Muss ich eigentlich diesem Leasingbankenwechsel zustimmen?
und was passiert wenn ich dem nicht zustimmen würde?
Würde der Vertrag aufgelöst werden?
Beste Antwort im Thema
In meinem ist ein Passus zum möglichen Leasinggeberwechsel. Kein Kündigungsgrund, wie vor gesagt, da auch keine Konditionenänderung.
42 Antworten
... ich bin im Gegenteil froh, dass mein Vertrag zur Santander wechselt. Denn der neu bestellte V60 D6 Hybrid wird darüber geleast, der bisherige vorzeitig abgelöst. Bei der VAB hat das bedeutet: Normale Ablöse. Nun besteht vielleicht wieder die Möglichkeit "Ablöse bei Anschlussvertrag". 😉
Schönen Gruß
Jürgen
Habe den Unterschriebenen Vertrag zurückgefaxt: Volvo besteht aber nicht nur auf meiner Unterschrift als Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH.
Ich wäre verpflichtet, einen Firmenstempel zu benutzen, würde ja da stehen 😕
Dabei gibt es in Deutschland gar keine Verpflichtung, einen Stempel zu besitzen. Mir wurden also neue Fristen gesetzt 😁
Da der Vertrag im Dezember ausläuft und meine Konfiguration für den Neuen steht: Da können die mal lange drauf warten. Können auch gerne kündigen, - käme mir gerade recht.
Am Telefon wurde die Dame echt pampig. Beim ersten Anruf hieß es, mein Vertrag wäre nicht zurückgesendet worden, dabei war er seit 5 Tagen zurückgefaxt. Beim zweiten Anruf hieß es, der Stempel würde fehlen,- nur Unterschreiben ginge nicht. Sollen die das Geld nun einziehen, oder nicht. Bei meiner Hausbank habe ich noch nie mit Stempel anrücken müssen, um was zu unterschreiben.
Ich habe keine Lust mehr...
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... ich bin im Gegenteil froh, dass mein Vertrag zur Santander wechselt. Denn der neu bestellte V60 D6 Hybrid wird darüber geleast, der bisherige vorzeitig abgelöst. Bei der VAB hat das bedeutet: Normale Ablöse. Nun besteht vielleicht wieder die Möglichkeit "Ablöse bei Anschlussvertrag". 😉Schönen Gruß
Jürgen
das mit der ablöse stimmt nicht so ganz. bei der VAB konnte ich schon bei meinem V50 9 monate eher aus dem vertrag. jetzt beim S60 geht es schon 11 monate eher. der mann von der VAB sagte mir, das es auf denn händler ankommt. auch das hatte ich gefragt. immer unter der vorraussetzung das es einen neuen anschlussvertrag gibt.
Zitat:
Original geschrieben von little-boy 22
Ich wäre verpflichtet, einen Firmenstempel zu benutzen, würde ja da stehen 😕
Ja, daran wäre fast die Abholung meines Neuen gescheitert. Ohne Stempel auf den Verträgen und dem Übernahmeprotokoll kein Auto. Es hat eine Stunde gedauert, bis der Verkäufer mit der Bank klar war, dass es auch so geht.
Tja, so ist es nun mal in Deutschland, Bürokratie ...
Mein erstes Haus kam von einem Hersteller aus Finnland. Der Vertrag dazu war eine kopierte A4-Seite, wo die Adresse und der Kaufpreis eingetragen wurde. Hat alles hervorragend funktioniert! Geht also auch easy ...
Gruß vom erzbmw
Habe extra einen Firmenstempel für solche Zwecke. Die Telekom wollte neulich allen Ernstes Stempel und Handelsregisterauszug. Die spinnen die Bonner...
Die Unterschrift mit Stempel nimmt man, wenn man im Namen der GmbH unterschreibt. Unterschreibt man ohne Stempel, dann ist eine Abgrenzung zu privaten Verträgen, die ja generell ohne Stempel unterschrieben werden, nicht möglich. Das hat also schon seinen Sinn.
Hört sich plausibel an, ist aber vollkommener Unsinn.
