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MWSt. bei Totalschaden über Kasko für altes Auto?

Themenstarteram 13. April 2016 um 9:23

Moin,

ich habe einen wirtschaftlichen Totalschaden an einem Auto das über 10 Jahre alt ist. Das Fahrzeug ist Vollkaskoversichert und der Schaden soll hierüber abgerechnet werden.

In dem Gutachten, durch den Gutachter der Versicherung, ist der Wiederbeschaffungswert mit MWSt, mit Differenzsteuer und ohne MWSt angegeben. Augrund des Alters des Fahrzeugs steht im Gutachten etwas, das das Fahrzeug aufgrund des Alters nur noch auf dem Privatmarkt gehandelt würde und von Steuerneutral.

Welcher Wiederbeschaffungswert gilt nun für mich bei:

- Mindestens gleichwertige Ersatzbeschaffung ohne ausgew. MWSt (z.B. von Privat)?

- Mindestens gleichwertige Ersatzbeschaffung mit ausgew. MWSt?

- Geringwerertige Ersatzbeschaffung?

- Keine Ersatzbeschaffung?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Bei der Differenz- Umsatzsteuer ist von einen Prozentsatz von 2,4% auszugehen.

Dieser Wert ist ein Mittelwert, basierend auf Statistiken und Erfahrungswerten im Gebrauchtfahrzeughandel.

Er ermitelt sich aus der Differenz zwischen dem Händlereinkaufswert und dem Händlerverkaufswert

Das bedeutet:

Es muss nur die Differenz zum "Gewinnanteil" respektive der "Handelsspanne" versteuert werden.

Ist das nun verständlich formuliert ?

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Um welchen Betrag und Modell handelt es sich ?

Themenstarteram 13. April 2016 um 16:36

Mercedes S 320 CDI

Wiederbeschaffungswert:

- mit MWSt 15.000 Euro

- mit Differenzsteuer 14.634,15 Euro

- ohne MWSt 12.605,04 Euro.

Mit MwSt oder mit Differenzsteuer kaufst du nur bei Gewerbetreibenden.

Dort soll dein Auto nicht mehr gehandelt werden, also nur noch Kauf von privat = 12.605,04 €

Bitte doch einfach die Versicherung, den Ersatzbetrag (ohne diesen selbst zu beziffern) auf mein, äh, dein Konto zu überweisen.

Ohne den Experten vorgreifen zu wollen, interessant wäre zu wissen, wie hoch der Restwert lt. Gutachten ist, was mit dem Fahrzeug geschehen soll und ob ggf. Ersatzbeschaffung mit oder ohne Mwst. geplant ist.

Die Angaben zum mehrwert - und differenzbesteuerten Betrag des WBW im Gutachten sind überflüssig.

Ansonsten ist richtig ausgeführt, dass das Fahrzeug steuerneutral ist.

Dies bedeutet, dass keine MwSt. vom WBW abgezogen werden darf.

am 15. April 2016 um 21:05

Du hast Anspruch auf 15.000 Euro (abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung)

Zitat:

@xAKBx schrieb am 15. April 2016 um 23:05:07 Uhr:

Du hast Anspruch auf 15.000 Euro (abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung)

Wieso sollte er in jedem Fall Anspruch auf die Mehrwersteuer haben?

Das frage ich mich in diesem Fall allerdings auch.

Klick

am 16. April 2016 um 7:52

Ist es überhaupt üblich / korrekt einen regel- / differenzbesteuerten WBW auszuweisen, wenn das Fahrzeug steuerneutral wiederbeschafft werden kann?

ich kenne es nur so, dass entweder Regel- oder Differenzbesteuerung ausgewiesen wird, wenn das Fahrzeug nicht steuerneutral wiederbeschafft werden kann.

Der Ausweis - vor allem beider Besteuerungsarten - macht für mich logisch irgendwie kein Sinn. Im Gutachten will ich doch gerade konkrete und nicht fiktivee Wert haben.

Was sagt unser Gutachter? :-) @dellenzaehler

@phaetoninteressent schrieb am 16. April 2016 um 09:52:28 Uhr:

Ist es überhaupt üblich / korrekt einen regel- / differenzbesteuerten WBW auszuweisen, wenn das Fahrzeug steuerneutral wiederbeschafft werden kann?

ich kenne es nur so, dass entweder Regel- oder Differenzbesteuerung ausgewiesen wird, wenn das Fahrzeug nicht steuerneutral wiederbeschafft werden kann.

Der Ausweis - vor allem beider Besteuerungsarten - macht für mich logisch irgendwie kein Sinn. Im Gutachten will ich doch gerade konkrete und nicht fiktivee Wert haben.

Was sagt unser Gutachter? :-) @dellenzaehler

 

Der meint das du Recht hast. Wie soll denn der Sachbearbeiter hier konkret abrechnen, wenn er keine klare Aussage bekommt.

Eventuell hat der SV hier einfach nur gepennt.

am 16. April 2016 um 9:16

Um ein vergleichbares Fahrzeug anschaffen zu können, muss lt. SV ein Betrag von 15.000 Euro aufgewandt werden.

Die Frage ist lediglich, ob und ggf. inwieweit in diesem Betrag Mehrwertsteuer enthalten ist.

Lt. TE steht im Gutachten, dass das Fahrzeug überwiegend nur noch auf dem Privatmarkt gehandelt wird, so dass der Wiederbeschaffungswert von 15.000 Euro als steuerneutral anzusehen ist.

Das im Gutachten alle Möglichkeiten aufgeführt wurden, ist kundenunfreundlich und führt, wie man ja auch an der Frage des TE sehen kann, zu unnötigen Rückfragen.

"Kundenfreundlich"

LOL.........:D

Zitat:

"Wiederbeschaffungswert:

- mit MWSt 15.000 Euro

- mit Differenzsteuer 14.634,15 Euro

- ohne MWSt 12.605,04 Euro."

Das ergibt für mich alles keinen Sinn.

12.605,04 ist der Betrag, der zuzüglich der vollen Mehrwertsteuer von 19 % dann 15.000,00 ergibt.

Der Betrag von 14.634,15 ergibt sich bei einem Steuersatz von ca. 16,1 %.

Differenzbesteuerung geht anders.

am 16. April 2016 um 13:28

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. April 2016 um 13:36:54 Uhr:

Zitat:

"Wiederbeschaffungswert:

- mit MWSt 15.000 Euro

- mit Differenzsteuer 14.634,15 Euro

- ohne MWSt 12.605,04 Euro."

Das ergibt für mich alles keinen Sinn.

12.605,04 ist der Betrag, der zuzüglich der vollen Mehrwertsteuer von 19 % dann 15.000,00 ergibt.

Der Betrag von 14.634,15 ergibt sich bei einem Steuersatz von ca. 16,1 %. 2,5%

Differenzbesteuerung geht anders. ABER NAHE DRAN

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