Nach Mpu wieder erwischt mit thc

Hallo erstmal Kompliment an das Forum.

Hab schon viel gelesen doch nichts gefunden was mich schlauer gemacht hat.

Zu meiner Geschichte :
Wurde Ende 2008 von der Polizei angehalten. Urintest, Blutabnahme alles drum und dran. Anzeige wurde fallen gelassen also keine Owi. Dann kam einige Zeit später eine Anordnung zu zum Äg. Positiv. Darauf hin wurde mein FE entzogen. Nach Positiver Mpu und 6 Monate Abstinenz 2010 wiedererlangt. Am 03.04. Letzte Woche wieder angehalten und ich denke diesmal ist es auch eine Owi. Was hab ich zu befürchten? Da es meine erste Owi ist.
Kann ich auf eineinmaligen Konsum plädierenwenn die Blutwerte es zulassen? . Da es 5 Jahre her ist.
Bitte um Hilfe.
Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Man Man Man älter geworden und doch nixs gelernt und nun nach einer Fluchtmöglichkeit suchen.

Sry aber meine berreichtschaft solch ein Verhalten zu unterstützen liegt im Minus bereich.

PS: Schreit nach Moralapostel, mir egal. Ob THC oder Alkohol völlig egal es gehört nicht in den Straßenverkehr.

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Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 22. März 2015 um 22:21:34 Uhr:


Worauf ich hinaus will ist, dass der Nachweis des Konsums von Cannabis nicht ausreicht, um wegen Besitzes verurteilt zu werden.

Genauso ist es. Auch dazu gibt es Rechtsprechung. Die Einstellung erfolgt nach §170 Stpo, nicht nach §153.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 22. März 2015 um 20:12:18 Uhr:



Meine Güte 🙄 Zum einen: Sie hat gegen §29 BtmG verstoßen. Das ist eine Straftat, d.h. sie ist eine Straftäterin.
Dann: nur weil das Verfahren eingestellt worden ist (wahrscheinlich nach §170 (2) StPO), heisst das noch lange nicht, dass sie keine Straftat begangen hat. Es bedeuted lediglich, das die Straftat nicht zur Anklage gekommen ist.
Drittens: die BVerfG Entscheidung zum "Eigenbedarf" besagt ausdrücklich nicht, das geringe Mengen zum Eigenbedarf erlaubt sind - dort steht lediglich, das die Bestrafung für den Eigenkonsum geringer Mengen ausgesetzt bzw straffrei gestellt ist. Macht für den Jockel auf der Straße im Endeffekt keinen Unterschied, ist aber juristisch was völlig anderes, denn nicht alles, was nicht verboten ist, ist gleichzeitig erlaubt.

Ok. Du findest es also iO, daß der Dame, welche

NICHT

unter dem Einfluss von Drogen gefahren ist, sondern im Gegenteil mit dem Wissen daß ihre Fahrtüchtigkeit durch den Konsum ned mehr gegeben ist, ein Taxi genommen hatte, welche zum Zeitpunkt der Kontrolle

KEINE

Drogen konsumiert hatte und

FAHRGAST

im Taxi war, völlig Nüchtern im Bezug auf bewusstseinsveränderten Stoffe war; daß eben dieser Dame der Lappen entzogen wird?

Ist das so richtig?

@cornerbackX24 schrieb am 22. März 2015 um 20:12:18 Uhr:

Zitat:

Meine Güte 🙄 Zum einen: Sie hat gegen §29 BtmG verstoßen. Das ist eine Straftat, d.h. sie ist eine Straftäterin.
Dann: nur weil das Verfahren eingestellt worden ist (wahrscheinlich nach §170 (2) StPO), heisst das noch lange nicht, dass sie keine Straftat begangen hat. Es bedeuted lediglich, das die Straftat nicht zur Anklage gekommen ist.
Drittens: die BVerfG Entscheidung zum "Eigenbedarf" besagt ausdrücklich nicht, das geringe Mengen zum Eigenbedarf erlaubt sind - dort steht lediglich, das die Bestrafung für den Eigenkonsum geringer Mengen ausgesetzt bzw straffrei gestellt ist. Macht für den Jockel auf der Straße im Endeffekt keinen Unterschied, ist aber juristisch was völlig anderes, denn nicht alles, was nicht verboten ist, ist gleichzeitig erlaubt.

