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Muß Anhängerkupplung immer zu sein?

Ich habe bisher ,schon seit 21 Jahren,immer nach dem abhängen des Anhängers die Anhängekupplung wieder geöffnet.
Jetzt sagte mir ein Kollege,daß wenn man nur mit Motorwagen unterwegs ist, die Anhängekupplung geschlossen sein muß. Ein Verstoß würde mit 20€ Strafe geahndet.
Stimmt das?
Wenn ja,mach ich das natürlich in Zukunft.
Ich frag mich nur nach dem Grund. Eine zusätzliche Gefahr sehe ich nicht, da müsste schon einer die Hand ins Kupplungsmaul stecken um dann vom Bolzen gequetscht zu werden. Aber der wäre selber schuld.
Habt ihr eine Antwort?- Man lernt ja nie aus

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63 Antworten

hey sammy...

is okay, du hast deine meinung und ich hab meine meinung.
aber wofür es kein gesetz gibt, zahl ich nichts, wenn du freiwillig 20€ zahlst bitte ich nicht.
der bolzen macht kein brei aus fingern, die sind vlt stark geprellt.... aber mehr auch nicht....
heute frrüh als ich mit meim pkw auf die arbeit gefahren bin ja, sind mindestens 3 lkws vor mir hergefahren mit offenem anhängermaul (waren 2 baustellenkipper, 1 normaler 24tonner)
ich finde nicht das von mir aus gehen die trucker einen schlechten ruf bekommen, nenn lieber mal die großen zeitungen und tv-sender... weil das thema ist ja trucker intern...

ach ja und wenn ich fahre fasst da eh keiner ins offene maul rein, und wenn ich stehe, dann ist es in firmen wo ich be oder entlade und dort steh ich am fahrzeug dabei und es geht keiner hinten hin...

gruß matze

@HAJO45

Da hast du aber was total falsch verstanden. Ich bezahle doch keine Rechtsschutzversicherung wenn ich sie nicht nutze gel. 😉

Ich meinte eigentlich wenn die offene Kupplung einen Polizisten annimiert mich zu kontrollieren, dann mache ich sie lieber zu, damit er sich um z.B. Matze1390 mit seiner offenen Kupplung kümmert und mich in ruhe lässt. Ich muss mich nicht um jeden Scheiß streiten wenn es mich nicht mehr als 2 min kupplungzumachen kostet. Wenn die mich anhalten und mir eins vom Pferd erzählen wollen streite ich mich auch nicht vor Ort. Dafür giebt es Anwälte, die dafür bezahlt werden. Ich werde bezahlt meinen Job zu machen und nicht um mich mit der Polizei zu streiten.

Gruß vom Tonmann

Du,ich habe das schon richtig verstanden.
Nur,ich möchte den sehen der am Wochenende,800m. vor der Abladestelle (war in München) die in 10 min. keinen mehr auf den Hof lässt,noch rumdiskutiert.🙂 Grüße

Zugmaul auf oder zu - was denn nu?

Hallo alle Zusammen,

also ich hab Eure Diskusion hier mal verfolgt und auch versucht die Aussagen vom "Kontrolleur Winjen66" nachzuvollziehen.

Also in der StVO §23 "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers" kann ich nicht mal zwischen den Zeilen irgend ein Wort lesen welches nur im entferntesten Sinne mit der Anhängekupplung zu tun haben könnte.

Und in der BGV D 29 steht im §22:

"Bewegliche An- und Aufbauteile, deren unbeabsichtigte Bewegungen Verletzungsgefahr hervorrufen können, müssen gegen solche Bewegungen gesichert sein oder gesichert werden können."

In den Erläuterungen zum §22 steht:

"Bewegliche An- und Aufbauteile in diesem Sinne sind z. B. Bordwände, Klapprungen, Auffahrrampen, Türen, Rollläden, Motorhauben, Motorklappen, Kofferraumklappen von Kraftomnibussen."

Wo steht da nun irgendwas zu Anhängekupplungen?

Im § 28 der da heißt "Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, Freiräume", der sich also ausschließlich mit Anhängekupplungen beschäftigt, findet sich ebenfalls nichts dazu.

So was denn nun?

Soweit ich weiss kann nur auf der Grundlage des "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten" den jeweiligen Tatbeständen Regelsätze für Verwarnungs- oder Bußgelder und Regel-Fahrverbote ausgesprochen werden.

Gut das Teil hat 498 Seiten in der aktuellen Ausgabe vom 01.03.2007 in der 5. Auflage, aber ich hab auf die Schnelle keine Tatbestandsnummer (TBNR) dazu gefunden.

Welche solls denn sein Herr "Kontrolleur"?

