Nach mißlungener MPU doch den Führerschein machen

Hallo Leute!

Vorab: Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.

Genaue Geschichte: Er ist Alkoholiker, seit inzwischen gut einem Jahr trocken und möchte seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder herstellen und dazu den Führerschein neu machen. Sein Vater hat zugesagt, die Kosten bei der Fahrschule vorzuschießen.

Er hatte früher mal einen Führerschein, doch nach einer Trunkenheitsfahrt ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Durch die MPU ist er seinerzeit durchgefallen. Das ist allerdings schon lange her, wenn ich es richtig verstanden habe, fingen damals die Jahreszahlen noch mit der 1 an.

Frage: Gibt es Fristen, nach denen er die MPU nicht mehr braucht? Die Kosten hierfür übernimmt der Vater nämlich nicht und er selbst kann sie auch nicht tragen.

Liebe Grüße
Meehster

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Aber dieses Thema wäre wohl im Bereich MPU des Verkehrsportals besser aufgehoben,da sitzt das Fachpersonal das die Tücken einer MPU im Detail kennt.Sei es als Betroffener oder sonstiger Beschäftigung damit.
Dort sollte er aber selbst schreiben da mitunter etwas tiefer gebohrt werden muß und Details wichtig sein können.

Der so ziemlich einzig richtige Hinweis, sollte unbedingt befolgt werden. MT ist für derartige Fragen das sicherlich falsche Forum.

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Hier sind es (mit sehr großer Wahrscheinlichkeit) 15 Jahre ab Rechtskraft der Fahrradgeschichte aus 2006. Eine Neubeantragung ist nach diesem Termin nicht erfolgt, eine MPU damit auch nicht und somit auch keine Versagung erfolgt.

Was soll jetzt hier der permanente Hinweis auf die Fristzusammenhänge einer Versagung, die nicht existiert?

Für alles folgende ist mehrfach auf spezifische Foren, wie dem VP hingewiesen worden, weil hier etliche Dinge zur genauen Bewertung fehlen oder missverständlich existieren.

Du bist hier mit einer Antwort zu der Frage rein marschiert, die mit der Frage nicht nur nichts zu tun hat, sondern im konkreten Fall sogar falsch ist - nur um Werbung für eine hoch diskutable Dienstleistung zu machen.

Und dann wird das Ding hier noch so lange verdreht, dass Du doch "recht" hast, die Fragestellung des TE ist dabei nun absolute Nebensache - Hauptsache man ist bestätigt, dass die eigenen Aussagen richtig sind - man will ja Werbung machen.

Zitat:

... und sich einen job als schulbusfahrer zu besorgen. ich darf dich erinnern - du nanntest dieses einen "erfolg".

"Erfolg" ist das Ergebnis einer Handlung. Ein Erfolg muss nicht zwangsweise positiv sein. Nur positiv wäre der Begriff "Sieger", aber auch dieser existiert nicht ohne mindestens einen Verlierer, der auf der Strecke bleibt. Aber auch einen positiven Erfolg kann es nur geben, wenn mindestens einer dafür bezahlt hat und ob das so positiv ist, wenn man etwas bezahlt, damit ein anderer die Lorbeeren einstreichen kann?

Die Abschaffung der 2-Jahresfrist für eine erneute Fahrerlaubnisprüfung war längst überfällig, da sie rechtlich unhaltbar war, nur hatte bis zu dem Zeitpunkt kein Betroffener eine Klage eingereicht.

Ausbildung und Prüfung haben keine Befristung mit dessen Ablauf sie ungültig werden und was gültig ist, ist gültig, wozu etwas machen, was man schon hat. Mit dem Entzug wurde eine mal erteilte Erlaubnis zurückgenommen, aber nicht die bestandene Prüfung widerrufen.

Wenn diese Prüfung nach 2 Jahren ungültig wird, dann aber auch bitte bei allen, da haben wir einen Gleichheitsgrundsatz.

Das war das Verwaltungsrechtliche, nun zum praktische "Sinn":

Ob nun jemand 20 Jahre die Fahrerlaubnis hat, aber wegen fehlender Notwendigkeit oder Geld für Auto nie gefahren ist oder 15 Jahre eine MPU absitzen musste, ist doch von den Fahrfähigkeiten auch völlig ohne Unterschied. Der eine durfte in den Schulbus, der andere musste erst eine Prüfung machen - warum, was unterschied beide in ihren Fähigkeiten?

Aber schon eine merkwürdige Fragestellung gerade von Dir.
Du hast keine Skrupel gegen einen entsprechendes Endgeld Alkis ohne jede gesundheitliche oder "alkoholische" Überprüfung mit allen verfügbaren Rechtsmitteln durch die Kombination vorhandener nationaler und internationaler Gesetzeslücken wieder hinter ein Lenkrad zu bringen; bekommst aber moralische Bedenken, wenn jemand dies auf dem direkten Weg ohne Umgehung von Vorschriften macht.

Der Unterschied ist doch nur die fehlende Abgabe an Dich.

wie man den idiotentest nicht besteht:

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Hier sind es (mit sehr großer Wahrscheinlichkeit) 15 Jahre ab Rechtskraft der Fahrradgeschichte aus 2006.

