Nach über einem Jahr folgt die Abrechnung...

Audi

Hallo,

ich habe meinen Sportback 2.0 TFSI im Februar letzten Jahres gekauft (gebraucht mit Audi + Garantie). Da ich sehr viel Öl brauchte habe ich ihn zum freundlichen meines Vertrauens gebracht. Resultat "Riefen in Brennräume". Dank Audi Garantie bekam ich einen Austauschmotor, was mich natürlich sehr freute.

Heute, über ein Jahr später folgt eine Rechnung über 2800 € (Gesamtrechnung 5700 €). Ist dies rechtens?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fbr27



Zitat:

Original geschrieben von clickme


Da dir hier niemand Rechtsbelehrung geben darf
Nur mal interessehalber: Wo steht das?

Das ist im RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) geregelt.

Die Rechtsanwaltskammern mahnen Verstöße gerne ab, dies ist für den Betreiber der Seite mit Kosten verbunden.

Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1962 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) regelte bis zum 30. Juni 2008 nebst fünf Ausführungsverordnungen in Deutschland die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Danach durften neben Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Notaren nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten – einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) – geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist. Andere Personen durften beispielsweise die Bezeichnung Rechtsbeistand nicht führen oder ein Inkassounternehmen betreiben.

Seit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden.

Bevor man die Sache mit dem Rechnungsersteller klärt ist es natürlich viel schlauer einen Thread in einem anonymen Forum zu starten.
Hier hat kein Mensch einen blassen Schimmer von dem Vorgang, deshalb sind jede Menge hilfreiche Tips zu erwarten.

Sollte dem TS hier nicht geholfen werden, dann ab zur Wahrsagerin und die Karten legen lassen.

Auf keinen Fall mit der Buchaltung der Werkstatt in Kontakt treten, die haben nämlich am wenigsten Ahnung von dem ganzen Vorgang.

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Zitat:

Original geschrieben von tilo8


Hallo,

ich habe meinen Sportback 2.0 TFSI im Februar letzten Jahres gekauft (gebraucht mit Audi + Garantie). Da ich sehr viel Öl brauchte habe ich ihn zum freundlichen meines Vertrauens gebracht. Resultat "Riefen in Brennräume". Dank Audi Garantie bekam ich einen Austauschmotor, was mich natürlich sehr freute.

Heute, über ein Jahr später folgt eine Rechnung über 2800 € (Gesamtrechnung 5700 €). Ist dies rechtens?

Da wir hier im Forum nichts über deine Vereinbarungen wissen, ist es das Sinnvollste, sich bei einem Rechstanwalt beraten zu lassen, ist für ADAC Mitglied sogar kostenfrei!

Gruß

Was soll man dazu sagen ohne den Vertrag zu kennen?

Du schreibst nicht wann du den Austauschmotor bekommen hast? Du schreibst nur daß du den Wagen im Februar letzten Jahres gekauft hast? Wenn der Motor innerhalb eines halben Jahres nach Kauf getauscht wurde kann er dir keine Rechnung ausstellen (Gewährleistung in den ersten 6 Monaten), wenn es später war kommt es auf deine Garantiebedingungen an.

schau mal ins BGB nach Verjährungsfristen... Wenn die Rechnungsstellung an sich zulässig ist ist noch nichts verjährt und damit rechtens.

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Da dir hier niemand Rechtsbelehrung geben darf, ist es wohl am besten den Thread löschen zu lassen.

Grüße,

clickme
MT-Team

Zitat:

Original geschrieben von clickme


Da dir hier niemand Rechtsbelehrung geben darf

Nur mal interessehalber: Wo steht das?

Zitat:

Original geschrieben von fbr27



Zitat:

Original geschrieben von clickme


Da dir hier niemand Rechtsbelehrung geben darf
Nur mal interessehalber: Wo steht das?

Das ist im RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) geregelt.

Die Rechtsanwaltskammern mahnen Verstöße gerne ab, dies ist für den Betreiber der Seite mit Kosten verbunden.

Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1962 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) regelte bis zum 30. Juni 2008 nebst fünf Ausführungsverordnungen in Deutschland die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Danach durften neben Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Notaren nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten – einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) – geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist. Andere Personen durften beispielsweise die Bezeichnung Rechtsbeistand nicht führen oder ein Inkassounternehmen betreiben.

Seit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden.

Bevor man die Sache mit dem Rechnungsersteller klärt ist es natürlich viel schlauer einen Thread in einem anonymen Forum zu starten.
Hier hat kein Mensch einen blassen Schimmer von dem Vorgang, deshalb sind jede Menge hilfreiche Tips zu erwarten.

