Nachbesichtigung ich bitte um Hilfe !!
Hallo, ich bin neu hier und hab eine ganz wichtige frage vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Also ich hatte vor ca. 2 monaten einen Unfall wo ich dran schuld war, nun hat mein Auto auf der fahrer seite einen kompletten totalschaden. 1 woche später hat mir ein autofahrer meine spur genommen und hat meinen kotflügel zerbeult, es wurde ein gutachten gemacht in höhe von 1900 euro !! Nun hab ich das auto letzte woche verkauft und jetzt will die Versicherung ( Allianz ) eine nachbesichtigung machen der vorschaden wurde im gutachten natürlich eingetragen. Das auto hatte einen restwert von 350 euro ich habe es für 1500 euro verkauft den kaufvertrag habe ich meinem anwalt geschickt, aber noch nicht an die versicherung. Nun ist die frage was passiert jetzt ? kriege ich kein geld mehr oder wird mir was abgezogen und wenn ja wieviel , ich danke im vorraus.. mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hk_do schrieb am 8. Februar 2015 um 00:04:02 Uhr:
Irgendwie verstehe ich das Problem nicht:Laut Gutachten betrug der WBW 2100 Euro und der Restwert 350 Euro. Damit hätte die Versicherung 1750 Euro regulieren müssen.
Wenn die genannten Zahlen stimmen, muss die Versicherung 1.260,50 Euro regulieren.
Zitat:
Nun hat es der Geschädigte aber geschafft, für das Fahrzeug noch einen Verkaufspreis von 1900 Euro zu erzielen.
Es waren 1.500 Euro, aber das ist allein Angelegenheit des TE.
Zitat:
Jetzt braucht die Versicherung nur 200 Euro zu zahlen, um dem Geschädigten wieder so zu stellen, wie er ohne Unfall gestanden hätte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung da irgendwelche Probleme machen wird; sicherlich wird sie auch die Forderung nach einer Nachbesichtigung zurückziehen, wenn sie über den Verkauf informiert wird.
Falsch, 1. hat die Versicherung kein Recht, eine Nachbesichtigung zu fordern, 2. geht sie der Verkauf einen feuchten Kehricht an.
32 Antworten
Vielleicht zweifelt sie aber auch den WBW von 2100€ für einen Polo 6N mit unreparierten Totalschaden an 😉.
Zitat:
@hk_do schrieb am 8. Februar 2015 um 00:04:02 Uhr:
Irgendwie verstehe ich das Problem nicht:Laut Gutachten betrug der WBW 2100 Euro und der Restwert 350 Euro. Damit hätte die Versicherung 1750 Euro regulieren müssen.
Wenn die genannten Zahlen stimmen, muss die Versicherung 1.260,50 Euro regulieren.
Zitat:
Nun hat es der Geschädigte aber geschafft, für das Fahrzeug noch einen Verkaufspreis von 1900 Euro zu erzielen.
Es waren 1.500 Euro, aber das ist allein Angelegenheit des TE.
Zitat:
Jetzt braucht die Versicherung nur 200 Euro zu zahlen, um dem Geschädigten wieder so zu stellen, wie er ohne Unfall gestanden hätte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung da irgendwelche Probleme machen wird; sicherlich wird sie auch die Forderung nach einer Nachbesichtigung zurückziehen, wenn sie über den Verkauf informiert wird.
Falsch, 1. hat die Versicherung kein Recht, eine Nachbesichtigung zu fordern, 2. geht sie der Verkauf einen feuchten Kehricht an.
Nein also schau mal ich hatte einen unfall wo der wagen einen totalschaden hatte und ich selbst schuld dran war.. 1 woche danach kam der unfall mit dem kotflügel wo ein gutachten gemacht wurde ein schaden fesgestellt wurde von 1500 euro reperatur kosten !! Der restwert beträgt 350 euro und der WBW 2100 euro nun hab ich das auto für 1500 euro verkauft !!
Mein anwalt hat gesagt die wollen jetzt eine nachbesichtigung machen und er schickt die adresse nun an die versicherung vom käufer wenn sie den nich schon längst geschlachtet haben.. Das zieht sich bestimmt in die länge (jahre) ..
Genau sie zweifeln an dem WBW in höhe von 2100 euro und deswegen machen die so ein stres..
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Also mein anwalt hat die daten vom verkäufer geschickt und die wollen jetzt wahrscheinlich eine nachbesichtigung machen und somit festellen das der schaden schon war
Was macht Dein Anwalt hauptberuflich?
Wenn die Allianz den WBW anzweifelt, darf sie das doch gerne tun. Dann soll sie sich an den Gutachter wenden, der wird ihnen sicher gern ausführlich (und kostenpflichtig) die Art und den Umfang seiner Ermittlungen darlegen.
Und noch einmal, am Fahrzeug hat ein Beauftragter der Allianz nichts zu suchen.