Hier ja. im verlauf der grundsatzdiskussion hast du gefragt: Wie soll eine Fahrschule das durch "gewissenhaftes Arbeiten" feststellen? ich habe versucht dir die fragen zu beantworten, die du dir selber nicht ergoogeln kannst. 🙂

Zitat:

Was soll jetzt hier der permanente Hinweis auf die Fristzusammenhänge einer Versagung, die nicht existiert?

rethorik macht MT langsam. 😛

Zitat:

Für alles folgende ist mehrfach auf spezifische Foren, wie dem VP hingewiesen worden, weil hier etliche Dinge zur genauen Bewertung fehlen oder missverständlich existieren.

von mir aus halt auch ins vp - wenn es "nach mir" geht, können es ja gar nicht genug sein, die ihre fe nicht bekommen. warum schreibst ja ein stück weiter unten:

Zitat:

Du bist hier mit einer Antwort zu der Frage rein marschiert, die mit der Frage nicht nur nichts zu tun hat, sondern im konkreten Fall sogar falsch ist - nur um Werbung für eine hoch diskutable Dienstleistung zu machen.

aber ich ja auch nicht von luft und liebe allein - ich habe ja auch keine... WIE VIELE 100.000 KUNDEN / JAHR ??? ... für alle anderen: ich habe versucht mich am anfang so neutral wie möglich zu den ausführungen der rechtsgrundlagen zu äussern. allerdings nicht der deinen.

Zitat:

Und dann wird das Ding hier noch so lange verdreht, dass Du doch "recht" hast, die Fragestellung des TE ist dabei nun absolute Nebensache - Hauptsache man ist bestätigt, dass die eigenen Aussagen richtig sind - man will ja Werbung machen.

und wer gibt mir recht. bis hierher unterhält sich noch nichtmal jemand mit mir. inwiefern der TE die durch mich irrtümlicherweise als mögliche variante der fragestellung(-en) in einem öffentlichen forum zur hauptsache machen möchte, sollte man ihm überlassen. ich bin der letzte der sich in den weg stellt, wenn ihr dann ohne mich weitermachen wollt. der will nur spielen - sobald ein beitrag on topic kommt, hört der auf.

Zitat:

Zitat:

... und sich einen job als schulbusfahrer zu besorgen. ich darf dich erinnern - du nanntest dieses einen "erfolg".

"Erfolg" ist das Ergebnis einer Handlung. Ein Erfolg muss nicht zwangsweise positiv sein. Nur positiv wäre der Begriff "Sieger", aber auch dieser existiert nicht ohne mindestens einen Verlierer, der auf der Strecke bleibt.

ein erfolg wäre es, auf eine von vornherein transparente art und weise in einer

absehbaren

zeit, in den besitz einer gültigen fahrerlaubnis zu kommen.

Zitat:

Aber auch einen positiven Erfolg kann es nur geben, wenn mindestens einer dafür bezahlt hat und ob das so positiv ist, wenn man...

wenn man innerhalb eines zeitraums von 2 jahren bis zu 7k bezahlt?

die haben zwar die zweijahresfrist rausgenommen, die mechanismen, die einen über diese frist hinaus bringen aber dringelassen. wake up and live - du lebst in D - man will dein geld !!!.

du vertrittst in diesem punkt eine andere meinung:

Zitat:

Die Abschaffung der 2-Jahresfrist für eine erneute Fahrerlaubnisprüfung war längst überfällig, da sie rechtlich unhaltbar war, nur hatte bis zu dem Zeitpunkt kein Betroffener eine Klage eingereicht.

mit deiner freundlichen genehmigung, sei es mir gestattet, meine loorbeeren nicht mehr dir sondern mit der dafür zuständigen behörde zu besprechen?

Zitat:

Ausbildung und Prüfung haben keine Befristung mit dessen Ablauf sie ungültig werden und was gültig ist, ist gültig, wozu etwas machen, was man schon hat. Mit dem Entzug wurde eine mal erteilte Erlaubnis zurückgenommen, aber nicht die bestandene Prüfung widerrufen.

und ohne überprüfung der fahreignung "wiedergegeben". in abhängigkeit von dem bestehen einer verfallenen nationalen auflage. einfach so. dieses phänomen ist in der gesamten eu einmalig. wie war das weiter oben - ein zwingender neuerwerb nach entzug in der gesamten eu ist rechtswidrig?

Zitat:

Gleichheitsgrundsatz.

hättest auch sagen können die 26 deutschen kolonien. aber warum wird dann immer (nur) die deutsche fev so hingedreht, um die sonst in der eu gängige rechtsauslegung und -sprechung umgehen zu können? (jedenfalls denken ihre autoren das).

nur zur erinnerung - das war jetzt wie man es nicht macht - beim psy muss du immer brav "ja" sagen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Ob nun jemand 20 Jahre die Fahrerlaubnis hat, aber wegen fehlender Notwendigkeit oder Geld für Auto nie gefahren ist oder 15 Jahre eine MPU absitzen musste, ist doch von den Fahrfähigkeiten auch völlig ohne Unterschied. Der eine durfte in den Schulbus, der andere musste erst eine Prüfung machen - warum, was unterschied beide in ihren Fähigkeiten?

[ ] jemandem dem man die fahreignung abgesprochen hat, kann man nachdem er bezahlt hat, das recht ein fahrzeug im öffentlichen strassenverkehr zu bewegen ohne der überprüfung der fahreignung bedenkenlos zurückzugeben.

[ ] jemand, der während seines 15 jahre andauernden aktiven alkoholimus geduld bewiesen hat, ist als geeignet anzusehen ein fahrzeug im öffentlichen strassenverkehr verkehrssicher zu bewegen.

[ ] der mit der gültigen fe und ohne auto fährt hin und wieder mal die besoffenen kumpels und wurde auch ausserhalb des strassenverkehrs nie mit einem promillewert von über 1,2 (???) angetroffen.

