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Nach mißlungener MPU doch den Führerschein machen

Themenstarteram 14. April 2010 um 23:54

Hallo Leute!

Vorab: Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.

Genaue Geschichte: Er ist Alkoholiker, seit inzwischen gut einem Jahr trocken und möchte seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder herstellen und dazu den Führerschein neu machen. Sein Vater hat zugesagt, die Kosten bei der Fahrschule vorzuschießen.

Er hatte früher mal einen Führerschein, doch nach einer Trunkenheitsfahrt ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Durch die MPU ist er seinerzeit durchgefallen. Das ist allerdings schon lange her, wenn ich es richtig verstanden habe, fingen damals die Jahreszahlen noch mit der 1 an.

Frage: Gibt es Fristen, nach denen er die MPU nicht mehr braucht? Die Kosten hierfür übernimmt der Vater nämlich nicht und er selbst kann sie auch nicht tragen.

Liebe Grüße

Meehster

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Aber dieses Thema wäre wohl im Bereich MPU des Verkehrsportals besser aufgehoben,da sitzt das Fachpersonal das die Tücken einer MPU im Detail kennt.Sei es als Betroffener oder sonstiger Beschäftigung damit.

Dort sollte er aber selbst schreiben da mitunter etwas tiefer gebohrt werden muß und Details wichtig sein können.

Der so ziemlich einzig richtige Hinweis, sollte unbedingt befolgt werden. MT ist für derartige Fragen das sicherlich falsche Forum.

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Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

bzgl. weltrangliste wollte ich nur mal sehen, wie gut du aufpasst. aber was ändert es?

Die Nutzung solcher Sätze haben ich meinem Sohn abgewöhnt, als es 10 war, man muss sich doch nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit lächerlich machen.

 

Zitat:

du schreibst, es werden jährlich 200.000 leute mit alk und drogen erwischt. von denen bekommt aber nur rund die hälfte die mpu angeordnet.

hm - seltsam.

Alle Ersttäter zwischen 0,5 (0,3) und 1,59 Promille ist ein erwischter Alk-Fahrer, ohne MPU als Folge. Bei den THC Konsumenten unter 1ng/ml, da spielt aber noch das Konsumverhalten (Höhe der Abbauprodukte) eine Rolle. Der etwas angedröhnte Gelegenheitskiffer kommt auch nicht zu MPU - sofern er tatsächlich nur Ersttäter und Gelegenheitskiffer ist und nur etwas angedröhnt war.

Ich kenne die Schauergeschichten auch, dass einige nur eine einzige Weinbrand-Bohne gegessen haben und nur deshalb zur MPU mussten, dann schau man in die Akte und er hat damit schon das erste Mal massiv zu seinem Konsumverhalten gelogen.

 

Wie wäre es, wenn Du dich erst einmal in die einfachsten Tatsachen einarbeitest, man macht dann keine massiven Fehler, muss nichts erfinden, und blamiert sich nicht, wenn man bei völlig überzogenen Zahlen erwischt wird oder jedes mal auf die Nase fällt, wenn "der Andere" immer wieder die einfachsten Dinge erläutern muss.

am 20. April 2010 um 15:38

hallo Roadwin,

nachdem ich deine familie kennengelernt habe, verstehe ich dich besser. ich glaub' wir sollten besser GANZ von vorne anfangen...

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

-dass die fahrerlaubnis nach bestandener mpu ohne einer überprüfung der grundsätzlichen fahreignung WIEDERerteilt wird (wobei es ja seit relativ kurzer zeit so ist, dass die prüfung entfällt).

Was ist daran so schlimm, das wurde immer noch nicht erklärt?

alkohol, in grösseren mengen als dem mindestmöglichen mass getrunken, zudem noch fortlaufend über jahre hinweg, führt zum absterben einer bestimmten art von zellen, wenn diese von vornherein grau sind.

es müssen zuerst ein neue zellen geboren werden. und selbst diese müssen erst angelernt werden... ja neu halt :) nach 15 jahren aussitzen der nationalen auflage braucht man überhaupt [keine] eignungsprüfung. um in den "wi(e)derbesitz" einer fahrerlaubnis zu kommen.

-welchen stellenwert hat so ein "entzug"?

-wodurch ist gewährleistet, dass sich der "einfach so" aus der sicherungsverwahrung entlassene "ex-" raser, säufer, kiffer und was weiss ich alles überhaupt noch daran erinnert, dass... lass mich mal überlegen... bspw. fussgänger an einem zebrastreifen davon ausgehen, dass sie durchgelassen werden?

-auf welcher rechtsgrundlage (richtiger wäre aus welcher rechtsgrundlage herraus) wird billigend in kauf genommen, dass dein sohn samt seiner freunde einer gefahr, die von "diesem menschen" ausgeht ausgesetzt wird?

laut der von dir in den raum gestellten zahlen sind es 500.000 mpu-auflagen innerhalb gut vorstellbarer 5 jahre. du sagst du kennst die schauergeschichten alle. ich habe nur meine bild-zeitung - http://www.bild.de/.../mann-auf-autobahn-8-toedlich-verunglueckt.html

Zitat:

Original geschrieben von 320erlpg

Zitat:

...versuchte auszuweichen, kam dabei ins Schleudern und stürzte in den Graben rechts neben der Fahrbahn. Er starb noch am Unfallort. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt einfach fort...

 

nett, findet ihr nicht auch?

"Nach Polizeiangaben ist unklar, ob er den Unfall überhaupt bemerkt hatte. "

um deine frage zum teil zu beantworten:

eine gewisse "ratlosigkeit" (unklar) der polizei ist auch irgendwie nachvollziehbar. warum nur, habe ich das gefühl, dass wir sowas durchaus desöfteren lesen könnten. zumindest bis 2013 - ab da, wird D nicht mehr "einfach so" wiedererteilen können. wenn das mal nicht der grund ist warum wir 30-zone in der gesamten ortschaft und ein gen.tl. auf der AB "brauchen".

Ist Dein Produkt oder Dienstleistung wirklich so gruselig, dass Du irgendwelchen Kram erfinden musst, damit Du besser dastehst oder hast Du tatsächlich keine Ahnung ?

Also auch hier die gesamte medizinische Argumentation ist eher was zum Fremdschämen, oder Du der nächste Nobelpreisträger.

 

Zitat:

zumindest bis 2013 - ab da, wird D nicht mehr "einfach so" wiedererteilen können.

Fange doch nicht schon wieder mit irgendwelchen "Ich weiß was, was Du nicht weißt" an. Du bist kein geheimer Geheimagent, Dein internes Wissen ist nichts weiter als die 3. EU-Führerscheinrichtlinie vom 20.12.2006, die am 19.1.2007 in Kraft getreten ist und bis zum 19.1.2013 in Landesrecht umgesetzt werden muss.

Das Ding liegt öffentlich auf dem EUR-Lex Server findet sich unter der Richtlinie 2006/126/EG oder auch CELEX-Nummer 32006L0126 (http://eur-lex.europa.eu/RECH_celex.do) und ist alles Andere als ein großes Geheimwissen, mit dem Du uns hier wieder irgendwas erzählen willst, was mal wieder irgendwo, aber nicht in der kommenden Vorschrift existiert.

 

Ich bin raus aus der Betreuung paranoider Kleinkinder.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

-dass die mpu - nicht nur bei junk &alk - mehrere hundert tausend mal pro jahr angeordnet wird (das ist ne menge moos)

Die tatsächliche Anzahl wurde ja schon genannt.

Die Umstände die zur MPU-Anordnung führen sind sehr exakt definiert. Ausser Alk und Drogen noch bei einem Punktekonto ab 18 Punkte aufwärts,in Einzelfällen auch früher wenn zB ein Fahrer sich in sehr kurzer Zeit mehrere gravierende Verstöße leistet oder wenn er schon vor Besitz einer Fahrerlaubnis nicht die Finger vom Kfz lassen konnte und mehrfach erwicht wurde oder wenn man durch einen ausgeprägten Hang zur körperlichen Gewalt öfters mal Kontakt zur Polizei hat.

Ausserdem kann sie bei Krankheiten und Behinderungen angeordnet werden wenn erhebliche Zweifel an der Eignung bestehen und auch wenn man zu Jung für den gewünschten Schein ist wird eine MPU verlangt.

Aber!

Die MPU wird dem jeweiligen Grund angepasst und ist entsprechend unterschiedlich gestaltet,nur ein Gespräch mit einem Psychologen ist immer dabei.

Die große Masse aber wird nie einen Grund liefern das sie zur MPU gebeten werden,damit werden in erster Linie diejenigen zu einer Denkpause verdonnert die nichts im Verkehr zu suchen haben.

Wenn ich die Liste aller derer durchgehe von denen ich genau weiss das sie eine MPU machen mußten ist keiner dabei bei dem ich sagen würde sie war nicht gerechtfertigt.Eher bin ich der Meinung das bei der ersten MPU noch viel Vertrauen in einen wirklichen Gesinnungswandel gesetzt wird,die zweite wird dann eben deutlich schwerer.

Es ist also nicht der Fall das man unschuldig zur MPU gebeten wird.

 

Zitat:

-dass es hier (und nirgendwo sonst) tilgungsfristen gibt (wenn man von anfang an wüsste, dass eine alkoholisierte fahrt eine ausgiebige sperrfrist gibt, würde sich der ein oder andere es vllt. anders überlegen)

:D Mit dem Spruch solltest du im Quatsch Comedy Club auftreten.

Jeder der einen Führerschein erwirbt erfährt welche Grenzwerte gelten und was für Folgen ein Verstoß dagegen hat.

 

Zitat:

-dass die fahrerlaubnis nach bestandener mpu ohne einer überprüfung der grundsätzlichen fahreignung WIEDERerteilt wird (wobei es ja seit relativ kurzer zeit so ist, dass die prüfung entfällt).

Wenn eine Führerscheinstelle berechtigte Zweifel hat das einer noch fahren kann kann sie weiterhin eine theoretische und praktische Prüfung verlangen.Was gestrichen wurde ist das man grundsätzlich nach 2 Jahren die Prüfungen wiederholen muß. Wenn jemand den Schein nur wenige Monate hatte und nach 15 Jahren eine Wiedererteilung beantragt dürften die wenigsten Behörden auf eine Prüfung verzichten.

Wie das Ganze mit den Langzeitkandidaten läuft wird sich erst noch mit der Zeit zeigen.

 

Zitat:

wenn D rechtswidrig die nutzung einer bspw. pl-fe untersagt, muss ihr besitzer die strecke warschau-lissabon über wien fahren

Er muß doch nur einen Antrag stellen das er seine Fahrerlaubnis in D wieder Nutzen möchte und eventuelle Auflagen erfüllen. Wenn er in Österreich,der Schweiz oder Frankreich sich so daneben benehmen würde das einem Inländer die Fahrerlaubnis entzogen würde dürfte er auch in diesen Ländern von seiner Fahrerlaubnis keinen Gebrauch machen ohne zuvor deren Auflagen zu erfüllen.

Es ist zwar ärgerlich wenn man wegen Fahrverboten oder Nutzungsuntersagungen nicht mehr durch gewisse Länder fahren darf aber eben auch Selbstverschuldet.

Aber wenn ich die 3. Richtlinie richtig in Erinnerung habe löst sich das Problem eh von selbst wenn die überall gilt da dann Fahrverbote oder ein Fahrerlaubnisentzug EU-Weit gilt und man nirgendwo mehr eine Fahrerlaubnis erwerben kann wenn man schon irgenwo in der EU eine erworben hatte,auch wenn die aktuell entzogen ist so bleibt sie dann eine bestehende Fahrerlaubnis.

 

Hätte die EU den Gaul nicht wie üblich von Hinten aufggezäumt sondern das Zentralregister mit Einführung des Kartenführerscheins gestartet hätte es den Führerscheintourismus in dieser Form gar nie gegeben.

 

:D Aber das die Führerscheingoldgräber langsam kalte Füße bekommen ist irgendwie verständlich bei der Gewinnspanne.

 

 

Aber abgesehen von sonstigen EU-rechtlichen Dingen. Eine Führerscheinbehörde kann jederzeit wieder eine MPU anordnen wenn Eignungszweifel auftauchen und die können durchaus schon bestehen wenn man wieder mal mehrere Punkte auf einmal kassiert oder eben auch wieder mit Alk erwischt wird und seinen es nur 0,5‰.

Wenn man die dann nicht besteht hat man mal wieder eine Plastikkarte ohne Wert in der Tasche.

 

Dabei geht es ohne rechtliche Probleme zu einem günstigen Preis.Man denkt darüber nach weshalb man zur MPU muß,analysiert die Ursachen weswegen es so weit kam,stellt diese Ursachen ab und besteht die MPU.

Erfordert natürlich eine gewisse Einsicht und den Willen sein Leben etwas zu ändern.

am 21. April 2010 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Ich bin raus aus der Betreuung paranoider Kleinkinder.

somit dort angekommen, wo onkel doc dich haben wollte - draussen. zurecht - paranoide kinder sind ebenfalls ein sensibles thema. und du - noch lange nicht so weit.

finanzierst du zunächst eine (weitere) therapie, sammelst - sich aus dem nichtbestehen des psychologischen teils ergebend - weitere 6 monate nachweisbarer abstinenz. danach sehen wir mal, was wir für dich machen können.

was den positiven nebeneffekt mit sich bringt, der sich dahingehend auslegt, mir mehr zeit für die auseinandersetzung mit dem konstruktiven teil eurer beiträge zu gewähren.

die klassische winner-winner -situation. :)

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