Muß man AU & TÜV Bericht mitführen?
Servus,
hab mir heute einen Passat gekauft und der Verkäufer konnte den Prüfbericht nicht finden, bzw. meinte das im Kreis Wittlich keine AU/Tüvbericht mitgeführt werden muß, dass Strassenverkehrsamt dort wurde ein Fahrzeug auch so wieder anmelden, da AU/TÜV ja im grünen Abmeldezettel vermerkt wären.
Stimmt das?
Was ist denn bei einer Polizeikontrolle?
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Denn bei unserem Strassenverkehrsamt (Kreis Euskirchen) war es eigentlich immer so, das man AU/TÜV Bericht vorlegen musste, weil das Fahrzeug sonst nicht angemeldet wurde.
Hat sich da was geändert?
Danke und Gruß,
Aaron
27 Antworten
Servus,
...sooooo....ich hab mich mal mit der KFZ-Zulassungsstelle in Wittlich in Verbindung gesetzt.
Dabei kam folgendes heraus:
Meldet man im Kreis Wittlich ein Fahrzeug wieder an, welches man auch dort vorher abgemeldet hat, benötigen die Leute dort auch keine AU & TÜV Bescheinigung, da die Daten ja auf dem grünen Abmeldezettel vermerkt sind.
Aber: *erhobener Zeigefinger* Die gute Frau am Telefon meinte noch zu mir, dass man beides auf jeden Fall bei sich führen muß, für den Fall einer Polizeikontrolle, des Weiteren benötigt man die Papiere auch auf jeden Fall, wenn man das Fahrzeug in einem anderen Kreis anmeldet, denn da reicht dann der grüne Zettel nicht aus.
Ach ja,...führt man beides nicht mit sich und kann dann auf verlangen der Polizei nichts vorzeigen, kann man:
a.) - sich ein Bußgeld einfangen.
b.) - kann der Polizeibeamte das Fahrzeug abschleppen und es zur nächsten TÜV Stelle bringen und untersuchen lassen...was dann ziemlich teuer wird.
Zugegeben ist Punkt b.) ziemlich "krass", aber durchaus möglich, sollte dem Polizeibeamten etwas am Fahrzeug komisch vorkommen und er von einer Gefahr für den Strassenverkehr ausgeht.
So, oder so bleibt man meistens auf den damit verbundenen Kosten sitzen...und Gott weiß: Abschleppen ist nicht billig!
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Naja...
Jedenfalls hab ich mich noch mit der dort zuständigen TÜV Stelle in Verbindung gesetzt, in der Tat sind die Berichte gespeichert.
Wenn ich mein Fahrzeug anmelde, faxen die mir das dann zur Zulassungstelle, womit ich dann keine Probleme beim Anmelden haben dürfte.
Find ich jedenfalls sehr nett von denen. 🙂
Gruß, Aaron
was nehm ich denn da für einen? etwa den von sat? 😁
da kann ich mir ja gleich einen selber ausdrucken 😁😁
Also definitiv muss man weder HU noch AU mitführen, man muss lediglich in der Lage sei, dieses in einem angemessenen Zeitraum vorzuzeigen.
Also jeder der in der Nähe seiner Heimatstadt rumgurkt, der kann sowas getrost zu Hause in der Schublade lassen und bei Bedarf vorzeigen.
Und eine Stillegung oder ähnliches ist in solchen Fällen verboten, da keine akute Verkehrsgefärdung davon ausgeht, dann diese muss deutlich erkennbar sein.
Wenn die Stempel auf dem Kennzeichen und im Schein eingetragen sind ( also ordnungsgemäß ) kann man den Kram getrost zu Hause lassen.
Nur ABE´s Teilegutachten oder Sondereintragungen müssen immer als Orginal oder beglaubigte Kopie im FAhrzeug mitgeführt werden.
Unbeglaubigte Kopien oder nicht vorhanden sein, führt zu einer Ordnungsstrafe.
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Zitat:
Original geschrieben von Zzzuper Star
...
Aber: *erhobener Zeigefinger* Die gute Frau am Telefon meinte noch zu mir, dass man beides auf jeden Fall bei sich führen muß, für den Fall einer Polizeikontrolle, des Weiteren benötigt man die Papiere auch auf jeden Fall, wenn man das Fahrzeug in einem anderen Kreis anmeldet, denn da reicht dann der grüne Zettel nicht aus.
...
Ein Neuwagen fährt
3
Jahre ohne diese Papiere durch die Gegend - da kräht kein Hahn danach. Unsere Bürokraten... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von *Polarstern*
Unsere Bürokraten... 🙄
Kann man wohl sagen... 🙁
Gruß, Aaron
Zitat:
Original geschrieben von *Polarstern*
Ein Neuwagen fährt 3 Jahre ohne diese Papiere durch die Gegend - da kräht kein Hahn danach....
...weil man vom technischen Standpunkt aus gesehen davon ausgehen kann, daß die Werte noch innerhalb der beim KBA hinterlegten Toleranzen liegen...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
...weil man vom technischen Standpunkt aus gesehen davon ausgehen kann, daß die Werte noch innerhalb der beim KBA hinterlegten Toleranzen liegen...
Es gibt aber auch Vielfahrer, die in den ersten drei Jahren ganz locker 100-150tkm zurücklegen,
ohne auch nur 1x beim TÜV gewesen zu sein.
😉
Der grüne Zettel reicht im anderen Landkreis auch aus!
Wann die nächste HU ist steht dann auf den Fahrzeugschein oben! Dafür braucht man beim Abmelden wohl den TÜV Bericht.
Weiß ich aber nicht genau.
Es geht den grünen wohl hauptsächlich darum das man sich die Plakette nicht irgendwo geklaut hat.
Noch was, bei der Zulassungsstelle werden die TÜV-Berichte auch gespeichert... muahaha... die ham bei mir mehrere Seiten gespeichert...
Bei der nächsten Eintragung wird es wohl nen 2 seitiger Fahrzeugschein und Brief =)
Zitat:
Original geschrieben von *Polarstern*
Es gibt aber auch Vielfahrer, die in den ersten drei Jahren ganz locker 100-150tkm zurücklegen, ohne auch nur 1x beim TÜV gewesen zu sein. 😉
Diese Fahrzeuge werden dann aber auch entsprechend gewartet...😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Fahrzeuge werden dann aber auch entsprechend gewartet...😉
Grundsätzlich JA 🙂, aber darauf kann man sich nicht immer verlassen 🙁.
Ist ja komisch.
Wie gesagt bei uns keine Änderung der Fahrzeugpapiere ohne Vorlegen der aktuellen AU und HU. Da wird nix eingetragen und umgemeldet schon garnicht.
Gruß
Ingo