Nach mißlungener MPU doch den Führerschein machen

Hallo Leute!

Vorab: Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.

Genaue Geschichte: Er ist Alkoholiker, seit inzwischen gut einem Jahr trocken und möchte seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder herstellen und dazu den Führerschein neu machen. Sein Vater hat zugesagt, die Kosten bei der Fahrschule vorzuschießen.

Er hatte früher mal einen Führerschein, doch nach einer Trunkenheitsfahrt ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Durch die MPU ist er seinerzeit durchgefallen. Das ist allerdings schon lange her, wenn ich es richtig verstanden habe, fingen damals die Jahreszahlen noch mit der 1 an.

Frage: Gibt es Fristen, nach denen er die MPU nicht mehr braucht? Die Kosten hierfür übernimmt der Vater nämlich nicht und er selbst kann sie auch nicht tragen.

Liebe Grüße
Meehster

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Aber dieses Thema wäre wohl im Bereich MPU des Verkehrsportals besser aufgehoben,da sitzt das Fachpersonal das die Tücken einer MPU im Detail kennt.Sei es als Betroffener oder sonstiger Beschäftigung damit.
Dort sollte er aber selbst schreiben da mitunter etwas tiefer gebohrt werden muß und Details wichtig sein können.

Der so ziemlich einzig richtige Hinweis, sollte unbedingt befolgt werden. MT ist für derartige Fragen das sicherlich falsche Forum.

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edit.

edit.

das mit der RSV - die vom automobilclub hat keine vorlaufzeit - ist eine "fahrschulinterne" massnahme (der polnischen fahrschule) - das ziel ist, die individuelle mobilität zu gewährleisten und nicht, einfach nur die dienstleistung "fe-erwerb" anzubieten.

es bedarf (in BY zugegebenermassen häufiger, in BW und NRW nur noch im einzelfall) eines enormen juristischen aufwandes, die behörde zum einlenken oder die gerichte zur RECHTsprechung zu bewegen. der ganze ostblock deutschlands und der norden sind ruhig. in absehbarer zeit sind auch die schwierigkeiten, mit denen wir im zuständigkeitsbereich des tüv-süd konfrontiert werden überwunden. solange arbeiten wir auf diesem gebiet aber nur noch mit RSV.
(~190,-/jahr im adac+ paket).

@Sir Donald:

Zitat:

Es gibt sicherlich noch einige mehr,wobei ja nicht jeder dem man seinen EU-Schein für ungültig erklärt hat vor dem europäischen Gerichtshof landet.Die liefern ein Urteil und das gilt dann auch für andere Fälle die ähnlich gelagert sind.

dass du dich mal nicht überanstrengst - es gibt ganze 8 davon.(davon 7 niederlagen für deutschland).

ein neuntes (SCheffler: kann eine nach der erteilung einer eu-fe rechtswidrig angeordnete, negative d-mpu wie ein neuer eignungszweifel verwendet werden) steht an. du sprichst ausdrücklich vom "eugh, der die schlinge immer enger zieht" - und genau das ist in überhaupt keiner weise der fall. dummheit würde ich dir keinesfalls unterstellen wollen. haben die falschinformationen einen kommerziellen hintergrund? 🙂

Zitat:

Dein genanntest Urteil führte dazu das alle Scheine die nach einem Stichtag Anfang letzten Jahres ausgestellt wurden und eine deutsche Wohnsitzadresse eingetragen haben von Deutschland nicht mehr anerkannt werden müssen.

zum suchen im verkehrsportal bist du besser geeignet - ich kenn mich da nicht so aus. aber den volltext des von mir genannten urteils kann ich dir gerne geben -

http://curia.europa.eu/.../form.pl?...

- dann kannst du mir mal zeigen, unter welcher randnummer es um die "nach einem stichtag" erteilten fahrerlaubnisse geht.

wir haben ja bzgl. der nach dem 19.01.2009 erteilten "scheine" auch POSITIVE VGH-entscheidungen in hessen und einen spektakulären beschluss des VG Neustadt, die NACH dem letzten eugh-urteil gefällt wurden. du wirst doch nicht wirklich behaupten wollen, dass sich ein deutsches gericht über die rechtsprechung des eugh hinwegsetzt, indem es fremdlandsführerscheine - anders als die FEB es will - ANerkennt?

Komisch das seit einem Gerichtshofurteil Führerscheine aus dem Ausland die nach einem Stichtag ausgestellt wurden und eine deutsche Wohnsitzadresse tragen nicht mehr anerkannt werden müssen und laut Auskunft eines Arbeitskollegen der sich erkundigte,kam auch mal ganz kurz auf die Idee mit dem EU-Schein den er aber gleich wieder verwarf, anscheinend die tschechischen Behörden mittlerweile sogar Führerscheininhaber an deutsche Behörden melden bei denen es wahrscheinlich ist das gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen wurde dürfte sich die Schlinge tatsächlich zuziehen.
Das es im Einzelfall welche geben wird die ihre Fahrerlaubnis trotzdem in Deutschland nutzen dürfen sollte klar sein da es ja auch immer auf die Einzelumstände ankommt.
Bei uns in der Kreisstadt gibt es wohl auch einen der sich mit der Behörde rumstreiten mußte da ein deutscher Wohnsitz eingetragen war. Nur lebte er als er den Schein erwarb tatsächlich schon länger als ein Jahr im Erwerbsland und war dort für ein Jahr als Monteur beschäftigt was dann wohl den Ausschlag gab.Im Gegensatz zu den meisten EU-Führerscheinbesitzern lebte er tatsächlich für mehr als 185 Tage in dem Land in dem der Schein ausgestellt wurde.Dazu kommt der er den dortigen Behörden den Grund für seinen Fahrerlaubnisverlust nicht verschwieg. Er hat den Schein schlicht ganz legal bei Beachtung aller Vorschriften neu erworben,nur ist das ein Einzelfall und die Masse besorgt sich nur Scheinwohnsitze.

Zitat:

der ganze ostblock deutschlands und der norden sind ruhig. in absehbarer zeit sind auch die schwierigkeiten, mit denen wir im zuständigkeitsbereich des tüv-süd konfrontiert werden überwunden. solange arbeiten wir auf diesem gebiet aber nur noch mit RSV.

Kurz gesagt du arbeitest bei einer Organisation die komerzielle Interessen verfolgt,seht Neutral was deine Kommentare hier angeht.

Und nicht die Führerscheinbehörden verlangen die RSV sondern ihr drückt sie den Führerscheinaspiranten mit faulen Argumenten aufs Auge.

Sorry,da könnte ich...

Aber wie heisst es so schön,der Anwalt gewinnt immer

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beantworte doch erstmal die durch dich zu beantwortenden offenen fragen, bevor du dir weitere gedanken über meine funktion machst. desweiteren arbeiten WIR mit JURISTEN zusammen... und lassen sie vom mutterkonzern der mpu nur bezahlen. 😎

Zitat:

Bei uns in der Kreisstadt gibt es wohl auch einen der sich mit der Behörde rumstreiten mußte da ein deutscher Wohnsitz eingetragen war. Nur lebte er als er den Schein erwarb tatsächlich schon länger als ein Jahr im Erwerbsland und war dort für ein Jahr als Monteur beschäftigt was dann wohl den Ausschlag gab.Im Gegensatz zu den meisten EU-Führerscheinbesitzern lebte er tatsächlich für mehr als 185 Tage in dem Land in dem der Schein ausgestellt wurde.Dazu kommt der er den dortigen Behörden den Grund für seinen Fahrerlaubnisverlust nicht verschwieg. Er hat den Schein schlicht ganz legal bei Beachtung aller Vorschriften neu erworben,nur ist das ein Einzelfall und die Masse besorgt sich nur Scheinwohnsitze.

bzgl. der scheine auf denen unter dem fakultativen punkt 8 der deutsche wohnsitz vermerkt ist, gibt es auch ausnahmeregelungen.

Zitat:

Du wirst es nicht glauben aber ein Bekannter hat die Folgen davon schon abbekommen. 15 Monate Sperre, 30TS Geldstrafe und als Sahnehäubchen noch 3 Monate Knast auf 3 Jahre Bewährung. Eine Bekannte die Anwaltsgehilfin ist hat bei einem ihrer Chefs nachgefragt ob da noch was zu machen wäre,sein Kommentar war das das Urteil am unteren Rahmen dessen liegt was aktuell in der Region verhängt wird.

mir ist der umfang, indem deine anwaltsgehilfin/ihr chef mit dieser thematik befasst und ob ihre einstellung gegenüber der "MPU-flucht" gänzlich unbekannt. nimm's nicht persönlich, aber bei deiner empfehlung, hilfestellung im "VP" zu suchen, wundert mich der ausgang des verfahrens deines bekannten nicht wirklich. um ähnliches zu vermeiden, arbeiten wir nur mit selektierten leuten zusammen. im bedarfsfall - be my guest. 🙂

deine unterstellung, der adac würde provisionen für die vermittlung einer rsv bezahlen (wieviel provi könnte man da bei 190 euro/jahr nehmen???) lasse ich mal unkommentiert.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


beantworte doch erstmal die durch dich zu beantwortenden offenen fragen, ...

