Nachbesichtigung und Gegengutachten, mit was muss ich rechnen?

Guten Tag,

ich hatte vor etwas mehr als 2 Wochen einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war. Die komplette Seite meines Autos ist verunstaltet und laut Werkstatt und Gutachter müsste man 2 Teile austauschen, die Türe neu lackieren und hinten ein großes Teil ausschweißen was insgesamt ca. 4800 € (laut DAT) kosten würde.

Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass das Auto noch ca. 4600€ Wert sei, also ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Die Versicherung würde nun aber gerne eine "Nachbesichtigung" machen (per Brief angefordert, ohne Grund).

Nun ist die Frage folgende:

Ich würde gerne in jedem Fall das Auto verkaufen (Da ich einfach nicht mit einem reparierten auto fahren möchte). Jedoch ist es so, dass es sein könnte, dass die gegnerische Versicherung den WBW senkt. Würde Sie den Wert senken, wäre es für mich natürlich sehr viel teurer ein anderes Auto zu kaufen.

Bei autoscout und mobile.de habe ich Fahrzeuge gefunden (ungefähr gleiches BJ +/- 6 Monate und ungefähr gleiche Kilometer +/- 5000 km) deren Wert bei 4750 € anfängt. Also finde ich das Gutachten meines Gutachters eigentlich angemessen, könnte ja sogar paar euros höher sein, da ich noch zusätzlichen Aufwand und Ärger habe, aber gut....

[Das Auto ist ein Ford Fiesta BJ 12/2007 mit zum Unfallzeitpunkt ca. 73.400 km]

Gibt es hier Gutachter, die mir ungefähr sagen könnten, um wie weit der WBW abweichen könnte, also mit was ich ca. rechnen müsste? (Die gegnerische Versicherung ist die Allianz)

Mir ist natürlich klar, dass ich eine Nachbesichtigung nicht zulassen müsste, da die Versicherung auch keinen Grund angegeben hat im Brief. Allerdings möchten wir auch keinen 6 Monatigen Rechtsstreit.

Eine andere Frage wäre, wie viel eine Überprüfung des "Gegengutachtens" bei einem anderen Gutachter ca. kosten würde?

Wäre es zudem eine Option, das Auto dann im Notfall reparieren zu lassen, um es dann verkaufen zu können? Würde ein repariertes Auto sehr viel weniger Geld einbringen?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank schon mal für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Ist schon klar........

Auf einmal haben -natürlich gerade diese- Rechtsanwälte richtig Ahnung.

Rechtsanwälte die sonst immer vollkommen überflüssig sind und alles nur behindern und unnötig teurer machen in der heilen Welt der Schadenregulierung.

Wer hier wohl Lobyistengelabere beteibt........🙄

Und das Wort "dumm" lässt du hier dich bitte zukünftig einfach mal weg.

Vielen Dank dafür.

Eines stimmt aber:

Freiberufliche Sachverständige sind in der Tat nicht unfehlbar.

Sie lassen sich aber nicht kaufen, wie einige ander bereits genannten "Kollegen" und vor allen Dingen lassen Sie sich nicht verarschen und mit irgend welchen Geschwätz fü doof verkaufen.

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Zitat:

Original geschrieben von Laokoon123

 Mir ist natürlich klar, dass ich eine Nachbesichtigung nicht zulassen müsste, da die Versicherung auch keinen Grund angegeben hat im Brief. Allerdings möchten wir auch keinen 6 Monatigen Rechtsstreit.

Gut und richtig erkannt.

Den Rechtsstreit gibt es auch dann, wenn der Sachverständige der Versicherung dich besuchen wird.

oder glaubst du ernsthaft daran, dass dieser Sachverständige über mehr Sachkunde verfügt wie deiner?

Kontaktiere deinen Sachverständigen und lass dich nicht vorführen.

Dieser wird dir sicher weiterhelfen, wenn es ein qualifizierter SV ist,

Ja es ist ein Sachkundiger. Aber was sollen wir dann weiter machen?

Ich habe schon gelesen, dass man bei so einer Nachbesichtigung auf jedenfall den eigenen Gutachter (eventuell sogar den Anwalt) dabei haben sollte. Oder würdest du etwas komplett anderes raten?

