Nach 4000km - Kettenlängung?
Hallo,
ich bin gerade etwas am.. nennen wir mal, verzweifeln. Ich hab vor 2 Monaten endlich meinen ersten Stern gekauft, nachdem ich vom W204 C220 CDI von meinem Bruder total überzeugt war. Wie ich ihn gekauft habe, erstmal direkt nach Hause - was leuchtet ? Motorleuchte. Beide Lambdasonden im Eimer, also die mal ausgetauscht. Was stellt mein Mechaniker dann fest? Irgendeine Software drauf, anscheinend "Chippen" (toll, beim Saugbenziner..) - desshalb auch ein geplatzter Benzinschlauch (o.ä., genauer hat ers net ausgeführt - nur so: chip ist runter, auto repariert) - 2 Wochen später dann: wieder Motorleuchte. Nockenwelle links, Auslassstellung, sporadisch. Erstmal gelöscht, weitergefahren. Nach weiteren 100km: Nockenwelle links und rechts. Naja, erstmal beide Sensoren getauscht (Hoffnung besteht ja immer 😁) - Fehler immer noch da. Gerade eben steht er wieder in der Werkstatt, Steuerzeiten messen und Kette ankucken... Lt. Mechaniker zu 90% Kettenlängung.
Nun hab ich das Auto aber erst 5000km (steht mehr in der Werkstatt als bei mir zuhause, gefühlt...) - und steh vor einer neuen Kette. Besteht irgendwie die Möglichkeit, dass das als Vorschaden deklariert wird (Privatkauf), oder bleib ich nun drauf sitzen? Und vorallem: was kostet so ein Steuerkettentausch? Zu Mercedes werd ich wohl nicht fahren können, ansonsten kann ich danach wohl Privatkonkurs anmelden.. :-D
Einzige Beweise die ich hätte sind Fotos vom Auslesen (hab die Fehlermeldung vom PC abfotografiert, mit Datum..)..
Auto:
Mercedes W204 BJ 2007, C280, 231 PS
Gekauft mit: 171.000km Jetzt: 176.000 km.
Beste Antwort im Thema
Wieso hast du überhaupt den Chip ausbauen lassen? Hätte ich doch als Beweismittel alles so gelassen.
Ich hätte mir das so alles gar nicht gefallen gelassen. Nachdem du die ersten Defekte + Chip + nicht eingtragenes Fahrwerk undundund... entdeckt hast.
Da hätte ich den Verkäufer schon kontaktiert und um Rückabwicklung gebeten. Und notfalls mit Anwalt gedroht...
Auch der private Ausschluß der Gewährleistung hat, zumindest in D, seine Grenzen.
Ich wurde auch schon von privat mit einem Gebrauchtwagen betrogen. Ich musste vor Gericht ziehen, und er musste das Auto zurücknehmen und mir alle Kosten ersetzen.
Wir reden ja hier nicht von Peanuts. Auch 11000 Euro ist viel Geld.
Im jetzigen Zustand wirst du den doch nur noch für ein Bruchteil des Geldes verkaufen können.
Also ab zum Anwalt und sich beraten lassen. Insbesondere, da du Rechtschutz hast.
VG
Wooky
42 Antworten
Zitat:
@iB4sH schrieb am 19. Dez. 2016 um 16:32:03 Uhr:
Die Frage ist jetzt, wie kann man den schaden minimieren - bzw. den Verkäufer anschmieren. Er hat mir das Auto als betriebssicher verkauft, obwohl z.B. das Tuning nicht eingetragen war,
Das wird schwierig,
denn du musst Ihn Verklagen und alles beweisen das beim Km Stand Verkauf alles defekt war.
Auch musst du mit den ganzen Gerichtskosten in Vorleistung gehen mit ungewissem Ausgang.
Hoffe du hast einen RS Vers.
Zeitaufwand und Nerven nicht mit eingerechnet.
Das hat Jupp78 weiter oben schon geschrieben. Wie willst du den Kenntnis-Nachweis führen? Würde bauchmäßig auch verkaufen und "gut"...
Oooch überlegt hab ich auch schon. 😉 250-260 PS werden angeboten...Ist aber bei Überlegungen geblieben.
Überprüfe mal deine Motornummer. Wenn die Endung unter -468993 ist, kommt das Problem mit den nicht verschleißfesten Kettenrädern der Ausgleichswelle in Frage.
