Muß Anhängerkupplung immer zu sein?
Ich habe bisher ,schon seit 21 Jahren,immer nach dem abhängen des Anhängers die Anhängekupplung wieder geöffnet.
Jetzt sagte mir ein Kollege,daß wenn man nur mit Motorwagen unterwegs ist, die Anhängekupplung geschlossen sein muß. Ein Verstoß würde mit 20€ Strafe geahndet.
Stimmt das?
Wenn ja,mach ich das natürlich in Zukunft.
Ich frag mich nur nach dem Grund. Eine zusätzliche Gefahr sehe ich nicht, da müsste schon einer die Hand ins Kupplungsmaul stecken um dann vom Bolzen gequetscht zu werden. Aber der wäre selber schuld.
Habt ihr eine Antwort?- Man lernt ja nie aus
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 45weber
mal ne dumme frage , wie soll ein kind die kupplung dazubringen das sie zuschnappt ?
da muss ja sogar ich mit dem montiereisen reindrücken, und ein kind soll das mit der hand auslösen ??
Dann lass mal deine Anhängerkupplung offen und drück den Bolzen mit den Fingern nach oben.
Danach hast du dann wahrscheinlich ein paar gebrochene Finger!!
Klar brauchst du etwas Kraft, aber es ist mit Sicherheit möglich wenn der Bolzen nicht extrem schwergängig ist.
sorry, da liegst du falsch, ich hab vor 15 minuten extra abgehängt, wenn du den splint hinter dem bolzen mit viel kraft drückst dann schnellt der bolzen nach unten, aber ich habe (mit meinem montiereisen) dan splint versucht ganz leicht zu drücken und immer stärker ja super, ich bin da gestanden im ausfallschritt und hab das nicht zugebracht und am bolzen selbst kann man hoch und runter rüber und nüber drücken passiert NIX,
der hersteller rockinger wird sich schon was dabei gedacht haben das so schwergänig zu machen, aber wenn ich mit meim zugfahrzeug an den anhänger fahr schnappt der bolzen sofort ein.... cool... leigt wahrscheinlich daran das die kraft größer ist,
und das die menschen kraft eigentlich zu gering sein sollte (gibt ausnahmen wenn man sich richtig dagegen spreizt) aber, dumme frage, wenn man das mit nem finger zudrücken will bricht der ab also der finger bevor der bolzen runterschnellt.....
gruß matze
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
sorry, da liegst du falsch,
Auf alle Fälle habe ich schon öfter eine AHK geschlossen und musst dazu nur leicht (mit einem Schraubenzieher) auf den Bolzen drücken.
Hallo,
meiner Meinung nach ist es Schwachsinn, aber die Verletzungsgefahr ist schon recht hoch. Mir selber ist schon einmal bei einer Anhängekupplung der Hebel auf die Hand geschlagen. Ich hatte sie nicht richtig aufgemacht. Halt Dumm gelaufen. Aber das ein Kind mit den Fingern den Bolzen auslösen kann halte ich für unmöglich.
Das die Herrn der Rennleitung öffter versuchen auf Dummfang zu gehen ist ja bekannt. Ich würde bei so einem fadenscheinigen Grund nicht zahlen. Oft erledigt sich das dann schon.
Malo sehen was ihr denkt.
Mich haben sie mal mit einem LKW Fahrgestell angehalten. Dreiachser, 24t Fahrgestell, noch nicht zugelassen, kein Brief, also ein nacktes Fahrgestell.Ich war auf der Landstraße unterwegs, bin etwa 90 gefahren.
Die Rennleitung hilt mich an mit einem Grinsen auf dem Gesicht. Die waren der Meinung das sie jetzt abkassieren können. Nur der dumme Fahrer hat nicht gezahlt, und war der Meinung das er nichts falsch gemacht hat.
Was denkt ihr, wer hatte recht?
