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Musterfeststellungsklage gegen VW: Hilfe bei Punkt 4

VW Golf
Themenstarteram 27. November 2018 um 18:00

Hallo wie Ihr sicher mitbekommen habt wurde eine Musterfeststellungsklage gegen VW in die Wege geleitet. Alle infos findet Ihr hier: https://www.musterfeststellungsklagen.de/

mir stellt sich jezt konkret die Frage was mann genau alles bei Punkt 4 beim Anmeldungsformular angeben soll?

link zur Anmeldung:

https://www.bundesjustizamt.de/.../Anmeldung_Volkswagen.pdf?...

Gibts da eventuell einen Leitfaden oder gar ein Muster!?

Ich wäre über jeden Tipp bzw Hilfe dankbar

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9 Antworten

Unter Den FAQ auf der Seite steht's gut beschrieben.

z.B.:

Am XX.XX.XXXX habe ich einen VW Golf VI X,XTDI gekauft. Die FIN lautet: WVWXXXXXXXXXXXXXXXXXX.

Neben mehrfachen Problemen nach dem Softwareupdate (ggf. Beispiele) und einem nach wie vor erhöhtem Verbrauch ist der Wertverlust dermaßen gestiegen, dass ein Verkauf wirtschaftlich ein Desaster wäre.

In dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs EA189 verbaut, der von dem Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrtbundesamt hat einen Rückruf für das Fahrzeug angeordnet, weil darin eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Der Volkswagen-Konzern hat betrogen. Ich beabsichtige unter Bezugnahme auf die im Klageregister bekannt gemachten Feststellungsziele einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Beklagte geltend zu machen.

Kurze Frage hierzu:

Wenn ich einen TDImit CFFB Motor gebraucht gekauft habe beim Händler in 10/2016, der das Update bereits drauf hatte bei Kauf, kann ich mich dieser Klage vmtl. nicht anschließen oder?

Sieht schlecht aus, da der betrug bereits im Sept. 15 aufgedeckt wurde und du also davon in Kenntnis warst.

 

Anders bei Käufen vor Sept. 15 , da war es ja noch ein bluemotion clean Diesel.

Nicht unbedingt. Ich habe meinen Golf auch erst nach bekanntwerden des Betrugs gekauft und trotzdem passt mein Fall ins Klageregister.

Auf der oben verlinkten Internetseite gibt es die Möglichkeit, mit ein paar Fragen jedem seinen Fall zu überprüfen.

Link: https://www.musterfeststellungsklagen.de/klage-check

Zitat:

@hoc777 schrieb am 28. November 2018 um 10:16:31 Uhr:

z.B.:

Am XX.XX.XXXX habe ich einen VW Golf VI X,XTDI gekauft. Die FIN lautet: WVWXXXXXXXXXXXXXXXXXX.

Neben mehrfachen Problemen nach dem Softwareupdate (ggf. Beispiele) und einem nach wie vor erhöhtem Verbrauch ist der Wertverlust dermaßen gestiegen, dass ein Verkauf wirtschaftlich ein Desaster wäre.

In dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs EA189 verbaut, der von dem Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrtbundesamt hat einen Rückruf für das Fahrzeug angeordnet, weil darin eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Der Volkswagen-Konzern hat betrogen. Ich beabsichtige unter Bezugnahme auf die im Klageregister bekannt gemachten Feststellungsziele einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Beklagte geltend zu machen.

Diesen Test habe ich auch hineingeschrieben. Hatte ihn auf der ADAC Seite gefunden :)

Finde ich allerdings höchst fraglich,

bewusst einen allseits bekannt dreckigen Diesel kaufen und dann beschweren?

Nicht gerade gentleman.

Bei Käufen vor Sept.15 habe ich vollstes Verständnis für beschwerdegründe wegen Betrug.

