Muss ich die Feinstaubplakette aufkleben?
Moinsen,
muss ich die FSP aufkleben?
Ich finde nur Strafen für das führen eines KFZ das gegen die Regelung verstößt.
Da steht aber nichts, dass die Plakette auch geklebt sein muss.
Gibt's da was?
Beste Antwort im Thema
Meehsterchen, es wäre schöne, wenn du in zukünftigen Feinstaubplaketenthreads einfach mal dazu schreiben würdest, dass du aufgrund deines Schwerbehindertenausweises von der Plakette befreit bist. Einfach nur zu schreiben, dass du sie gar nicht klebst ist nicht sehr hilfreich für den Fragesteller, nicht jeder auf MT kennt dich so gut, ok? 😁
Die Plakette muss sich beim Ablösen selbst zerstören. Tesafilm, Handschuhfach usw. gelten wie nicht geklebt.
130 Antworten
Ihr dürft nur nicht glauben, das nur ein Schwerbehinderter mitfährt und schon klappt das.
Die Ausweise sind alle Gebunden an die jeweilige Person und evtl. einen Begleiter.
Aber nicht ein Kind.
Der/die Schwerbehinderte (in dem Fall ich) muß da einfach nur während der Fahrt im Auto drin sein und das war gegeben.
Aber auch: Nicht jeder Schwerbehindertenstatus reicht aus. Es braucht Merkzeichen aG ("außergewöhnlich gehbehindert"😉, Bl ("blind"😉 oder H ("hilflos"😉. Übrigens berechtigen nur erstere beiden für den blauen Parkausweis für Behindertenparkplätze.
Mich wundert, warum Merkzeichen H für die Fahrt ohne Plakette ausreicht.
Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 28. November 2018 um 15:19:25 Uhr:
Mich wundert, warum Merkzeichen H für die Fahrt ohne Plakette ausreicht.
Selten(er) und selten in Gebrauch.
Wenn man nen Wagen als Oldtimer oder Youngtimer versichern will, gehen die Tarife nicht in den Bereich fünfstelliger Jahreskilometerleistungen. Unser Youngtimer ist mit 8000 km im Jahr versichert und das ist a) das Maximum und b) werden wir das reduzieren, weil das alte Auto nicht so viel bewegt wird 😉 Letztes Jahr haben wir gerade mal 5 Tankfüllungen damit verfahren.
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Ihr kennzeichnet euren Oldtimer als "H" für "hilflos"? Vielleicht sollte man den Bezug einer Antwort zu dem von einem selbst geschriebenen herstellen ;-)
Zitat:
@Schubbie schrieb am 28. November 2018 um 17:39:58 Uhr:
Ihr kennzeichnet euren Oldtimer als "H" für "hilflos"? Vielleicht sollte man den Bezug einer Antwort zu dem von einem selbst geschriebenen herstellen ;-)
Sorry, hab da was verwechselt. Stilldemenz 😉
Ja, hilflos reicht auch für die Umweltzone. Daß G für Gehbehindert nicht reicht, erschließt sich mir allerdings auch nicht ganz.
Zitat:
@meehster schrieb am 28. November 2018 um 06:27:55 Uhr:
Wir waren die Tage legal mit einem Mercedes E300 Diesel T (S124, EZ 1992 oder 1993) in einer Umweltzone. Plakette bekommt mman damit (Euro-1-Diesel) gar keine, war aber trotzdem legal, da jemand mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen aG dabei war 😉
Dies passt nur nicht zum Thema. Da der wagen keine Feinstaubplakette bekommt, muss er sich auch keine Gedanken über die Anbringung machen. 😉
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der/die Schwerbehinderte gerne mit einem gesunden Menschen tauschen würde, und dafür auf die Umweltzone verzichtet... Da dies nicht funktioniert sei es den Menschen, die nicht so aktiv am Leben teilnehmen können gegönnt, ein paar Sonderrechte zu haben.
Neue Scheibe drin. Plakette reingeklebt.
Ganz brav gesetzkonform. 😉
Bestens. 🙂
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 1. Dezember 2018 um 12:49:19 Uhr:
Neue Scheibe drin. Plakette reingeklebt.
Ganz brav gesetzkonform. 😉
Du wirst doch so langsam zum Spießer. 😁
Grüße vom Ostelch
Jupp, ganz schlimm. 😁