Weil das leichter von Deinem hier geschriebenem Müll ablenkt und damit Deine Glaubwürdigkeit / "Wichtigkeit" oder gar noch schlimmer "Richtigkeit" stärkt?

Zitat:

das mit der RSV - die vom automobilclub hat keine vorlaufzeit - ist eine "fahrschulinterne" massnahme (der polnischen fahrschule) - das ziel ist, die individuelle mobilität zu gewährleisten und nicht, einfach nur die dienstleistung "fe-erwerb" anzubieten.

Ja klar,das wird aus reiner Menschenfreundlichkeit gemacht und eventuelle Provisionen werden nicht angenommen.😁

Das bei einer RSV keine fetten Provisionen fliessen ist klar,aber die Masse machts.

Meine Bekannte arbeitet übrigens in einer anderen Kanzlei als der Bekannte als Klient war,nur in beiden Kanzleien sitzen Fachanwälte für Verkehrs-und Verwaltungsrecht und es wird je nach Fall auch Ressortübergreifend gearbeitet,sprich der jeweilige Anwalt holt sich den Rat des jeweiligen Fachkollegen.
Beim VP war mein Kollege eh nicht,da erstens keinen PC und zweitens hätte man ihm dort sicher den Rat gegeben das Saufen aufzuhören und die MPU zu machen als 4-5000€ für einen EU-Schein zu versenken und ich bin nicht so blöd und schau wie er ohne eigene Mühe wieder zu seinem Schein kommt,bzw behält. Er ist a)alt genug um zu wissen was er tut und b) selbst schuld. Wer zweimal besoffen und einmal angesoffen erwischt wird verdient kein Mitleid mehr.

zutreffend ist, dass bei legalen erteilungen die behörden am (mutmasslichen) hauptlebensmittelpunkt über das kba informiert werden.

vom 19.01.2009 bis zum heutigen tag erteilte eine mir nicht gänzlich unbekannte erteilungsbehörde über 500 mal.

von diesen 500 sind derzeit m.w. jedoch nur (noch) 5 der scheine zur nutzung in D untersagt.

und auch diese 5 werden wieder gültig werden. jede einzelne fe - und das ganz unabhängig davon, ob die betroffenen eine RSV haben/sich den anwalt auf eigene rechnung leisten können oder nicht).

das abschliessend von mir zu dem thema - antworten bekomme ich hier wohl keine (dabei wäre die mit der provosion vom adac so einfach).

🙂

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

das mit der RSV - die vom automobilclub hat keine vorlaufzeit - ist eine "fahrschulinterne" massnahme (der polnischen fahrschule) - das ziel ist, die individuelle mobilität zu gewährleisten und nicht, einfach nur die dienstleistung "fe-erwerb" anzubieten.

Ja klar,das wird aus reiner Menschenfreundlichkeit gemacht und eventuelle Provisionen werden nicht angenommen.😁
Das bei einer RSV keine fetten Provisionen fliessen ist klar,aber die Masse machts.

Meine Bekannte arbeitet übrigens in einer anderen Kanzlei als der Bekannte als Klient war,nur in beiden Kanzleien sitzen Fachanwälte für Verkehrs-und Verwaltungsrecht und es wird je nach Fall auch Ressortübergreifend gearbeitet,sprich der jeweilige Anwalt holt sich den Rat des jeweiligen Fachkollegen.
Beim VP war mein Kollege eh nicht,da erstens keinen PC und zweitens hätte man ihm dort sicher den Rat gegeben das Saufen aufzuhören und die MPU zu machen als 4-5000€ für einen EU-Schein zu versenken und ich bin nicht so blöd und schau wie er ohne eigene Mühe wieder zu seinem Schein kommt,bzw behält. Er ist a)alt genug um zu wissen was er tut und b) selbst schuld. Wer zweimal besoffen und einmal angesoffen erwischt wird verdient kein Mitleid mehr.

