Muß ich für neues Getriebe selber zahlen?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Ich kaufte mir vor 4 Monaten ein Golf 6 DSG 7 Gang. Jetzt war ich bei VW, wo ich das Auto auch gekauft habe, die meinten das ich ein neues Getriebe bekommen werde. Meine Frage ist, da bei verschleiß die garantie nicht eingreift, ob die sachmangelhaftung in Kraft tritt, weil das Auto noch keine 6 Monate alt ist oder ob ich die Kosten selber zahlen muß. VW sagte ich muß es selber zahlen bzw einen teil.

Liebe Grüße

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Also, es besteht ein Mangel. Der Verkäufer ist damit in Mangelhaftung, vgl 395BGB (Sonderzeichen gehen beim iPhone nicht :-( ), zu nehmen. In den ersten 6 Monaten nach Erwerb muss dieser die Beweisführung übernehmen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe bestand. Dies erscheint mir beim allg bekannten Problemgetriebe, hier das trockene 7-G DSG, unwahrscheinlich. Damit ist davon auszugehen, dass das Problem bereits bei Übergabe bestand, ff entstehen jetzt mehrere Möglichkeiten das Problem abzustellen. Zuerst Nacherfüllung, dannach Rücktritt, bzw. Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz.

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Eine Sache noch: in welcher Form hat dir die Werkstatt mitgeteilt, dass du ein neues Getriebe benötigst? Schriftlich? Mündlich? Ist es wirklich das Getriebe? Oder Mechatronik? Oder noch was anderes?
Wenn sie dir im vorbeigehen gesagt haben, dass du ein neues Getriebe benötigst, werden sie nichts mehr davon wissen, wenn du mit der Gewährleistung um die Ecke kommst. Erst in 2-3 Monaten wieder, wenn die Beweislastumkehr greift.
Lass dir also einfach einen Kostenvoranschlag / ein Angebot machen - dann hast du es schwarz auf weiss, dass was gemacht werden muss und anschließend verweist du auf die Gewährleistung.

@Collossus
Es war so, ich war dort wegen dem Software update und habe gesagt das beim gangwechsel komische geräusche entstehen und dass der Zähler manchmal aussetzt. Der Mitarbeiter meinte es wird wahrscheinlich am getriebe liegen aber wir machen einen termin um uns dass anzuschauen. Muss also nochmal hin. Er meinte dann halt, ich gehe vom getriebe aus müssen wir wohl komplett erneuern oder aber ein update aufspielen, wofür Sie dann die Kosten tragen müssten. Aber genaueres wurde noch nicht besprochen.

Dann lass sie erstmal nachschauen und warte ab, was raus kommt. Mach es aber zeitnah. Und fang nicht gleich von Kosten an, sondern warte die Fakten ab.

Ja habe am Dienstag den termin, aber muß den wagen am Donnerstag abholen. Das heißt wahrscheinlich weiß ich erst was gemacht wurde bei der Abholung

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Moment Moment, ich würde das erstmal checken lassen und dann entscheiden, ob was gemacht wird. Die können in 2 Tagen ja genug Unsinn anstellen.

Wieso Moment? Du hast als Kunde kein Mitspracherecht wie die Werkstatt ihre Pflicht zur Nachbesserung auszuführen hat.

Was sollten die denn für ein "Unsinn" mit dem Getriebe anstellen? 😕

@ Jubi

Als Kunde hast du aber ein Recht darauf zu erfahren, was genau durchgeführt werden soll. Also nichts von wegen hinbringen und 2 Tage später abholen. Sie könnten ja wirklich von Update sprechen und 2 Tage später ist das Getriebe gewechselt. Das würde ich schon gerne wissen wollen - und zwar vorher.
Und da bei ihm im Moment noch gar nicht klar zu sein scheint, wo genau der Fehler liegt, würde ich nichts überstürzen. Es wäre nicht die erste Werkstatt, die den Mangel ein bisschen gerade biegt und in 2-3 Monaten ist alles beim alten, nur das der Kunde beweisen soll, dass der Mangel schon vorher da war. Denn entgegen der häufigen Meinung verlängert eine Reparatur (nicht der Austausch) die Zeit der Gewährleistung NICHT.

