MWSt. bei Totalschaden über Kasko für altes Auto?
Moin,
ich habe einen wirtschaftlichen Totalschaden an einem Auto das über 10 Jahre alt ist. Das Fahrzeug ist Vollkaskoversichert und der Schaden soll hierüber abgerechnet werden.
In dem Gutachten, durch den Gutachter der Versicherung, ist der Wiederbeschaffungswert mit MWSt, mit Differenzsteuer und ohne MWSt angegeben. Augrund des Alters des Fahrzeugs steht im Gutachten etwas, das das Fahrzeug aufgrund des Alters nur noch auf dem Privatmarkt gehandelt würde und von Steuerneutral.
Welcher Wiederbeschaffungswert gilt nun für mich bei:
- Mindestens gleichwertige Ersatzbeschaffung ohne ausgew. MWSt (z.B. von Privat)?
- Mindestens gleichwertige Ersatzbeschaffung mit ausgew. MWSt?
- Geringwerertige Ersatzbeschaffung?
- Keine Ersatzbeschaffung?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Bei der Differenz- Umsatzsteuer ist von einen Prozentsatz von 2,4% auszugehen.
Dieser Wert ist ein Mittelwert, basierend auf Statistiken und Erfahrungswerten im Gebrauchtfahrzeughandel.
Er ermitelt sich aus der Differenz zwischen dem Händlereinkaufswert und dem Händlerverkaufswert
Das bedeutet:
Es muss nur die Differenz zum "Gewinnanteil" respektive der "Handelsspanne" versteuert werden.
Ist das nun verständlich formuliert ?
53 Antworten
Zitat von Oetteken
Differenzbesteuerung geht anders.
Weist du denn was das bedeutet?
Aber jetzt ehrlich, ohne Tante Google...😉
differenzbesteuert müsste es doch 15000/1,19*1,024 sein,oder?
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 16. April 2016 um 17:07:52 Uhr:
differenzbesteuert müsste es doch 15000/1,19*1,024 sein,oder?
Nein!
Bei der Differenz- Umsatzsteuer ist von einen Prozentsatz von 2,4% auszugehen.
Dieser Wert ist ein Mittelwert, basierend auf Statistiken und Erfahrungswerten im Gebrauchtfahrzeughandel.
Er ermitelt sich aus der Differenz zwischen dem Händlereinkaufswert und dem Händlerverkaufswert
Das bedeutet:
Es muss nur die Differenz zum "Gewinnanteil" respektive der "Handelsspanne" versteuert werden.
Ist das nun verständlich formuliert ?
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danke für die hintergrundinfo, wie es zu den 2,4% kommt.
Gern geschehen
Man kann ja auch Tante Google fragen
http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/Info-Recht/unfall-mehrwert.htm
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 16. April 2016 um 15:45:10 Uhr:
Zitat von Oetteken
Differenzbesteuerung geht anders.
[/quote
Weist du denn was das bedeutet?
Aber jetzt ehrlich, ohne Tante Google...😉
Meine Version zur Differenzbesteuerung ist, dass ein gewerblicher Händler ein Fahrzeug zu einem bestimmten Betrag von einem nicht Vorsteuerabzugsberechtigten ankauft und zu einem höheren Betrag verkauft. Die Differenz der beiden Beträge unterläge der (Differenz-) Besteuerung und nicht der gesamte Verkaufspreis.
In dem vorliegenden Fall verstehe ich das aber nicht, denn die 15.000 € sind der Betrag incl. 19% Mehrwertsteuer.
Welcher Händler kauft denn so ein Fahrzeug für 14.634,15 € an, um es dann für 15.000 € zu verkaufen und von der Differenz von 365,85 € nicht nur seine Kosten zu bestreiten, sondern sogar noch Steuern zu zahlen.
Kläre mich bitte auf.
Der Händler kauft das Fahrzeug für z. B. für 13.100,- € und verkauft es für 15.000,- €.
Auf seinen Gewinn von 1.900,- € muss er 19% MwSt. abführen, also 361,-. Diese 361,- € entsprechen ca. 2,4% des VK von 15.000,- €.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 16. April 2016 um 18:12:21 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 16. April 2016 um 15:45:10 Uhr:
Zitat von Oetteken
Differenzbesteuerung geht anders.
[/quote
Weist du denn was das bedeutet?
Aber jetzt ehrlich, ohne Tante Google...😉Meine Version zur Differenzbesteuerung ist, dass ein gewerblicher Händler ein Fahrzeug zu einem bestimmten Betrag von einem nicht Vorsteuerabzugsberechtigten ankauft und zu einem höheren Betrag verkauft. Die Differenz der beiden Beträge unterläge der (Differenz-) Besteuerung und nicht der gesamte Verkaufspreis.
In dem vorliegenden Fall verstehe ich das aber nicht, denn die 15.000 € sind der Betrag incl. 19% Mehrwertsteuer.
Welcher Händler kauft denn so ein Fahrzeug für 14.634,15 € an, um es dann für 15.000 € zu verkaufen und von der Differenz von 365,85 € nicht nur seine Kosten zu bestreiten, sondern sogar noch Steuern zu zahlen.Kläre mich bitte auf.
Das ist nicht von Bedeutung ob der "Verkäufer" der an den Händler verkauft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht.
Wesentlich ist, ob und in welcher Höhe die Steuer beim Objekt Auto noch ausgewiesen werden kann.
Die Steuer ist immer enthalten und wurde ja auch schon beim Neuwagenverkauf berücksichtigt und angeführt (Hoffentlich)
Der Händler kauft an und verkauft dann wieder.
Und diesen Gewinn(Anteil), seine Marge, die Differenz, die hat und muss er versteuern.
Genau deswegen wurde das Steuergesetz ja damals auch geändert. Früher musste der Händler den vollen "Verkaufspreis mit den gültigen Steuersatz versteuern. Das war teilweise mehr wie die Gewinnspanne.
Daher heißt das nun ja auch "Differenzbesteuerung"
Nochmal zum Verständnis:
Es völlig egal, ob der Verkäufer oder der Käufer zum "Vorsteuer- Abzug berechtigt ist !
Es geht um das Fahrzeug und dessen Besteuerung. Auch ein zum Vorsteuer- Abzug berechtigter kann ein Fahrzeug besitzen oder verkaufen bei welchen die Mwst. nicht ausweisbar ist und daher auch nicht anfällt respektive abzuführen ist.
Hier machen viele ein Denkfehler.
ps.: Natürlich wir ein Unternehem imer darauf achten, dass die Mehrwertsteuer in voller Höhe ausgewiesen werden
kann und sich ein solches Fahrzeug auch am Markt aussuchen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. April 2016 um 18:45:38 Uhr:
Der Händler kauft das Fahrzeug für z. B. für 13.100,- € und verkauft es für 15.000,- €.
Auf seinen Gewinn von 1.900,- € muss er 19% MwSt. abführen, also 361,-. Diese 361,- € entsprechen ca. 2,4% des VK von 15.000,- €.
völlig korrekt dargestellt !
Das ist mir schon klar, aber sagt mir doch bitte, auf welche Beträge der TE Anspruch gegenüber der Versicherung hat, der Einfachheit halber mit SB 0 € und Restwert 0 €:
a) wenn er fiktiv abrechnet
b) wenn er den Kauf eines anderen Fahrzeugs mit ausgewiesener Mehrwertsteuer tätigt
a) 15.000,- €
b) 15.000,- €
2.000.000€
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. April 2016 um 19:26:51 Uhr:
a) 15.000,- €
b) 15.000,- €
Begründung?