@ Roadwin

Da er ganz offensichtlich mit EU-Führerscheinflüchtlingen seine Geschäfte macht sind alle Beiträge die dagegensprechen unerwünscht.

Wie auch gerne die Kosten für eine MPU in Deutschland überzogen dargestellt werden.Ein Kollege der kurz vor seiner MPU steht hat in seiner Kostenaufstellung aktuell knapp 2000€ inclusive Leberwerte und Verkehrspsychologen stehen.Er rechnet damit das es ihn dann ziemlich exakt 2000 kostet bis er den Schein wieder in den Händen hat.Das ist weit von dem weg was für EU-Führerscheine oder den "garantiert positiven MPUs" verlangt wird.

Wenn er seine deutlich gesunkenen Kneipenrechnungen dagegen aufrechnet ist die MPU fast Kostenlos. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Da er ganz offensichtlich mit EU-Führerscheinflüchtlingen seine Geschäfte macht sind alle Beiträge die dagegensprechen unerwünscht.

Natürlich.

Der grundsätzliche Wunsch des Gesetzgeber, und ich glaube auch der meisten Bevölkerung, ist es, dass Spritbirnen nicht noch einmal hinter das Lenkrad kommen, wenn nicht eine gewisse Sicherheit über eine Abstinenz und MPU existiert.

Eine wie auch immer gelagert Beschaffung einer Fahrerlaubnis innerhalb einer MPU-Pflicht ist somit niemals im Sinne des Gesetzgebers und auch der Bevölkerung, daher niemals "legal" bzw. "erlaubt".

Hier sind nur mal wieder irgendwelche Lücken gefunden worden, die (noch) nicht geschlossen sind, und damit irgendwelche Alkis wieder an das Lenkrad eines Fahrzeugs kommen können - ohne jedem vorhergehende Alk- oder Drogen-Entzug, ohne gutachterliche Überprüfung.

Das hier ist alles andere als eine "erlaubte" Wiedererteilung, sondern eine, die (noch) nicht verboten ist.

Wieso wird der Abschluss einer RSV denn wohl so dringend empfohlen, wenn das alles so sauber und im Sinne des (deutschen) Gesetzgebers ist.

Aber aufgrund der laufenden Verfahren wird hier leider auch vergessen, dass bereits Sachen auf dem Weg sind, die auch diese Lücke schließen. Hier wird den Leuten sehr viel Geld abgenommen, für etwas, was dann mittelfristig auch wieder "verloren" geht.

Wird denn wenigstens bei diesen "individuellen Beratungen und persönlichen Hilfestellungen" darauf hingewiesen, dass man tunlichst die Fahrerlaubnis sofort dafür nutzen sollte, sich primär auf eine Mobilität ohne Fahrerlaubnis einzustellen, was dann mit Sicherheit mittelfristig wieder eintreten und damit benötigt wird, oder wird das verschwiegen oder gar bestritten?

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Da er ganz offensichtlich mit EU-Führerscheinflüchtlingen seine Geschäfte macht sind alle Beiträge die dagegensprechen unerwünscht.

unerwünscht sind lediglich fehlinformationen. und das vollkommen gleich, bzgl. welchem der themen. aber vielleicht haben deine "fachanwälte" ja eine erklärung dafür, warum wir

seit dem 19.01.2009 schon mehrere zweitinstanzliche positive entscheidungen in D haben? und warum "meine" aberkennungsquote bundsweit bei unter 1% liegt? 😎

du würdest einen grösseren nutzen daraus ziehen, würdest du dir gedanken darüber - anstelle der mutmassungen, womit und in welcher grössenordnung meine unwichtigkeit ihre brötchen verdient und was ihre intentionen sind- machen.

herrn Roadwin würde es sicher auch nicht schaden zu erkennen, dass lediglich die deutsche FEV hin und her geändert wird. nur den gewünschten erfolg bringt das nicht.

Wie kann denn eine rechtmäßig erworbene Fahrerlaubnis überhaupt eine "Aberkennungsquote" haben ?

Zitat:

.... nur den gewünschten erfolg bringt das nicht.