Alles schriftlich machen.
Schreib denen (email), dass du auf den Mangel der Geräusche am Getriebe beim Softwareupdate aufmerksam gemacht wurdest, und du die Werkstatt freundlich aufforderst, den Mangel im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung zu beseitigen. Falls du das nicht machst, spielen die dir ein Update drauf, versprchen dir mündlich irgend was,, versuchen dich abzuwimmeln ("technischer Stand"😉, und wenn der Schaden dann offensichtlich wird in 2 Monaten, stehst du in der Beweislast.
Alles zur Dokumentation schriftlich machen. Das ist die Erfahrung die ich in solchen Angelegenheiten gemacht habe.

Zitat:

@Collossus schrieb am 28. Januar 2017 um 14:32:57 Uhr:



Als Kunde hast du aber ein Recht darauf zu erfahren, was genau durchgeführt werden soll. Also nichts von wegen hinbringen und 2 Tage später abholen. Sie könnten ja wirklich von Update sprechen und 2 Tage später ist das Getriebe gewechselt. [.....]

Und was hast du davon wenn man dir vor Beginn der Arbeiten erst erzählt was gemacht wird? Im Endeffekt ist es doch Wurst ob sie dir vorher sagen, dass das Getriebe gewechselt werden muss, oder ob du zwei Tage später vor vollendeten Tatsachen stehst, ändern wirst du an deren Entscheidung eh nichts! Die Hauptsache für den Kunden ist doch nur, dass der Schaden fachgerecht behoben wurde, was schließlich sein gutes Recht ist.

Bist du vom Fach, und möchtest jeden Handschlag mit der Werkstatt vorher erst ausdiskutieren? Bist du ein Laie auf diesen Gebiet, verstehe ich noch weniger, wieso dir die Werkstatt vorher sagen sollte, was zur Reparatur nötig ist und was nicht! 😕

Jubi, Mirage und Collossus haben dem TE alle rechtliche Handhabe und die zugehörige Vorgehensweise dargestellt, die zum Ziel hat, daß er nichts zahlen muß. Darum geht es dem TE. Ist so ein "Rechtsding" ;-)

Das er Finanztechnisch auf der sicheren Seite ist, daran besteht sicherlich kein Zweifel.

Mich hat nur das......

Zitat:

Moment Moment, ich würde das erstmal checken lassen und dann entscheiden, ob was gemacht wird.

...verwirr und das könnte auch den TE verunsichern.

Wollte nur klarstellen, dass er sein Fahrzeug beruhigt abgeben kann, auf das was die Werkstatt dann macht, hat er eh keinen Einfluss.

Jubi, du kannst aus deiner Erfahrung sicherlich beitragen, welche Möglichkeiten es beim DSG gibt, es für ca. 2 Monate funktionieren zu lassen. VW würde soetwas natürlich nie tun ...

Der TE benötigt einen KVA oder irgendetwas anderes in Schriftform, was für Arbeiten durchgeführt werden müssen, um sich auf seine Gewährleistungsrechte berufen zu können und diese ohne große, rechtliche Probleme nötigenfalls durchgesetzt zu bekommen.
Seine Zeit drängt, er muß diese Angelegenheit aktiv vorantreiben.

Danke @P990i :-)

Hey Leute erstmal danke ich euch allen für die zahlreichen antworten und eure Mühe. Ich habe jemanden der sich auskennt informiert und diese Person wird am Dienstag mitkommen und ich werde euch berichten was bei raus gekommen ist falls es euch interessiert. Aber bitte nicht streiten 🙂 vielen vielen Dank

Zitat:

@Collossus schrieb am 28. Januar 2017 um 09:13:33 Uhr:


Noch ist nichts gewonnen. Mach deinen Anspruch SCHRIFTLICH geltend, aber unterschreibe im AH nichts ohne gründliche Prüfung. Du wärst nicht der erste, der im Nachhinein eine Teil-Übernahme der Kosten anerkennt, ohne es auf den ersten Blick zu merken. Aber wenn du ein halbwegs seriöses AH hast, werden sie es zähneknirschend übernehmen.

Bei einer Auftragserteilung wird ja wohl immer auf eine Unterschrift bestanden.
Bei einem ähnlichem Fall (ist ja Verschleiß) riet mir meine Anwältin ich soll die Kosten Übernahme meinerseits ausschließen.
Klappte hervorragend,die haben nicht mal mit der Wimper gezuckt bei der Fahrzeugabholung.
Allerdings wollte an mich bei der Unterschrift daran hindern den Zusatz einzufügen.
Rechnungsbetrag war knapp 2500.-€,und betraf die Elektronik.

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