Mutwilliges Motorrad verstellen
Nachdem ich heute mit einem Arbeitskollegen diesbezüglich eine längere Diskussion hatte hoffe ich dass jemand bescheid weis:
Das Motorrad eines Arbeitskollegen wurde von Unbekannten die anscheinend den Parkplatz für ihr Auto haben wollten verstellt - mal quer über den Gehsteig, mal ins Parkverbot u.s.w.
Abgesehen davon, dass es sowieso Sachbeschädigung ist wenn das Motorrad dabei was abbekommt (umfallen, entlangkratzen, etc.) - was kann man jemandem der sowas macht rechtlich "anhängen" (mir fällt keine bessere Formulierung ein) der so etwas macht? Auch Sachbeschädigung?
Wenn das Motorrad auf den Gehsteig gestellt wird (Was noch das kleinste ist - 3 neue Rückspiegel in 1 Jahr spricht da ne andere Sprache) ist ja der Halter dann dran - denn wie will man wem da was nachweisen ausser man hat Zeugen oder es selber gesehen.
Beste Antwort im Thema
Motorräder haben ja genau wie Autos das recht einen Parkplatz zu beanspruchen, in Großstädten wird das aber oft nicht gerne gesehen und ich habe auch schon von Ordnungsamtmitarbeitern gehört, man solle es auf den Gehweg stellen, so dass es keinen behindert. Manche sollen aber auch schon Strafzettel bekommen haben, weil sie es auf den Gehweg stellten. Sooo nun ich hatte vor einem Jahr mal einen 50er Motorroller, den ich immer direkt vor die Tür an die Hauswand stellte, da ist nur eine Stelle, die vom Regengeschützt ist, nämlich unter einem Balkon. Ein anderer Nachbar hatte immer sein Fahrrad da stehen und wenn das der Fall war, habe ich meinen Roller einfach daneben in den Regen gestellt. Wenn er aber noch nicht da war, habe ich meinen Roller dahingestellt, er war aber wohl der Meinung, dass der Platz ihm gehört, also hat er ständig meinen Roller verschoben und dank Lenkradschloss auch nicht ohne kleinere Kratzer, irgendwann ist dann eines Nachts sein Fahrrad 30 Meter weiter ins Gebüsch geflogen, er hats aber 2 Tage später gefunden.
301 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
- Die Polizei gibt Aufträge zum befristeten Diebstahl?Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Kannst du mir sagen nach was das ausschaut wenn ein Fremder eine Fremde Sache von seinem von mir gewählten Stellplatz wegfährt?
Jedesmal zum Umstellen die Polizei bemühen?
Bei der dünnen Personaldecke hier in Deutschland?
Ein Ding der Unmöglichkeit...
Zitat:
Original geschrieben von WRatte
Ich bin gespannt wie jemand der mein Eigentum wegträgt beweisen will dass es nicht der Versuch zum Diebstahl war.
In einem Rechtstaat muß niemand beweisen, daß er etwas NICHT gemacht hat, das Gericht muß im Gegenteil die Schuld nachweisen. Sorry, aber daß Du das nicht weißt, kann doch eigentlich nicht sein.
Zitat:
§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Wer ein Fahrzeug in GEBRAUCH nimmt...
Du kannst Dir ja mal überlegen, worin der GEBRAUCH eines Motorrades besteht. Sicher nicht darin, es in der Gegend herum zu schieben.
Also wirklich, Leute gibts...🙄😁
Zitat:
Habe ja nicht gesagt das ich dir an die Wäsche will...
Wusste ich doch, da wird dann ganz schnell klein bei gegeben.
Auch die, die hier im Forum etwas anderes erzählen würden, werden dies unter realen Bedingungen niemals machen - also allein schon das erzählen sie würden an der Kutte zupfen.
Es wäre "taktisch unklug" in der Öffentlichkeit ein Tatgeständnis für §241 StGB abzugeben. Bei der dann noch vorhandenen Einordnung als Gewaltdelikt in Verbindung mit der Nutzung eines KFZ kann man gleich seine Fahrerlaubnis freiwillig wieder zurückgeben, erspart die Kosten für deren Entzug.
