Muss beim TÜV-Termin der anstehende Service gemacht sein?
Hallo,
mein 1er Cabrio muss zum 2. Mal zum TÜV. In der Anzeige steht beim Anlassen "Service".
Die Bremsflüssigkeit soll gewechselt werden, fahre aber nur 4000 km im Jahr, Auto steht in der trockenen Garage und der erste Wechsel war auch erst nach 3 Jahren laut BMW. Werde auch den nächsten Wechsel erst nach 3 Jahren (also von heute an in einem Jahr) machen lassen.
Ist das dem TÜV egal oder kann die Plakette verweigert werden?
Vielen Dank für Antworten.
ciao olderich
Beste Antwort im Thema
Das interessiert den TÜV nicht.
46 Antworten
Zitat:
@sukkubus schrieb am 29. Juli 2016 um 22:42:13 Uhr:
haben die einen expired-aufkleber oder wie stellt mman das fest?
und gilt das dann nicht genauso für alle luftsäcke im auto wie auch gurtstraffer?und was macht das arme würstchen von besitzer, wenn es die nach ein paar jahren nicht mehr als ersatzteil gibt 😰
Die haben ein aufgedrucktes Verfalldatum.
Der Besitzer könnte hoffen, dass in Zukunft die Beschränkung der Lebensdauer zurückgenommen wirf, wie das auch bei den Airbags fast aller Hersteller geschehen ist...
Ich habe hier richtig gelesen ? Bremsflüssigkeit ? Da bekommt man keine Plakette. Der Hersteller sagt eindeutig alle 2 Jahre wechseln. Der Service im Auto ist auf 2 Jahre ausgelegt und hat zu erfolgen weil es um das wichtigste geht, um Bremsen.
Das ist der Nachteil der neueren Autos die jeden Furtz anzeigen. Selbst wenn es nicht so ist und der Prüfer aber der Meinung ist das es so wäre....was willst du dagegen tun ? Ihn Anspringen,verprügeln ? Der hat den längeren Arm und bestellt dich wieder.
Also gleich machen lassen oder wie schon erwähnt einfach zurück setzen und gut (geht das bei den neueren Autos überhaupt noch? Ich kann per Knopfdruck den Servicesteller zurück setzen)
Andreas
ich bin täglich bei zehn bis zwanzig HUs dabei, und da läuft es nicht so wie du es hier behauptest...
der schreibt viel wenn der Tag lang ist........
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Das ist mir doch egal wie ihr das haltet und was euer TÜV da macht....er fährt vom TÜV weg,ein Kind rennt über die Straße und er kommt nicht mehr zum stehen... Gutachter sieht auf dem Display das die Bremsflüssigkeit gewechselt werden muß.Was meinsten wie das der Staatsanwalt dann mit dem Fahrzeugführer und den TÜV-Onkel hält.
Ich wechsle auch nicht alle 2 Jahre,aber ich hab auch nicht so eine bescheuerte Anzeige im Auto.
Wenn man das selbst macht kostet es 5 Euro Die Flüssigkeit und ne halbe Stunde Arbeit.ATU verlangt 30 Euro bei uns...aber es ist gemacht.
Man kann auch Geizig sein wo es nicht angebracht ist-fertig...
Zitat:
@wolffi65 schrieb am 30. Juli 2016 um 17:50:15 Uhr:
... Gutachter sieht auf dem Display das die Bremsflüssigkeit gewechselt werden muß...
Diese Anzeige gibt es nicht.
Der Wartungshinweis ist nicht TÜV-relevant, egal wo man zum TÜV geht.
Was schreibt dann der TE für einen Unsinn ? Ich hab extra gefragt ob ich richtig gelesen habe - Bremsflüssigkeit wechseln -.
Also meint er einen normalen Service...aber Auto fahren kann er,oder ?
Ich für meinen Teil hab schon so viele Prüfstellen von innen gesehen...Die Karre kommt auf die Rolle, es wird aufs Pedal gelatscht und die Bremswirkung getestet, selbiges mit der Feststellbremse. Ich hab noch NIE erlebt dass da auch nur ansatzweise was mit der Bremsflüssigkeit nachkontrolliert bzw bemängelt wurde. Bei unseren THW-Fahrzeugen leuchtet öfters mal die Serviceanzeige. Hat noch nie irgendeinen tangiert. So long...
Zitat:
@wolffi65 schrieb am 30. Juli 2016 um 17:50:15 Uhr:
Das ist mir doch egal wie ihr das haltet und was euer TÜV da macht....er fährt vom TÜV weg,ein Kind rennt über die Straße und er kommt nicht mehr zum stehen... Gutachter sieht auf dem Display das die Bremsflüssigkeit gewechselt werden muß.Was meinsten wie das der Staatsanwalt dann mit dem Fahrzeugführer und den TÜV-Onkel hält.
Ich wechsle auch nicht alle 2 Jahre,aber ich hab auch nicht so eine bescheuerte Anzeige im Auto.
Wenn man das selbst macht kostet es 5 Euro Die Flüssigkeit und ne halbe Stunde Arbeit.ATU verlangt 30 Euro bei uns...aber es ist gemacht.
Man kann auch Geizig sein wo es nicht angebracht ist-fertig...
Liest du deinen quatsch eigentlich selber bevor du ihn Postest?
Du wiedersprichst dir doch selber in deinem Beitrag.
