MWSt. bei Totalschaden über Kasko für altes Auto?

Moin,

ich habe einen wirtschaftlichen Totalschaden an einem Auto das über 10 Jahre alt ist. Das Fahrzeug ist Vollkaskoversichert und der Schaden soll hierüber abgerechnet werden.
In dem Gutachten, durch den Gutachter der Versicherung, ist der Wiederbeschaffungswert mit MWSt, mit Differenzsteuer und ohne MWSt angegeben. Augrund des Alters des Fahrzeugs steht im Gutachten etwas, das das Fahrzeug aufgrund des Alters nur noch auf dem Privatmarkt gehandelt würde und von Steuerneutral.
Welcher Wiederbeschaffungswert gilt nun für mich bei:
- Mindestens gleichwertige Ersatzbeschaffung ohne ausgew. MWSt (z.B. von Privat)?
- Mindestens gleichwertige Ersatzbeschaffung mit ausgew. MWSt?
- Geringwerertige Ersatzbeschaffung?
- Keine Ersatzbeschaffung?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Bei der Differenz- Umsatzsteuer ist von einen Prozentsatz von 2,4% auszugehen.

Dieser Wert ist ein Mittelwert, basierend auf Statistiken und Erfahrungswerten im Gebrauchtfahrzeughandel.

Er ermitelt sich aus der Differenz zwischen dem Händlereinkaufswert und dem Händlerverkaufswert

Das bedeutet:

Es muss nur die Differenz zum "Gewinnanteil" respektive der "Handelsspanne" versteuert werden.

Ist das nun verständlich formuliert ?

53 weitere Antworten
53 Antworten

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. April 2016 um 19:35:12 Uhr:


Allerdings möchte ich den Link von "gammoncrack" nochmal zitieren, steht dort Unsinn?
http://www.verkehrslexikon.de/Module/TotalschadenUSt.php

Nein, die Aussagen in dem Link sind völlig richtig.

Hier haben wir es nur leider a) mit einem dämlichen Gutachter und b) einer ebenso dämlichen (ob unabsichtlich oder nicht sei dahingestellt) Sachbearbeiterin zu tun.

Der Gutachter schreibt lt. Eingangsbeitrag:

Zitat:

Augrund des Alters des Fahrzeugs steht im Gutachten etwas, das das Fahrzeug aufgrund des Alters nur noch auf dem Privatmarkt gehandelt würde und von Steuerneutral.

Die einzig richtige Aussage zum WBW wäre 15.000 Euro gewesen, wenn ein entsprechender S320 auf dem Gebrauchtmarkt von Privat 15.000 Euro kostet!

Wenn das Fahrzeug für 15.000 Euro brutto vom Händler zu bekommen wäre, wäre die korrekte Schadenshöhe der Betrag um die Differenzsteuer gemindert. Und nur dann, wenn ich das Auto für 12.xxx plus Märchensteuer beim Händler bekomme, ist das der Abrechnungsbetrag.

Beides kommt aber nach Aussage des Gutachters nicht zum tragen, da er schreibt "steuerneutral von privat".

Dein Link zeigt richtigerweise die unterschiedlichen Möglichkeiten auf, nichts weiter.

Einen 3 Jahre alten BMW bekomme ich z.B. sowohl vom Händler mit voll ausweisbarer MWSt. (z.B. Leasingrückläufer), vom Händler mit Differenzbesteuerung (Händler kauft von Privat und versteuert die Differenz EK/VK) oder auch von Privat ohne ausgewiesene MWSt.

Wenn es die Kiste nur noch von Privat gibt, fallen die beiden ersten Möglichkeiten weg.

Ja, genau so ist das !!

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 17. April 2016 um 20:17:45 Uhr:

@Dellenzaehler
kannst du es mir auch nochmal erklären; ich habs auch nicht verstanden.
Wenn das Fahrzeug steuerneutral gehandelt lt. Gutachter und
lt. Gutachter der steuerneutrale WBW bei 12605,04201680672 € liegt

warum bekommt er dann 15.000€?

danke

Dein Denkfehler ist hier das "Herausrechnen" der Steuer vom Endbetrag, den 15.000 Euro.

Sie ist zwar enthalten (seit dem Neukauf) kann aber nun nicht mehr ausgewiesen werden.
Aber ich kann deine Denkweise schon nachvollziehen...😉

Wenn der Drömmel von Gutachter das natürlich so im Gutachten angibt, muss es ja zu Missverständnissen kommen.