Zitat:
@Sternfreund1970 schrieb am 19. Dezember 2016 um 16:42:35 Uhr:
Zitat:
@iB4sH schrieb am 19. Dez. 2016 um 16:32:03 Uhr:
Die Frage ist jetzt, wie kann man den schaden minimieren - bzw. den Verkäufer anschmieren. Er hat mir das Auto als betriebssicher verkauft, obwohl z.B. das Tuning nicht eingetragen war,Das wird schwierig,
denn du musst Ihn Verklagen und alles beweisen das beim Km Stand Verkauf alles defekt war.
Auch musst du mit den ganzen Gerichtskosten in Vorleistung gehen mit ungewissem Ausgang.
Hoffe du hast einen RS Vers.
Zeitaufwand und Nerven nicht mit eingerechnet.
Naja, defekt ists ja zu dem Zeitpunkt evtl. noch gar nicht gewesen - mir galt eher der Punkt: verschwiegene, bzw. gelogene Dinge (Eintragungen nicht vorhanden obwohl behauptet, verschwiegenes Chiptuning,...)
Rechtsschutzversicherung die auch Gerichtskosten bei evtl. Verlieren deckt, hätte ich sogar. Aber ich brauch die Karre jeden Tag um in die Arbeit zu kommen - und jetzt ist Starten ohne Motorschaden scheinbar nur eine Frage von Glück.
Mittlerweile hat auch der Mechaniker angerufen: zu 100% ist die Kette zu sehr gelängt, da das bei den V6 üblich ist und jedes mal die selben Fehler auftreten (erst Fehler bei einer Bank, dann bei beiden,...) und sich die Kette um bis zu 2 Glieder längt, bevor die Warnleuchte angeht...
Zitat:
@warnkb schrieb am 19. Dezember 2016 um 17:01:27 Uhr:
Überprüfe mal deine Motornummer. Wenn die Endung unter -468993 ist, kommt das Problem mit den nicht verschleißfesten Kettenrädern der Ausgleichswelle in Frage.
Wird erledigt, sobald ich den Zulassungsschein und den Schlüssel wieder in Händen halte (also voraussichtlich morgen).
Ähnliche Themen
Wenn das Auto als Firmenwagen lief, dann hast du das Fahrzeug von einem gewerblichen Anbieter gekauft. Einem gewerblichen Anbieter ist der Ausschluss der Gewährleistung untersagt (zumindest in D). Würde Mal checken, wie das bei euch geregelt ist.
Ich würde das ganze auch angehen. 1. weil wie von Dynomyte geschrieben und gegen arglistige Täuschung hilft auch kein Kaufvertrag mit "gekauft wie gesehen" Klausel. Ich könnte mir denken, dass ein Gutachter die Schäden gut einschätzen können wird, wie lange die schon da waren. Und dann zum Anwalt, hilft ja nix. Besser: Vielleicht vorher anrufen, Lage erklären, freundlich nach Vorschlägen fragen, ggf. auf Gutachten hinweisen und wenn man gegen eine Wand redet, dann halt den Anwalt beauftragen. Viel Erfolg!
Zitat:
@Feueropal schrieb am 19. Dezember 2016 um 19:45:06 Uhr:
Ich könnte mir denken, dass ein Gutachter die Schäden gut einschätzen können wird, wie lange die schon da waren.
Da habe ich bei den Fehlern hier massiv Zweifel.
Nicht umsonst sind die ja nicht direkt da gewesen.
Allein die Chip-Nummer ist eindeutig, sofern der Verkäufer Erstbesitzer war. Wobei, wer sagt, dass der TE nicht zwischenzeitlich versucht hat zu chippen (TE, geht nicht gegen dich, soll nur sagen, dass das alles nicht beweisbar ist).
Zitat:
@Feueropal schrieb am 19. Dezember 2016 um 19:45:06 Uhr:
...
Ich könnte mir denken, dass ein Gutachter die Schäden gut einschätzen können wird, wie lange die schon da waren...
Das bleibt dennoch sehr dünnes Eis.
Selbst wenn ein Gutachter das, für gutes Geld versteht sich, kann...Wie beweist man zweifelsfrei was ein Anderer denkt oder weiß. Die Zurechenbarkeit bleibt wohl weiterhin fraglich. Auf gut deutsch: Das muss der Verkäufer nicht gewußt haben. (Privatkauf laut TE). Arglistig setzt die Kenntnis voraus. Außerdem könnte es da in AT "Besonderheiten" geben und in diesem konkreten Fall ist schwer einzuordnen, wie die "unübersichtliche Dokumentation in AT" durch "Zeugen" ersetzt werden kann und ob oder inwiefern dies der Beweisführung dienlich sein kann...*räusper* 😉 Schwer zu sagen bei den Infos...