Gruß Ronald
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landstraße 90 das wird teuer... du hast ja nachweiß tachoscheibe (fahrerkarte digi tacho) mit der geschwindigkeit.... wie war das mit den 60 km/h????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
30 km/h zu schnell.... sauber...
gruß matze
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
landstraße 90 das wird teuer... du hast ja nachweiß tachoscheibe (fahrerkarte digi tacho) mit der geschwindigkeit.... wie war das mit den 60 km/h????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
30 km/h zu schnell.... sauber...
gruß matze
Es lag keine Fahrtenschreiberscheibe drin. 😉
Gruß Ronald
´Wie dumm das der gedrosselt war die max Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen beträgt 100 km/h und die darst du mit deinem zukünfitgen Wohnmobil bis 3,5t auch fahren
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
War ne Fangfrage
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
und wieso fahren die sattelzugmaschinen mit offenem schloss rum???
gruß matze
ach ja miene c/ce prüfung ist erst gut 3 jahre her...
weil sattelplatten ohne federmechanismuss schließen, also rein mit der kraft vom auflieger.
außerdem ist man (oder kind) schneller an der kupplung dran unm sich die finger zu brechen.
den lezten kupplungskopf den ich getauscht hab, hab ich zum spas mit der hand zusammen gedrückt, der flog durch die halle.
also mit der hand geht es.
ich fahr, wenn ich mal lkw fahre immer offen rum.
und mein fahrlehrer hat es mir beigebracht.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
´Wie dumm das der gedrosselt war die max Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen beträgt 100 km/h und die darst du mit deinem zukünfitgen Wohnmobil bis 3,5t auch fahren
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
War ne Fangfrage
Hallo,
du bist ganz dicht dran. Aber das Fahrgestell hat ja mehr wie 3,5t gewogen 😉.
Gruß Ronald
Hallo,
um eine Rockinger Anhängerkupplung zu schliessen musst Du nur den Hebel nach unten drücken oder hinter dem AHK-Bolzen den "Finger" nach hinten drücken.
Bei der Ringfederkupplung muss man nur den Bolzen anheben dann schnellt er nach unten!!!!
Gruß
Chris
Zitat:
Original geschrieben von meramdo
du bist ganz dicht dran. Aber das Fahrgestell hat ja mehr wie 3,5t gewogen 😉.
Hmm... die erlaubte Geschwindigkeit richtet sich ja nach der "zulässigen Gesamtmasse" und ohne Zulassung hat das Fahrzeug noch garkeine offizielle zulässige Gesamtmasse? Kann mir aber gerade kaum vorstellen dass es da wirklich so eine Lücke in den abertausend Paragraphen gibt.
@Topic: Habe mein C/CE vor knapp 2 Jahren gemacht und auch gelernt die Anhängerkupplung zuzumachen und sehe den Sinn durchaus - ob das jetzt aber wirklich auch irgendwo offiziell als Vergehen ausgeschrieben ist weiß ich nicht.
RichIE
Zitat:
Original geschrieben von richie23
Hmm... die erlaubte Geschwindigkeit richtet sich ja nach der "zulässigen Gesamtmasse" und ohne Zulassung hat das Fahrzeug noch garkeine offizielle zulässige Gesamtmasse? Kann mir aber gerade kaum vorstellen dass es da wirklich so eine Lücke in den abertausend Paragraphen gibt.
Ausserdem braucht ein Fahrzeug (egal welches zul. Ges. Gew.) bei der Überführung nicht mal einen Fahrtschreiber zu haben!!
Hier wird viel Unwissen verkauft. Gem. § 22 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeug hat das Anhängermaul immer geschlossen zu sein. Allein daher ist es schon bußgeldbewährt. Und wem das nicht reicht, der kann auch nach § 23 StVO belangt werden.
In diesem Sinne!!!!
You'll find here:
http://vorschriften.portal.bgn.de/files/6328/BGV_D29_1997-01.pdf