Nach mißlungener MPU doch den Führerschein machen

Hallo Leute!

Vorab: Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.

Genaue Geschichte: Er ist Alkoholiker, seit inzwischen gut einem Jahr trocken und möchte seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder herstellen und dazu den Führerschein neu machen. Sein Vater hat zugesagt, die Kosten bei der Fahrschule vorzuschießen.

Er hatte früher mal einen Führerschein, doch nach einer Trunkenheitsfahrt ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Durch die MPU ist er seinerzeit durchgefallen. Das ist allerdings schon lange her, wenn ich es richtig verstanden habe, fingen damals die Jahreszahlen noch mit der 1 an.

Frage: Gibt es Fristen, nach denen er die MPU nicht mehr braucht? Die Kosten hierfür übernimmt der Vater nämlich nicht und er selbst kann sie auch nicht tragen.

Liebe Grüße
Meehster

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Aber dieses Thema wäre wohl im Bereich MPU des Verkehrsportals besser aufgehoben,da sitzt das Fachpersonal das die Tücken einer MPU im Detail kennt.Sei es als Betroffener oder sonstiger Beschäftigung damit.
Dort sollte er aber selbst schreiben da mitunter etwas tiefer gebohrt werden muß und Details wichtig sein können.

Der so ziemlich einzig richtige Hinweis, sollte unbedingt befolgt werden. MT ist für derartige Fragen das sicherlich falsche Forum.

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Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von wolf24


daß Alkohol und Fahren nicht kompatibel ist
wer das nicht kapiert hat, wird von gewissenhaft arbeitenden fahrschulen nicht zur prüfung angemeldet - so einfach. 🙂

Populistischer Schmarn.

Wie soll eine Fahrschule das durch "gewissenhaftes Arbeiten" feststellen?
Es gibt schwerst Alkohol-Abhängige, da merken diesen Umstand selbst enge Bekannte wie direkte Arbeitskollegen nicht, die 8 Stunden am Tag direkt gegenüber sitzen und sich mit den intensiv unterhalten, weil sie Mitglied im gleichen Team sind.

Zitat:

entscheidend für eine erfolgreiche mpu ist der (in D recht kostenintensive) nachzuweisende weg dahin.

Auch Quatsch.

Ärztliche Gutachten der Leberwerte kosten 60 Euro und sind alle 6 Wochen fällig. 6 Monate Abstinenznachweis bedeuten 4 Untersuchungen, 12 Monate sind 8 Untersuchungen, deutlich weniger, als man üblicherweise für Steuer und Versicherung bezahlen würde.

Dass irgendwelche Entzugsmaßnahmen, Therapien oder Vorbereitungen vorgeschrieben sind, ist falsch. Wird immer wieder aus speziellen Kreisen behauptet, damit eine "Amortisationsrechnung" aufgeht, ist aber nur ausgedacht.

Eine stationäre Entgiftung, die auch nirgends vorgeschrieben ist, aber in bestimmten Fällen extrem hilfreich, zahlt sogar jede Krankenkasse.

Zitat:

in fällen, wie alkoholismus und drogensucht (nicht gleichzustellen mit "einem glas zu viel"😉 ist eben in jedem fall eine therapie nachzuweisen.

Dafür zeige mir doch mal den gesetzlichen Hintergrund.

Wird mal Zeit, dass man hier von Behauptungen zu Beweisen kommt.
Und bitte keine Angstmacherei aus der Weihnachtsmann-Argumentation, sondern die klare juristische Basis, die zu dieser spezifizierten Auflage führt, bevor man zur MPU zugelassen wird.
Oder ein Anforderungsbestandteil der MPU-Bewertungsrichtlinie ist und bei Nichtbestätigung zwingend zu einer Negativbewertung führen muss oder als Gegenprobe auch, dass die Bestätigung zu einer positiven Bewertung führt.

In dem Fall ging es ja ums Absitzen der Fristen. Die Punkte vom Fahren unter Alkohol mit dem Auto sind definitiv weg, da das sowie die nichtbestandene MPU schon über 10 Jahre her ist. Nur wegen Alkohol auf dem Fahrrad kann (und wird wahrscheinlich) noch die Eintragung in FL bestehen.

Die Frage war, ob es einfach eine Frist gibt, nach der man den Führerschein einfach neu machen kann (inklusive Fahrschulbesuch und allem).