[ ] weil nur die überprüfung der fahreignung gewährleistet, dass die fahreignung gewährleistet ist.

achtung!
es sind auch mehrere antworten gleichzeitig möglich.
es setze jeder sein kreuz selbst. mit oder ohne vorbereitung - sie kann bestenfalls auch nur die grundvoraussetzungen schaffen.

und ich muss morgen wieder in den foren auf kundenfang gehen.

gut's nächtle. 🙂

Zitat:

das von dir verlinkte forum ist (nachdem es seit jan. 09 einige zeit anders war) wieder viel viel besser geworden. aber absolut alle der ihm zu entnehmenden informationen sind auch (noch) nicht korrekt.

(allgemein, nicht bezogen auf deinen link).

wobei hier zur prevention von missverständnissen anzumerken wäre, dass im "eu-fuehrerschein-forum" die meinerseits vorgeworfenen fehlinterpretationen ausschliesslich zugunsten der mpu gehen.

in einem offenen informationsportal wohl auch berechtigt udn wenn ich mir die rückfallquoten der mpu ansehe sogar notwendig - damit die strassen möglichst alk- und junkfrei befahren werden. und das sollte die gegenseite m.b.m.n. den jungs da ganz hoch anrechnen dürfen - denn das hätten die auch ganz anders handhaben können.

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nur so nebenbei, was in den Akten der Führerscheinstelle steht ist oft was anderes als das was noch in Flensburg in den Akten zu finden ist, die haben andere Aufbewahrungsfristen und können auch selbst auf einer MPU zur erlangung der Fahrerlaubnis bestehen.

Alleine schon die Aussage, er ernährte sich von Bier und kiffte täglich - nein - da liegt überhaupt kein Suchtproblem vor 🙄

Nebenbei, man kann auch umziehen um wieder in Reichweite von Arbeit zu gelangen, das wird sogar vom Amt bezahlt

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


[ ] jemandem dem man die fahreignung abgesprochen hat, kann man nachdem er bezahlt hat, das recht ein fahrzeug im öffentlichen strassenverkehr zu bewegen ohne der überprüfung der fahreignung bedenkenlos zurückzugeben.

Rhetorischer Populismus entlarvt sich an der Gegenprobe: Wem einmal seine Fahrerlaubnis entzogen wurde, bekommt nie wieder ohne Überprüfung (MPU + Fahrausbildung mit Prüfung) die FE zurück?

Was denn nun: Soll die MPU entfallen oder willst Du sie ohne Befristung?

Zitat:

[ ] jemand, der während seines 15 jahre andauernden aktiven alkoholimus geduld bewiesen hat, ist als geeignet anzusehen ein fahrzeug im öffentlichen strassenverkehr verkehrssicher zu bewegen.

Auch hier die Gegenprobe:

Weil eine wiederholte Fahrausbildung mit anschließender Prüfung ein Alk-Entzug ist oder weil die nach Deinen bisherigen Aussagen unnötige MPU unbefristet durchgeführt werden soll?

Zitat:

[ ] der mit der gültigen fe und ohne auto fährt hin und wieder mal die besoffenen kumpels und wurde auch ausserhalb des strassenverkehrs nie mit einem promillewert von über 1,2 (???) angetroffen.

Außerhalb des Straßenverkehrs bedeutet irgendwo im völlig privaten Bereich. Das beträfe somit jeden in seiner eigenen Wohnung.

Fußgänger sind auch Bestandteil des öffentlichen Straßenverkehrs und wieso sollte es da eine Begrenzung mit Folgen geben?

Oder willst Du jetzt schon die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs absprechen, gerade weil einer knallhart Alk und Fahren trennt und ziemlich zugeschüttet zum Taxi torkelt?

Auch die besoffenen Kumpels, die sich einen Nüchternen zum Fahrdienst abstellen, müssen irgendwie in das Auto - FE gleich entziehen oder erst eine befristete MPU-Aufforderung?

Du bist jetzt bei der Einführung der MPU für alle, die jemals irgendwo Alk getrunken haben und 1,x Promille überschritten haben.

Zitat:

[ ] weil nur die überprüfung der fahreignung gewährleistet, dass die fahreignung gewährleistet ist.

Wieso wird hier die physische Fähigkeit der Fahrzeugbedienung mit der psychischen Eignung der Grundeinstellung verwürfelt?

Das hier ist die Einführung einer erneuten Fahrschule/Fahrprüfung, wenn einer nicht mit dem ersten Anlauf in die Parklücke kommt.

Du forderst aus hoch moralischen Gründen immer und auf lebendszeit zwingend eine MPU, selbst bei nachgewiesener Unschuld (genauer "gerade dann"😉 um dann aus hoch wirtschaftlichen Gründen gleich die für Dich lukrative Umgehung dieser MPU anzubieten?

Dass Du eine MPU für jeden, immer und auf Lebenszeit forderst kann man aufgrund Deiner Tätigkeit nachvollziehen, aber verdienst Du auch an Fahrausbildungen, dass dies jetzt auch alle, immer und auf Lebenszeit machen sollen?

vorweg noch einmal: erspare dir die gedankengänge zu dem komplex meiner möglichen tätigkeiten - ich finde, dass deine tätigkeit für den die betroffenenen menschen vorgangsnummer viel schneller zum verhängnis werden kann.

dem schrittmacher sei nur nebenbei für die ergänzungen gedankt - wir sind noch nicht so weit und müssen bei den grundlagen anfangen:

überall sonst auf der welt und in der eu entzieht das gericht die FE und spricht eine sperrfrist aus. nach ablauf kann der betroffene die FE durch eine faheignungsprüfung wiedererwerben. nur in D gibt es zusätzlich eine tilgungsfrist und die von einem anderen amt - der feb - ausgesprochene auflage.

