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Nachbesichtigung ich bitte um Hilfe !!

VW Polo 3 (6N / 6N2)

Hallo, ich bin neu hier und hab eine ganz wichtige frage vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Also ich hatte vor ca. 2 monaten einen Unfall wo ich dran schuld war, nun hat mein Auto auf der fahrer seite einen kompletten totalschaden. 1 woche später hat mir ein autofahrer meine spur genommen und hat meinen kotflügel zerbeult, es wurde ein gutachten gemacht in höhe von 1900 euro !! Nun hab ich das auto letzte woche verkauft und jetzt will die Versicherung ( Allianz ) eine nachbesichtigung machen der vorschaden wurde im gutachten natürlich eingetragen. Das auto hatte einen restwert von 350 euro ich habe es für 1500 euro verkauft den kaufvertrag habe ich meinem anwalt geschickt, aber noch nicht an die versicherung. Nun ist die frage was passiert jetzt ? kriege ich kein geld mehr oder wird mir was abgezogen und wenn ja wieviel , ich danke im vorraus.. mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Februar 2015 um 00:04:02 Uhr:


Irgendwie verstehe ich das Problem nicht:

Laut Gutachten betrug der WBW 2100 Euro und der Restwert 350 Euro. Damit hätte die Versicherung 1750 Euro regulieren müssen.

Wenn die genannten Zahlen stimmen, muss die Versicherung 1.260,50 Euro regulieren.

Zitat:

Nun hat es der Geschädigte aber geschafft, für das Fahrzeug noch einen Verkaufspreis von 1900 Euro zu erzielen.

Es waren 1.500 Euro, aber das ist allein Angelegenheit des TE.

Zitat:

Jetzt braucht die Versicherung nur 200 Euro zu zahlen, um dem Geschädigten wieder so zu stellen, wie er ohne Unfall gestanden hätte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung da irgendwelche Probleme machen wird; sicherlich wird sie auch die Forderung nach einer Nachbesichtigung zurückziehen, wenn sie über den Verkauf informiert wird.

Falsch, 1. hat die Versicherung kein Recht, eine Nachbesichtigung zu fordern, 2. geht sie der Verkauf einen feuchten Kehricht an.

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selber Schuld. Bzw. der Anwalt wird noch mit "schuld sein" wenn er so weiter gibt.. weil er MUSS eigentlich DEINE Interessen schützen.. dazu gehört dass er keine "Dinge" presigeben muss / darf - die gegen Deine interessen sprechen.

Mein anwalt hat den kaufvertrag nicht an die versicherung geschickt ? Das habe ich noch garnicht gesagt...

Kann dir dein Anwalt nicht sagen was jetzt passieren wird ?

Wenn nicht der wer dann ?

Aber ich denke mal du wirst leer ausgehen wenn er vorher schon nen wirtschaftlicher Totalschaden war.

1900,- € was?

Wenn ein Gutachten gemacht wurde, dann sollte der Totalschaden auf der Fahrerseite ja berücksichtigt worden sein.

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Sicher 1900€ Reparaturkosten.

Nun ja. Der Wert ansich ist ja ganz nett.

Aber ohne zugehörigen WBW und Restwert ist der nichts Wert.

Interessant wäre auf alle Fälle mal der WBW den das Fahrzeug nach den Totalschaden auf der Fahrerseite überhaupt noch hatte?

Also im gutachten steht 2100 euro WBW !!

Der kotflügel war nich beschädigt nur die tür

Dann ist alles OK.

Die haben nur ein Recht auf Nachbesichtigung, wenn das von dir erstellte Gutachten offensichtlich falsch ist.

Sollte dein Anwalt wissen.

Ich hatte nur angst das ich jetzt nichts mehr an geld kriege hab mir so ein stress gemacht.. ja mein anwalt ist grad im urlaub und am montag da und wollte halt auf die schnelle wissen ob vielleicht jemand ne ahnung hat hab ja noch alle bilder vom vorschaden ist auch auf dem gutachten unübersehbar... also krieg ich den vollen betrag ausgezahlt ?

Richtet sich der WBW nicht immer nach dem Zustand vor dem Unfall inkl. der Vorschäden oder wird da immer von nem komplett unbeschädigten Fahrzeug ausgegangen ?

Also ich hab echt keine ahnung :/ deswegen bin ich hier.. also im gutachten steht 2100 euro WBW und die reperatur kosten sind 1500 euro.. 1900 mit dem gutachten zussamen... 400 geht an den gutachter.

Das ist schon gut und schön, hier zu fragen, wenn man die Materie nicht kennt. Dafür gibt es das Forum.

Aber wenn Du schon beim Anwalt bist, dann ist es sein Job, Dir alle Fragen zu beantworten. Dafür wird er (gut) bezahlt. Und nur er kennt die ganzen Unterlagen.

Dass er im Urlaub ist, ist blöd für Dich, aber eben nicht zu ändern.

Ruf ihn an, wenn er wieder da ist.

Ja wie gesagt mein anwalt kommt am montag aber ich hab mir halt sorgen gemacht und wollte auf die schnelle wissen ob ich geld kriege weil ich schon auf der suche bin auf einen neuen wagen 🙂
trozdem danke

Irgendwie verstehe ich das Problem nicht:

Laut Gutachten betrug der WBW 2100 Euro und der Restwert 350 Euro. Damit hätte die Versicherung 1750 Euro regulieren müssen.

Nun hat es der Geschädigte aber geschafft, für das Fahrzeug noch einen Verkaufspreis von 1900 Euro zu erzielen.
Jetzt braucht die Versicherung nur 200 Euro zu zahlen, um dem Geschädigten wieder so zu stellen, wie er ohne Unfall gestanden hätte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung da irgendwelche Probleme machen wird; sicherlich wird sie auch die Forderung nach einer Nachbesichtigung zurückziehen, wenn sie über den Verkauf informiert wird.

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