Nachweise über die Abstinenz gibt es keine. Daß er Alkoholiker ist, hat er auch nur selbst gesagt und nicht vorgeworfen bekommen. Er hat sich häuptsächlich mit Bier ernährt (sehr kalorienreich und er ist trotzdem spindeldürr), geraucht und auch mehrfach täglich gekifft.
Von einem Tag auf den anderen hat er Ende 2008 mit Alkohol, Nikotin und THC (hatte er auch täglich) gleichzeitig aufgehört - was ich übrigens sehr beeindruckend finde. Mit dem Rauchen aufzuhören habe ich selbst nie länger als eine Woche durchgehalten 😉

Die Sache ist auch, daß er selbst nicht wirklich über Rücklagen verfügt. Er ist erwerbslos und möchte dies eben ändern. Dazu braucht er eben den Führerschein. Sein Vater gibt maximal 2000 € zum Führerschein dazu (müßte aber auch reichen) und das war es.

Wenn er unter diesen Voraussetzungen dazu verdammt ist, eben nicht arbeiten zu können, dann ist das nun mal so.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Er ist erwerbslos und möchte dies eben ändern. Dazu braucht er eben den Führerschein.

Wenn er unter diesen Voraussetzungen dazu verdammt ist, eben nicht arbeiten zu können, dann ist das nun mal so.

Kann man daraus schließen, daß er eine Tätigkeit als Fahrer ausüben möchte?

Gibt es für den Fall, daß er keine Möglichkeit hat, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, keine alternativen Möglichkeiten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, bei der er keine Fahrerlaubnis benötigt?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Er ist erwerbslos und möchte dies eben ändern. Dazu braucht er eben den Führerschein.

Wenn er unter diesen Voraussetzungen dazu verdammt ist, eben nicht arbeiten zu können, dann ist das nun mal so.

Kann man daraus schließen, daß er eine Tätigkeit als Fahrer ausüben möchte?

Gibt es für den Fall, daß er keine Möglichkeit hat, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, keine alternativen Möglichkeiten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, bei der er keine Fahrerlaubnis benötigt?

Er braucht in aller Regel ein Fahrzeug, um zu einer Arbeitsstelle überhaupt hinzukommen. ÖPNV? Kannst dort vergessen, der erste Bus dort fährt morgens um kurz nach 7. In einige Gewerbegebiete dort fährt der erste Bus etwa eine halbe Stunde bevor die ersten Leute Feierabend haben. Mein Schatz hat z.B. im Preload bei UPS gearbeitet. Die UPS-Laster mußten um halb 9 morgens den Hof verlassen und mein Schatz hatte dann Feierabend, nachdem Arbeitsbeginn um zwischen 2:30 und 4:30 Uhr war. ÖPNV war dort nur von ca. 8 bis 20 Uhr.

Auch gibt es viele Arbeitsstellen, wo man auch den Führerschein braucht, wenn man nicht hauptsächlich fährt. Sei es bei Arbeiten beim Kunden oder wenn fertige Ware ausgeliefert werden muß. Er ist vom erlernten Beruf her Handwerker.

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@meehster:

wenn der behörde keine ALKOHOLABHÄNGIGKEIT (seniorengrosschrift extra für roadwin und seinen fanclub) bekannt ist (könnte aber auch durch die damalige begutachtung bekannt geworden sein), muss es nicht zwangsläufig auf eine therapie hinauslaufen.

DANN wäre es gut möglich, dass eine mpu den - aus finanzieller sicht - günstigeren weg darstellt und abstinenznachweise und die richtigen antworten auf die fragen des psychologen ausreichen.

fahrschulbesuche und "neu machen" ist nicht nötig. nicht nach 10, nicht nach 15 und nicht nach 25 jahren. auch nicht in bayern - dort ist lediglich ein RA zwischen den antragsteller und die FEB zwischenzuschalten.

oder das bundesland mal kurz zu wechseln - womit wir beim thema "scheinwohnsitze in D" angekommen wären - ob man hier tatsächlich an seinem "wohnort" wohnt, prüft hierzulande - im gegensatz zu osteuropa - nämlich niemand.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


@meehster:

wenn der behörde keine ALKOHOLABHÄNGIGKEIT (seniorengrosschrift extra für roadwin und seinen fanclub) bekannt ist (könnte aber auch durch die damalige begutachtung bekannt geworden sein), muss es nicht zwangsläufig auf eine therapie hinauslaufen.