Zitat:
sagte lediglich wenn du an den Falschen kommst kann
der dir den Binder Fester zumachen wie üblich
Das er es vielleicht versuchen wird, ja kann sein, dass er damit etwas erreichen wird, das wird nicht klappen
Zitat:
aber das man fremde Sachen nicht anfasst hat dir Mami schon beigebracht?
Ich habe nicht geschrieben, dass sich es mache, es geht hier um die Strafbarkeit an sich.
Es gibt im öffentlichen Verkehrsraum keinen "mein Parkplatz", daher ist ein Umsetzen nicht strafbar.
Wenn jemand aus, was weiß ich - ästhetischen Gründen, mein Möp oder Auto umsetzen möchte, dann kann er es tun. Es würde mich nicht stören.
Zitat:
... der mit meinem Motorrad durch die Gegend spaziert ...
Durch die Gegend spazieren ist etwas deutlich anderes, als um 5 oder 10 Meter verschieben.
Da wird es dann eng für den "Verschieber", aber das nicht die Konstellation hier.
Zitat:
Original geschrieben von WRatte
Ich bin gespannt wie jemand der mein Eigentum wegträgt beweisen will dass es nicht der Versuch zum Diebstahl war.
Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung, der "Dieb" muss überhaupt nichts beweisen, die Polizei muss es.
Die Zeugenaussagen werden doch auch nicht bestritten. Ja, man hat das Möp/Auto umgestellt, darum geht es aber nicht, es geht um den Vorsatz in der Aneignungsabsicht und das war es dann auch schon wieder. Sturm im Wasserglas und einige Leute haben sich mächtig lächerlich gemacht.
Zitat:
Ansonsten gibt es noch
§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
a) ich "gebrauche" das Fahrzeug nicht
b) schaue Dir mal die Tatbestandsmerkmale an, da passt nicht einer.
Da bist Du so dicht, wie ein Handtaschendieb mit der Tatbeschuldigung des Drogenhandels.
Zitat:
Ich glaube da wäre sowas plötzlich nicht in Ordnung und würde ne Reihe von Beschimpfungen verursachen.
Mag ja sein, aber es liegt erstmal keine strafbare Handlung vor.
Außerhalb des normalen Sichtbereiches oder sehr weit weg hat Folgen, aber 20 Meter nach vorn, damit meine Aussicht aus dem Wohnzimmer mir besser gefällt - nichts verbotenes.
Aber hier wurde schon selber sehr schön bemerkt, dass es erst dann strafbar wird, wenn man völlig ins Extreme gehen muss, also ein Versetzen bis zum Horizont. Die Thematik hier, das Umsetzen von einem Parkplatz auf einen anderen Parkplatz daneben, ist juristisch nichts unzulässiges.
Zitat:
Jedesmal zum Umstellen die Polizei bemühen?
😕
Weil die Straftaten begehen darf ?
Wenn ein Umsetzen den Tatbestand des Diebstahls erfüllen würde, dann würden die auch einen Diebstahl, unbefugten Gebrauch, ... begehen.
Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo der Fahrzeughalter der Polizei vorab eine Genehmigung zum Umsetzen erteilen musste.
Es geht doch bei den Gerichtsentscheidungen nicht um die Legalität des Umsetzens an sich, sondern darum, wer die Kosten trägt. Jedes mal, wenn die Umsetzaktion "unberechtigt" war, dann hatte eben die Polizei bzw. zuständige Verwaltungsorganisation die Kosten zu tragen.
Wäre das Umsetzen an sich eine strafbare Handlung, dann wäre dieses Gerichtsurteil doch der Tatnachweis einer begangenen Straftat gegen den Polizisten. Allein das sollte doch schon der nachvollziehbare Hintergrund sein, dass hier keine Straftat vorliegt.
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Zitat:
Aber hier wurde schon selber sehr schön bemerkt, dass es erst dann strafbar wird, wenn man völlig ins Extreme gehen muss, also ein Versetzen bis zum Horizont. Die Thematik hier, das Umsetzen von einem Parkplatz auf einen anderen Parkplatz daneben, ist juristisch nichts unzulässiges.daneben, ist juristisch nichts unzulässiges
nix anderer Parkplatz: Gehsteigund da kannes gewaltige Nachteile für den Motorradfahrer geben! Stichworte:
Nötigung (wenn Kinderwagen auf die Straße muß)
Strafzettel (weil ein Motorrad da nix zu suchen hat)
Gefährdung (Vielleicht steht die dort nicht richtig untergrund oä.)
Zitat:
MEin Motorrad deine Büchse
Wenn du dein Leben so liebst wie ich mein Motorrad
dann lass deine Finger davon - war zumindest eine zeitlang ein gängiger aufkleber
Denke mal du hast den letzten Teil (fett geschrieben) nicht gelesen.
Und wenn du schreibst öffentlicher Parkplatz - ich habe keinen Anspruch!
Dann erklär mir mal warum du auf dem Platz stehen wil wo ich schon keinen Anspruch hast! Woher begründet DEIN Anaspruch auf meinen Platz?
Fakt ist:
es gibt einen unterschied zwischen mein und dein!
Dazu noch ein schönes altes Sprichwort:
Was man nicht will
das man ihm tut
das füg auch keinen anderem zu
und tschüss schöner thread
gruß alex
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Fakt ist:
es gibt einen unterschied zwischen mein und dein!
Dazu noch ein schönes altes Sprichwort:
Was man nicht will
das man ihm tut
das füg auch keinen anderem zu
Richtig, es geht um Moral, Respekt, Erziehung und soziales Miteinader - aber nicht alles, was man aus wirklich guten Gründen "nicht machen sollte" hat auch gleich etwas mit Strafbarkeit zu tun.
Zitat:
und tschüss schöner thread
Der ist in den Orkus gegangen, als einige bei ihren Argumentationen auf die "alten Werte" und "Moral" sich nicht einlassen wollten oder konnten, sondern den für sie einfachen Weg eingeschlagen haben und mit dem Standardverfahren 1 in der Erziehung: "ist verboten" reagiert haben.
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
nix anderer Parkplatz: Gehsteigund da kannes gewaltige Nachteile für den Motorradfahrer geben! Stichworte:Nötigung (wenn Kinderwagen auf die Straße muß)
Strafzettel (weil ein Motorrad da nix zu suchen hat)
Gefährdung (Vielleicht steht die dort nicht richtig untergrund oä.)
Auch das ist nur der Versuch, durch eine deutliche Steigerung und Verschärfung der Situation ein "unzulässiges Umsetzen" zu erklären
Aber auch hier geht es in die Hose, das Umsetzen an sich ist immer noch nicht unzulässig, das Abstellen an dafür ungeeigneten Stellen nach dem Umsetzen sollte man sich besser verkneifen.
Zitat:
- war zumindest eine zeitlang ein gängiger aufkleber
Denke mal du hast den letzten Teil (fett geschrieben) nicht gelesen.
Weil ein Aufkleber, eine schriftliche Aussage ohne jede zwingende Situation, eine andere Wirkung als ein in persönlicher und teilweise nachvollziehbarer Erregung unüberlegt gesprochenes Wort hat?
Schönen Gruß an den Anwalt, der dies vor einem Gericht argumentieren muss.
Zitat:
Woher begründet DEIN Anaspruch auf meinen Platz?
Es ist weder "Dein" noch "mein" Parkplatz im öffentlichen Bereich
- Du hast keinen Anspruch, und genau deshalb kann ich Dich straffrei umsetzen (lassen).
- Ich habe auch keinen Anspruch, aber ich darf auf einem freien Parkplatz parken.
Es hindert Dich "im Gegenzug" schließlich nichts juristisches daran, dies wieder umzudrehen, ebenso zu machen.