Eine Reduzierung des Führerscheintourismus um rund 98% ist kein bisheriger Erfolg?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Wie kann denn eine rechtmäßig erworbene Fahrerlaubnis überhaupt eine "Aberkennungsquote" haben ?

meine antwort würde darauf hinauslaufen, dass die aberkennung rechtswidrig ist. ich weiss - ist keine zufriedenstellende antwort - dann frage herrn dr. markus schäpe (adac), die fahrerlaubnisbehörden und die verwaltungsgerichte, deren entscheidungen vom vgh/ovg kassiert werden.

wenn man weiss wie, bekommt man auch die nach dem 19.01.2009 erteilte fahrerlaubnis in eine d-fe umgeschrieben. aufgrund der sich (wiederrum "nur"😉 aus der deutschen FEV ergebenden unteilbarkeit der fahreignung, lassen sich dabei auch noch die ehemals entzogenen deutschen kategorien mit in den umgeschriebenen d-fs eintragen. dabei ist es die feb und nicht ich, die diese einträge vornimmt. 😎

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Da er ganz offensichtlich mit EU-Führerscheinflüchtlingen seine Geschäfte macht sind alle Beiträge die dagegensprechen unerwünscht.
unerwünscht sind lediglich fehlinformationen. und das vollkommen gleich, bzgl. welchem der themen. aber vielleicht haben deine "fachanwälte" ja eine erklärung dafür, warum wir

Leuts, macht nen Extra Fred auf über das Thema irgendwelcher Tricksereien, die nicht notwendig wären und auch selbst bei einem ersten Durchfallen einer MPU, nicht zwingend notwendig sind! Vor allem, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig sind und ein bisschen mehr das Hirn einschalten und verantwortungsbewusster, trocken und zu Fehlern stehen, besser als diese idiotischen Tricksereien sind!

Wie würden die Befürworter dieser MPU-Austricksereien reagieren, wenn ein Alkoholkranker Fahrer ihre Tochter, Sohn, Bruder, ... , auf den Friedhof befördert hätte!

Diese Rumgezickere nervt einfach nur! Von mir aus kann jeder machen was er will. Nur erwarte ich, daß er nicht rumjammert, wenn er die gelbe Karte kriegt!

Und zurück zur Frage: Es gab längst ausreichend Hinweise und sinnvolle Antworten, wie der Kumpel von meester damit umgehen kann!

Und eine Information a) bei der FS-Stelle, was und ob die überhaupt noch eine MPU verlangen, was möglicherweise der Fall ist und b) daß der Betreffende eben sowohl seine Sucht erfolgreich angegangen ist und für die Zukunft kapiert hat, daß Alkohol und Fahren nicht kompatibel ist und dafür glaubhafte Belege vorlegen kann oder daran wenigstens arbeitet , kann er sich z.B. bei entsprechenden Beratungsstellen für alkoholauffällige Fahrer bei der Caritas oder dem Diakonischen WErk oder ... holen. 
Und ehrlich gesagt ist mein Vertrauen in irgendwelche Anwälte, die sich mit dieser Materie nicht regelmäßig befassen, nicht sonderlich ausgeprägt. Erst Recht nicht in die zitierte Netzaddresse!

Eine sachliche Info kostet nicht die Welt und es gibt durchaus vernünftige Verkehrsportale! ABer grundsätzlich ist ein positiver Effekt von allen Nachschulungen zu erwarten! Nur ist die Frage, ob dieser positive Effekt gleichbedeutend mit einem JA zum neuen FS ist! Manchmal ist man auch einfach nur etwas weniger gestresst, weil bsser informiert!

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


daß Alkohol und Fahren nicht kompatibel ist

wer das nicht kapiert hat, wird von gewissenhaft arbeitenden fahrschulen nicht zur prüfung angemeldet - so einfach. 🙂

in D spielt jedoch die abstinenz nur eine untergeordnete rolle - entscheidend für eine erfolgreiche mpu ist der (in D recht kostenintensive) nachzuweisende weg dahin.

in fällen, wie alkoholismus und drogensucht (nicht gleichzustellen mit "einem glas zu viel"😉 ist eben in jedem fall eine therapie nachzuweisen.

oder eben die mpu abzusitzen. danach kann man aber mit einer bierfahne die d-fe wiederbeantragen und die feb hat keine rechtsgrundlage dem antrag nicht stattzugeben.

was man nicht so alles tut, um die mpu attraktiver zu machen. 🙂

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