In der Gegenprobe behauptets Du, dass bei einer Alk-Abhängigkeit ein Therapienachweis erfolgen muss:

Genau dafür bitte eine Link irgendwo in was "Öffentliches", also zB. Gesetze, Verordnungen, Bewertungsrichtlinien MPU, ...

Du stellst wieder nur eine Behauptung auf.

Zitat:

DANN wäre es gut möglich, dass eine mpu den - aus finanzieller sicht - günstigeren weg darstellt und abstinenznachweise und die richtigen antworten auf die fragen des psychologen ausreichen.

Eine reine Behauptung ohne jeden Nachweis dafür.

Hier in dem vorliegenden Fall sogar klar durch den TE geschrieben, dass nicht einmal Abstinenznachweise gefordert waren.

Zitat:

auch nicht in bayern - dort ist lediglich ein RA zwischen den antragsteller und die FEB zwischenzuschalten.

Auch hier fehlt der Nachweis, dass ein RA notwendig ist.

Ich hatte doch extra um Beweise gebeten, und nun sind es doch nucr wieder Behauptungen und Angsmacherei. Die stehen sogar schon im Widerspruch zu den eher kargen Angaben des TE hier.

zum einen kennst du dich doch auch im "vp" aus - du findest die erbetenen erfahrungswerte aus der praxis auch dort.

zum anderen bin ich grad im moment viel zu faul, nachweise von dir darüber, dass der "fs-tourismus" um 98% zurückging zu verlangen.

bzgl. der BY-thematik - besorg' dir für den anfang mal die liste der lokalen verkehrsanwälte und arbeite sie ab.

selber - bist ja schon gross. 🙂

vor allem - wo, bitte, siehst du jetzt "schon wieder" angstmacherei - habe doch selber geschrieben, dass unter den vom TE erst jetzt dargestellten umständen DIE MPU DER BESSERE WEG sein kann.

die angstmacherei, dass by nach 10 jahren kategorisch nicht prüfungsfrei wiedererteilt ging von Sir Donald aus!

von daher - wat willst du denn jetzt?

frag ihn.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


die angstmacherei, dass by nach 10 jahren kategorisch nicht prüfungsfrei wiedererteilt ging von Sir Donald aus!

Nö,geht vom Ministerium in Bayern aus,ist aber keine Angstmacherei sondern die Erfahrung einiger im VP.

Ob ein Anwalt dabei viel helfen kann? Die nächste Frage ist was einfacher ist,die Prüfung zu machen was nach 10 Jahren ohne Fahrpraxis sicherlich kein Fehler ist oder unter Umständen vor das Verwaltungsgericht zu ziehen um nach einem Jahr ein Urteil zu bekommen,wie auch immer das ausfällt.

Hier hat einer das Antwortschreiben seines Regierungspräsidiums eingestellt.

www.eu-fuehrerschein-forum.de/.../

Aber an sich ist es irrelavant da die Person um die es geht wohl kaum in Bayern lebt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Nö,geht vom Ministerium in Bayern aus,ist aber keine Angstmacherei sondern die Erfahrung einiger im VP.

bedingte zustimmung - erkläre DAS aber roadwin und nicht mir. 🙂

Zitat:

Ob ein Anwalt dabei viel helfen kann? Die nächste Frage ist was einfacher ist,die Prüfung zu machen was nach 10 Jahren ohne Fahrpraxis sicherlich kein Fehler ist oder unter Umständen vor das Verwaltungsgericht zu ziehen um nach einem Jahr ein Urteil zu bekommen,wie auch immer das ausfällt.

und hier kommt wieder der sinn einer RSV zum vorschein. der anwalt macht, du lehnst dich solange zurück... es sein denn, du brauchst die alten kategorien *jetzt sofort*. es besteht auch die möglichkeit, sich aussergerichtlich zu einigen.

das von dir verlinkte forum ist (nachdem es seit jan. 09 einige zeit anders war) wieder viel viel besser geworden. aber absolut alle der ihm zu entnehmenden informationen sind auch (noch) nicht korrekt.

(allgemein, nicht bezogen auf deinen link).