überall in der eu gilt die fahreignung nach der fahreignungsprüfung als erlangt und erwiesen - in D steht dem eine vom amt der FEB ausgehende nationale auflage im weg.

nach meinen bisherigen aussagen soll nicht die mpuauflage fortbestehen - wie du es mir versuchst in den mund zu legen - sondern eine überprüfung der fahreignung stattinden.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

[ ] der mit der gültigen fe und ohne auto fährt hin und wieder mal die besoffenen kumpels und wurde auch ausserhalb des strassenverkehrs nie mit einem promillewert von über 1,2 (???) angetroffen.

Außerhalb des Straßenverkehrs bedeutet irgendwo im völlig privaten Bereich. Das beträfe somit jeden in seiner eigenen Wohnung.

Fußgänger sind auch Bestandteil des öffentlichen Straßenverkehrs und wieso sollte es da eine Begrenzung mit Folgen geben?

Oder willst Du jetzt schon die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs absprechen, gerade weil einer knallhart Alk und Fahren trennt und ziemlich zugeschüttet zum Taxi torkelt?

nicht ich - die deutschen FEBen - erreicht man einen promillewert von 1.2 (oder doch 1.6), gilt die fahreignung als verschenkt. völlig unabhängig davon, ob man den promillewert beim führen eines kfz, des fahrrads oder zuhause auf der couch erreicht hat.

Zitat:

Auch die besoffenen Kumpels, die sich einen Nüchternen zum Fahrdienst abstellen, müssen irgendwie in das Auto - FE gleich entziehen oder erst eine befristete MPU-Aufforderung?

Du bist jetzt bei der Einführung der MPU für alle, die jemals irgendwo Alk getrunken haben und 1,x Promille überschritten haben.

nochmal - nicht ich - so gibt es die deutsche gesetzgebung her.

Zitat:

Zitat:

[ ] weil nur die überprüfung der fahreignung gewährleistet, dass die fahreignung gewährleistet ist.

Wieso wird hier die physische Fähigkeit der Fahrzeugbedienung mit der psychischen Eignung der Grundeinstellung verwürfelt?

vielleicht bist du ja doch nicht so flach wie du tust - mein reden - wieso wird jemandem, der sich ausserhalb des strassenverkehrs die kante gibt, die psychische eignung, konsum und die teilnahme am strassenverkehr zu trennen und die charakterliche eignung zum führen von kfz abgesprochen?

😕😕😕😕

Zitat:

Du forderst aus hoch moralischen Gründen immer und auf lebendszeit zwingend eine MPU, selbst bei nachgewiesener Unschuld (genauer "gerade dann"😉 um dann aus hoch wirtschaftlichen Gründen gleich die für Dich lukrative Umgehung dieser MPU anzubieten?

nicht ich lungere im "vp" rum und animiere hilfesuchende, die zähler der tilgungsfrist auf 0 runterzusetzen. hast du "den schwaben" dort schon finden können? ich selbst biete nur an, bestehende gesetzliche möglichkeiten anzuwenden - wer sein recht nicht wahrnimmt, verliert es. 🙂

Zitat:

verdienst Du auch an Fahrausbildungen, dass dies jetzt auch alle, immer und auf Lebenszeit machen sollen?

ja, nein, und wenn dem so wäre 🙄

es steht jedem frei, anders als durch mich zu einem fachlich qualifizierten und verantwortungsbewussten verkehrsteilnehmer zu mutieren. fahrschulen und fahrerlaubnisbehörden gibt es in der eu (auch in D) jede menge.

dein interesse an meiner person sei damit gestillt, dass ich es jedem, der vom deutschen verwaltungsapparat - nicht von einem ordentlichen gericht - in die sicherungsverwahrung gesteckt wurde und wege gefunden hat, dort rauszukommen gönne.

unabhängig davon, welchen weg der betroffene genommen hat. der freundes- und bekanntenkreis beinhaltet auch in der (erfolgreichen) mpu-vorbereitung tätige personen, an die ich hilfesuchende verweise, wenn die mpu der schnellere / weniger kostenintensive / einfachere / "bessere" weg ist.

(letzteres nicht für die grosse masse, sondern nur unter uns pastorentöchtern).

Was redest (schreibst) Du eigentlich immer um den heißen Brei herum und nicht einfach mal Klartext - das ist doch alles keine Zauberei und den ganzen anderen Müll kannst Du doch dann auch weglassen?

Es geht um die Ablegung der MPU in Tschechien. Seit Anfang 2009 gibt es auch in Tschechien eine MPU und aufgrund EU-Recht muss eine CZ-MPU genauso anerkannt werden, wie eine deutsche MPU.

Irgendwelche Moralanwandlungen sind auch lächerlich, eine positive MPU ist in Tschechien leichter zu erhalten, als ein Ticket wegen Falsch-Parken in einer deutschen Großstadt.

Alkis wie auch Drogenabhängige bestehen völlig problemlos diese MPU und erhalten auch sofort eine Fahrerlaubnis, sie müssen nur versprechen, dass sie ihr Abhängigkeitsproblem innerhalb von den nächsten 12 Monaten in den Griff bekommen, daher ist diese Fahrerlaubnis dann auch nur auf 12 Monate befristet - was allerdings bei der Umschreibung durch Nutzung von gewissen Grauzonigkeiten kein Problem ist.

Dein moralisches Entsetzen, dass in Deutschland Leute nach 15 Jahren ohne Nachweis "einfach so" die Fahrerlaubnis wiederbekommen, kannst Du stecken lassen. Nach "Deinem" Weg bekommen sie die Fahrerlaubnis, wenn sie hackedicht zur MPU in CZ antreten.