Du unterscheidest hier juristisch sehr fein - allerdings nur da, wo es Dir bzw. Deiner Sicht der Dinge dienlich ist. Das geht nicht, man muss dann schon konsequent bleiben. Sie ist juristisch gesehen eben keine Straftäterin, sondern unschuldig, weil sie nicht verurteilt wurde. Das müsste ein Polizist eigentlich wissen.

Davon abgesehen rechtfertigt selbst eine Straftat nicht, jemanden in anderen Zusammenhängen dann verwaltungsrechtlich zu schikanieren, obwohl dies gegen geltendes Recht verstößt - genau dieses Verständnis spricht aber aus Deinen Worten. Einem verurteilten Dieb (ja, das ist definitiv ein Straftäter) kann man auch nicht einfach den Führerschein auf dem Verwaltungsweg wegnehmen. Den Rechtsstaat zeichnet es aus, dass er mit denjenigen korrekt umgeht, die gegen seine Gesetze verstoßen - nicht mit denjenigen, die sie einhalten, das ist eine Selbstverständlichkeit.

Ich werde bei solchen Geschichten einfach den Verdacht nicht los, dass man mit Kanonen auf Spatzen schießt, weil man glaubt, es wäre einfach, während die Bekämpfung echter strafrechtlicher Probleme halt sehr viel schwieriger ist (defininitv nicht persönlich gemeint).

Mal pur aus Interesse, nach wieviel Zeit schlagt so'n Test auf negativ bei Konsum von XTC oder Kannabis?

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Den Test gibt es nicht, verschiedene Tests haben verschiedene Nachweisgrenzen und bei jedem Menschen ist die Abbaurate unterschiedlich.
Bei den gängigen Urintests der Polizei kann u.U. ein einziger Joint im Monat ausreichen, damit der Test nie negativ wird.
Synthetische Drogen wie Extasy sind i.d.R. deutlich kürzer nachweisbar, Stunden bis wenige Tage.

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 22. März 2015 um 23:41:09 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 22. März 2015 um 20:12:18 Uhr:



Meine Güte 🙄 Zum einen: Sie hat gegen §29 BtmG verstoßen. Das ist eine Straftat, d.h. sie ist eine Straftäterin.
Dann: nur weil das Verfahren eingestellt worden ist (wahrscheinlich nach §170 (2) StPO), heisst das noch lange nicht, dass sie keine Straftat begangen hat. Es bedeuted lediglich, das die Straftat nicht zur Anklage gekommen ist.
Drittens: die BVerfG Entscheidung zum "Eigenbedarf" besagt ausdrücklich nicht, das geringe Mengen zum Eigenbedarf erlaubt sind - dort steht lediglich, das die Bestrafung für den Eigenkonsum geringer Mengen ausgesetzt bzw straffrei gestellt ist. Macht für den Jockel auf der Straße im Endeffekt keinen Unterschied, ist aber juristisch was völlig anderes, denn nicht alles, was nicht verboten ist, ist gleichzeitig erlaubt.
Ok. Du findest es also iO, daß der Dame, welche NICHT unter dem Einfluss von Drogen gefahren ist, sondern im Gegenteil mit dem Wissen daß ihre Fahrtüchtigkeit durch den Konsum ned mehr gegeben ist, ein Taxi genommen hatte, welche zum Zeitpunkt der Kontrolle KEINE Drogen konsumiert hatte und FAHRGAST im Taxi war, völlig Nüchtern im Bezug auf bewusstseinsveränderten Stoffe war; daß eben dieser Dame der Lappen entzogen wird?

