Nach über einem Jahr folgt die Abrechnung...
Hallo,
ich habe meinen Sportback 2.0 TFSI im Februar letzten Jahres gekauft (gebraucht mit Audi + Garantie). Da ich sehr viel Öl brauchte habe ich ihn zum freundlichen meines Vertrauens gebracht. Resultat "Riefen in Brennräume". Dank Audi Garantie bekam ich einen Austauschmotor, was mich natürlich sehr freute.
Heute, über ein Jahr später folgt eine Rechnung über 2800 € (Gesamtrechnung 5700 €). Ist dies rechtens?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von fbr27
Nur mal interessehalber: Wo steht das?Zitat:
Original geschrieben von clickme
Da dir hier niemand Rechtsbelehrung geben darf
Das ist im RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) geregelt.
Die Rechtsanwaltskammern mahnen Verstöße gerne ab, dies ist für den Betreiber der Seite mit Kosten verbunden.
Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1962 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) regelte bis zum 30. Juni 2008 nebst fünf Ausführungsverordnungen in Deutschland die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Danach durften neben Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Notaren nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten – einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) – geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist. Andere Personen durften beispielsweise die Bezeichnung Rechtsbeistand nicht führen oder ein Inkassounternehmen betreiben.
Seit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden.
Bevor man die Sache mit dem Rechnungsersteller klärt ist es natürlich viel schlauer einen Thread in einem anonymen Forum zu starten.
Hier hat kein Mensch einen blassen Schimmer von dem Vorgang, deshalb sind jede Menge hilfreiche Tips zu erwarten.
Sollte dem TS hier nicht geholfen werden, dann ab zur Wahrsagerin und die Karten legen lassen.
Auf keinen Fall mit der Buchaltung der Werkstatt in Kontakt treten, die haben nämlich am wenigsten Ahnung von dem ganzen Vorgang.
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Die Aussage "In den ersten 6 Monaten ist die Gewährleistung somit wie eine Garantie." ist also Unfug.
Ist es nicht, da muß jeder Mangel (außer eben Verschleiß oder Eigenverschulden) behoben werden, genau wie bei der Garantie.