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Muß man AU & TÜV Bericht mitführen?

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 21:57

Servus,

hab mir heute einen Passat gekauft und der Verkäufer konnte den Prüfbericht nicht finden, bzw. meinte das im Kreis Wittlich keine AU/Tüvbericht mitgeführt werden muß, dass Strassenverkehrsamt dort wurde ein Fahrzeug auch so wieder anmelden, da AU/TÜV ja im grünen Abmeldezettel vermerkt wären.

Stimmt das?

Was ist denn bei einer Polizeikontrolle?

-

Denn bei unserem Strassenverkehrsamt (Kreis Euskirchen) war es eigentlich immer so, das man AU/TÜV Bericht vorlegen musste, weil das Fahrzeug sonst nicht angemeldet wurde.

Hat sich da was geändert?

Danke und Gruß,

Aaron

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27 Antworten

Soweit ich weiß nach neuestem Recht muss man das.

am 14. Oktober 2004 um 0:26

Hallo,

Der TÜV sagt einem das sogar, nach der TÜV abnahme, wenigst war es bei mir so gewesen...

Wollt mal fragen ob ihr sowas im auto last?

oder führt ihr das immer bei euch? wie sihts aus mit abe's wo sind die bei euch?

am 14. Oktober 2004 um 6:31

Du musst nur den AU Bericht mitführen.

Aber ohne HU und AU Bericht bekommst du das Auto nicht umgemeldet bzw angemeldet.

Wenn nicht mehr hast musst wohl dann neu machen.

Sollte es trotzdem klappen ohne........ Schwein gehabt

Bei uns in Berlin hast ohne keine Chance

Dann weiss das aber die Polizei auch nicht so wirklich... ich hab neulich bei ner Verkehrskontrolle mal nachgefragt und die meinten ich sollte die sachen zwar aufbewahren, könnte sie aber zuhause lassen :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von BerlinGolfGT

Du musst nur den AU Bericht mitführen.

Aber ohne HU und AU Bericht bekommst du das Auto nicht umgemeldet bzw angemeldet.

Wenn nicht mehr hast musst wohl dann neu machen.

Sollte es trotzdem klappen ohne........ Schwein gehabt

Bei uns in Berlin hast ohne keine Chance

Kann neu ausgedruckt werden. Die Berichte werden gespeichert. Kostet allerdings Kohle.

Also. HU/AU müssen mitgeführt werden, genauso wie ABE's und Eintragungsgutachten, die noch nicht in den Schein eingetragen wurden.

Man "soll" zwar das Original mitführen, aber ich habe von allem eine Kopie mit dabei. Die originale ruhen in meinem Ordner. Bis jetzt war das immer in Ordnung so. Habe alles zusammen in einem kleinen Heftchen und trage es bei mir.

andre

höööh? das ist mir um ehrlich zu sein neu.

habe nie die HU und AU bescheinigung. mir sagten die prüfer bisher nur: Gut aufheben. nie was von mitführen.

gibts da nen absatz in der Stvo zu?

Zitat:

Original geschrieben von RedWraith

höööh? das ist mir um ehrlich zu sein neu.

habe nie die HU und AU bescheinigung. mir sagten die prüfer bisher nur: Gut aufheben. nie was von mitführen.

gibts da nen absatz in der Stvo zu?

keine Ahnung, aber ich wurd schon nach gefragt. Als ich dann sagte, steht doch auf den Siegeln aufm Nummernschild, bekam ich zur Antwort

"können auch geklaut sein (die siegel)"

andre

*hust* Ich hab den Bericht nicht dabei, das hat allerdings auch seinen Grund. Die Typen vom TüV meinten nach einem flapsigen Blick auf die Frontachse, meine Bremsen seien schon lang am Ende. Mein VW Händler teilte mir dann mit, ich könne noch solange fahren, bis sich das Fahrzeug mit der Warnleuchte meldet und selbst dann halten sie noch eine Weile. *grrmml*

Re: Muß man AU & TÜV Bericht mitführen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Zzzuper Star

Denn bei unserem Strassenverkehrsamt (Kreis Euskirchen) war es eigentlich immer so, das man AU/TÜV Bericht vorlegen musste, weil das Fahrzeug sonst nicht angemeldet wurde.

Hat sich da was geändert?

Nein, daran hat sich nichts geändert.

Themenstarteram 14. Oktober 2004 um 19:39

Re: Re: Muß man AU & TÜV Bericht mitführen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nein, daran hat sich nichts geändert.

Hi,

hab ich mir schon fast gedacht...

Gruß, Aaron

Man braucht sogar den letzten TÜV-Bericht, wenn man Teile beim Amt eintragen lassen will.

Mir wollten se meinen KLR nicht eintragen, hatte zwar ABE und neue AU-Bescheinigung dabei aber nicht den letzten TÜV-Prüfbericht.

Also muß generell für ALLE Vorgänge auf der Zulassungsstelle vorgelegt werden und auch im Auto mitgeführt werden, da fragt nur nie ein Polyp nach.

Gruß

Ingo

Servus,

der letzte HU Bericht muß im Auto mitgeführt werden !!!

Zählt denn der Stempel garnix??

Hab weder Hu noch Au Zettel, dafür hab ich ja Stempel am Nummernschild und wurde auch auch so problemlos umgemeldet.

Son Zettel würde ich auch nie vorzeigen, die sollen sich gefälligst bücken, wenn sie was wissen wollen, egal wer!

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