Ist das so richtig?

Auch wenn ich kein Canabis-Befürworter bin (aber auch kein Hater) und denke, fahren unter THC-Einfluss gehört hart bestraft, find ich das auch Käse. Sonst könntest du ja jedem, der Abends aus der Bar kommt direkt an der Tür den Führerschein abnehmen, weil er was getrunken hat und ja vielleicht unter Alkoholeinfluß fahren könnte.

Also wenn bestrafen, dann wenn auf frischer Tat ertappt.

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 22. März 2015 um 23:41:09 Uhr:


Ok. Du findest es also iO, daß der Dame, welche NICHT unter dem Einfluss von Drogen gefahren ist, sondern im Gegenteil mit dem Wissen daß ihre Fahrtüchtigkeit durch den Konsum ned mehr gegeben ist, ein Taxi genommen hatte, welche zum Zeitpunkt der Kontrolle KEINE Drogen konsumiert hatte und FAHRGAST im Taxi war, völlig Nüchtern im Bezug auf bewusstseinsveränderten Stoffe war; daß eben dieser Dame der Lappen entzogen wird?

Ist das so richtig?

Ja, denn die Geschichte - so, wie sie erzählt wird, ist nicht rund. Sicherlich mag sie, was ihre polizeiliche Akte angeht, Ersttäterin (also das erste Mal mit Rauschgift in eine Kontrolle gekommen sein) sein und somit scheint die MPU - Aufforderung seitens der FS - Stelle erstmal überzogen.

Nun ist es aber so, das Rauschgiftkonsumenten nicht einfach so von heute auf morgen mit dem Konsum anfangen, definitiv nicht mit Anfang/Mitte Zwanzig und erst recht nicht bei Cannabis. Dort dürfte das Einstiegsalter eher so 15 - 16 Jahre sein (für die Meisten), wobei ich denke, dass sich das heute eher Richtung 14 Jahre und ggf sogar (allerdings einer Minderheit der Fälle) darunter verschoben hat.
Auch ist es so, das diese Konsumenten dann mehr oder wenig regelmäßig rauchen, und das lt. Erhebungen im Mittel bis 30 - 35 Jahre. Jetzt hat Cannabis bei diesen (wie auch immer man sie nennen mag - Dauer-, Regelmäßig- usw) Konsumenten folgende Eigenschaft: die Abbauprodukte sammeln sich im Körper an und dieser sogenannte "mittlere THC - Gehalt im Plasma" (das ist irgendein Abbauprodukt, ich weiss grade nicht genau welches) wird dann auch bei einer Blutentnahme bestimmt.
Daran kann der Laborarzt ziemlich genau bestimmen, wie lange und häufig der Konsum stattfindet bzw -fand.
Also: ist der Wert in einem bestimmten Bereich: Dauerkonsument; ist er darunter: Erstkonsument bzw Gelegenheitskonsument aber mit großen Abständen zwischen dem Konsum usw.

Anhand dieses Wertes (neben dem der aktiven Substanz im Blut, aber der ist primär wichtig für die sofortige Sicherstellung des Führerscheins und ggf fürs Strafverfahren) wird dann Seitens der FS - Stelle der Vorwurf gemacht, charakterlich ungeeignet zu sein. Weil eben nicht nur Einmalkonsument oder Ersttäter, sondern eben Regelmäßig und auf Dauer - das Blut lügt nicht.

Um das abzuklären, fordert die FS - Stelle ein Screening des Probanden bzw nimmt die Blutprobe der Polizei (wenn eine erfolgt) als Basis.

Und ich finde, für die Selbstverständlichkeit, ein Taxi genommen zu haben, wenn sie zu einem Konzert mit der Intention geht, Rauschgift zu konsumieren, sollte KEINER gelobt werden, das gebietet eigentlich der gesunde Menschenverstand (unabbhängig mal ob es jetzt Rauschgift oder Alkohol ist, der Konsumiert wird).