Kein Geschäftsführer oder Gesellschafter läuft mit einem Stempel in der Tasche durch die Gegend und macht seine Geschäfte oder unterschreibt Verträge. Es gibt rechtlich keine Verpflichtung einen Stempel zu benutzen oder überhaupt einen zu haben, oder Vorschriften, was dieser enthalten muss.
Kann also theoretisch ein Goofy Stempel des Kindes sein.
Lediglich Banken machen einen auf wichtig und hätten den Stempel gern.
Ein Gericht wird keine Gültigkeit meiner Verträge oder Bestellungen mit echter Unterschrift und ohne Stempel in Frage stellen: Entscheidend ist die Firmenbezeichnung und Adresse, die sich deutlich von der Privatadresse unterscheiden muss (Wichtig z.B. falls man auch am Firmensitz wohnt). Da ich weit entfernt vom meiner Firma wohne, ist das eindeutig über Firmenbezeichnung und Adresse festgelegt.
Da ich die Volvo Bank als meinen Lieferant und Dienstleister sehe, der etwas von mir will, bleibe ich da entspannt (und stur nach der pampigen Dame am Telefon).
Google einfach nochmal unter Stempel und GmbH, da kommt nichts verpflichtendes! Wer natürlich Kohle braucht, wird die Bank nicht in Frage stellen und einen Stempel herbeizaubern, das ist schon klar.
Also ein Vertrag besteht vereinfacht gesagt aus Verpflichtungsgeschäft (übereinstimmende Willenserklärungen) und dem Erfüllungsgeschäft (Leistung und Gegenleistung). Im Rahmen des Vertrages sollten die Vertragspartner ein berechtigtes Interesse daran haben dass diese konkret benannt werden.
Das Erfordernis eines Stempels ist gesetztlich m.W. nicht verpflichtend geregelt. Aber trotzdem kann ein Vertragspartner trotzdem ggf. per AGB einen Nachweis verlangen dass z.B. der andere ein Kaufmann ist. Das kann mit einer Gewerbeanmeldung, einer Steuer-ID oder obwohl nicht so ein sicherer Nachweis mit einem Stempel erfolgen. Das kann dann eine Rolle spielen wenn man Kaufleuten i.S. des HGB oder anderen Selbstständigen besondere Konditionen einräumt und damit halt einen entsprechenden Nachweis verlangt. Auch muss ein Vertragspartner evtl. wissen ob der andere ggf. bei einer GmbH Verträge schliessen kann wenn keine Prokura o.ä. bekannt ist.
Ansonsten sind Arbeitsverträge oder Mietverträge auch mündlich gültig. Wie gesagt je nach persönlicher Ausprägung des Rechtssicherheitsbedürfnisses sollte es im Zweifel nicht am Stempel scheitern. Stimmt klingt alles theoretisch, aber wenns vor Gericht geht bekommt der Recht der sein Recht beweisen kann.
Grüsse vom Elch
@Elch 60
Ja, so sehe ich das auch.
Da der Volvo Bank mein Leasingvertrag mit meiner Unterschrift vorliegt, und die jetzt meine Unterschrift wollen (und haben), um den Vertrag an die Santander zu übergeben, wo ist das Problem, das der Brief an die GmbH geschickt wurde, der Firmenname im Schreiben aufgeführt ist und das Schreiben mit der gleichen Unterschrift versehen ist wie der ursprüngliche Vertrag?
Jedes Gericht würde jetzt davon ausgehen, das der Vertrag von mir rechtskräftig im Namen der Firma unterschrieben wurde, warum die Volvo Bank nicht?
PS: Beim Freundlichen musste ich noch nie einen Stempel zur Unterschrift mitbringen. Ihr etwa?
Was ein Unsinnsgebahren der Bank.
