Muss ich die Feinstaubplakette aufkleben?

Moinsen,

muss ich die FSP aufkleben?
Ich finde nur Strafen für das führen eines KFZ das gegen die Regelung verstößt.
Da steht aber nichts, dass die Plakette auch geklebt sein muss.
Gibt's da was?

Beste Antwort im Thema

Meehsterchen, es wäre schöne, wenn du in zukünftigen Feinstaubplaketenthreads einfach mal dazu schreiben würdest, dass du aufgrund deines Schwerbehindertenausweises von der Plakette befreit bist. Einfach nur zu schreiben, dass du sie gar nicht klebst ist nicht sehr hilfreich für den Fragesteller, nicht jeder auf MT kennt dich so gut, ok? 😁

Die Plakette muss sich beim Ablösen selbst zerstören. Tesafilm, Handschuhfach usw. gelten wie nicht geklebt.

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Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 23. Februar 2015 um 10:59:30 Uhr:


Moin!

Weshalb sollte man die Plakette nicht einfach wie vorgesehen aufkleben?

M. D.

Weil sie nicht ohne Gewürge runtergeht?

Und weil ich mir die Mühe aus Prinzip nicht machen will, nur weil ein paar merkbefreite Politiker Amok laufen.

BTW... haben auch in Ulm, Stuttgart, Hamburg usw. schon viele Polizisten und sonstige Ordnungshüter gesehen. Keinen hat das interessiert.
Meine einzige Erklärung dafür:
Die wissen genau so wie wir, dass das Schwachsinn ist.

So what?

k-hm

Zitat:

@Qnkel schrieb am 22. Februar 2015 um 23:56:00 Uhr:


Und wie unterscheidest Du dann Fahrzeuge die eine grüne haben und die gar keine bekommen?

Die ganze Plakettenkleberei macht keinen Sinn mehr - nur wegen der 6% PKW die, mit schnell abnehmendem Anteil, keine grüne Plakette bekommen. Am besten ganz abschaffen oder Rote Plakette wird Pflicht, ohne und Gelb gibt es nicht mehr - wird vom TÜV geprüft.

Moin!

Klar, dass die Plakettenregelung an sich Unfug ist.
Ich kann nur keinen Sinn darin sehen, die Plakette nicht zu kleben und sich somit leicht(est) vermeidbaren sinnlosen Diskussionen und Kosten auszusetzen.

Mit dem "Vignettenkratzer" aus Österreich geht übrigens auch die grüne Plakette leicht ab.

M. D.

Der einzige große Nachteil der Plakettenregelung ist, dass man sich auf 4 Gruppen festgelegt hat. Die Gruppen hätten weiter auf Euro 5 und 6 erweitert werden müssen.
So hätte man die Emissionen der PKW und LKW begrenzen können.

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Hänge mich hier mal rann.

An der Scheibe von der Golf-Tonne haben wir noch die Feinstaubplakette vom vor-vor-Besitzer.
Die neue Plakette habe ich von der Zulassungsstelle erhalten und bislang aufs Armaturenbrett gelegt (sichtbar).

Grund:
Die Windschutzscheibe wird wohl noch rausfliegen, da mir die zu gealtert ist (Wischer, Eiskratzer)
Und erst wenn die neue Scheibe drin ist soll da natürlich die Plakette drauf.

Ist das o.k. so?

Greets Andy

Nach der üblichen Rechtsprechung wäre das wohl so zu behandeln, als ob überhaupt keine Plakette vorhanden wäre:

Die alte Plakette zählt nicht, weil das falsche Kennzeichen drauf ist. Die neue Plakette zählt nicht, weil sie nicht fest angebracht ist. Und beide zusammen zählen schon überhaupt nicht, weil zwei Plaketten nicht klären sondern verwirren.

Die Plakette ersetzt die Teilkasko mit, so viel ich weiß. Ansonsten... falls du dir die Teilkasko schon sparst... wegen 5 €...

@AndyW211320 besorge dir eine Trägerfolie, dann kannst den Mist ins Handschuhfach schmeißen wenn du sie nicht brauchst.

Gruß Metalhead

Wie mit den anderen Vignetten. Einfach mit Pril einkleben. Sieht man von aussen nicht.

peso

Und wofür sollen die tollen Tips hier gut sein?

Um seine Vignetten ungültig zu "kleben" und im Ernstfall doch die Strafe zahlen zu müssen.

Ach sooo ...

Ja, die "Tricks" sind der Rennleitung mittlerweile alle bekannt...

Dann sollten wir mal die Rennleitung nach Tipps fragen.

Wer nach Feinstaubplakette googelt wird herausfinden, dass die Beschriftung mittels Etikettendrucker scheinbar sehr weit verbreitet ist und solange man die Plakette nur halb von der Scheibe löst, lässt sich ein Kennzeichen jederzeit überkleben, die Plakette wieder spurenfrei ankleben.

Ob´s erlaub ist, weiß ich nicht, aber dass die Plakette auf diese Art und Weise missbräuchlich verwendet wird, ist wohl ausgeschlossen. Zumindest dann, wenn sie von Anfang an an einem berechtigten Fahrzeug klebt und man nur das Kennzeichen aktualisiert.

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