Nach 6 (!) Jahren Original VW Reifenkombination eintragungspflichtig?
Hallo zusammen,
ich bin seit über sechs Jahren Besitzer eines Golf Sportsvan (1.2 L TSI 81 KW).
Dieses Jahr wurde mir aus heiterem Himmel angezeigt, dass meine damals mit dem Fahrzeug erworbenen Zubehör-Sommerreifen auf Alu-Felge (VW Bestell-N°: 5K0 601 025 AC AX1, Grösse: 7,5J x 18H2 ET51) einzutragen sind.
Zudem muss ich, die ebenfalls mit dem Fahrzeug erworbenen Federn (Marke H+E) eintragen lassen. Für diese Federn liegt eine ABE vor, die in den letzten HU's immer ausreichend war.
Ich habe letztendlich eine Begutachtung durchführen lassen MÜSSEN (Kosten 220,- €) um weiterhin die Betrieberlaubnis für o. a. Kombination zu erhalten. Die Begutachtung habe ich beim Verkäufer des Fahrzeugs durchführen lassen (VW Autohaus).
Weitere Kosten für die Nachtragung in die entsprechenden Papiere fallen noch an (Strassenverkehrsamt).
Meine Fragen lauten nun:
1. Warum habe ich nicht schon bei der ersten Begutachtung meines Fahrzeugs (diese fand bei einem anderen VW-Autohaus) einen Hinweis darauf erhalten, dass die o. a. Kombinationen zu begutachten sind. Ist das normal dass man erst von Pontius zu Pilatus muss?
Speziell jedoch wäre ein Hinweis auf die Ursache für die Begutachtung in meinen Augen ein deutliches MUSS gewesen (Begründung war lapidar: das muss sein, weitere Ausführungen dazu gab es nicht).
2. Seit wann und vorallem warum sind nun plötzlich Zubehörräder und mit ABE versehene Federn eintragungsplflichtg?
3. Hätte mich der Verkäufer seinerzeit auf die o. a. Eintragungen hinweisen müssen? Bzw. hätte das Autohaus seinerseits damals die Eintragung durchführen müssen?
Schließlich bin ich in meinen Augen sechs Jahre mit meinem Fahrzeug 'illegal' unterwegs gewesen.
Zudem habe ich für diese ganze Aktion einen Tag Urlaub sowie 130 KM Fahrstrecke benötigt und zudem war ich für weitere 4 Urlaubstage ohne Fahrzeug. Obendrauf kommt nun noch der Aufwand für die Nachtragung (Kosten und Zeit)!
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn ja wie seid ihr damit umgegangen?
TÜV haben ich immer noch nicht das wird hoffe ich nächste Woche endlich der Fall sein.
?Gruss
Apnbabe
33 Antworten
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 19. Juli 2021 um 10:29:39 Uhr:
Und dann gibt es noch die Variante, dass eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren zwar nicht erforderlich ist, aber die ordnungsgemäße Montage unter Beachtung evtl. Auflagen abgenommen und bescheinigt werden muss.
Die Eintragung ist immer erforderlich. Es gibt nur die Variante "sofort in die Fahrzeugpapiere einzutragen" und "bei nächster Befassung in die Fahrzeugpapiere einzutragen".
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 19. Juli 2021 um 13:20:21 Uhr:
Zitat:
Gibt ABE & eintragungsfrei sowie ABE & eintragungspflichtig.
ABE & eintragungspflichtig gibt's nicht.
Du meinst ABE & abnahmepflichtig.😁
Mit der Abnahmepflicht kommt auch die Eintragungspflicht...
Zitat:
@Qnkel schrieb am 19. Juli 2021 um 16:23:59 Uhr:
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 19. Juli 2021 um 10:29:39 Uhr:
Und dann gibt es noch die Variante, dass eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren zwar nicht erforderlich ist, aber die ordnungsgemäße Montage unter Beachtung evtl. Auflagen abgenommen und bescheinigt werden muss.Die Eintragung ist immer erforderlich. Es gibt nur die Variante "sofort in die Fahrzeugpapiere einzutragen" und "bei nächster Befassung in die Fahrzeugpapiere einzutragen".
Ja, im Prinzip richtig, § 19 Abs. 3 Ziff. 3 und 4 StVZO. Es wird aber erst bei nächster
amtlicherBefassung
der Zulassungsstellemit dem Fahrzeug (Abmeldung, Anmeldung, Halterwechsel etc.) eingetragen und bis dahin genügt es, wenn die Abnahmebescheinigung mítgeführt wird (§ 19 Abs. 4 Ziff. 2 StVZO). Auch für die HU genügt die Abnahmebescheinigung.
Hallo zusammen,
danke für die rege Teilnahme ;-)
Letztlich ist jetzt die Kombi per Gutachten abgesegnet . Das Autohaus äußert sich nicht zu Kulanz o. ä.
Werde im August die Eintragungen vornahmen lassen.
Im COC ( musste erstmal suchen was das ist) stehen nur 16‘‘ drin.
Überlege ob ich eine Bewertung des AH durchführen soll, ist ja nicht ganz ohne mich einfach so vom Hof fahren zu lassen.
Dank euch und habt noch einen schönen Tag
Zitat:
Im COC ( musste erstmal suchen was das ist) stehen nur 16‘‘ drin.
Auch unter 52?