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 23. März 2015 um 01:14:56 Uhr:



Du unterscheidest hier juristisch sehr fein - allerdings nur da, wo es Dir bzw. Deiner Sicht der Dinge dienlich ist. Das geht nicht, man muss dann schon konsequent bleiben. Sie ist juristisch gesehen eben keine Straftäterin, sondern unschuldig, weil sie nicht verurteilt wurde. Das müsste ein Polizist eigentlich wissen.

Davon abgesehen rechtfertigt selbst eine Straftat nicht, jemanden in anderen Zusammenhängen dann verwaltungsrechtlich zu schikanieren, obwohl dies gegen geltendes Recht verstößt - genau dieses Verständnis spricht aber aus Deinen Worten. Einem verurteilten Dieb (ja, das ist definitiv ein Straftäter) kann man auch nicht einfach den Führerschein auf dem Verwaltungsweg wegnehmen. Den Rechtsstaat zeichnet es aus, dass er mit denjenigen korrekt umgeht, die gegen seine Gesetze verstoßen - nicht mit denjenigen, die sie einhalten, das ist eine Selbstverständlichkeit.

Ich werde bei solchen Geschichten einfach den Verdacht nicht los, dass man mit Kanonen auf Spatzen schießt, weil man glaubt, es wäre einfach, während die Bekämpfung echter strafrechtlicher Probleme halt sehr viel schwieriger ist (defininitv nicht persönlich gemeint).

Das weiß ich schon und formal hast du da recht was die Bezeichnung angeht. Allerdings: mein Job ist es, alle Tatbestandsmerkmale anzuschauen, zu subsummieren und den Tatvorwurf in Form einer Anzeige zu machen. Rechtswidrig sind Straftaten immer und über die Schuld entscheide ich nicht.

Ich stimme dir insofern zu, dass sie nicht verurteilt worden ist. Straftäterin ist sie mit dem Verwirklichen aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmal trotzdem - genauso wie bei der (einfachen) Körperverletzung, welche auch in der Regel eingestellt wird oder - wie letzten Mittwoch - die Steinewerfer/Demonstranten in Frankfurt.

Ansonsten: siehe oben 😉

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 24. März 2015 um 07:10:47 Uhr:


...
Ich stimme dir insofern zu, dass sie nicht verurteilt worden ist. Straftäterin ist sie mit dem Verwirklichen aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmal trotzdem - genauso wie bei der (einfachen) Körperverletzung, welche auch in der Regel eingestellt wird oder - wie letzten Mittwoch - die Steinewerfer/Demonstranten in Frankfurt.
...

Sorry für off-topic - aber wie siehst du das als Mitarbeiter der Exekutive wirklich?

Das war ja nun nicht mehr wirklich "demonstrieren", unstrittig.

Meiner Meinung nach ist das auch keine (einfache) Körperverletzung mehr - sondern (drastisch gesagt) versuchter Mord resp. Terrorismus ... versuchen, seine eigene Meinung mit absoluter Gewalt rücksichtslos kundzutun ...

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. März 2015 um 07:54:08 Uhr:


Meiner Meinung nach ist das auch keine (einfache) Körperverletzung mehr - sondern (drastisch gesagt) versuchter Mord resp. Terrorismus ... versuchen, seine eigene Meinung mit absoluter Gewalt rücksichtslos kundzutun ...

Das sieht ein Gesetz aber ein bissel anders. Für versuchten Mord müsstest beispielsweise die Mordmerkmale herausstellen. Auch der Terrorvorwurf muss hier begründet werden.

Und ist nicht jeder Streit ein Versuch, seine eigene Meinung durchzusetzen ? Da wird auch schon mal geschubst oder ähnliches.

Ich will solcherart ,,Demonstrationen, auf keinen Fall gutheissen, aber Täter haben hierzulande eben auch Rechte. Und wenn es nur ein fairer Prozess ist.