Zitat:

Original geschrieben von meehster


In dem Fall ging es ja ums Absitzen der Fristen.

15 Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung, die zur MPU geführt hat.

Hier liegt aber eine Stolper-Falle, der Vorfall 2006 mit dem Fahrrad. War der "ausreichend", dann wurden die 15 Jahre damit neu gestartet.

Zitat:

Die Punkte vom Fahren unter Alkohol mit dem Auto sind definitiv weg,

Punkte sind unerheblich.

Die stehen in der Fahrerlaubnisakte und wenn die Fahrerlaubnis nicht mehr existiert - weil sie entzogen wurde -, dann sind auch die Punkte in der gleichen Sekunde mit "entzogen", also weg.

Zitat:

da das sowie die nichtbestandene MPU schon über 10 Jahre her ist.

Eine nicht bestandene MPU ist unerheblich, sie kann keine "erneuten" Eignungszweifel hervorrufen, was hier warum auch immer aus bestimmter Richtung behauptet wird.

Eine MPU wird angeordnet, weil Eignungszweifel bestehen, eine negative MPU erzeugt keine neuen oder "frischen" Eignungszweifel, sondern bestätigt die ursprüngliche Grundannahme von Eignungszweifeln.

Zitat:

Die Frage war, ob es einfach eine Frist gibt, nach der man den Führerschein einfach neu machen kann (inklusive Fahrschulbesuch und allem).

15 Jahre.

Aber die Fahrerlaubnis muss nicht neu "gemacht" werden, also Fahrschule und Prüfung, sondern nur neu beantragt werden.

Die Fahrschulausbildung wie auch die abgelegten Prüfungen haben keine Befristung oder "Verfallsdatum", sie bleiben, einmal abgelegt, lebenslang gültig. Wie auch der Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort".

Das einzige, was neu muss, ist der Sehtest, der hat nur 2 Jahre Gültigkeit und das Passbild, das muss "aktuell" sein und das Foto aus der ersten Fahrerlaubnis ist es ganz sicher nicht mehr.

Das Ganze zuzüglich rund 180 Euro Gebühren, der Satz für eine Neuerteilung nach Entzug, etwa 6 Wochen warten und das Ding abholen.

Was hier aus bestimmter Seite auch als "besondere Fähigkeit" dargestellt wird: dass alle ehemaligen Erlaubnisklassen bei der Umschreibung wieder "erscheinen" ist auch keine Besonderheit, sondern die Folge aus der Tatsache, dass eine einmal abgelegte Prüfung nicht verfällt.

Keine besondere Fähigkeit von spezialisierten Leuten, sondern der normale Verwaltungsvorgang, der von ganz allein abläuft. Man muss nur bei der Neubeantragung auch das Kreuzchen vor den ganzen ehemals vorhandenen Klassen machen. Macht man das nicht, dann bekommt man sie auch nicht, aber weil man sie nicht beantragt hat, nicht weil man vergessen hat, den Voodoomaster zu beauftragen.

Zitat:

Nachweise über die Abstinenz gibt es keine.

Damit wäre doch klar eine Behauptung widerlegt, dass grundsätzlich AN zu liefern sind.

Der damalige Verstoß wird so "gering" gewesen sein, dass für derartige Forderungen keine Rechtsbasis vorhanden war.

Das kann aber heute deutlich anders sein, durch den Vorfall mit dem Fahrrad. Damit ist er Alk-Mehrfachtäter und wird sehr wahrscheinlich jetzt um Abstinenznachweise nicht herum kommen.

Vorab auf der Führerscheinstelle nachfragen, am Besten vorher telefonisch Termin machen, damit sich ein Sachbearbeiter auch das komplett anschauen kann, hingehen und sich alles erklären lassen: Ablauf der Fristen, Auflagen als Zugangsberechtigung zur MPU, also vorher zu erledigen.

Zitat:

Daß er Alkoholiker ist, hat er auch nur selbst gesagt und nicht vorgeworfen bekommen. Er hat sich häuptsächlich mit Bier ernährt (sehr kalorienreich und er ist trotzdem spindeldürr), geraucht und auch mehrfach täglich gekifft.

Ist er als mehrfach-abhängig (Alk und THC) bei der Behörde bekannt und bestraft, war es eine MPU mit Mehrfach-Fragestellung, oder ging es "nur" um Alk.