Sollte dem TS hier nicht geholfen werden, dann ab zur Wahrsagerin und die Karten legen lassen.

Auf keinen Fall mit der Buchaltung der Werkstatt in Kontakt treten, die haben nämlich am wenigsten Ahnung von dem ganzen Vorgang.

Gekauft habe ich das Auto im Febraur 2011. In den ersten zwei Monaten hatte ich den zu hohen Ölverbrauch gemeldet. Im Juni/Juli 2011 wurden dann div. Tests gemacht und schlussendlich der Motor getauscht. Laut Audi sollten erst die Kolbenringe getauscht werden, als der Motor dann aber aufgemacht wurde, sah man die Riefen im Zylinder. Es handelt sich um einen gebrauchten Audi A3 Sportback Bj. 2006, gekauft mit der Audi + Garantie.

Zitat:

Original geschrieben von wacken


Du schreibst nicht wann du den Austauschmotor bekommen hast? Du schreibst nur daß du den Wagen im Februar letzten Jahres gekauft hast? Wenn der Motor innerhalb eines halben Jahres nach Kauf getauscht wurde kann er dir keine Rechnung ausstellen (Gewährleistung in den ersten 6 Monaten), wenn es später war kommt es auf deine Garantiebedingungen an.

Das wären dann 5 Monate nach dem Kauf, somit müsste das eigentlich keine Rechnung geben. Hast du schon mal beim Rechnungssteller nachgefragt? Das wäre evt. aufschlußreicher als uns hier raten zu lassen.

Hallo,

es ist korrekt, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen darf. Allerdings wird diese hier auch kaum erfolgen können, da niemand Vorgang/Vertragsbedingungen etc. kennt.
Man kann also im Moment nichts weiter tun, als dir Tipps zu geben, wie du weiter vorgehen sollst. Und die treffende Antwort kam bereits als erstes: Lasse dich von einem Anwalt beraten, immerhin geht es doch um eine ordentliche Summe.

Gruß Jürgen
MT-Team

Die Vertragsbedingungen sind uninteressant, denn der Schaden ist innerhalb der ersten 6 Monate entstanden und somit ist die Reparatur kostenlos.

.. so pauschal ist das nicht richtig. Gewährleistung heißt nicht, dass man generell jeden Schaden ersetzt bekommt. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast natürlich beim Verkäufer - sollte dieser jedoch beweisen können, dass der Schaden beim Verkauf nicht bestanden hat und ggf. durch den Käufer verursacht wurde, oder es eine Sache ist, die unter Verschleiß anzusehen ist, gibt es auch keine kostenlose Reparatur... Gewährleistung ist eben keine Garantie.
Das muss in diesem Fall jetzt nicht zwingend zutreffen - aber da sind wir wieder bei dem Punkt, dass uns hier nicht genügend Infos um den Vorgang zur Verfügung stehen.

Gruß Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von Designs


.. so pauschal ist das nicht richtig. Gewährleistung heißt nicht, dass man generell jeden Schaden ersetzt bekommt. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast natürlich beim Verkäufer - sollte dieser jedoch beweisen können, dass der Schaden beim Verkauf nicht bestanden hat und ggf. durch den Käufer verursacht wurde, oder es eine Sache ist, die unter Verschleiß anzusehen ist, gibt es auch keine kostenlose Reparatur... Gewährleistung ist eben keine Garantie.

Verschleiß ist ausgenommen, das ist klar, dürft hier aber wohl kaum der Fall sein, das ist aber bei einer Garantie auch ausgenommen. Zu beweisen, daß der Schaden beim Kauf nicht bestanden hat dürft fast unmöglich sein. In den ersten 6 Monaten ist die Gewährleistung somit wie eine Garantie.

Gewährleistung und Garantie darf man nicht in einem Topf werfen.
Garantie ist an die Bedingungen des Herstellers gebunden und Garantie erhält man in der Regel vom Hersteller (Garantieversicherungen wie MENEKS usw. haben auch eigene Bedingungen).

Bei der Gewährleistung hat der Gesetzgeber die Bedingungen vorgegeben, Gewährleistung erhält man vom Verkäufer.
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat, nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr und der Käufer muss belegen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat (dieser Beweis ist schwer anzutreten, oft nur über teure Gutachten für die der Käufer in Vorkasse treten muss).

Deshalb ist in den ersten 6 Monaten der Verkäufer der erste Ansprechpartner, ein Weiterschieben auf die Garantie sollte man sich nicht bieten lassen. Oft hilft ein freundlicher Hinweis, dass man unter Umständen einen Anwalt mit ins Boot holt.

Die Aussage "In den ersten 6 Monaten ist die Gewährleistung somit wie eine Garantie." ist also Unfug.

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