellen zu lassen?
Habe morgen ein Termin beim Lackierer für einen KVA. Er meinte das man das Seitenteil teillackieren kann. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht? Habe etwas Angst das man am Ende einen Farbunterschied/-übergang sieht (Fahrzeug ist schwarz).
Freue mich auf Eure Antworten.
LG
Aviatiks
Beste Antwort im Thema
Verunfalltes Auto an dem der Lack an der Spachtelmasse abblättert?! Junge, geb dem Händler das Auto zurück und hol dir dein Geld wieder.
Wer kauft dir so eine Kiste später ab? Das sorgt doch alles nur für unnötige Kopfschmerzen.
47 Antworten
Zitat:
@NackterGolfer schrieb am 18. März 2020 um 22:03:10 Uhr:
@Tappi 64 schrieb am 18. März 2020 um 21:23:01 Uhr:
Zitat:
@NackterGolfer schrieb am 18. März 2020 um 22:03:10 Uhr:
Zitat:
Ich denke das war eher anders herum...
Jein.. würde ich dir die ganze Geschichte erzählen, wie dreist manch ein VW Händler versucht Kunden in die Irre zu führen und auch was ein deutlich größerer VW Händler dazu äußerte, wie der Gebrauchtwagenmarkt momentan unter den Vertragshändlern im Detail abläuft, würdest du dich wahrscheinlich wundern. Verunfallte Leasingrückläufer, die noch gut verkauft werden müssen, gehören da zum System.
@Tappi 64 schrieb am 18. März 2020 um 21:23:01 Uhr:
Zitat:
@NackterGolfer schrieb am 18. März 2020 um 22:03:10 Uhr:
Zitat:
Nachlackieren muss nicht angegebn werden.Selbst Neuwagen werden schon im Werk nachlackiert
Das ist richtig, auch Transportschäden fallen darunter, die durch Nachlackierungen oder sogar Teileaustausch geflickt wurden. Solche Schäden müssen gegenüber dem Erstkäufer nicht angegeben werden, als Unfallwagen gilt ein solches Neufahrzeug dann auch nicht.
Dass dabei jedoch ordentlich gespachtelt und schlecht lackiert wird, wäre mir neu.Hallo @NackterGolfer
Da bist du leider falsch informiert .
Es muss zb. eine aufgrund Lackfehler bereits im Werk nachlackierte Türe nicht angegeben werden aber wenn wieder als Beispiel eine Türe auf dem Transportweg beschädigt und daraufhin ersetzt wird handelt es sich eindeutig um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden.
Mfg Mario
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 18. März 2020 um 21:59:23 Uhr:
Verunfalltes Auto an dem der Lack an der Spachtelmasse abblättert?! Junge, geb dem Händler das Auto zurück und hol dir dein Geld wieder.
Wer kauft dir so eine Kiste später ab? Das sorgt doch alles nur für unnötige Kopfschmerzen.
Mit dem Gedanken habe ich schon gespielt, aber ist das so einfach möglich?
Ob der Lack jetzt an der Spachtelmasse ablettert weiß ich nicht, auf jeden Fall blättert er und laut Fachmann wurde in Teilbereichen gespachtelt
Das sollte ja der Lackierer wohl ohne großen Aufwand genau festellen können, eine Lackstärkemessung bringt das einwandfrei zu Tage und dauert keine Minute .
Mfg Mario
Zitat:
@Aviatiks: Gibt's unter den Weltautobedingungen irgend eine Punkt, der sich mit dem Thema Unfallwagen befasst? Auch ich würde mich zunächst an den Händler wenden, für den Rest gibt's dann hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung.
Ja gibt es und zwar steht da zu Karosserie folgender Punkt: „Penibel von oben bis unten: Unsere Mechaniker untersuchen gewissenhaft jeden einzelnen Quadratzentimeter auf Karosserie-, Lack- und Unfallschäden. Dabei inspizieren sie Kotflügel und Verkleidung, testen Einstiege und Schwellerleisten und kümmern sich um jeden Türgriff oder Befestigungsbolzen.„
Ich habe dieses meinem Verkäufer so nicht zitiert jedoch nochmal auf diese Bedingungen aufmerksam gemacht (er wird die Bedingungen ja kennen). Daraufhin entgegnete er lediglich das eine Lackierung nicht den Richtlinien eines Weltautos widerspreche...
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Zitat:
@Aviatiks schrieb am 18. März 2020 um 23:52:36 Uhr:
Zitat:
@Aviatiks: Gibt's unter den Weltautobedingungen irgend eine Punkt, der sich mit dem Thema Unfallwagen befasst? Auch ich würde mich zunächst an den Händler wenden, für den Rest gibt's dann hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung.
Ja gibt es und zwar steht da zu Karosserie folgender Punkt: „Penibel von oben bis unten: Unsere Mechaniker untersuchen gewissenhaft jeden einzelnen Quadratzentimeter auf Karosserie-, Lack- und Unfallschäden. Dabei inspizieren sie Kotflügel und Verkleidung, testen Einstiege und Schwellerleisten und kümmern sich um jeden Türgriff oder Befestigungsbolzen.„
Ich habe dieses meinem Verkäufer so nicht zitiert jedoch nochmal auf diese Bedingungen aufmerksam gemacht (er wird die Bedingungen ja kennen). Daraufhin entgegnete er lediglich das eine Lackierung nicht den Richtlinien eines Weltautos widerspreche...