Ich vermute mal nur Alk, bei Drogen, insbesondere in der Menge wäre ein Mehrfach-Screening normalerweise Pflicht gewesen.

War das mit dem Rad auch "nur" Alk oder auch THC-Konsum mit bei, also auffällig und nun amtlich?

Zitat:

Von einem Tag auf den anderen hat er Ende 2008 mit Alkohol, Nikotin und THC (hatte er auch täglich) gleichzeitig aufgehört - was ich übrigens sehr beeindruckend finde. Mit dem Rauchen aufzuhören habe ich selbst nie länger als eine Woche durchgehalten 😉

Das ist auch beeindruckend.

Hat auch erhebliche Vorteile, wenn es zu ärztlichen Gutachten kommt.

Nachzuweisende Abstinenzzeiträume beginnen nicht ab dem Tag, von dem man aufhört, sondern erst ab dem Tag, wo die Leberwerte wieder im Normalbereich sind.

Ein Alki, der heute aufhört, muss erst einmal eine bestimmte Wartezeit absitzen, bis er den ersten Lebertest überhaupt besteht und damit der geforderte Abstinenzzeitraum auch beginnt.

Genau darin liegt auch eine eventuell notwendige stationäre Aufnahme, die sogenannte "Entgiftung". War der Alk-Konsum sehr erheblich, kommen die Leberwerte nicht mehr herunter. Erst durch eine Intensiv-Behandlung mit entsprechender Dauer-Medikation bekommt man überhaupt die Chance, die Leber wieder so schnell zu "rekonstruieren", dass man mit den "richtigen" Leberwerten in übersehbarer Zeit überhaupt beginnen kann.

Eine Entgiftung muss man nicht zwingend machen, kann man das auch durch einfaches Abwarten schaffen. Aber ob man tatsächlich bis zu 8 Jahre dann auch absolut alkfrei durchhält, bis man mit ärztlichen Gutachten beginnen kann, ist eher fraglich.

Zitat:

Dazu braucht er eben den Führerschein. Sein Vater gibt maximal 2000 € zum Führerschein dazu (müßte aber auch reichen) und das war es.

Ganz ehrliche Einschätzung ?

Geld nehmen, auch was die Mpu kostet und damit an einen Ort umziehen, der vom öffentlichen Nahverkehr gut versorgt ist.

Mit der Aktion mit dem Rad hat er sich alles zerschossen. Abstinenznachweise, MPU und Neubeantragung kosten rund 1.000 Euro. Sind die Drogen noch bekannt, kommen nochmal 400 Euro dazu. Vorbereitung gibt es kostenfrei bei Hilfsorganisationen oder auch per Web, im bzw. über das VP und der dort erhaltenen Hilfe haben es nicht wenige geschafft.

Somit 1.000 bis 1.400 Euro aus eigener Tasche, in der nichts drin ist, oder bis 2021 ( 2006 + 15 ) die MPU aussitzen - was wohl 359 Euro Regelsatz bedeutet.

Umzug, damit man einen Arbeitsplatz auch ohne Fahrerlaubnis erreichen kann und dort das Geld erarbeiten, was man für eine Neubeantragung inkl. MPU benötigt - wenn er dann noch ein Auto braucht / will.

Umgekehrt wird nicht funktionieren.
Meine Einschätzung aus vielen ähnliche Fällen. Wer sich erst einmal an den Regelsatz gewöhnt hat und sich dann auch noch selber unter einen unerfüllbaren finanziellen Druck setzt, der wird eher kurz als mittelfristig das Handtuch werfen und die Schuld dafür bei anderen suchen und nach 2-3 Bier auch finden - der deutsche Regelkreis.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


von daher - wat willst du denn jetzt?

Beweise, Links, ...

Das war jetzt der zweite gescheiterte Versuch und es sind wieder nur Behauptungen - nur jetzt mit Überheblichkeiten garniert - das nutzt Dir nur nichts, weil es mich und vermutlich auch Andere, weder beeindruckt noch überzeugt nur belustigt und eher meine Meinung von Dir bestätigt.