Hoffe du kannst mir nun folgen?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 18. April 2016 um 16:04:31 Uhr:



Hier haben wir es nur leider a) mit einem dämlichen Gutachter und b) einer ebenso dämlichen (ob unabsichtlich oder nicht sei dahingestellt) Sachbearbeiterin zu tun.

Immer mehr Versicherer gehen dazu über, Personalkosten zu sparen und da ist nur wenig Raum, für ausreichend qualifiziertes Personal.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. April 2016 um 16:18:15 Uhr:


Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. April 2016 um 16:18:15 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 17. April 2016 um 20:17:45 Uhr:


@Dellenzaehler
kannst du es mir auch nochmal erklären; ich habs auch nicht verstanden.
Wenn das Fahrzeug steuerneutral gehandelt lt. Gutachter und
lt. Gutachter der steuerneutrale WBW bei 12605,04201680672 € liegt

warum bekommt er dann 15.000€?

danke


Dein Denkfehler ist hier das "Herausrechnen" der Steuer vom Endbetrag, den 15.000 Euro.

Sie ist zwar enthalten (seit dem Neukauf) kann aber nun nicht mehr ausgewiesen werden.
Aber ich kann deine Denkweise schon nachvollziehen...😉

Wenn der Drömmel von Gutachter das natürlich so im Gutachten angibt, muss es ja zu Missverständnissen kommen.

Hoffe du kannst mir nun folgen?

danke

Zitat:

@xAKBx schrieb am 18. April 2016 um 17:16:15 Uhr:



Zitat:

@lemonshark schrieb am 18. April 2016 um 16:04:31 Uhr:



Hier haben wir es nur leider a) mit einem dämlichen Gutachter und b) einer ebenso dämlichen (ob unabsichtlich oder nicht sei dahingestellt) Sachbearbeiterin zu tun.

Immer mehr Versicherer gehen dazu über, Personalkosten zu sparen und da ist nur wenig Raum, für ausreichend qualifiziertes Personal.

Dem kann ich zustimmen.
Seit etwa 2008 sitzen in den Fachabteilungen Leute, deren Namen kaum aus zu sprechen sind und man muß Romane erzählen, damit diese Leute den Sachverhalt verstehen. Dann erstmal Stummschaltung ...........(muß erst mal den Kollegen fragen)..........und dann noch eine falsche Auskunft geben.

Es gab einmal Zeiten, da reichten 1 bis 2 Sätze, der Sachbearbeiter konnte eine kompetente Antwort geben.

Aber diese alten SB waren eben zu teuer.

Das kommt vom Preiskampf.

Manche Kunden wollen es einfach nicht anders.

Habe jetzt die Abrechnung bekommen.
Ich habe noch keine Ersatzbeschaffung vorgenommen, also fiktive Abrechnung.
Die Auszahlung erfolgte ohne Abzug der MWSt. über Summe x (im Beispiel die 15.000,-).
Genau wie von der Mehrheit beschrieben.
Danke für die Auskunft.

Aber es stellten sich mir schon ein paar theoretisch Fragen zu einigen Antworten:
- Was hat de Marke/das Modell mit der Beantwortung der Frage zu tun?
- Wofür sind die Angben der Werte wichtig? OK. Evtl. um leichter Rechenbeispiele zu erstellen.
Daher habe ich auch ein Beispiel erstellt. Sicher gibt es einen Mercedes S 320 CDI für 15.000,-
Bin selber kein Mercedes-Fahrer.
Soll mich also keiner festnageln wo er einen etwas über 10 Jahre alten S 320 CDI für 15.000,- bekommt. ;-)
- Wozu hätte ich hier einen Restwert angeben sollen?

Schade das die ersten Antworten nur bedingt zielführend waren und eine mich bei befolgen sogar einige Tausende hätte kosten können.

Um so größer meine Dankbarkeit für die weiteren Antworten, welche die Sache sehr gut und richtig erklärt
haben.
Nochmals ein großes Dankeschön hierfür ans Forum!

Zitat:

@Vandut schrieb am 19. April 2016 um 00:34:07 Uhr:


Das kommt vom Preiskampf.

Manche Kunden wollen es einfach nicht anders.

Das auf die Kunden zu schieben ist zu einfach.
Man sollte auch die Themen Gewinnmaximierung und Shareholder Value berücksichtigen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen