Nach 2 Monaten viele Mängel

Smart Fortwo 450

Hallo ich mal wieder 😁
Habe kein passendes Thema gefunden darum frage ich mal hier und zwar folgendes:
Habe einen Smart 450 Bj 2003 700ccm
Gekauft vor ca. 2 Monaten von einem Händler er rasselte zu Anfang etwas worauf der Verkäufer sagte das sei normal vor einigen Tagen beginn er dann zu rasseln wie ein alter fiesta(Tracktor 😁 ).
Wenn ich Gas gebe nebelt er richtig und Öl verlieren tut er auch ....
Ich sagte dem Vekäufer auch schon das die Klimaanlage nicht geht ..... Antwort: Doch das haben wir doch getestet .....(einmal Knopf drücken der leuchtet alles ok?!?!?! )
Nun war ich bei diversen Werkstätten die mir sagten das seien die Hydros und es wird wohl auf einen Motorschaden hinaus laufen und das Öl tropft nur so auf die Straße was er auch erst seit einigen Tagen macht.
Habe ich das Recht den Wagen zurück zu geben oder ihm die Möglichkeit zu geben die Mängel zu beheben ( auf seine / meine Kosten) oder wie sieht das nun aus?

Wagen hat 67000km habe selbst ca 7000 gefahren.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von teasy


Bei Gebrauchtwagen vom Händler hat Du 12 Monate Garantie.
...

Garantie geben die wenigsten kleinen Händler, es handelt sich eher um die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Was ja richtig beschrieben wurde, also erster Weg zum Händler und auch drauf hinweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf zu hören war und als normal abgetan wurde.

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Nochmals: Du hast 12 Monate Gewährleistung: in dieser Zeit muß alles funktionieren. Abspeisen mit "hat bei Übergabe funktioniert" ist nicht. Lediglich die Beweislastumkehr nach 6 Monaten macht das Spiel ab dann etwas schwieriger.

Die Mängel müßen dauerhaft beseitigt werden,
Ersatzwagen gibt es nicht.

Nimm einen Zeugen mit, am besten einen souverän wirkenden Schlipsträger (männlich). Das Auto bleibt dort. Verweigert er die Reparatur, bleibt das Auto ebenfalls Dort, da Du dann vom Vertrag zurücktrittst und das ganze einem Rechtsanwalt übergibst.

Den Schlipsträger brauchst Du dann als Chauffeur für die Rückfahrt 🙂

Dein Händler erinnert mich an Danny DeVito in Mathilda 😁

Grüße teasy

Zitat:

Original geschrieben von teasy


Nochmals: Du hast 12 Monate Gewährleistung..

Die 12 Monate Gewährleistung gelten nur, wenn sie so im Kaufvertrag festgehalten wurden.

Wurde diese schriftliche Fixierung versäumt, dann gelten die vollen 24 Monate gesetzliche Gewährleistung.

Zu diesem Problemfall eine möglicherweise hilfreiche OLG-Entscheidung, die bei Pfusch-"Reparaturen" den Fahrzeughalter zu eigenen Rep.-Maßnahmen berechtigt, ohne der Werkstatt eine zweite Chance zur Schadensbehebung zu geben, wie sie eigentlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, und ihr dann den erlittenen wirtschaftlichen Schaden in Rechnung zu stellen.
Ein dezenter Hinweis auf dieses Urteil möchte wohl für die Werkstatt als Ansporn dienen, endlich ordentliche Arbeit zu leisten, wenn man sich denn doch noch zu weiterer Zusammenarbeit durchringen kann.

Ansonsten Klimaanlagen-Spezialservice suchen und dort die Anlage fachmännisch in Ordnung bringen lassen.

---> www.autoservicepraxis.de/keine-zweite-chance-966013.html

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