 

Allerdings heißt es ja noch lange nicht,dass jeder der sich angeschlossen hat berechtigt ist Geld / Schadensersatz zu erhalten,sondern dies ist in jedem Einzelfall weiterhin durch einen Richter zu entscheiden und ich denke spätestens da ist Ende für Leute die sich z.b. Noch vor kurzem einen vw euro5 geholt haben.

 

Die Klageschrift basiert ja hauptgründlich auf Betrug. Käufer nach Sept. 15 wurden definitiv nicht mehr betrogen,da alles aufgeflogen ist.

Weiterhin ist aufgrund des vwskandals der Dieselmarkt zusammengekracht und die euro5 Preise in den Keller,wer jetzt bewusst günstig einen euro5 erstanden hat sollte aufgrund dessen mit den Konsequenzen leben. Die Entschädigung steckt ja quasi im supergünstigen preis.

Das Problem gibt’s nur in D.

In einer Klageschrift wird auch erwähnt das der Käufer den Wagen nicht erstanden hätte wenn ihm der Betrug bekannt gewesen wäre,diese wichtige Grundlage fehlt bei Käufen nach Sept.15.

Das ist Ansichtssache.

Will da auch nicht lange diskutieren , nur kurz meine Beweggründe dastellen.

Da ich meinen Golf kurz nach bekannt werden des Abgasskandals gekauft habe, gab es zu diesem Zeitpunkt keinen Wertverlust. Da niemand wusste wie gravierend die Sachlage ist noch wie VW diese beheben möchte.

Nun ist mein Wagen aber im Wert überdurchschnittlich gesunken. Nicht nur weil es ein Euro 5 Diesel ist sondern eben auch weil es ein Abgasskandal Golf ist. Wer kommt für den Wertverlust auf? Ich habe diesen nicht verursacht und der Händler vor 3 Jahren auch nicht. Die Schuld trägt VW und von daher ist es aus meiner Sicht egal wann der Wagen gekauft wurde. Da er einen Wertverlust birgt, für den VW aufkommen sollte.

Nun habe ich noch ein Update bekommen, welches in vielen Fällen für Probleme sorgt und auch mein Wagen läuft seitdem unruhiger und regeniriert sehr oft. Wenn es in Kürze nun zu Problemen kommt, kann ich nur auf die Vertrauensbildenen Maßnahme hoffen, habe aber kein Recht darauf. Wie VW das Problem beheben wollte, war zum Kaufzeitpunkt nicht klar. Dass es nun ein eilig programiertes Update wurde, konnte niemand wissen, da es durchaus andere Möglichkeiten gab. Mir hätte allerdings auch eine art Garantie gereicht, die alle Schäden welche im weitesten Sinne vom Update verursacht werden deckt. Klar wäre das für VW teuer geworden aber das hätte die Verbraucher mehr beruhigt als die Vertrauensbildenen Maßnahme. Wenn das Update so gut ist, hätten Sie es vielleicht ja gemacht.

Das nur "kurz" zu der Thematik. Ich möchte hier keine Diskussion darüber lostreten, mich aber auch nicht immer erklären müssen.

Ja,

Es tut mir auch wirklich um jeden wertverlustgeschädigten leid, natürlich ist sowas nicht richtig,das man das Geld so versemmelt.

Trotzdem um es kurz zu sagen:

Du persönlich wurdest nicht betrogen,

Also kann dein Anwalt vw nicht auf Betrug verklagen.

Betrogen wurde der erstkäufer oder bzw. Dein vorbesitzer.

So wurde es uns anwaltlich beigebracht.

 

Bereits Ende 2015 konnten wir uns schon denken,das solche Schlagzeilen nicht förderlich für den eu5 sein können.das war nicht schwer zu erraten.

 

Der Wertverlust ist leider das indirekte resultat des Skandals,da müsstest du jeden Händler in D verklagen (oder noch weiter davor die Kunden die nicht mehr eu5 kaufen) angefangen beim fähnchenhändler bis zur großen Kette.

Die Händler haben nur auf die Anfrage reagiert.

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