Gruß

nu mal dazu das kinder das nicht schaffen fahre auch einen 26/403 glieder zug hab mal zuhause abgehängt mein 7 jähriger sohn hat ohne propleme geschaft die rockinger zuschliesen
nur leicht am habel ziehn ohne fest zuhalten und sie geht zu und die kupplung ist nagel neu

ich schliese sie auch immer alleine aus dem grund ich möchte a keinene dreck drinn haben und 2 tens könnte ich es mir nie verzeihen sollte da doch jemand mal die finger drinn haben warum auch immer

gruss Hannes

dieses thema geht mir voll auf die nerven ...

musste ich etz mal sagen

gruß matze

dann lies es doch nicht und poste nicht ****😁😁***

Mensch @ Busch30! Es gibt im Leben nichts ungesünderes, als Halbwissen. Der Bundeseinheitliche Tatbestandkatalog sieht REGELSÄTZE für die meisten Ordnunsgwidrigektien vor. Und ist nicht abschließend. Soviel dazu! und dann:

"Bewegliche An- und Aufbauteile in diesem Sinne sind z. B. Bordwände, Klapprungen, Auffahrrampen, Türen, Rollläden, Motorhauben, Motorklappen, Kofferraumklappen von Kraftomnibussen.

steht da groß geschrieben, dass es sich ZUM BEISPIEL um solche Gegenstände handelt. Und auch ZUM BEISPIEL ist nicht abschließend - denn: Anhängerkupplungen können dazu zählen. Und tun es in Niedersachsen. Mach doch, was Du willst und wie Du es für richtig hälst. Aber wenn Du beratungsresistent bist, dann wunder Dich nicht, wenn Du hier bei uns deswegen zur Kasse gebeten wirst. Und auch gerichtlich verurteilt wirst. Denn Du wirst nicht der erste sein. Ich will mich hier nicht als Kontrollmacht darstellen. Im Gegenteil. Ich will Tipps geben. Deswegen bin ich in diesem Forum. Aber manchen sollte man eben einfach keine Tipps geben. Da geht es nur über Bargeld. Soviel dazu..........

Zitat:

steht da groß geschrieben, dass es sich ZUM BEISPIEL um solche Gegenstände handelt. Und auch ZUM BEISPIEL ist nicht abschließend - denn: Anhängerkupplungen können dazu zählen. Und tun es in Niedersachsen. Mach doch, was Du willst und wie Du es für richtig hälst. Aber wenn Du beratungsresistent bist, dann wunder Dich nicht, wenn Du hier bei uns deswegen zur Kasse gebeten wirst. Und auch gerichtlich verurteilt wirst. Denn Du wirst nicht der erste sein. Ich will mich hier nicht als Kontrollmacht darstellen. Im Gegenteil. Ich will Tipps geben. Deswegen bin ich in diesem Forum. Aber manchen sollte man eben einfach keine Tipps geben. Da geht es nur über Bargeld. Soviel dazu..........

vielen dank für den tip!!

komme aus niedersachsen und war mir auch nicht hundertprozent sicher!!

gruß

ps: schön das hier eine "kontrolleinheit" im forum rumschwirrt!
wenn mann mal fragen hat,könnte das durchaus sehr praktisch sein!!

Das die Kontrollmacht auch mal nicht richtig liegt gibts nicht, wahr?

§1 Der Chef hat immer recht!

§2 Wenn der Chef mal nicht recht hat tritt automatisch Paragraph 1 in Kraft.

Ich hab erst so ein Fall durch wo ich mir 15 € wieder geholt hab von der Kontrollmacht. Nach langem Streit wohlbemerkt.

Da ging es um abgelaufene HU-Plaketten. Vielleicht ist das ja bekannt das eine gewisse Zeit fehlerhafte Tatbestandkataloge verwendet wurden und die Bürger wegen einem 1/2 Monat HU überzogen zur Kasse gebeten worden sind. Tja der Fehler war das die dort angewendeten Fristen nur Fahrzeuge betriffen die in regelmäßigen Abständen zur Sicherheits-Prüfung müssen.

Ein halbes Jahr wurden die Bürger abkassiert und das zu Unrecht bis man dann den Fehler endlich zur Kenntnis genommen hat. Wohlbemerkt hatte das Kraftfahrt-Bundesamt zeitnah eine Berichtigung heraus gegeben die nur niemanden interessiert hat.

Soviel dazu!

Nun noch mal zum § 22 der BGV D29.

Warum gibt es denn in der selben Vorschrift einen Paragraphen der sich ausschließlich mit "Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, Freiräume", also Anhängekupplungen, beschäftigt? Und warum steht denn da nichts dazu?

Und warum steht denn im genannten § 23 der StVO nicht ein Wort dazu? Lest Ihr alles zwischen den Zeilen?

Beantworte doch einfach mal diese Fragen konkret!