@cornerbackX24 schrieb am 24. März 2015 um 07:10:47 Uhr:

Zitat:

Das weiß ich schon und formal hast du da recht was die Bezeichnung angeht. Allerdings: mein Job ist es, alle Tatbestandsmerkmale anzuschauen, zu subsummieren und den Tatvorwurf in Form einer Anzeige zu machen. Rechtswidrig sind Straftaten immer und über die Schuld entscheide ich nicht.

Ich stimme dir insofern zu, dass sie nicht verurteilt worden ist. Straftäterin ist sie mit dem Verwirklichen aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmal trotzdem - genauso wie bei der (einfachen) Körperverletzung, welche auch in der Regel eingestellt wird oder - wie letzten Mittwoch - die Steinewerfer/Demonstranten in Frankfurt.

Ansonsten: siehe oben 😉

Dass Du dem nachgehst und eine Anzeige schreibst, ist ja auch richtig (wobei es ja durchaus auch Kollegen von Dir gibt, die sich gerne mal weigern, eine Anzeige aufzunehmen). Ich werfe der Polizei in dem Fall ja auch nichts vor, die hat sich korrekt verhalten, meinetwegen sogar noch mit der Meldung an die Führerscheinstelle. Diese jedoch verhält sich nach geltender Rechtsmeinung grundgesetzwidrig - muss man nicht weiter kommentieren, geht gar nicht.

Zum Rest: Es liegt ja eben überhaupt keine Blutprobe vor und es wird auch keine geben, weil die gar nicht verlangt wurde. Nur schon das Anordnen des Drogenscreenings ist gemäß geltender Rechtslage nicht statthaft - kümmert die Verwaltungsbehörde aber nicht.

Was mich generell stört ist der Unterton Deiner Beiträge zu diesem Thema: "Mein Gott, sie ist eine Straftäterin". Erstens ist das, wie Du selber einräumst, gar nicht wahr (nein, Du bestimmst genau betrachtet noch nicht einmal, was als Straftat anzusehen ist, sondern das tut ein Richter aufgrund des Gesetzes. Du schreibst eben nur die Anzeige und wirst gegebenenfalls als Zeuge geladen. Das meine ich keineswegs abwertend, sondern das ist u.a. Deine Aufgabe) und zweitens, selbst wenn: Was ist dann? Muss man es bei Straftätern mit dem Gesetz nicht so genau nehmen? Darf man einem Dealer auch mal die Fresse polieren? Einen Kidnapper ein bisschen foltern? Wie gesagt, der Rechtsstaat lässt sich daran erkennen, wie er und seine Behörden mit diesen Typen umgehen. Ein Staat, dessen Behörden sich in selbstherrlicher Weise nicht an die eigenen Gesetze oder gar an die Verfassung halten, der bekommt bald einmal massive Probleme - der Bürger findet ihr Handeln nämlich nicht mehr legitim und nimmt sich auch das Recht heraus, die Gesetze so zu befolgen, wie es ihm passt.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. März 2015 um 07:54:08 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 24. März 2015 um 07:10:47 Uhr:


...
Ich stimme dir insofern zu, dass sie nicht verurteilt worden ist. Straftäterin ist sie mit dem Verwirklichen aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmal trotzdem - genauso wie bei der (einfachen) Körperverletzung, welche auch in der Regel eingestellt wird oder - wie letzten Mittwoch - die Steinewerfer/Demonstranten in Frankfurt.
...
Sorry für off-topic - aber wie siehst du das als Mitarbeiter der Exekutive wirklich?

Das war ja nun nicht mehr wirklich "demonstrieren", unstrittig.

Meiner Meinung nach ist das auch keine (einfache) Körperverletzung mehr - sondern (drastisch gesagt) versuchter Mord resp. Terrorismus ... versuchen, seine eigene Meinung mit absoluter Gewalt rücksichtslos kundzutun ...