Das ist keine Übertreibung, sondern Tatsache. Alkoholisiert die MPU ablegen ist in den CZ-Richtlinien kein Negativ-Merkmal, denn man hat noch keine Fahrerlaubnis, ist somit nicht gefahren und darf dann auch immer besoffen sein.

Man muss tatsächlich nur versprechen, dass man sich demnächst um sein Alk-Problem kümmern wird und der dafür notwendige Beweis ist dann auch dadurch erbracht, dass man 1-2 Tage später die dort notwendige Fahrprüfung nüchtern durchführt.

Der Zauberkasten EU-Recht macht solche Dinge möglich, wenn sich ein Land findet, was Euros in den Kassen benötigt und eine "MPU" geschickt genug einführt.

Nun sollte auch dem letzten klar werden, warum tatsächlich eine Garantie gegeben werden kann:
Das praktische einzige Durchfallkriterium bei dieser MPU wäre die Ermordung des Prüfers und dann kommt der für einige Leute harte Teil, man muss während den 30 Minuten Prüfungsfahrt keine Alk-Ausfallerscheinungen zeigen - bestanden.

Und dann darf man auch sofort einen Schulbus fahren, denn man hat moralisch einwandfrei sogar eine Prüfung abgelegt, die in Deutschland nicht mehr gefordert ist - damit gehört man sogar zu den besonders Guten.

Wäre es tatsächlich so schwer gewesen, diese Umstände klar zu nennen, statt eine merkwürdige Geheimniskrämerei zu machen. Nun gut, Du kannst jetzt nicht mehr mit dem roten Umhang mit dem großen S darauf herum laufen, weil nun bekannt ist, dass es nichts mit besonderer Macht über deutsche Gesetze zu tun hat.

Und nun auch die Erklärung für die notwendige Rechtschutzversicherung: einige Bundesländer sträuben sich gegen die Anerkennung einer derartig seriösen Fahrerlaubniserteilung. Da muss man dann klagen und dafür ist RSV schon eine gute Sache.

Klagen kostet Geld und das steckt immer noch im Alk und den Drogen, denn das Problem muss man nicht lösen, denn wenn das Ding erst einmal umgeschrieben ist, fällt auch die Befristung raus, weil man in Deutschland eine befristete Fahrerlaubnisse nicht kennt.

Man muss nicht aufhören zu saufen, denn durch die Umschreibung muss man nicht mehr in 12 Monaten in Tschechien nochmal vor den MPU-Gutachter und nachweisen, dass man aufgehört hat.

Fahrerlaubnis trotz Dauersuff, nein war übertrieben, da sind schließlich die 30 Minuten Prüfungsfahrt, die man ohne auskommen musste. Aber hier als moralisch einwandfrei verkaufbar - 30 Minuten sind schließlich besser als nichts.

Soll ich mich auch noch zu dem "individuellen Service" äußern und das auch als hohles Gelaber ausschließlich zum Generieren von ordentlich hohen Kosten enttarnen?

Im Netz finden sich genügend Anleitungen, wie man das durchführen muss, ohne horrende Summen an irgendwelche "Vermittler" oder "Betreuer" zahlen zu müssen.

Wenn es schon solch grenzwertige Möglichkeiten durch das EU-Reht gibt, dann sollten nicht noch irgendwelche Gestalten daran durch reine Abzockerei auf Voodoo-Ebene verdienen. Denn auch die halten nicht die echten Spritis von der Straße fern, ganz im Gegenteil, genau das ist schließlich die einzige Zielgruppe zum richtig Geld verdienen.

Denn die kommen nach einigen Monaten wieder, weil sie wieder die FE "verloren" haben und man doch so individuell nochmal und nochmal und nochmal helfen kann und auch wird. Sind doch immerhin arme Leute, die das Ding benötigen und der böse deutsche Staat, der das nicht so einfach will.
Gutmenschen mit Helfersyndrom braucht Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


überall sonst auf der welt und in der eu entzieht das gericht die FE und spricht eine sperrfrist aus. nach ablauf kann der betroffene die FE durch eine faheignungsprüfung wiedererwerben. nur in D gibt es zusätzlich eine tilgungsfrist und die von einem anderen amt - der feb - ausgesprochene auflage.

In anderen Ländern kann man mit einem Promillewert der bei uns zwar eine MPU nötig macht und das Konto löchert ganz schnell im Knast landen,insbesonders bei wiederholungstätern. In Italien wird wenn du der Halter des gerade gefahrenen Fahrzeugs bist ab einem bestimmten Pegel die Karre zugunsten der Staatskasse einkassiert usw.

Jeder Staat hat da so seine Eigenheiten.In Deutschland ist es eben das deine Einstellung zur Problematik die zum Führerscheinverlust führte mittels MPU überprüft wird. In anderen Ländern gibts dann eben Freiheitsstrafen,sehr lange Sperrfristen und die Notwenigkeit den Schein komplett Neu zu machen was einigen sicher sehr gelegen kommt.

Zitat:

überall in der eu gilt die fahreignung nach der fahreignungsprüfung als erlangt und erwiesen - in D steht dem eine vom amt der FEB ausgehende nationale auflage im weg.

Seltsamerweise hat der EUGH mit der deutschen Vorgehensweise kein größeres Problem.Liegt ja auch im Interesse das man gewisse Fahrer von der Strasse holt bevor mehr passiert als eh schon und das man zumindest weitgehend verhindert das diese Personen nach einigen Monaten einfach wieder ihren Schein besorgen und weitermachen wie vor dem Entzug.