Sag ihnen doch einfach, Du besitzt keinen Stempel. Gegen Erstattung der Kosten bist Du aber natürlich bereit einen Stempel anfertigen zu lassen. 😁
Gruß
Hagelschaden ..Lieblingsstempel: Gesehen und gelacht. Name/Position
Zitat:
Original geschrieben von cronkie
das mit der ablöse stimmt nicht so ganz. bei der VAB konnte ich schon bei meinem V50 9 monate eher aus dem vertrag. jetzt beim S60 geht es schon 11 monate eher. der mann von der VAB sagte mir, das es auf denn händler ankommt. auch das hatte ich gefragt. immer unter der vorraussetzung das es einen neuen anschlussvertrag gibt.Zitat:
Original geschrieben von gseum
... ich bin im Gegenteil froh, dass mein Vertrag zur Santander wechselt. Denn der neu bestellte V60 D6 Hybrid wird darüber geleast, der bisherige vorzeitig abgelöst. Bei der VAB hat das bedeutet: Normale Ablöse. Nun besteht vielleicht wieder die Möglichkeit "Ablöse bei Anschlussvertrag". 😉Schönen Gruß
Jürgen
Das stimmt wohl. Ich komme ja problemlos raus (und nicht zum ersten mal 😉) - aber es gab "früher" eben eine bessere Ablöse bei einem Neuvertrag (habe dann zwei Ablösesummen genannt bekommen - bei Ablöse und bei Ablöse mit Neuvetrag), was bei VAB ja nun definitiv ausfällt.
Zum Stempel: Hab ich so schlecht gelesen? Wollten die von mir eine Bestätigung der Übertragung? Ich hatte es so überflogen, dass es automatisch übertragen wird, sofern ist nicht widerspreche?
Muss ich jetzt noch mal ins Büro? 😁😁😁
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Das stimmt wohl. Ich komme ja problemlos raus (und nicht zum ersten mal 😉) - aber es gab "früher" eben eine bessere Ablöse bei einem Neuvertrag (habe dann zwei Ablösesummen genannt bekommen - bei Ablöse und bei Ablöse mit Neuvetrag), was bei VAB ja nun definitiv ausfällt.Zitat:
Original geschrieben von cronkie
das mit der ablöse stimmt nicht so ganz. bei der VAB konnte ich schon bei meinem V50 9 monate eher aus dem vertrag. jetzt beim S60 geht es schon 11 monate eher. der mann von der VAB sagte mir, das es auf denn händler ankommt. auch das hatte ich gefragt. immer unter der vorraussetzung das es einen neuen anschlussvertrag gibt.
Zum Stempel: Hab ich so schlecht gelesen? Wollten die von mir eine Bestätigung der Übertragung? Ich hatte es so überflogen, dass es automatisch übertragen wird, sofern ist nicht widerspreche?
Muss ich jetzt noch mal ins Büro? 😁😁😁Schönen Gruß
Jürgen
hast du die ablöse selber zahlen müssen ??? ich muss da keine ablöse zahlen
Nachtrag: Ich habe die 14,5 m schräg diagonal zum Büro mal eben auf mich genommen: NIEMAND will eine Unterschrift zur Übergabe des Vertrages! Das was zur Unterschrift gebracht wird ist die geänderte Lastschriftvereinbarung - gleich inkl. der Angabe des hier schon diskutierten neuen Abbuchungszeitpunktes.
Und: Welcher halbwegs ernsthafte gewerbsmäßig Tätige tut es sich an und schickt solche Formulare ohne Stempel oder Stempelimitat (scannen und Stempel per Rechner drauf) ab? 😉
Schönen Gruß
Jürgen
Ich!
Musste gerade schnell gehen, ich habe ja mehr zu tun, als mich mit anderer Leute Papierkram zu beschäftigen - z.B. hier bei MT lesen 😁
Und das wegen 5 verbleibender Buchungen.
Mit dem neuen Bankeinzug stimmt man wohl der Übertragung des Vertrags zu. Wenn ich von jemandem Geld möchte, wäre mir eine rechtsverbindliche und deutlich lesbare Unterschrift ausreichend ?
Zitat:
Original geschrieben von cronkie
hast du die ablöse selber zahlen müssen ??? ich muss da keine ablöse zahlen
... nein, die zahlt mein 🙂. Aber wir kommunizieren die Kosten relativ offen, damit er das nicht verdeckt in eine schlechtere Rabattierung einrechnen muss. 😉
Und wenn es nun eine "bessere" Ablöse gibt, kann ich die derzeitigen Konditionen noch mal nachverhandeln...
Schönen Gruß
Jürgen