Zitat:
@Spezialwidde schrieb am 1. August 2016 um 21:33:27 Uhr:
Ich für meinen Teil hab schon so viele Prüfstellen von innen gesehen...Die Karre kommt auf die Rolle, es wird aufs Pedal gelatscht und die Bremswirkung getestet, selbiges mit der Feststellbremse. Ich hab noch NIE erlebt dass da auch nur ansatzweise was mit der Bremsflüssigkeit nachkontrolliert bzw bemängelt wurde. Bei unseren THW-Fahrzeugen leuchtet öfters mal die Serviceanzeige. Hat noch nie irgendeinen tangiert. So long...
Die Prüfung der Serviceanzeige (mehr kann der Prüfer eh nicht machen, er weis ja gar nicht ob der Service erfolgt ist oder nicht, sondern kann nur auf die Anzeige schauen) steht nicht in der HU Richtlinie.
Es ist natürlich so, dass wenn da steht "Service überzogen seit xx.000km) er sicher "genauer" hin schauen wird, weil er weis dass schon lange niemand anderes mehr geschaut hat.
Bei der Bremsflüssigkeit zählt eigentlich nur der Flüssigkeitsstand. Ich habe jedoch schon selbst ein paar Mal miterlebt, dass der Prüfer tatsächlich die Bremsflüssigkeit auf Wasser gemessen hat. Bei uns in der TÜV Station steht noch ein uraltes (aber frisch geeigtes) ATE Gerät um die Messung durch zu führen.
Idr. sind die Autos dann durchgefallen. Das nimmt man zum finalen Abschuss, wenn alles halbscheisse ist, einem aber nicht so richtig Dicke EMs einfallen und man weis, wenn man jetzt die Plakette klebt, fährt der Kunde ab übernächsten Monat ohne Bremsbelag noch 22 Monate rum...
Zitat:
@olderich schrieb am 28. Juli 2016 um 16:00:33 Uhr:
Hallo,mein 1er Cabrio muss zum 2. Mal zum TÜV. In der Anzeige steht beim Anlassen "Service".
Die Bremsflüssigkeit soll gewechselt werden, fahre aber nur 4000 km im Jahr, Auto steht in der trockenen Garage und der erste Wechsel war auch erst nach 3 Jahren laut BMW. Werde auch den nächsten Wechsel erst nach 3 Jahren (also von heute an in einem Jahr) machen lassen.
Ist das dem TÜV egal oder kann die Plakette verweigert werden?
Vielen Dank für Antworten.
ciao olderich
Das hat der TE geschrieben....Bremsflüssigkeit muß gewechselt werden...
Das ist mit das erste was der TÜV macht-Tester in den Behälter halten,leuchtet der Rot,macht der erst gar nicht weiter. Wo ihr alle TÜV macht-so sehen eure Wägelchen wahrscheinlich auch aus,oder?
Noch dazu,woher will der Prüfer wissen wie viel ich fahre.Er fragt mich,ich sage ihm...na 2 Jahre gar nicht,erst wenn ich wieder zum TÜV muß.Das wird ihn kaum interessieren.
Zitat:
@wolffi65 schrieb am 2. August 2016 um 16:45:51 Uhr:
Das hat der TE geschrieben....Bremsflüssigkeit muß gewechselt werden...
Das ist mit das erste was der TÜV macht-Tester in den Behälter halten,leuchtet der Rot,macht der erst gar nicht weiter.
.
Bei meinen ca. 30 Besuchen beim Prüfonkel habe ich dies nicht ein einziges mal erlebt. Das er dann nicht weiter macht, ist die nächste schwachsinnige Äußerung. Du machst dich geradezu lächerlich.
Natürlich macht er weiter, er wird für ne ganze Prüfung bezahlt.
Die Nummer mit dem Prüfstift habe ich auch schon gesehen, aber nicht an meinem Auto.
Ich hätte ihn ausgelacht, weil das keine ordentliche Fachgerechte Messung ist.
Sicher muss er weiter machen um evtl mehr Mängel zu finden. I.dr wird bei der Nachprüfung nur die bemängelten Sachen geprüfte. Wäre vartal wenn nur die bremsflussigkeit als Mangel drauf steht , und dann doch noch die atw defekt ist etc 😉
Selbst wenn die Serviceanzeige anzeigt "Bremsflüssigkeit muss getauscht werden" macht der Prüfer weiter. Er muss sogar einen Bremstest machen und die Verzögerung zu prüfen. Ist diese Messung in Ordnung, darf der Prüfer nicht mal die Plakette wegen der "wässrigen Bremsflüssigkeit" verweigern. Die Anzeige kann fehlerhaft sein und nur so leuchten. Da Serviceanzeigen nicht relevant sind, ist das Banane. Ich war mit einer Freundin auf dem Weg zur Prüfstelle und die Anzeige für den Service ging fast direkt auf der Auffahrt an. Der Prüfer hat die Leuchte gesehen und uns sogar drauf hingewiesen. (Meine Antwort: Lösche ich später mit meinem Adapter weg!) Mit keiner Silbe stand was von dem ausstehendem Service im Prüfbericht. Den Prüfer hat es nen Scheiß zu interessieren, ob ich das Auto warte, oder ob eine Werkstatt dies macht. Den Prüfer interessiert rein der Fahrzeugzustand im Moment der Prüfung. Wie ich den Wagen pflege juckt ihn nicht.
PS: AirBag- und ABS/ESP-Fehlermeldungen sind keine "Serviceanzeigen". Es sind Kontrolllampen für die Funktionstüchtigkeit der Systeme. Daher, sind diese Anzeigen für den Prüfer relevant.
MfG