Muss ich die Feinstaubplakette aufkleben?
Moinsen,
muss ich die FSP aufkleben?
Ich finde nur Strafen für das führen eines KFZ das gegen die Regelung verstößt.
Da steht aber nichts, dass die Plakette auch geklebt sein muss.
Gibt's da was?
Beste Antwort im Thema
Meehsterchen, es wäre schöne, wenn du in zukünftigen Feinstaubplaketenthreads einfach mal dazu schreiben würdest, dass du aufgrund deines Schwerbehindertenausweises von der Plakette befreit bist. Einfach nur zu schreiben, dass du sie gar nicht klebst ist nicht sehr hilfreich für den Fragesteller, nicht jeder auf MT kennt dich so gut, ok? 😁
Die Plakette muss sich beim Ablösen selbst zerstören. Tesafilm, Handschuhfach usw. gelten wie nicht geklebt.
130 Antworten
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass Teile der Plakette an der Scheibe kleben bleiben und ein Lösen dadurch sichtbar wäre.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 21. November 2018 um 20:34:40 Uhr:
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass Teile der Plakette an der Scheibe kleben bleiben und ein Lösen dadurch sichtbar wäre.
wenn man immer wieder die gleiche Plakette verwendet und nur teilweise ablöst und wieder anpappt, dann sieht man das tatsächlich nicht, dass die gelöst wurde.
Einfach aufkleben und dann später das Stück mit der Plakette aus der alten Scheibe raussägen und in die neue Scheibe einkleben ... 😁
Andy, die Plakette kostet ca. 5,- € ... das Bußgeld sind 80,- €. 😉
Frage ist ja aber, ob man eine Plakette bekommt. Seltsamerweise kenne ich jemanden, der grüne Plaketten zu Hause in der Schublade hat und mindestens 1 Fahrzeug, welches die grüne Plakette nicht von ihm hat und nur eine gelbe bekommen hätte.
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Im Gesetz steht nur, daß die für die Einfahrt in die Umweltzone "befestigt" sein muß. Ob das mit der eigenen Klebeschicht, auf einer Trägerfolie oder wie bei mir mit Tesafilm geschieht, ist nicht explizit geregelt.
Steht denn irgendwo, dass das Fahrzeug eine gewissen Schadstoffnorm einhalten muss oder reicht es, wenn man sich von irgendwo eine grüne Plakette einklebt?
Zitat:
@meehster schrieb am 21. November 2018 um 21:31:50 Uhr:
Im Gesetz steht nur, daß die für die Einfahrt in die Umweltzone "befestigt" sein muß. Ob das mit der eigenen Klebeschicht, auf einer Trägerfolie oder wie bei mir mit Tesafilm geschieht, ist nicht explizit geregelt.
Auf welches Gesetz beziehst du dich mit dieser Aussage?
In der 35. BImSchV steht wörtlich:
Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
Damit scheiden Tesafilm und Trägerfolie (und auch alle anderen Methoden die es erlauben würden, die Plakette auf die neue Scheibe zu übertragen) aus.
Oh, sie haben das geändert? Gut zu wissen.
Bei mir liegen die Dinger sowieso nur im Handschuhfach. Ich darf ja auch ohne durch die Umweltzonen fahren 😉
Ich habe vor ca. 3 Wochen das erste Mal eine Plakette kleben müssen, da der Bruder meiner Frau in eine Umweltzone gefahren ist. Das Argument, dass er dann selbst Schuld ist, wollte sie nicht gelten lassen...
Zitat:
@Schubbie schrieb am 21. November 2018 um 20:47:00 Uhr:
Frage ist ja aber, ob man eine Plakette bekommt. Seltsamerweise kenne ich jemanden, der grüne Plaketten zu Hause in der Schublade hat und mindestens 1 Fahrzeug, welches die grüne Plakette nicht von ihm hat und nur eine gelbe bekommen hätte.
Die gibt`s doch auch in der Bucht, sogar laserbedruckt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. November 2018 um 20:43:41 Uhr:
Einfach aufkleben und dann später das Stück mit der Plakette aus der alten Scheibe raussägen und in die neue Scheibe einkleben ... 😁Andy, die Plakette kostet ca. 5,- € ... das Bußgeld sind 80,- €. 😉
Paul, um die 5 EUR geht's doch nicht. Die Zeit die ich dann brauche für ne neu Plakette will ich nicht investieren.
Wir machen am WE die uralte Plakette mal ab und "kleben" die Neue so in die Scheibe das es ausreicht. 😉
So schnell schaffe ich das eh nicht die Windschutzscheibe austauschen zu lassen. Kostet im übrigen nicht die Welt für sone alte Karre.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 22. November 2018 um 08:36:56 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. November 2018 um 20:43:41 Uhr:
Einfach aufkleben und dann später das Stück mit der Plakette aus der alten Scheibe raussägen und in die neue Scheibe einkleben ... 😁Andy, die Plakette kostet ca. 5,- € ... das Bußgeld sind 80,- €. 😉
Paul, um die 5 EUR geht's doch nicht. Die Zeit die ich dann brauche für ne neu Plakette will ich nicht investieren.
Ja, kostbare Lebenszeit. 🙄 Außerdem bekommt man bei einer neuen Scheibe immer eine neue Plakette.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 22. November 2018 um 08:38:17 Uhr:
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 22. November 2018 um 08:36:56 Uhr:
Paul, um die 5 EUR geht's doch nicht. Die Zeit die ich dann brauche für ne neu Plakette will ich nicht investieren.
Ja, kostbare Lebenszeit. 🙄 Außerdem bekommt man bei einer neuen Scheibe immer eine neue Plakette.
Die kostet auch. Ich habe eine Plakette die keine Woche alt ist. Wieso sollte ich die wegschmeißen - weg. Amtsschimmel??
Bei mir hat eine Stunde Freizeit einen anderen Wert als eine Arbeitsstunde. Da überlege ich mir genau wie ich meine Zeit verbringe.
Zitat:
@meehster schrieb am 21. November 2018 um 21:31:50 Uhr:
Im Gesetz steht nur, daß die für die Einfahrt in die Umweltzone "befestigt" sein muß. Ob das mit der eigenen Klebeschicht, auf einer Trägerfolie oder wie bei mir mit Tesafilm geschieht, ist nicht explizit geregelt.
Falsch.
"In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."
35. BimschV