Zitat:

nicht ich - die deutschen FEBen - erreicht man einen promillewert von 1.2 (oder doch 1.6), gilt die fahreignung als verschenkt. völlig unabhängig davon, ob man den promillewert beim führen eines kfz, des fahrrads oder zuhause auf der couch erreicht hat.

Vielleicht solltest du dich erst mal über die deutschen Promillegrenzen informieren,da gibt es wohl Lücken.

Zwischen 1,1 und 1,59‰ wird der Schein zwar entzogen aber im Regelfall bekommt man ihn nach der Sperrfrist problemlos zurück,wenn man nicht gerade Wiederholungtäter ist und die vorhergehende Tat noch verwertet werden darf.Erst ab 1,6‰ oder als Wiederholungtäter darf man sicher zur MPU.Da aber 1,6‰ von den wenigsten Normalkonsumenten überhaupt erreicht werden ohne das sie überm Porzellan hängen oder dort schlafen wo sie zusammenbrechen kann man davon ausgehen das jemand der mit diesem Pegel noch fährt a) regelmässig in diesem Bereich unterwegs ist und b) auch regelmässig betrunken mit dem Kfz unterwegs ist. Ohne Training bekommt man nicht mal das Auto auf.

Auf dem Fahrrad wird es sogar erst ab 1,6‰ kritisch da darunter keine Strafe fällig wird so lange man den Verkehr nicht gefährdet und wenn man ehrlich ist stellt sich die Frage ob man selbst bei dem Pegel überhaupt noch aufs Rad steigen könnte ohne gleich umzufallen,geschweige denn zu fahren. Und selbst dann ist der Schein nicht weg,man bekommt die kleine Chance bei einer MPU zu beweisen das man Saufen und die Nutzung eines Kfz trennen kann auch wenn man mit dem Rad erwischt wurde.Erst wenn man die MPU vergeigt ist der Schein weg.

Ob und wie oft du dich auf dem Sofa abschiesst interessiert keine Sau,so lange du wieder unter 0,5‰ bist bevor du ein Kfz fährst.Nur liegt da das Problem bei Vielen,die Schiessen sich ab und denken das sie nach ein paar Stunden Schlaf wieder Nüchtern sind.

Aber zurück zu den EU-Führerscheinen. Kenne einige die ihn teuer erworben haben und aktuell darf ihn noch einer in Deutschland nutzen aber bis auch der wieder besoffen am Steuer erwischt wird ist nur eine Frage der Zeit. Denn weshalb haben sie den einfacheren Weg über das Ausland genommen obwohl der Eu-Schein teuer ist und auch einen erheblichen Zeitaufwand erfordert? Ganz einfach,sie sind nicht bereit ihr Verhalten zu ändern und wollen wie bisher weitersaufen. Nur muß man sich eben irgendwann entscheiden ob man Säuft oder am motorisierten Verkehr teilnehmen will. Und wenn man nicht bereit ist das Saufen zumindest so einzuschränken das man nicht mehr auffällig wird ist auch der EU-Schein schnell ein nutzloses Stück Plastik.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Was redest (schreibst) Du eigentlich immer um den heißen Brei herum und nicht einfach mal Klartext - das ist doch alles keine Zauberei und den ganzen anderen Müll kannst Du doch dann auch weglassen?

das hängt von dir ab - lässt du die polemischen hilfsmittel, derer du dich bedienst weg, kann ich darauf auch nicht eingehen. wobei ich es ja auch so schon auf ein minimum reduziert habe, indem ich nicht auf alles eingegangen bin. aber genug der gegenseitigen anfeindungen - zumal das publikum ja sicher auch schon mitbekommen hat, dass wir uns bis auf den tod nicht ausstehen können. 🙂

thema cz-mpu...

wie wir wissen, darf eine fahrerlaubnis - logisch - nicht während der sperrfrist erteilt werden. aber danach geht's. auch ohne mpu - auch in D wenn die erteilende behörde von dieser auflage absieht.

die tschechische gesetzgebung verbietet es - ausdrücklich - vorbelastungen aus dem ausland (also D) zur entscheidung über die erteilung einer fe heranzuziehen. der "kunde" - sofern er das will - muss also selbst mit dem vzr-auszug anreisen und sich die cz-mpu anordnen lassen, buchstäblich drum betteln, dass er die "anordnung" bekommt.

in meinen augen ist diese erfindung dubioser fs-vermittler und ihrer "rechts"anwälte der grösste schwachsinn überhaupt. aber leider kann ich es mir nicht gestatten zu behaupten, dass dieser schwachsinn nicht wirkt. es gibt D-FEBen bzw. sachbearbeiter (in einigen landkreisen bayerns z.b.), die die anerkennung des nach dem 19.01.09 erteilten scheins von der cz-mpu abhängig machen.

wobei mich ja wieder wundert, auf welcher rechtsgrundlage sie das tun - eine "cz-mpu" wird weder in den direktiven noch in der D-fev erwähnt. aus der juristischen perspektive betrachtet hat sich die anerkennung rein aus der erteilung zu ergeben.

Zitat:

Dein moralisches Entsetzen, dass in Deutschland Leute nach 15 Jahren ohne Nachweis "einfach so" die Fahrerlaubnis wiederbekommen, kannst Du stecken lassen. Nach "Deinem" Weg bekommen sie die Fahrerlaubnis, wenn sie hackedicht zur MPU in CZ antreten.

für die cz kann ich dir niemanden empfehlen. liegt zum einen daran, dass diejenigen, die ich kennenlernen durfte gerade dem schlag mensch entsprechen, den du (vor-) verurteilst, zum zweiten, dass die sich cz-intern nicht darauf einigen können, welches datum sie schon bei der ersterteilung unter punkt 10 eintragen (das der tatsächlichen erteilung, im regelfall nach ablauf von 185+ tagen oder das der prüfung) und zum dritten daran, dass ein "cz-fs" - subjektiv - einen bestimmten beigeschmack hat. auswahl selektiv und nicht abschliessend.