Der Nachbesichtigungsort würde zudem in der selben Werkstatt sein.

EDIT: Ein weiteres Problem wäre zudem, dass der Erstgutachter, mein Auto in die Restwertbörse gestellt hatte. Diese Angebote sind ja auch nur 1 Monat gültig. Wenn sich das alles hinauszögert, dann kann ich diese Angebote auch nicht mehr annehmen.

Wenn du einer Nachbesichtung zustimmst, dann selbstverständlich nur im beisein deines SV.

Kannst du machen, musst du aber nicht, ist dir freigestellt.

Dein Anwalt muss da nicht dabei sein.

Wenn du das nicht möchtest, hast du keine Nachteile, auch wenn dir hier jemand etwas anderes erzählen möchte.

Das Gutachen deines SV ist erst einmal für dich das Maß der Dinge (wäre ja auch noch schöner, wenn es anders wäre).

Da bedeutet für dich:

Wenn die Versicherung meint, dass Gutachten deines SV wäre falsch, dann muss diese das direkt mit diesem klären.

Das betrifft natürlich auch den Restwert.

Du kannst das Auto zu dem im Gutachten ausgewiesenen Restwert sofort verkaufen, wenn du möchtest, oder aber auch nicht. Das ist ebenfalls deine freie Entscheidung. Du musst nicht auf die "Freigabe" der Versicherung warten. Das ist einfach nur dummes Gelabere nichts anderes.   

Noch mal zur Klarstellung:

Du bist ein Laie.

Du kannst und darfst dich auf die Feststellungen deines beauftragten Sachverständigen verlassen.

Das ist Fakt und Stand der Rechtsprechung.

Lass dir da nichts anderes erzählen und lass dich vor allen Dingen nicht bange machen.

Okay vielen Dank.

Dann werde ich mich mit meinem Gutachter in Verbindung setzen. Ich habe gerade noch nachgeschaut, und er gehört zur GTÜ. Das ist gut, oder?

Bist du zufällig Gutachter? (Nur aus interesse)

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Ja, dass bin ich.

Ich bin öffentlich bestellter und vereidigter KFZ- Sachverständiger einer Kammer

Ich bin zerifizierter KFZ- SV des IFS für KFZ- Schäden und Bewertung

Icih bin anerkannter und geprüfter KFZ- Sachverständiger für KFZ- Schäden und Bewertungen im Bundesverband der
freiberuflichen KFZ- Sachverständigen BVSK

Der Rest meiner Qualifikationen tut -zumindest in deinem Fall hier- nichts zur Sache.

Und was ich -dem lieben Herrgott sei Dank- nicht bin bin:

- Angestellter oder Mitarbeiter des DEKRA (grüne Männchen)
- Sachverständiger der SSH (Schnelle Schaden Halbierer)
-Sachverständiger der Pseudo- Freien SV Organisation "Carexpert"
(das sind die Sachverständigen, welche von der R+V Versicherung in den Arsch getreten und entlassen wurden)

Dein Sachverständiger ist im übrigen auch qualifiziert. Sachverständige der GTÜ verfügen über eine sehr gute Qualifikation und unterwerfen sich einer regelmäßigen Qualtiätsüberwachung im Gegensatz zu einigen anderen "Kollegen" welche in diesem Posting weiter oben angeführt wurden.

Ok vielen Dank schon mal für deine Unterstützung.

Hier nun mein Plan.
1. Morgen Früh meinem Gutachter anrufen, und ihm meine Situation erklären.
2. Hoffen, dass er der Versicherung anruft und es klärt? Muss er das überhaupt?
3. Das Auto verkaufen.

Und noch eine theoretische Frage. Kann ich selbst auch noch Bilder, die ich am Unfalltag gemacht habe meinem Gutachter zukommen lassen. Ist das legal? Oder kann er nochmal nachträglich Bilder machen und dem Gutachten beifügen?

Der Grund wieso ich das frage ist folgender:
Wenn ich das Auto nun schon verkaufe, damit ich "Startgeld" habe, wäre es ja gut wenn ich noch ein paar "extra" Bilder habe, falls es vor Gericht kommt.