Das ist rechtlich jetzt völlig schief - selbst wenn ich Dir direkt mit einem Pflasterstein auf den Kopf schlage, ist das noch nicht unbedingt versuchter Mord und Terrorismus schon gar nicht.

Der entscheidende Punkt ist aber auch hier: Kann jemandem eine Straftat (egal welche) jenseits begründeter Zweifel nachgewiesen werden? Wenn dies nicht der Fall ist, dann gilt er als unschuldig. Dabei spielt die Schwere der Tat keine Rolle. Ob Du auf der Autobahn 20 zu viel (noch nicht mal eine Straftat) hattest, beim Ladendiebstahl erwischt wurdest oder jemanden totgeschlagen hast: In jedem Fall braucht es eben Beweise, die begründete Zweifel an Deiner Schuld ausräumen. Es ist eben nicht so, dass bei schwereren Verbrechen plötzlich niedrigere Hürden gelten - und das ist auch gut so, denn für die Angeklagten geht es da nicht mehr nur um ein paar Euro, sondern um Jahre ihres Lebens.

Zitat:

Was mich generell stört ist der Unterton Deiner Beiträge zu diesem Thema: "Mein Gott, sie ist eine Straftäterin". Erstens ist das, wie Du selber einräumst, gar nicht wahr (nein, Du bestimmst genau betrachtet noch nicht einmal, was als Straftat anzusehen ist, sondern das tut ein Richter aufgrund des Gesetzes. Du schreibst eben nur die Anzeige und wirst gegebenenfalls als Zeuge geladen. Das meine ich keineswegs abwertend, sondern das ist u.a. Deine Aufgabe) und zweitens, selbst wenn: Was ist dann? Muss man es bei Straftätern mit dem Gesetz nicht so genau nehmen? Darf man einem Dealer auch mal die Fresse polieren? Einen Kidnapper ein bisschen foltern? Wie gesagt, der Rechtsstaat lässt sich daran erkennen, wie er und seine Behörden mit diesen Typen umgehen. Ein Staat, dessen Behörden sich in selbstherrlicher Weise nicht an die eigenen Gesetze oder gar an die Verfassung halten, der bekommt bald einmal massive Probleme - der Bürger findet ihr Handeln nämlich nicht mehr legitim und nimmt sich auch das Recht heraus, die Gesetze so zu befolgen, wie es ihm passt.

Volle Zustimmung.

Da braucht man sich auch nicht wundern, wenn die Exekutive von Teilen der Bevölkerung zunehmend als "der Feind" wahrgenommen wird. Diese Entwicklung ist imho zu einem nicht unerheblichen Teil hausgemacht.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 24. März 2015 um 11:58:06 Uhr:


Dass Du dem nachgehst und eine Anzeige schreibst, ist ja auch richtig (wobei es ja durchaus auch Kollegen von Dir gibt, die sich gerne mal weigern, eine Anzeige aufzunehmen). Ich werfe der Polizei in dem Fall ja auch nichts vor, die hat sich korrekt verhalten, meinetwegen sogar noch mit der Meldung an die Führerscheinstelle. Diese jedoch verhält sich nach geltender Rechtsmeinung grundgesetzwidrig - muss man nicht weiter kommentieren, geht gar nicht.
Zum Rest: Es liegt ja eben überhaupt keine Blutprobe vor und es wird auch keine geben, weil die gar nicht verlangt wurde. Nur schon das Anordnen des Drogenscreenings ist gemäß geltender Rechtslage nicht statthaft - kümmert die Verwaltungsbehörde aber nicht.