Natürlich ist das alles idiotisch und moralisch wie sozial hochgradig daneben, aber nichts von alledem ist eine strafbare Handlung - auch wenn man es gerne möchte, aber genau dafür muss vorab ein Anspruch auf den, "meinen" Parkplatz existieren.
Wenn ich mal jmd. dabei sehe, wie er offensichtlich nicht ihm gehörenden Eigentum fortbewegt mache ich erstmal Fotos und melde mich dann dem Besitzer als Zeugen.
Wer dann im Ernstfall vor Gericht gut da steht und wer nicht wird sich dann zeigen. Und die Argumentation, dass man keinen Anspruch auf den genutzten Parkplatz hat ist ja mal völlig hirnrissig. Wenn man keinen Anspruch darauf hat gibt es ja keinen Grund, fremden Eigentum davon runter zu schieben.
Wenn euch Schlaumeiern beim Umstellen wirklich mal ne schwere Maschine umfällt, ihr euch dabei möglicherweise noch das Schienbein aufreißt und es im Nachhinein noch richtig teuer wird, werdet ihr vllt. auch noch mal umdenken.
Und wenn mir nächstes mal die Position eures geparkten Autos nicht passt hol ich erstmal das Abschleppseil raus und stell es dahin, wo ich es für richtig halte. Ist ja voll ok laut euch!
Wenn man so einen "Schieber" inflagranti erwischt, einfach mal von hinten ranschleichen und ihn dann Lautstark ansprechen "Was machen Sie da!" dabei die Hand auf seine Schulter lege. Ich wette einiger der Zeitgenossen kippen dann mit der Maschiene um.
Sollte man nur machen wenn man z.B. ne neune Verkleidung bezahlt bekommen will :-D
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Es ist weder "Dein" noch "mein" Parkplatz im öffentlichen Bereich
- Du hast keinen Anspruch, und genau deshalb kann ich Dich straffrei umsetzen (lassen).
Und wieso zahle ich dann 1€ die Stunde um auf einem Platz zu parken, auf den ich keinen Anspruch habe? Für diesen Euro erwerbe den Anspruch doch.
Zitat:
Ist ja voll ok laut euch!
Wo wurde das geschrieben?
Es ist nicht strafbar, weder "öffentlich" noch durch jedwede Form von Selbstjustiz, welche dann allerdings strafbar wäre und ganz sicher auch keine Haftungsansprüche durch Dritte generiert.
Es geht hier ausschließlich um den Begriff "Moral" und in der Sichtweise ist doch bemerkenswert, wie mit "Moral" umgegangen wird:
Wenn der eine dies nicht einhält, berechtigt es (angeblich) andere zu Straftaten - was ist denn das für eine "Moral".
Da wird dann von Motorradfahrern vs. "Büchse" geschrieben. Wie ist hier die "Moral" im Detailpunkt des gegenseitigen Respekt. Alles wie gehabt - "Moral" ist immer nur etwas für die Anderen.
Intelligente Feinheit dabei: Eine "Büchse" knallt im Wald. Der "Insasse" nennt sich Patrone und was dort "aussteigt" ist ein Projektil. Die meisten Leute, die bisher in direkter Konfrontation mit einer Büchse waren, haben nicht diskutiert, sondern sich entleert.
Die Blechumhüllung von vorzugsweise Mischgemüse ist eine "Dose".
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Und wieso zahle ich dann 1€ die Stunde um auf einem Platz zu parken, auf den ich keinen Anspruch habe? Für diesen Euro erwerbe den Anspruch doch.
Ein Anspruch ist ein juristisch durchsetzbares Recht.
Dieser Euro ist eine Nutzungsgebühr.
Du hast die Pflicht einen Euro zu zahlen, wenn Du einen kostenpflichtigen Parkplatz benutzt.
Eine Zahlung bringt aber keinen Anspruch. Du erhältst durch Zahlung nicht das (An)-Recht auf einen freien Parkplatz.
Mach mal:
Fahr in eine Straße mit kostenpflichtigen Parkplätzen, ziehe am Automaten einen Parkschein und rufe dann die Polizei, sie mögen doch bitte einen aus der Reihe abschleppen, weil Du durch Zahlung ein durchsetzbares Recht auf einen Parkplatz erhalten hast. Wäre doch eine feine Sache zB. in der Nähe von Einkaufszentren an einem Adventssamstag.