Gruß

Dein SV wird nicht bei der Versicherung anrufen. Warum auch?

Er bekommt dort sowieso nur dumme Antworten.

Im übrigen muss der Sachbearbeiter auch gar nicht mit ihm sprechen.
Ansprechpartner und Anspruchsteller bist du oder evtl. dein Anwalt, welchen du im übrigen hier umgehend mandatieren solltest.

Was gibt es da auch zu besprechen?

Es liegt ein Gutachten vor, welches dein SV für dich erstellt hat. warum muss das hier zur Diskussion gestellt werden?

Löse dich hier mal ganz schnell (je eher desto besser) von den Gedanken, dass du hier im Dialog mit der Versicherung etwas bewegen kannst.

Du hast es bereits schon jetzt verkackt, weil du selber einen Sachverständigen beauftragt hast, ohne die Versicherung zu fragen.

Wenn du an dem Unfall keine Schuld hat, muss die Versicherung auch deinen Anwalt bezahlen (@all so ist das halt, wenn man meint Anspruchsteller und freier Gutachter geht nicht)

Bilder brauchst du nicht weiterleiten, dein SV wird schon genügend Fotos gefertigt haben.

Das muss jetzt aber an Infos reichen.

Ruf deinen SV an, der sagt dir, wie es weitergeht.

Hallo,

wenn die Allianz so anfängt, gibt es für mich nur 2 Dinge zu tun:

1.) Sofort einen Fachanwalt einschalten.

2.) Bis zur Abstimmung mit Deinem Anwalt eine Nachbesichtigung verhindern. Sollte der Wagen bei einer Werkstatt stehen, diese entsprechend anweisen.

Mit der Allianz ist im Zusammenhang mit KFZ-Haftpflichtschäden nicht zu spaßen.

Gruß Rainer

Zitat:

Original geschrieben von Rainer560sk
 
Mit der Allianz ist im Zusammenhang mit KFZ-Haftpflichtschäden nicht zu spaßen.
 
Gruß Rainer

das sind auch nur zahnlose Hunde, die bellen aber nicht beißen. 

Aber eines ist wirklich mitterweile die traurige Realität:

KH-Schaden = Rechtsanwalt.

Je eher, desto besser.

Auf jede Aktion muss eine Reaktion erfolgen.

Ich sehe schon, da muss der Anwalt her.

Anwaltskosten zahlt in dem Fall die Allianz dann. Auch die Prozesskosten, falls es dazu kommen sollte?

Gruß

Hallo,

zu den Prozesskosten kann ich nichts sagen.

Es ist aber gängige Praxis der Allianz, wenn eine Nachbesichtigung erfolgt ist, nur den Betrag dieses Gutachtens zu zahlen und sich auf den Rest verklagen zu lassen.

Daher:

Anwalt einschalten und Nachbesichtigung verhindern.

Gruß Rainer

Zitat:

Original geschrieben von Laokoon123


Auch die Prozesskosten, falls es dazu kommen sollte?

wenn du den prozess gewinnst....

aus eigener leidlicher erfahrung mit der arroganz würde ich dir dazu raten dein auto in eine verschlossene garage zu stellen...und falls es auf der betriebsgelände der werkstatt steht, mit der werkstatt klären, das die dem gutachter keinen zutritt zum fahrzeug erlauben bzw. kennzeichen abmachen und die fin in der windschutzscheibe von innen mit nem blatt papier abdecken!

@ Dellenzähler,

wie immer eine sehr gute und korrekte Auskunft, hab da wirklich nichts hinzuzufügen.

@ TE und alle anderen,

genauso und nicht anders wird die Schadensregulierung angegangen.

Hier werden bestimmt noch die üblichen Verdächtigen aufschlagen und wieder wirrwar schreiben, von "mit der gegenerischen Versicherung versuchen zu reden" oder "RA brauchst Du nicht" oder" klar die gegnerische Vers. darf nachbesichtigen, oder was weiss ich, alles bullschid.

einen entspannten Tag noch.

Mal ne doofe Frage, wissen wir denn ob das GA des TE Sachlich- und fachlich sauber und korrekt ist 😕

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