Was mich generell stört ist der Unterton Deiner Beiträge zu diesem Thema: "Mein Gott, sie ist eine Straftäterin". Erstens ist das, wie Du selber einräumst, gar nicht wahr (nein, Du bestimmst genau betrachtet noch nicht einmal, was als Straftat anzusehen ist, sondern das tut ein Richter aufgrund des Gesetzes. Du schreibst eben nur die Anzeige und wirst gegebenenfalls als Zeuge geladen. Das meine ich keineswegs abwertend, sondern das ist u.a. Deine Aufgabe) und zweitens, selbst wenn: Was ist dann? Muss man es bei Straftätern mit dem Gesetz nicht so genau nehmen? Darf man einem Dealer auch mal die Fresse polieren? Einen Kidnapper ein bisschen foltern? Wie gesagt, der Rechtsstaat lässt sich daran erkennen, wie er und seine Behörden mit diesen Typen umgehen. Ein Staat, dessen Behörden sich in selbstherrlicher Weise nicht an die eigenen Gesetze oder gar an die Verfassung halten, der bekommt bald einmal massive Probleme - der Bürger findet ihr Handeln nämlich nicht mehr legitim und nimmt sich auch das Recht heraus, die Gesetze so zu befolgen, wie es ihm passt.

Zum Ersten möchte ich mal sagen, ich schreibe hier nicht als Angehöriger meiner Behörde, sondern als Privatperson, das scheint einigen nicht ganz klar zu sein.

Zu deinem Problem mit der Benennung: ich könnte sie (die Dame) auch Beschuldigte-aber-nicht Verurteilte oder Straftäterin(Verfahren eingestellt) nennen.
Nur was macht das für einen Unterschied? Schau dir mal die juristische Definition von Straftat an; ich habe diese damals gelernt (und die findet sich auch in Einschlägiger Literatur):Eine Straftat ist ein Verhalten oder eine Verhaltensweise, welche im Strafrecht durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB besagen, daß eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Sie ist nicht verurteilt worden aber trotzdem hat sie eine Straftat begangen. Was du machst, sind doch einfach nur semantische Spielchen. Du kannst sie gerne anders nennen, ich bevorzuge, das Kind beim Namen zu nennen wie man so schön sagt 😉

Zu dem zweiten Teil des zweiten Absatzes: bis dahin habe ich eigentlich gedacht, du möchtest wirklich diskutieren, mittlerweile denke ich einfach, du suchst Streit. Habe ich an irgendeiner Stelle gesagt, daß Straftäter Menschen zweiter Klasse sind oder daß ich ich mit "Klientel" anders umgehe als z.B. mit Anzeigeerstattern? Oder woraus schließt du das?

Du redest viel und gerne von Verfassungswidrigkeit. Was hindert dich denn daran, beim BVerfG Verfassungsbeschwerde gegen die Praxis der Führerscheinstellen einzulegen? Steht bekanntlich jedem Bürger offen und kostet dich nichts. Ich habe dir mal das Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde rausgesucht. Viel Erfolg! (und das meine ich ernst)

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. März 2015 um 07:54:08 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 24. März 2015 um 07:10:47 Uhr:


...
Ich stimme dir insofern zu, dass sie nicht verurteilt worden ist. Straftäterin ist sie mit dem Verwirklichen aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmal trotzdem - genauso wie bei der (einfachen) Körperverletzung, welche auch in der Regel eingestellt wird oder - wie letzten Mittwoch - die Steinewerfer/Demonstranten in Frankfurt.
...
Sorry für off-topic - aber wie siehst du das als Mitarbeiter der Exekutive wirklich?

Das war ja nun nicht mehr wirklich "demonstrieren", unstrittig.

Meiner Meinung nach ist das auch keine (einfache) Körperverletzung mehr - sondern (drastisch gesagt) versuchter Mord resp. Terrorismus ... versuchen, seine eigene Meinung mit absoluter Gewalt rücksichtslos kundzutun ...

Sei mir nicht böse, aber das gehört hier in diesen Thread nicht rein 😉 Dieser

Artikel

aus der FAZ spiegelt eigentlich meine Meinung - wobei ich am Mittwoch nicht in Frankfurt im Einsatz war.

Ihr braucht euch eigentlich nicht mehr groß streiten, der TE hat sich zuletzt auf Seite 2 gemeldet. 😉

Gruß Metalhead

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