Gruß

Also Buschi, 'mal ein wenig zur Rechtstheorie! Steht irgendwo im § 316 StGB, dass man ab 1,1 o/oo Alkohol im Blut absolut fahruntüchtig ist? Nein! Das ergibt sich aus der Rechtssprechung! Steht irgendwo, dass man zwischen 0,3 o/oo und 1,09 o/oo relativ fahruntüchtig ist? Nein! Das ergibt sich aus der Rechtsprechung. Ergo: Es steht ja nirgendwo - ich hau mich mit 8 Atü hinters Steuer! Ich habe keine Lust, mit Dir hier über irgendetwas zu diskutieren. Wenn es Dir nicht passt, dann ließ mal in den Artikel 1 (3) und 20 (3) des Grundgesetzes. Der Jurist spricht vom Gesetzmäßigkeitsgrundsatz. Da findest Du dann etwas über bindende Urteile (oder so ähnlich) und deren Rechts- und verfassungswirkung! Selbst der Tatbestandskatalog (den Du ja immer - wie so viele "hochgebildete und hyper-intelligente" Bild-Leser) zitierst, ist absolut nicht bindend. Ich kann als Polizeibeamter (und erst recht jemand, der bei der Bußgeldstelle sitzt) jederzeit von den Kursen abweichen. das sind Vorschläge! Aber ... ach - lassen wir das. Mach, was Du willst - und tu mir den gefallen, mir mit einem offenen Anhängermaul über den Weg zu fahren! Bitte!!!

hey winjen66

was ist wichtiger????
1. einen kinderschänder zu fassen .... ??
oder
2. einen lkw-fahrer wegen einem offenen anhängermaul 10 euro aus der tasche zu ziehen das ich als geringste lapalie ansehe und richtiger quatsch ist ...

gruß matze

Hey Matze...na klar hast Du Recht. Aber die Frage war, ob es zulässig ist, oder nicht. Und darauf habe ich versucht, zu antworten. Mehr nicht. Das Ziel, jemandem ein paar Mücken wegen so einer Lapalie abzupuhlen, habe ich bestimmt nicht. Aber nun denke ich, wird es mehr als unsachlich hier. Also.....so long!

sorry, winjen66

aber, ich habe echt unterschiede gemerkt in der letzten woche, bin 1. mal in bayern rumgefahren mit offenem anhängermaul und dort in ne kontrolle gekommen die haben nichts gesagt...
2. kontrolle in schleswig holstein, solo die haben gesagt machen sie bitte ihr anhängemaul zu wir können es nicht ahnden weil es gibt kein pragraph und dann hat der noch was gesagt bin ich aber nicht mitgekommen dann hab ichs zugemacht und gut wars ...

(ich zieh anscheinend kontrollen magisch an)

gruß matze

es ist gut das es polizei und bag gibt die die lkws kontrollieren, wobei die disponenten und die cheffs mehr bestraft werden müssen, ich sag mal so welcher fahrer überzieht seine lenk und arbeitszeit freiwillig?????

Genau richtig Matze!

Du widersprichst Dir ja selber Winjen66. Erst schreibst Du: "Mach, was Du willst - und tu mir den gefallen, mir mit einem offenen Anhängermaul über den Weg zu fahren! Bitte!!!"

und dann schreibst Du:

"Das Ziel, jemandem ein paar Mücken wegen so einer Lapalie abzupuhlen, habe ich bestimmt nicht."

Bürger die sich mit den Gesetzlichkeiten ein bissel auseinander setzen und nicht gleich freiwillig zahlen passen Dir nicht so richtig in den Kram, was?
Dann wundert mich nur das die Beamten von meinem geschilderten Fall "Kraft ihrer Wassersuppe" dann doch nachgegeben haben und ich die 15 € wiederbekommen hab? Und da hat eine ganze "Rechtsabteilung" eines Schutzbereiches "geprüft".
Ne Antwort hab ich nicht gekriegt, aber das Geld zurück. Und zwei kleine Streifenpolizisten haben sie bei mir vorbei geschickt um nach meinem Bankdaten zu fragen.

Ach ich hab gleich ne feuchte Hose gekriegt. Der Bürger hat mal Recht, das gibts doch nicht und man kam sich dann wahrscheinlich doch zu blöd vor einen Richter wegen 15 € zu bemühen.

Ach ist ja wirklich auch egal, weil ich mach die Kupplung ja sowieso immer zu. Aber nicht weil Ihr das wollt, sondern weil ich es zu Ost-Zeiten auch mal so gelernt hab. Aber mit einem anderen Hintergrund zwecks Schmutz und das die Feder nicht ständig unter Spannung steht.

Ich find es trotzdem affig sich hier so aufzuspielen wie Du.
Also weiter machen und immer dran denken:

§1 Der Chef hat immer recht!

§2 Wenn der Chef mal nicht recht hat tritt automatisch Paragraph 1 in Kraft.

Tschau

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