Der Euro generiert kein Nutzungsrecht, sondern ist eine Zahlungspflicht.
Man bekommt das Knöllchen nicht, weil man durch Nichtzahlung auf einen Rechtsanspruch verzichtet hat, sondern weil man seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Ein Anspruch ist ein juristisch durchsetzbares Recht.Dieser Euro ist eine Nutzungsgebühr.
Du hast die Pflicht einen Euro zu zahlen, wenn Du einen kostenpflichtigen Parkplatz benutzt.Eine Zahlung bringt aber keinen Anspruch. Du erhältst durch Zahlung nicht das (An)-Recht auf einen freien Parkplatz.
Bist du Anwalt oder warum bekomme ich bei deinen Argumenten Kreise vor den Augen?
Ich ziehe nicht einen Parkschein um dann festzustellen: Ups alles voll ich kann hier nicht parken.
Ich parke erst und ziehe dann den Parkschein. Mit diesem Parkschein habe ich dann das Recht diesen Platz bis zum aufgedrucktem Parkzeitende zu nutzen.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Ich ziehe nicht einen Parkschein um dann festzustellen: Ups alles voll ich kann hier nicht parken.
Genau das wäre aber die Ausgangssituation, wenn Du ein Anrecht auf einen Parkplatz durch den Erwerb des Parkscheins erwerben würdest.
Zitat:
Ich parke erst und ziehe dann den Parkschein. Mit diesem Parkschein habe ich dann das Recht diesen Platz bis zum aufgedrucktem Parkzeitende zu nutzen.
Immer noch keine Rechte, sondern ausschließlich die Erledigung einer Pflicht, der Gebührenpflicht für den von Dir genutzten Stellplatz.
Fahre noch vor Ablauf der "bezahlten Zeit" weg, ein mal um den Block und versuche dann, wenn alle Stellplätze nun wieder belegt sind, Deinen "Anspruch" durchzusetzen. Wenn Du einen hättest, dann könntest Du das.
Das ist keine Miete sondern eine Gebühr.
Mit der Gebührenzahlung für die Fahrerlaubnis (Antragsgebühren, Prüfgebühren) erhältst Du auch kein Anrecht ein PKW zu fahren. Dann müsstest Du nicht erst die Prüfungen bestehen und dann könntest Du auch den Staat zwingen, Dir einen PKW zur Verfügung zu stellen.
Die Zahlung einer Gebühr ist eine Pflicht, aber daraus ergeben sich keine Ansprüche. Eine Baugenehmigung ist gebührenpflichtig, aber damit erhältst Du nicht das Anrecht, dass man Dir ein Grundstück zur Verfügung stellt Die dieses beantragte Haus baut.
Wenn das aber eine Gebühr ohne Recht ist, könnte ja der Parkplatzbetreiber munter Gebühren erheben, die Autos in eine Seitenstrasse schleppen und hat wieder Platz für gebührenpflichtige, rechtlose Kunden.
Irgendwie kann ich das nicht glauben.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Wenn das aber eine Gebühr ohne Recht ist, könnte ja der Parkplatzbetreiber munter Gebühren erheben, die Autos in eine Seitenstrasse schleppen und hat wieder Platz für gebührenpflichtige, rechtlose Kunden.
Ein privat betriebener Parkplatz ist etwas deutlich anderes, als eine öffentliche Straße mit "Parkuhr" bzw. die moderne Ausführung mit dem Parkticket vom Automaten.
Mit dem Parkplatzbetreiber schließt Du einen Vertrag - Nutzung gegen Geld, das ist eine Mietzahlung grob vergleichbar wie bei der Wohnung und der Vertrag gibt Dir bestimmte Recht, die die im Vertrag aufgeführt sind.
Öffentliches Straßenland ist der Parkschein kein Vertrag sondern der Nachweis der Zahlung einer Gebühr.