BEI UNS IN PL besteht ebenfalls die möglichkeit eine "pl-mpu" durchführen zu lassen. machen wir allerdings äusserst selten - nur wenn der betroffene das un-be-dingt will. persönlich mein interesse ist der rechtlichen auseinandersetzug mit dem thema gewidmet und nicht den leuten ihr geld aus der tasche zu ziehen, indem ihnen was verkauft wird, was sie (juristisch gesehen) nicht brauchen.

deine ausführungen bzgl. einer umschreibung der befristeten cz-fe sind sicher richtig. dann kann der "kunde" aber auch gleich nach polen kommen. die polnische feb macht eine anfrage beim kba - bekommt den vzr-auszug direkt von dort - und wenn einer erteilung nichts entgegensteht wird erteilt.

@Sir Donald: ok, ich habe - wohl auch weil ich nicht saufe, ausser wenn ich grad muss - die promillegrenze von 1.6 auf 1.2 herabgesetzt.
meine baustelle ist aber auch eine ganz andere - das eu-recht.

Zitat:

Staat hat da so seine Eigenheiten.In Deutschland ist es eben das deine Einstellung zur Problematik die zum Führerscheinverlust führte mittels MPU überprüft wird. In anderen Ländern gibts dann eben Freiheitsstrafen,sehr lange Sperrfristen und die Notwenigkeit den Schein komplett Neu zu machen was einigen sicher sehr gelegen kommt.

die drei besonderheiten in D sind:

-dass die mpu - nicht nur bei junk &alk - mehrere hundert tausend mal pro jahr angeordnet wird (das ist ne menge moos)

-dass es hier (und nirgendwo sonst) tilgungsfristen gibt (wenn man von anfang an wüsste, dass eine alkoholisierte fahrt eine ausgiebige sperrfrist gibt, würde sich der ein oder andere es vllt. anders überlegen)

-dass die fahrerlaubnis nach bestandener mpu ohne einer überprüfung der grundsätzlichen fahreignung WIEDERerteilt wird (wobei es ja seit relativ kurzer zeit so ist, dass die prüfung entfällt).

Zitat:

Seltsamerweise hat der EUGH mit der deutschen Vorgehensweise kein größeres Problem.Liegt ja auch im Interesse das man gewisse Fahrer von der Strasse holt bevor mehr passiert als eh schon und das man zumindest weitgehend verhindert das diese Personen nach einigen Monaten einfach wieder ihren Schein besorgen und weitermachen wie vor dem Entzug.

da lass uns mal abwarten - eu-vorlagefrage SCheffler macht mir hoffnung. weil... wenn D rechtswidrig die nutzung einer bspw. pl-fe untersagt, muss ihr besitzer die strecke warschau-lissabon über wien fahren. als resultat dessen - und hier wirst du mir sicher zustimmen - werden dabei wesentlich mehr europäer gefährdet, als auf dem direkten weg, der durch die weltweit sichersten autobahnen verläuft.

Zitat:

Erst ab 1,6‰ oder als Wiederholungtäter darf man sicher zur MPU.
...
...
Ob und wie oft du dich auf dem Sofa abschiesst interessiert keine Sau,so lange du wieder unter 0,5‰ bist bevor du ein Kfz fährst.

das ist meines wissens anders. kann aber sein, dass ich mich irre und es einen noch höheren promillewert gibt, bei dem es keine rolle spielt, ob dieser im oder ausserhalb des strassenverkehrs vorlag.

Zitat:

Aber zurück zu den EU-Führerscheinen. Kenne einige die ihn teuer erworben haben und aktuell darf ihn noch einer in Deutschland nutzen aber bis auch der wieder besoffen am Steuer erwischt wird ist nur eine Frage der Zeit. Denn weshalb haben sie den einfacheren Weg über das Ausland genommen obwohl der Eu-Schein teuer ist und auch einen erheblichen Zeitaufwand erfordert? Ganz einfach,sie sind nicht bereit ihr Verhalten zu ändern und wollen wie bisher weitersaufen. Nur muß man sich eben irgendwann entscheiden ob man Säuft oder am motorisierten Verkehr teilnehmen will. Und wenn man nicht bereit ist das Saufen zumindest so einzuschränken das man nicht mehr auffällig wird ist auch der EU-Schein schnell ein nutzloses Stück Plastik.

ja, wenn jemand seine (tatsächlichen) probleme nicht bewältigt hat, sollte er den fe-erwerb auf einen späteren zeitpunkt verschieben. oder sich die D-mpu kaufen. auch das geht - schliesslich ist D in der korruptionsweltrangliste auf platz #19.

die aberkennungs- und rückfallquote der polnischen fahrschule ist sehr gering - das soll auch so bleiben - du würdest dich wundern, wenn du wüsstest, wieviele potenzielle kunden meinerseits schon abgewiesen wurden, noch bevor ich die gelegenheit nutzte, sie der fahrschule vorzustellen.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



da lass uns mal abwarten - eu-vorlagefrage SCheffler macht mir hoffnung. weil... wenn D rechtswidrig die nutzung einer bspw. pl-fe untersagt, muss ihr besitzer die strecke warschau-lissabon über wien fahren. als resultat dessen - und hier wirst du mir sicher zustimmen - werden dabei wesentlich mehr europäer gefährdet, als auf dem direkten weg, der durch die weltweit sichersten autobahnen verläuft

also was mich angeht ist es mir ziemlich egal wie sicher oder unsicher dadurch die Straßen bei unseren Nachbarn werden, solange die Straßen HIER halbwegs sicher bleiben durch solche Regelungen

