MWSt. bei Totalschaden über Kasko für altes Auto?

Moin,

ich habe einen wirtschaftlichen Totalschaden an einem Auto das über 10 Jahre alt ist. Das Fahrzeug ist Vollkaskoversichert und der Schaden soll hierüber abgerechnet werden.
In dem Gutachten, durch den Gutachter der Versicherung, ist der Wiederbeschaffungswert mit MWSt, mit Differenzsteuer und ohne MWSt angegeben. Augrund des Alters des Fahrzeugs steht im Gutachten etwas, das das Fahrzeug aufgrund des Alters nur noch auf dem Privatmarkt gehandelt würde und von Steuerneutral.
Welcher Wiederbeschaffungswert gilt nun für mich bei:
- Mindestens gleichwertige Ersatzbeschaffung ohne ausgew. MWSt (z.B. von Privat)?
- Mindestens gleichwertige Ersatzbeschaffung mit ausgew. MWSt?
- Geringwerertige Ersatzbeschaffung?
- Keine Ersatzbeschaffung?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Bei der Differenz- Umsatzsteuer ist von einen Prozentsatz von 2,4% auszugehen.

Dieser Wert ist ein Mittelwert, basierend auf Statistiken und Erfahrungswerten im Gebrauchtfahrzeughandel.

Er ermitelt sich aus der Differenz zwischen dem Händlereinkaufswert und dem Händlerverkaufswert

Das bedeutet:

Es muss nur die Differenz zum "Gewinnanteil" respektive der "Handelsspanne" versteuert werden.

Ist das nun verständlich formuliert ?

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so ist die Rechtssprechung

weil das Auto älter wie 10 Jahre ist und überwiegend am Privatmarkt gehandelt wird.

So ein Fahrzeug wird nicht mehr im Handel angeboten (Stichwort Gewählrleistung)
und wenn dann nur im Kundenauftrag.

Regel- und Differenzbesteuert gibt es in der Regel (bis auf wenige Ausnahmen) bis zum 7 Jahr der Zulassung.
Danach ist so ziemlich alles Privatmarkt.

Ausgenommen LKW und Nutzfahrzeuge. Da kann es durchaus anders sein.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. April 2016 um 19:26:51 Uhr:

a) 15.000,- €
b) 15.000,- €

So ist es 🙂

Zitat:

@HovawartFan schrieb am 13. April 2016 um 11:23:47 Uhr:


Augrund des Alters des Fahrzeugs steht im Gutachten etwas, das das Fahrzeug aufgrund des Alters nur noch auf dem Privatmarkt gehandelt würde und von Steuerneutral.

Zitat:

@HovawartFan schrieb am 13. April 2016 um 18:36:15 Uhr:


Mercedes S 320 CDI

Wiederbeschaffungswert:
- mit MWSt 15.000 Euro
- mit Differenzsteuer 14.634,15 Euro
- ohne MWSt 12.605,04 Euro.

Wieso soll er denn die MWSt. bekommen, wenn das Fzg. steuerneutral gehandelt wird?

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genau deshalb, weil es steuerneutral ist

Dann lassen wir uns mal überraschen, ob der TE uns irgendwann mitteilt, wieviel er bekommen hat.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass er die Mehrwertsteuer ohne entsprechenden Nachweis erhält, d. h., dass er IMO günstigstenfalls 14.634,15 € erhalten wird, es sei denn, er weist nach, dass die Mehrwertsteuer bei der Ersatzbeschaffung angefallen ist.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. April 2016 um 18:46:24 Uhr:

Dann lassen wir uns mal überraschen, ob der TE uns irgendwann mitteilt, wieviel er bekommen hat.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass er die Mehrwertsteuer ohne entsprechenden Nachweis erhält, d. h., dass er IMO günstigstenfalls 14.634,15 € erhalten wird, es sei denn, er weist nach, dass die Mehrwertsteuer bei der Ersatzbeschaffung angefallen ist.

Du hast es immer noch nicht verstanden...............🙁

Er hat Anspruch auf 15.000 Euro. Hier muss nichts nachgewiesen werden

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. April 2016 um 18:49:38 Uhr:


Du hast es immer noch nicht verstanden...............🙁
Er hat Anspruch auf 15.000 Euro. Hier muss nichts nachgewiesen werden

Vielleicht bin ich zu dumm, das zu verstehen, darum warte ich auch auf die Ergebnismeldung des TE.