Frage ist natürlich inwieweit der Händler fein raus ist, weil der Wagen theoretisch ja als Unfallwagen verkauft wurde, jedoch nicht die nachlackierte Seite und Motorhaube erwähnt wurde, was auch nicht zwingend ein Unfallschaden sein muss. Nichtsdestotrotz fühle ich mich unehrlich behandelt und hintergangen.
Zitat:
@Aviatiks schrieb am 18. März 2020 um 21:43:45 Uhr:
Das ist schonmal gut zu wissen, danke. Gespräch läuft, allerdings eingeschränkt aufgrund der aktuellen Zwangsurlaubslage 🙁
In der derzeitigen Situation schwierig.
Um was verbindliches zu haben würde ich statt Gespräch (wer weiß schon wann wieder normal gearbeitet wird) die Sachlage kurz schriftlich zusammenfassen und mitteilen dass du aufgrund der verschwiegenen Mängel vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest.
Und dann einfach die Reaktion abwarten, sowas entscheidet in einem Autohaus dann meist nicht mehr der Verkäufer sondern der Chef.
Je nach Reaktion die dann kommt ist die Sache entweder erledigt wenn die der Rückabwicklung zustimmen, ansonsten führt leider wohl der nächste Weg tatsächlich zum Rechtsanwalt.
Ein Auto was so "fachgerecht" repariert wurde dass nach so kurzer Zeit schon der Lack abblättert würde ich jedenfalls nicht haben wollen - oder wenn mit einem Preisabschlag mit dem der Verkäufer sicher nicht klar kommen wird.
Ist zwar schon ein Paar Tage älter das Thema, sonst mal hier Gelesen.
Bei meinem Stand im Kaufvertrag mit drin das aus Optischen Gründen Schürze und Motorhaube Nachlackiert wurde.
Moers75 hat vollkommen recht, schildere den Fall schriftlich mit einer Frist und bitte um Rückabwicklung.
Mit dem Auto bist du nicht gut gestartet, falls mal was passiert wirst du immer denken: Hätte ich den mal zurück...
Wie hier von mehreren erwähnt, sollte dich dein nächster Weg zu
einem Fach Rechtsanwalt führen. Hoffe du bist Rechtschutz versichert.
Zitat:
@TFSI NRW schrieb am 19. März 2020 um 12:51:25 Uhr:
Wie hier von mehreren erwähnt, sollte dich dein nächster Weg zu
einem Fach Rechtsanwalt führen. Hoffe du bist Rechtschutz versichert.
Den Weg werde ich auch zunächst einschlagen. Ich werde berichten.
LG
Zitat:
@Aviatiks schrieb am 19. März 2020 um 15:03:44 Uhr:
Zitat:
@TFSI NRW schrieb am 19. März 2020 um 12:51:25 Uhr:
Wie hier von mehreren erwähnt, sollte dich dein nächster Weg zu
einem Fach Rechtsanwalt führen. Hoffe du bist Rechtschutz versichert.Den Weg werde ich auch zunächst einschlagen. Rechtsschutz versichert bin ich. Ich werde berichten. 🙂
LG
Kann ich mir VW Händler leider nur bestätigen...."Fahrertür im Sinne der Aufbereitung anlackiert...." so stand es als Zusatz damals im Vetrag. In Wahrheit kam eine neue Tür+neuer Kotflügel an das Fahrzeug. Zusätzlich wurde die A-Säule gerichtet und gespachtelt und die Achse gerichtet.
Alles vom Gutachter bestätigt und nun ist es vor Gericht. Für mich sieht es sehr gut aus 🙂
Mein Vertrauen zu diesem VW Händler ist allerdings im Arsch!
Zitat:
@Aviatiks schrieb am 19. März 2020 um 15:03:44 Uhr:
Zitat:
@TFSI NRW schrieb am 19. März 2020 um 12:51:25 Uhr:
Wie hier von mehreren erwähnt, sollte dich dein nächster Weg zu
einem Fach Rechtsanwalt führen. Hoffe du bist Rechtschutz versichert.Den Weg werde ich auch zunächst einschlagen. Ich werde berichten.
LG
Hast du denn schon mal mit dem Händler geredet bzw. wie äußert der sich zu der Sache?
Der Anwalt kann dir immer noch helfen, wenn sich der Händler querstellt.
Eigentlich ist es ganz einfach. Der Händler hat den Unfall verschwiegen. Er ist Fachmann und muss bei sachgemäßem Ankauf feststellen, ob was getauscht, gespachtelt, nachlackiert wurde. So penibel, wie heute Gebrauchtwagen in Zahlung genommen werden, muss der Händler davon wissen.
Ich würde dem Händler schriftlich mitteilen, was festgestellt wurde und Rückabwicklung verlangen. Nichts gegen einen Unfallwagen. Das darf aber nicht verschwiegen werden.
Stellt sich der Händler quer, dann einen Anwalt zu Hilfe nehmen.
Meiner Mutter ist sowas auch schonmal passiert. Nachdem ich sie auf den vielen Spachtel hingewiesen habe, hat ein Anruf beim Verkäufer gereicht. Das Auto ging ohne weitere Diskussion zurück.
me3