Also mein anwalt hat gesagt es dauertnicht mehr lange dauern und ich werdemein geld kriegen die wollen die nachbesichtigung machen.. sollen sie machen dann werden sie festestellen das der vorschaden da ist.. 🙂
Also irgendwas passt hier nicht ... dein erster Unfall tut nichts zu Sache, da ich nicht davon ausgehe, das die alte Schüssel Kaskoversichert ist. Und mit einem nicht reparierten Schaden dürftest du von der gegnerischen Versicherung wohl so um die 0 € rausbekommen. Du hast es immerhin geschafft, die Möhre für 1500 € zu verkaufen. Das dürfte wohl mehr sein, als die Kiste mit Totalschaden vorher wert war.
Man ey wollt ihr es nicht verstehn oder tut ihr nur so ?? Also ich hab einen Unfall gehabt wo ich dran schuld war. 1 woche danach zerbeult mir einer den kotflügel zerkratzt mein spiegel und die stosstange nun hat der gutachter reperatur kosten von 1500 euro aufgeschrieben !! Der WBW ist 2100 euro und die gegneriache versicherung (allianz) zweifelt das der wagen einen WBW 2100
euro hat und deswegen wollen sie eine nachbesichtigung und ich hab den wagen für 1500 euro verkauft der käufer hat den wagen schon geschlachtet !! Mein anwalt hat gesagt ich werde das geld bald bekommen also ihr sagt was anderes und mein anwalt sagr was anderes also wenn hier manche keine ahnung haben dann sollten sie einfach mal nich irgendein quatsch schreiben danke Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@Knergy schrieb am 9. Februar 2015 um 18:46:56 Uhr:
Und mit einem nicht reparierten Schaden dürftest du von der gegnerischen Versicherung wohl so um die 0 € rausbekommen.
mit welcher Rechnung kommt man auf diesen Wert?
Zitat:
Du hast es immerhin geschafft, die Möhre für 1500 € zu verkaufen. Das dürfte wohl mehr sein, als die Kiste mit Totalschaden vorher wert war.
Es steht ja die gutachterliche Feststellung im Raum, dass da Fahrzeug vor dem zweiten (also nach dem ersten) Unfall einen Wert von 2100 Euro hatte.
Der TE hat ja noch nicht verraten, welchen der im Gutachten festgestellten Werte die Versicherung anzweifelt (möglicherweise hat sie das selbst nicht mitgeteilt).
Zum Konflikt im Bereich gutachterlich festgestellter Restwert, von der Versicherung nachgewiesenes Restwertangebot und tatsächlich erzielter Verkaufserlös gab es schon reichlich Gerichtsentscheidungen. Wenn der Anwalt da entsprechend der aktuellen (und ggf. örtlichen...) Rechtsprechung sauber die Ansprüche formuliert und begründet und aufgrund des bereits zerlegten Fahrzeugs die Feststellungen des Gutachters auch nicht ernsthaft angegriffen werden können, dann könnte eine zügige Abwicklung durchaus realistisch sein.
Wenn der Anwalt aber da von der anerkannten Linie abweicht oder das Gutachten schon nach Aktenlage angreifbar ist oder auch nur die Versicherung der Meinung ist, es wäre einfach mal an der Zeit für ein von der bisherigen Linie abweichendes neues Urteil, dann kann sich das hinziehen.
Spannend könnte ggf. noch die Frage sein, ob das Fahrzeug im Zustand des Totalschadens überhaupt verkehrssicher war. Aber das ist problemlos möglich.
Ah, das ist wichtig!
"Nicht verkehrssicher" offenbar schon nach dem ersten Schaden, denn "1 woche danach zerbeult mir einer den kotflügel zerkratzt mein spiegel und die stosstange" führt nicht zu einem nicht verkehrssicheren Zustand; es sei denn, der Kotflügel behindert den Rad-/Reifenlauf.
Da könnte die Versicherung natürlich argwöhnen, dass der fragliche Kotflügel, der fragliche Spiegel und die fragliche Stoßstange bereits durch den ersten Unfall verbeult/verkratzt waren. Das Gegenteil müsste der Gutachter jetzt für Dich beweisen oder bewiesen haben. Besichtigen kann die Versicherung wegen des (vorschnellen?) Verkaufs ja nichts mehr.
Habe ich das so richtig verstanden?
Sehr richtig.. also
Fahrzeug vor schadeneintritt..
Dasfahrzeug befand sich vor dem schadeneintritt in einem gepflegetem jedoch saisondbedingtem zustand verschmutzdem zustand.
Besichtigung :
Zum zeitpunkt der besichtigung war das faahrzeug unzerlegt , farhbereit.
Das Fahrzeug ist bedingt fahrfähig da ein anstoß am reifen vorn links nicht ausgeschlossen werden kann jedoch nich verkehrssicher bzw betriebssicher.
Danke Dir, so ist das jetzt klar.
Man hat natürlich auch noch Anderes zu tun und braucht diesen ganzen Ärger nicht; das ist oft zum Durchdrehen. Aber Deine und des Gutachters Glaubwürdigkeit scheinen mir jetzt bei dieser Sachlage durch den Anwalt doch gut vertreten zu sein. Viel Glück, dass alles bald überstanden ist!