Allerdings möchte ich den Link von "gammoncrack" nochmal zitieren, steht dort Unsinn?
http://www.verkehrslexikon.de/Module/TotalschadenUSt.php

Die Versicherer sollten mehr in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter investieren.
Soviel ist sicher.

@Dellenzaehler
kannst du es mir auch nochmal erklären; ich habs auch nicht verstanden.
Wenn das Fahrzeug steuerneutral gehandelt lt. Gutachter und
lt. Gutachter der steuerneutrale WBW bei 12605,04201680672 € liegt

warum bekommt er dann 15.000€?

danke

Bislang habe ich nur die Auskunft der Sachbearbeiterin von der Versicherung.
Diese sagte ich bekomme 12.605,04 Euro da Steuerneutral bedeutet die Mehrwersteuer wird nicht berücksichtgt. Egal ob fktive Abrechnung oder Ersatzbeschaffung

in dem Link von "gammoncrack" steht:
"Es kommt bei äußerst alten Fahrzeugen in der Regel gar kein USt-Abzug in Betracht."

Bei dem von der Versicherung genannten Betrag wird jedoch die MWSt. abgezogen.
Das es hier einen Abzug gibt, lässt sich m.E. auch aus der Berechnung beim Abzug der Differenzsteuer ersehen.

Demnach ist der Ausgangswert der Berechnung 15.000 Euro.
Somit würde m.E. das folgende gelten:
- Steuerneutral (kein Abzug) = mit MWSt 15.000 Euro
- Differenzbesteuert (Abzug 2,5%) = mit Differenzsteuer 14.634,15 Euro
- Regelbesteuert (Abzug 19%)= ohne MWSt 12.605,04 Euro. Es sei denn ein MWSt.-Nachweis bei Ersatzbeschaffung erfolgt.

Ich werde hier auf jeden Fall das Ergebnis bekanntgeben.
Es sei den, die Versicherung zahlt die 15.000, ohne Probleme, unter der Auflage das ich nichts über das Ergebnis sagen darf. ;-)

Zitat:

Demnach ist der Ausgangswert der Berechnung 15.000 Euro.
Somit würde m.E. das folgende gelten:
- Steuerneutral (kein Abzug) = mit MWSt 15.000 Euro
- Differenzbesteuert (Abzug 2,5%) = mit Differenzsteuer 14.634,15 Euro
- Regelbesteuert (Abzug 19%)= ohne MWSt 12.605,04 Euro. Es sei denn ein MWSt.-Nachweis bei Ersatzbeschaffung erfolgt.

Ich werde hier auf jeden Fall das Ergebnis bekanntgeben.
Es sei den, die Versicherung zahlt die 15.000, ohne Probleme, unter der Auflage das ich nichts über das Ergebnis sagen darf. ;-)

Deswegen. Der WBW beläut sich auf 15.000 Euro. Die Steuer ist nicht ausweisbar, da Privatmarkt.
Hier ist kein Abzug der Mehrwertsteuer vorzunehmen und auch nicht gerechtfertigt.

@HovawartFan schrieb am 17. April 2016 um 20:23:21 Uhr:
Bislang habe ich nur die Auskunft der Sachbearbeiterin von der Versicherung.
Diese sagte ich bekomme 12.605,04 Euro da Steuerneutral bedeutet die Mehrwersteuer wird nicht berücksichtgt. Egal ob fktive Abrechnung oder Ersatzbeschaffung

Lass dich mit dem Abteilungsleiter verbinden. Die Mutti hat keine Ahnung und versteht ganz offensichtlich nichts von der Thematik.

Das ist eine glatte Falschaussage hier !

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. April 2016 um 11:12:18 Uhr:


Die Mutti hat keine Ahnung und versteht ganz offensichtlich nichts von der Thematik.
Das ist eine glatte Falschaussage hier !

Ob das immer nur völlige Inkompetenz ist? Man weiß es nicht... 😕

Zitat:

Ob das immer nur völlige Inkompetenz ist? Man weiß es nicht... 😕

Hast vielleicht Recht. Kann auch eine "Arbeitsanweisung" sein.
In der heutigen Zeit ist alles möglich.......🙁

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