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher



also was mich angeht ist es mir ziemlich egal wie sicher oder unsicher dadurch die Straßen bei unseren Nachbarn werden, solange die Straßen HIER halbwegs sicher bleiben durch solche Regelungen

das ist eine nachvollziehbare aber innerhalb der europäischen gemeinschaft keine besonders soziale einstellung. deutsche verwaltungsgerichte, oberverwaltungsgerichte, verwaltungsgerichtshöfe und selbst der BGH werden sich dieser sichtweise grösstenteils anschliessen. aber der

eu

gh m.b.m.n. auf gar keinen fall.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


-dass die mpu - nicht nur bei junk &alk - mehrere hundert tausend mal pro jahr angeordnet wird (das ist ne menge moos)

Geht es schon nicht mehr ohne völlig maßlose Übertreibung?

Es sind nicht mehrere hunderttausend MPU Anordnungen pro Jahr, sondern ziemlich genau 100.000. Findet man uA. auf dem KBA-Server. Deiner Glaubwürdigkeit hilft das nicht viel.

Zitat:

-dass es hier (und nirgendwo sonst) tilgungsfristen gibt (wenn man von anfang an wüsste, dass eine alkoholisierte fahrt eine ausgiebige sperrfrist gibt, würde sich der ein oder andere es vllt. anders überlegen)

Das ist doch auch Quatsch, niemand "gönnt" sich eine Alkfahrt, weil die Folgen zu gering sind. Da gibt es auch keine "Missverständnisse", sondern weil die Endeckungsrate lächerlich gering ist, fast bei null liegt.

Egal nach welcher mathematischen Regel man das hoch rechnet, man kommt immer auf etwa 200 Millionen Rauschfahrten pro Jahr in Deutschland (Alk + Drogen), erwischt werden aber nur etwa 200.000.

Die Chance bei einer Alkfahrt überhaupt entdeckt zu werden, liegt bei 1:1.000.

Zitat:

-dass die fahrerlaubnis nach bestandener mpu ohne einer überprüfung der grundsätzlichen fahreignung WIEDERerteilt wird (wobei es ja seit relativ kurzer zeit so ist, dass die prüfung entfällt).

Was ist daran so schlimm, das wurde immer noch nicht erklärt?

Zitat:

Seltsamerweise hat der EUGH mit der deutschen Vorgehensweise kein größeres Problem.Liegt ja auch im Interesse das man gewisse Fahrer von der Strasse holt bevor mehr passiert als eh schon und das man zumindest weitgehend verhindert das diese Personen nach einigen Monaten einfach wieder ihren Schein besorgen und weitermachen wie vor dem Entzug.

Ist das nun "seltsam" oder ist das ganz in Ordnung, weil völlig nachvollziehbar

Zitat:

das ist meines wissens anders. kann aber sein, dass ich mich irre und es einen noch höheren promillewert gibt, bei dem es keine rolle spielt, ob dieser im oder ausserhalb des strassenverkehrs vorlag.

Es gibt keine Promillegrenze außerhalb des Straßenverkehrs, solltest Du mit 5 Promille zu Hause vor dem Fernseher angetroffen werden, wird das keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben - sofern Du es überlebst. Es gibt auch keine Promillegrenze für Fußgänger oder Rollschuhfahrer (Inliner) oder Skater oder Tretroller oder Bobby-Car.

1,6 Promille als absolute Grenze der Untauglichkeit ein Fahrzeug zu führen - außer Kraftfahrzeugen aller Art gibt es nur noch Fahrräder und Kutschen (geführte Pferdewagen), die dem Begriff "Fahrzeug" unterliegen.

Bei Kraftfahrzeugen dann die zusätzlichen Unterstufen 1,1 als Grenze der Straftat (ohne Unfall), usw. bis runter zu 0,3 Promille (mit Ausfallerscheinungen) bzw. 0,2 Promille in der Probezeit und Personen unter 21.

Zitat:

oder sich die D-mpu kaufen. auch das geht - schliesslich ist D in der korruptionsweltrangliste auf platz #19.

Nach der aktuellen Liste von November 2009 auf Platz 14 (2008 auf 16 ) von 180 Ländern.

Listen sollte man aber lesen können: Platz 1 (Neuseeland) ist nicht der korrupteste Staat, sondern der mit der geringsten Korruption. Dein hier so favorisiertes Polen ist auf auf Rang 49 zusammen mit Jordanien, Tschechien auf 52, was sollte jetzt dieser nette Hinweis bringen?
http://www.transparency.de/Tabellarisches-Ranking.1526.0.html

Wie wäre es denn zur Abwechslung mal mit ein wenig Fachlichkeit ohne permanente Übertreibungen oder gar dramaturgischen Erfindungen?

bzgl. weltrangliste wollte ich nur mal sehen, wie gut du aufpasst. aber was ändert es? ganz egal, auf welchem platz D ist - teilweise berichteten sogar deutsche medien in der vergangenheit über die gekaufte mpu mehr oder weniger offen.

du schreibst, es werden jährlich 200.000 leute mit alk und drogen erwischt. von denen bekommt aber nur rund die hälfte die mpu angeordnet?

hm - seltsam.

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