Was sicher ist: Es dauert lange und kostet viel. Ausgang ungewiss!
MfG
Bei EZ 2007 unbedingt mal das Kettenrad-Thema checken, man weiß nie wann er gebaut wurde bzw. wie lange er gestanden hat.
Wenn machbar und nachweisbar, dann würde ich das Auto definitiv zurück geben.
Beratungsgespräch bei RV ist nicht wirklich teuer, im Zweifel können diverse RV-Versicherungen auch zu dem Fall eine Beratung machen.
Verkaufst Du ihn in diesem Zustand (Kettenrad oder Kette, nicht eingetragene Räder) verlierst Du massiv Geld.
Die Probleme sind da und das beseitigen kein Sonderangebot.
Dir ist es bekannt und Du kannst es nicht verschweigen, der Verlust ist sicherlich enorm.
Wenn das mit dem chippen noch nachweisbar ist dann ist das im Grunde Betrug, wurde ja auch nicht eingetragen.
Das mit den Rädern/FW hätte man checken können, dürfte aber bei einer Verhandlung helfen.
Lass dich beraten.
Das Problem ist,
der Teilnehmer muss beweisen das, dass Chiptunig bei KM Stand Übergabe aufgespielt war.
Das ist das Problem.
Zitat:
@Sternfreund1970 schrieb am 19. Dezember 2016 um 22:25:43 Uhr:
Das Problem ist,der Teilnehmer muss beweisen das, dass Chiptunig bei KM Stand Übergabe aufgespielt war.
Das ist das Problem.
Korrekt. Ich hätte nur 2 mündliche Aussagen von Mechaniker und dessen Kollegen, dass das drauf war.
Ich lass jetzt mal das Auto stehen und rede heute mit dem Typen der mir das Ding verkauft hat - vielleicht hat er ja vor, einen Teil beizutragen (eher unwahrscheinlich ^^) ... Mein Mechaniker hat mir auch geraten mal bei MB auf Kulanz zu gehen, da das Ding ja immer volles Serviceheft hatte - mal kucken, evtl. tut sich da was...
Ich update das Thema mal wies ausgeht 🙂
Für mich wäre die Sache noch anders, nicht eingetragene Reifen und Felgen/ Fahrwerk-in Deutschland =
erlöschen der allg. Betriebserlaubnis-damit nicht Versicherungs geschützt und Verkehrssicher.
Dies wäre mein Ansatzpunkt um das Auto zurück zu geben.
Bei einem stets bei MB gewarteten Wagen wundert mich die Masse an Fehlern doch sehr... Warst du schon in einer Vertragswerkstatt? Ich würde mir die Servicehistorie ausdrucken lassen, ob die Angaben des Verkäufers wirklich stimmen.
Wie schon geschrieben, unbedingt den Punkt Gewährleistungsausschluss bei einem gewerblichen Verkäufer prüfen.
Bei einem Verkauf dürftest du mit einer ehrlichen Angabe dieser Mängel einen sehr schlechten Preis bekommen. Von daher wäre vielleicht die Reparatur und das Weiterfahren die bessere Option.
Kulanz kann man bei fast 10 Jahren vergessen. Bei so einer KM Leistung und dem Alter muss man eben Geld für Reparaturen einplanen.
Wieso hast du überhaupt den Chip ausbauen lassen? Hätte ich doch als Beweismittel alles so gelassen.
Ich hätte mir das so alles gar nicht gefallen gelassen. Nachdem du die ersten Defekte + Chip + nicht eingtragenes Fahrwerk undundund... entdeckt hast.
Da hätte ich den Verkäufer schon kontaktiert und um Rückabwicklung gebeten. Und notfalls mit Anwalt gedroht...
Auch der private Ausschluß der Gewährleistung hat, zumindest in D, seine Grenzen.
Ich wurde auch schon von privat mit einem Gebrauchtwagen betrogen. Ich musste vor Gericht ziehen, und er musste das Auto zurücknehmen und mir alle Kosten ersetzen.
Wir reden ja hier nicht von Peanuts. Auch 11000 Euro ist viel Geld.
Im jetzigen Zustand wirst du den doch nur noch für ein Bruchteil des Geldes verkaufen können.
Also ab zum Anwalt und sich beraten lassen. Insbesondere, da du Rechtschutz hast.
VG
Wooky