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LKW Fahrer immer die schuldigen?

Themenstarteram 25. Dezember 2010 um 9:27

Hi alle zusammen.

Bin jetzt mal neugierig wie es da bei euch so aussieht.

Ich war vor ein paar Monaten mal auf ner schmaleren straße mit meinem Actros Mega Space unterwegs und da kam mit ein Auto entgegen.Da ich die strecke kenne bin ich jetzt eh soweit ausgewichen wie es geht aber das auto ist mir trotzdem rein gefahren und hat sich so den spiegel zerstört.Jetzt war folgendes problem ich bzw meine firma sollten ihm den schaden bezahlen obwohl ich absolut gar nix dafür konnte.

Kam nur das argument "LKW ist größer und schwerer die sind von daher automatisch schuld".

Ist das bei allen so oder ist das von Versicherung zu versicherung unterschiedlich?

 

Andere fall von meinen chef war mal er war mit nem kollegen im winter unterwegs und kam unterwegs an einem unfall vorbei wo eine ohne fremdeinwirkung auf schneebedeckter fahrbahn von dieser abgekommen ist.Sie blieben stehen um zu helfen.Später wo polizei gekommen ist hatten sie auch schuld bekommen da sie mit dem LKW da gestanden sind (obwohl sie nur helfen wollten und unfall zuvor schon passiert war)und die polizisten der meinung waren sie seien verursacher des unfalls da sie ja mit lkw da stehen.LKW + Autounfall = LKW immer schuld.

Beste Antwort im Thema

§3  StVO Geschwindigkeit

 

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. 

 

Dieses betrifft natürlich unabhängig beide Fahrzeugführer so das ein zusammenprall aufgrund der Einhaltung des §3StVO nicht möglich wäre.Hier müssen sich beide Fahrzeugführer gegenseitig verständigen wie der Engpass durchfahren werden kann.

 

Fahren beide Fahrzeuge mit verringerter Geschwindigkeit und kommt es zu einem Schaden so ist nach den meissten Rechtsprechungen jeder für seinen Schaden verantwortlich 50/50 Regelung.

 

Ich kann hier nur jeden raten anzuhalten. Die 7 sec Zeitverlust stehen in keinem Verhältnis zu einem zerstörten Spiegel.

11 weitere Antworten
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Anwalt ....

Es gab doch mal die regel, wer steht hat keine schuld ?

Themenstarteram 25. Dezember 2010 um 9:37

Hab ich nach langem hin und her eh gedroht.

Der hat jeden tag in der firma und am schluss dann bei mir angerufen und uns damit belässtig das wir den schaden übernehmen sollten.

Hab dann nur gesagt das ich das meinen rechtschutz übergebe und die sache für mich erledigt ist (hatte ja auch ne zeugin dabei) Er wollte sich auch bei seinem Anwalt informieren aber seither hab ich nix mehr gehört (ca 1 1/2 Monate her)

Darum wollt ich hier mal fragen ob es hier ähnliche fälle gegeben hat oder gibt

Nicht jeder Hund der bellt beisst auch! Das Auftreten macht es aus!

LOL, glaubt nicht immer alles.....

 

Warum sich alle Leute wundern das niemand mehr jemandem hilft. Wenn man dann mal selbst betroffen ist müssen alle herkommen und anpacken. Wenns jemand anders ist => geht micht nichts an, interessiert mich nicht.....

 

Ich hätte im gesagt, dass das eine super Idee sei den Anwalt einzuschalten! Der hätte sicher Freude an so einem Fall. Usw....

Irgendwann merkt der andere gegenüber, dass Du ihn nicht ganz 100% nimmst und er hat dann genug und geht. So ist die Diskussion am schnellsten beendet. Wichtig: Immer anständig und höflich bleiben. ;) Dann hat er keine Angriffsfläche und dann fällt er jedesmal ab.

 

 

§3  StVO Geschwindigkeit

 

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. 

 

Dieses betrifft natürlich unabhängig beide Fahrzeugführer so das ein zusammenprall aufgrund der Einhaltung des §3StVO nicht möglich wäre.Hier müssen sich beide Fahrzeugführer gegenseitig verständigen wie der Engpass durchfahren werden kann.

 

Fahren beide Fahrzeuge mit verringerter Geschwindigkeit und kommt es zu einem Schaden so ist nach den meissten Rechtsprechungen jeder für seinen Schaden verantwortlich 50/50 Regelung.

 

Ich kann hier nur jeden raten anzuhalten. Die 7 sec Zeitverlust stehen in keinem Verhältnis zu einem zerstörten Spiegel.