Fachargumentation und sachliche Auseinandersetzung sind nicht so Dein Ding?
Probiere es doch einfach, erstaune uns doch mit tatsächlichem Fachwissen, wäre doch mal was neues.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von meehster


In dem Fall ging es ja ums Absitzen der Fristen.
15 Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung, die zur MPU geführt hat.

leider falsch - 15 jahre seit der versagungsentscheidung nach der selbst beigebrachten oder durch das begutachtende institut übesandte gutachten.

oder - wenn der betroffene den antrag zurückgenommen hat - ab - wie du sagst - der entscheidung, die zur mpu geführt hat.

ein erneuter antrag und seine versagung würde wieder die counter auf 0 setzen.

@beweise, links: ich werde mich hüten, ins "vp" zu verlinken. dass ich personenbezogene informationen weitergebe, kannst auch vergessen.

bleibt dir wohl nur die "suchfunktion". 😁
(von dort)

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Wie soll eine Fahrschule das durch "gewissenhaftes Arbeiten" feststellen?

man lernt sich ja kennen. bspw. die ws-anmeldung dauert gute 5 stunden - ungefähr so lange dauert auch eine begutachtung bei der mpu.

Zitat:

Es gibt schwerst Alkohol-Abhängige, da merken diesen Umstand selbst enge Bekannte wie direkte Arbeitskollegen nicht, die 8 Stunden am Tag direkt gegenüber sitzen und sich mit den intensiv unterhalten, weil sie Mitglied im gleichen Team sind.

es gibt eine menge rückfälle - auch mehrfacher - nach erfolgreicher mpu. ebenfalls leute, die sich sofort nach der bestehen die schon zuhause vorgedrehte tüte anzünden.

ja - rückfällige eufs-besitzer hat auch JEDE der eu-fahrschulen. allerdings ist den meissten - ich schätze mal 98% - auch bekannt, dass mit einem nicht deutschen eu-fs die rennleitung von vornherein sensibilisiert ist. viele wurden zuvor schon mal "von anderen" fahrschulen " abgezockt...

"jeder", der es geschafft hat, eine fe zu erhalten, weiss, dass es nicht einfach war. die strafen wurden heraufgesetzt. warum sollte jemand sein neuerlangtes leben, was durch die nicht mehr beschränkte mobilität einem gefängniskreislauf nicht mehr so nahekommt ein weiteres mal aufs spiel setzen... anstatt sich bspw. ein taxi zu nehmen?

sperrfristen bestehen auch noch. ich kann die sichtweise, dass eine mpu in jedem fall die bessere und ein fe-neuerwerb in jedem fall die schlechtere alternative (zum sauberbleiben) ist nachvollziehen. bezweifele aber, ob das (mit dem besser) denn unbedingt so stimmt.

auf grund der fehlenden fahreignungsprüfung - hab ich zuvor schonmal aufgezählt was diese beinhaltet - vor der fahrerlaubniserteilung aus meiner subjektiven sicht schon mal von vornherein nicht.

ok - du hast mich nicht nach ihr, sondern nach fakten gefragt.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Somit 1.000 bis 1.400 Euro aus eigener Tasche, in der nichts drin ist, oder bis 2021 ( 2006 + 15 ) die MPU aussitzen - was wohl 359 Euro Regelsatz bedeutet.

der TE lässt uns ja raum zur spekulation. gesetzt den fall, dass der entzugsgrund - die eignungs

mängel

- noch bestehen, hat der freund des TE auch die möglichkeit seine (fiktiv) entzogene fahrerlaubnis der klasse D ohne eignungprüfung wiederzuerhalten... und sich einen job als schulbusfahrer zu besorgen. ich darf dich erinnern - du nanntest dieses einen "erfolg".

ok - will ich dem hochqualifizierten mpu-profi (darfst du als wiedergutmachugsversuch für die richtigstellung deines an den TE adressierten beitrags sehen) mal keinen strick draus drehen.

aber man sollte auch auf die schattenseiten der mpu - thema eignungszweifel - hinweisen. hat es einen sicherheitstechnischen grund, warum man die 2-jahresfrist ABschafft? oder nimmt man aus promotionsgründen billigend in kauf, dass es die "schulbuslizenz" ohne IRGENDwelche prüfungen zurückgibt?

mir scheint, als würden wir dem thema NIEDERE BEWEGGRÜNDE bis auf eine gefährliche distanz nahekommen. bezogen auf die gesamte lobby als solches.

(nicht auf dich als einzelperson und individuum).

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