Nach 6 (!) Jahren Original VW Reifenkombination eintragungspflichtig?
Hallo zusammen,
ich bin seit über sechs Jahren Besitzer eines Golf Sportsvan (1.2 L TSI 81 KW).
Dieses Jahr wurde mir aus heiterem Himmel angezeigt, dass meine damals mit dem Fahrzeug erworbenen Zubehör-Sommerreifen auf Alu-Felge (VW Bestell-N°: 5K0 601 025 AC AX1, Grösse: 7,5J x 18H2 ET51) einzutragen sind.
Zudem muss ich, die ebenfalls mit dem Fahrzeug erworbenen Federn (Marke H+E) eintragen lassen. Für diese Federn liegt eine ABE vor, die in den letzten HU's immer ausreichend war.
Ich habe letztendlich eine Begutachtung durchführen lassen MÜSSEN (Kosten 220,- €) um weiterhin die Betrieberlaubnis für o. a. Kombination zu erhalten. Die Begutachtung habe ich beim Verkäufer des Fahrzeugs durchführen lassen (VW Autohaus).
Weitere Kosten für die Nachtragung in die entsprechenden Papiere fallen noch an (Strassenverkehrsamt).
Meine Fragen lauten nun:
1. Warum habe ich nicht schon bei der ersten Begutachtung meines Fahrzeugs (diese fand bei einem anderen VW-Autohaus) einen Hinweis darauf erhalten, dass die o. a. Kombinationen zu begutachten sind. Ist das normal dass man erst von Pontius zu Pilatus muss?
Speziell jedoch wäre ein Hinweis auf die Ursache für die Begutachtung in meinen Augen ein deutliches MUSS gewesen (Begründung war lapidar: das muss sein, weitere Ausführungen dazu gab es nicht).
2. Seit wann und vorallem warum sind nun plötzlich Zubehörräder und mit ABE versehene Federn eintragungsplflichtg?
3. Hätte mich der Verkäufer seinerzeit auf die o. a. Eintragungen hinweisen müssen? Bzw. hätte das Autohaus seinerseits damals die Eintragung durchführen müssen?
Schließlich bin ich in meinen Augen sechs Jahre mit meinem Fahrzeug 'illegal' unterwegs gewesen.
Zudem habe ich für diese ganze Aktion einen Tag Urlaub sowie 130 KM Fahrstrecke benötigt und zudem war ich für weitere 4 Urlaubstage ohne Fahrzeug. Obendrauf kommt nun noch der Aufwand für die Nachtragung (Kosten und Zeit)!
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn ja wie seid ihr damit umgegangen?
TÜV haben ich immer noch nicht das wird hoffe ich nächste Woche endlich der Fall sein.
?Gruss
Apnbabe
33 Antworten
Zitat:
@OB69 schrieb am 17. Juli 2021 um 17:51:59 Uhr:
Es kommt nicht nur auf die Größe an, sondern auch auf die Teilenr. der Felge.
Bei mir steht keine einzige Felgennummer in den COC, also darf ich nun gar keine fahren? 😕 Stehen nur Felgengröße und welche Reifen darauf sein müssen...
Dass die Felgen des TE von VW für Golf 6 UND 7 freigegeben sind, habe ich ja oben schon verlinkt.
Ist das Deine Felge?
https://www.original-felgen.com/5k0601025acax1.html
Wenn ja, darfst Du sie fahren, da sie für den Golf 7 freigegeben ist. Dann brauchst Du die Federn auch nicht eintragen. Die Größe der Felgen steht ja in den COC Papieren.
Sorry, Ihr habt Recht, es steht keine Teilenr. In den COC Papieren. Die Felge muss nur für den Golf 7 freigegeben sein.
Lesekompetenz? Ja, er darf die Felgen ohne Eintragung fahren. Das ist aber gar nicht die Frage.