Recht haste! - Im Zweifelsfall immer defensiv! :)

Bei schmalen Straßen ist aber auch die Mittellinie ein wesendlicher Faktor - ragt der Brummi in die Gegenfahrbahn, dann ist er wohl der "Dumme"

Sternengruß

Zitat:

Original geschrieben von Karthago500SEC

Recht haste! - Im Zweifelsfall immer defensiv! :)

Bei schmalen Straßen ist aber auch die Mittellinie ein wesendlicher Faktor - ragt der Brummi in die Gegenfahrbahn, dann ist er wohl der "Dumme"

 

Sternengruß

Er braucht nichtmal in die Gegenfahrbahn reichen, wenn sich dann zwei Lkw treffen reicht schon der Spiegelkontakt aus, auch wenn jeder noch auf  " seiner Seite" fuhr. So einen Schadensfall hatten wir letztens in unserer Firma Fazit : 500 € Schaden für den Spiegelarm samt zwei Spiegel incl. Montage. Ohne Nutztungsausfall gerechnet.

 

Die Wankbewegungen von beladenen Lkws tun dann noch bei schlechten Stecken ihr übriges dazu.Ich fahre dann immer besonders vorsichtig wenn  mir Sixt oder Interrent Lkws mir entgegenkomen.;)

 

 

 

 

Sixt oder Avis - LKW's.....

Zu den Insassen, die da meistens am Steuer sitzen, sag ich jetzt mal lieber garnix *MUNDZUHALT*

Müsste verboten werden, die Fahrzeuge an solches Pack zu vermieten

 

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Müsste verboten werden, die Fahrzeuge an solches Pack zu vermieten

:rolleyes:

Das sind halt meistens die Kollegen, die vor ewigen Zeiten mal ihren LKW-Lenkschein gemacht haben und dann nie wieder etwas größeres als den kleinen Kombi gefahren sind... Viele Unterschätzen dann die größe dieses Gefährtes oder es interessiert sie einfach garnicht was mit dem Laster passiert. Getreu dem Motto: "Is' ja nich' Meiner!" :rolleyes:

Edit: Werde morgen mal Bilder von meinen Hecktüren machen, dann kannst du mal sehen wie meine Kollegen mit MEINEM Dienstwagen umgehen... Da wird einfach so lange rückwärts gefahren bis das Kuppungsmaul an der Tür anstößt, nochmal nen Stücke vor, aussteigen und ankoppeln :mad:.

MfG SePanischa

am 5. August 2011 um 10:36

Also hier war definitiv der LKW Fahrer schuld. Dieser Unfall hat mir auf meiner Rückfahrt nach Wien einen 50 km Umweg über die Berge beschert. Diese Helden sollten auch mal die Augen aufmachen beim Fahren. Unlängst sag ich einen Ungarn in Schlangenlinie fahren. Beim überholen schaute ich bei ihm rein. Was macht der Vollhonk? Schmiert sich ein Brot!

Zum oben genannten Unfall der Link: http://noe.orf.at/stories/530539/

am 5. August 2011 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Sixt oder Avis - LKW's.....

Zu den Insassen, die da meistens am Steuer sitzen, sag ich jetzt mal lieber garnix *MUNDZUHALT*

Müsste verboten werden, die Fahrzeuge an solches Pack zu vermieten

 

:rolleyes:

Ich hatte letztens auch einen Miet LKW bewegt. Bin ich als erfahrener Kraftfahrer dann auch Pack an dem man solche LKW´s nicht vermieten soll??

Aber zu dem Thema selbst. Ich das nicht ein Unfall im Begegnungsverkehr bei dem jeder für seinen Schaden selbst aufkommt?

Ich hatte auch mal so einen Fall. Ich musste innerhalb der Stadt von einer Baustelle zur anderen Baustelle einen Dumper Volvo A25 umsetzen. In einer lang gezogenen Kurve kam mir auf der gut befahrbaren Strasse ein Ortsfremder, einer aus dem Ländle, entgegen. Der Schnitt die Kurve und radierte sich den Spiegel seines Benz an dem Reifen des Dumpers ab.

Grosses Geschrei von seiner Seite und ich sollte ein Schuldeingeständnis unterschreibn. Ich sagte ihm das mache ich nicht und würde die Polizei rufen. Es steht ja Aussage gegen Aussage und ich hatte die Kurve nicht geschnitten. Zum guten Schluss musste er den Schaden selbst tragen. Solche Typen fühlen sich in ihrer Ehre als Fahrzeugführer verletzt und wälzen erstmal die Schuld auf den anderen ab. Weil sie glauben das sie unfehlbar sind. Aber da sind die bei mir an der falschen Adresse.

Ich fahre fahre auf einer festen Runde durch Deutschland und komme z.B.alle 3 Tage an so Sehenswürdigkeiten wie der Dauerbaustelle A1 Abschnitt HH-HB entlang.Jeder Meckerheini,der meint wir LKW Fahrer wären am Verkehrskollaps und den hohen Unfallzahlen schuld,den würde ich sehr gerne mal einladen,sich auf meinem 2.Bett einzumieten und sich das ganze Chaos was wir Tagtäglich (in meinem Fall glücklicherweise am Abend und in der Nacht!)erleben, mal anzutun! Alleine der Elbtunnel ist zwischen 17 und 20 Uhr schon eine Reise wert,besonders wenn man es eilig hat (Welcher LKW Fahrer hat das nicht!)

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