Wenn die Felgengröße nicht im CoC steht, dann ist der Wagen mit dieser Felge nicht mehr im Werks Zustand. Und wenn du dann was am Fahrwerk änderst und die Forderung in dessen ABE lautet das der Wagen im Werk Zustand ist, dann braucht er eben (für die Federn) eine Abnahme.
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Zitat:
@rsepsilon schrieb am 17. Juli 2021 um 13:08:26 Uhr:
Das wundert mich jetzt, weil VW normalerweise schon aus Marketing-Gründen für jede Modellreihe separate Zubehörfelgen im Programm hat. Aber umso besser, dann wäre es sinnvoll, dem Prüfer das zu zeigen und darauf zu verweisen, dass es Felgen mit Zulassung für den Golf 7 sind.
Dann geh doch zu einer anderen Prüforganisation und lass HU machen. Außerdem kostet das Nachtragen keine 220 €. Ich habe damals mit unserem Audi 90€ beim TÜV bezahlt.
Warst Du schon beim TÜV wegen Eintragen?
220 Euro ist viel zu teuer. Habe letztens bei meinem Sportsvan ein KW Street Komfort Gewindefahrwerk eingetragen. Dazu ein Satz Cadiz Winterräder in 7,5x18 ET49 mit Spurplatten 16/24. Dann noch ein Satz Pretoria Sommerräder in 8x19 ET50 mit 16/24 Spurplatten. War komplett Einzelabnahme. Die waren mit 3 Prüfer an meinem Sportsvan. Haben sogar die Räder 2 gewechselt. Probefahrt haben sie auch gemacht. Komplett mit Gutachten zum Eintragen knapp 150 Euro. TÜV Düren. Bei dir sind die 7,5x18 ET51 Felgen mit dem 225 Reifen orginal VW Sportsvan. Dazu ein paar Federn. 60 Euro etwa.
Die Kalkulation von @Pouluwe ist zu optimistisch. Ich habe vor gut einer Woche
KW V3 Gewindefedern abnehmen lassen für 92,50 € (Originalrechnung vom TÜV Nord). Möglich, dass eine gleichzeitige Abnahme eines Radsatzes nicht in vollem Umfang ergänzend zu Buche schlägt, aber Mengenrabatt im Sinne von Unterschreitung des Basispreises für eine Abnahme, wenn weitere hinzukommen, gibt es nicht.
Was ist die Berechnungsrundlage für die "ca. 60 Euro"?
Zitat:
@chefkochderware schrieb am 17. Juli 2021 um 15:03:24 Uhr:
Hm . Aber warum steht in der Abe der Federn unter 3.9 dann das andere Kombinationen auch gehen. Wenn deren Auflage erfüllt sind .
Da steht mit Sicherheit irgendwo, das es möglich ist, aber dann eingetragen werden muss.
Gibt ABE & eintragungsfrei sowie ABE & eintragungspflichtig.
Beides kann in einer ABE zusammen gefasst werden.
Und dann gibt es noch die Variante, dass eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren zwar nicht erforderlich ist, aber die ordnungsgemäße Montage unter Beachtung evtl. Auflagen abgenommen und bescheinigt werden muss.
Ich denke, dass ihm der TÜV Räder und Federn eingetragen hat. Notwendig gewesen wäre aber nur die Eintragung der Räder, da damit das Fahrzeug in den für die eintragungsfreie Verwendung der Federn notwendigen Werkszustand "versetzt" worden wäre. Ob das aber der TÜV so sieht oder argumentiert, dass das 2 bauliche Veränderungen sind, also alles eintragen, ist ne andere Frage.
Gruß
RSLiner
Zitat:
Gibt ABE & eintragungsfrei sowie ABE & eintragungspflichtig.
ABE & eintragungspflichtig gibt's nicht.
Du meinst ABE & abnahmepflichtig.😁
Kleines Feedback. War bei GTÜ.
Federn und Räder beide mit ABE mussten zusammen abgenommen werden.
Exakt 100€ bezahlt.